IKZ-HAUSTECHNIK, Ausgabe 6/1998, Seite 17


VERBÄNDE AKTUELL 


Zentralverband


Kurz und bündig


Haftungsübernahme

Zwei neue Vertragspartner

Mit Beginn dieses Jahres sind zwei weitere namhafte Hersteller in den Kreis der Gewährleistungspartner des ZVSHK eingetreten. Mit der Unterzeichnung des Vertrages geben sie zu erkennen, daß sie sich als Partner des Handwerks verstehen. Es sind dies die Firmen F. W. Oventrop KG, Olsberg, mit dem gesamten Produktprogramm, bestehend aus Armaturen, Reglern, Verschraubungen und "Combi-System" mit Verbinder "Cofit" und Rohren "Copipe" sowie die Dehoust GmbH, Leimen, ebenfalls mit dem gesamten Produktprogramm: Komplett-Heizöl-Tanks aus Stahl, einschließlich Zubehör, GFK-Batterie-Tanks, PE-Batterie-Tanks und PE-System-Tanks, PE-Kombi-Sicherheitstanks und Regenwassernutzungsanlagen.

Die Haftungsübernahmevereinbarungen geben den Mitgliedsunternehmen der SHK-Handwerksorganisation die Möglichkeit, im Gewährleistungsfall Ansprüche an den Hersteller geltend zu machen, sofern deren Materialien und Produkte den Bauschaden verursacht haben.

Von den Handwerksunternehmen sind jedoch bestimmte Bedingungen zu beachten. Diese und weitere Ausführungen zum System der Gewährleistungs-/Haftungsübernahmevereinbarungen enthält die Informationsbroschüre "Gewährleistung und Haftung", die beim zuständigen Landesinnungsverband gegen eine Gebühr von 6,- DM, zuzüglich Mehrwertsteuer und Porto bestellt werden kann. Die aktuelle Liste der Gewährleistungspartner wird regelmäßig in den Verbandsnachrichten der Landesverbände veröffentlicht.

Energiecontracting

Im Spiegel der Wissenschaft

"Energie-Contracting", so lautet der Titel einer Doktorarbeit von Dr. Dipl.-Kfm. Guido Knott, die in der Reihe "Cottbuser Forschungshefte Energie" der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus, Institut für Energietechnik, erschienen ist. Der Autor hat damit das Thema Energiecontracting, - Ökonomische Aspekte und Anwendungsfälle zur Effizienzverbesserung der Wärmeversorgung in den neuen Bundesländern, unter wissenschaftlichen Aspekten beleuchtet und bietet ausführliches Hintergrundmaterial.

Enthalten sind grundlegende Informationen über das System Energiecontracting, Beispiele für bestehende Contracting-Lösungen in der Bundesrepublik unter Berücksichtigung rechtlicher, ökonomischer und betriebswirtschaftlicher Gesichtspunkte. Ein besonderer Schwerpunkt der Arbeit ist die Effizienzverbesserung der Wärmeversorgung in den neuen Bundesländern, die an konkreten Contracting-Anwendungsfällen verdeutlicht wird. Der ZVSHK empfiehlt die Lektüre allen Unternehmen, die Interesse an diesem Arbeitsgebiet haben.

Bestellungen nimmt der Autor Dr. Guido Knott, Lange-Straße 31, 04103 Leipzig, entgegen.

Info-Seminar

Umweltmanagement im SHK-Handwerk

Eine Informationsveranstaltung zu dem brandaktuellen Thema Umweltmanagement findet Anfang April in den Räumen des ZVSHK in St. Augustin statt. Interessierten Betriebsinhabern und Geschäftsführern von SHK-Handwerksbetrieben wird hier die Gelegenheit geboten, sich umfassend über das Umweltmanagementsystem nach DIN ISO 14001 und die EG Öko-Auditverordnung zu informieren. Bedeutung, Ablauf der Einführung und Zertifizierung eines solchen Systems stehen ebenso auf der Tagesordnung, wie die Position des ZVSHK dazu. Berichten wird auch eines der ersten zertifizierten SHK-Fachunternehmen Deutschlands über seine Erfahrungen. Dargestellt wird außerdem die Möglichkeit, das Zertifikat als werbewirksamen Marketingfaktor durch Heraushebung als Alleinstellungsmerkmal einzusetzen.

Das Seminar findet am 1. April 1998 von 10.00 bis 16.30 Uhr statt, die Teilnahme kostet 350,- DM zuzüglich Mehrwertsteuer. Enthalten sind darin das Mittagessen, Kaffee sowie die Tagungsunterlagen. Anmeldungen sind an die SHK-ZERT, St. Augustin, Tel.: 02241/29056, Fax 21351, zu richten.

ZVSHK-Terminkalender

1998

Datum

Veranstaltung

23. bis 25. April 1998

4-Länder-Treffen der Kachelofen- und Luftheizungsbauer, Ludwigsburg

29. April 1998

Informationstagung, Regenwassernutzung, Frankfurt

15./16. Mai 1998

Deutscher Kachelofenbauertag, Mannheim (Tagungsort geändert)

11./12. Juni 1998

11. Erdgasforum, Berlin

25./26. September 1998

8. Brandenburger Seminar für Kachelofen- und Luftheizungsbauer, Kleinmachnow

2./3. Oktober 1998

23. Deutscher Kupferschmiedetag, Würzburg

12./13. November 1998

9. Deutscher Klempnertag, mit Verleihung des Architekturpreises des Klempnerhandwerks, Kassel

 


Hamburger Abwassertag

Herausforderungen und Chance für das SHK-Handwerk

Grund- und Entwässerungsleitungen bauen, verändern oder sanieren, so besagt das neue Hamburger Abwassergesetz, dürfen in der Hansestadt in Zukunft nur noch zertifizierte Fachunternehmen. Was das für die Betriebe bedeutet, darüber informierten sich am 3. Februar in Hamburg über 280 SHK-Fachleute aus ganz Deutschland.

Über 280 Abwasserexperten konnte Landesinnungsmeister Wilfried Sander in Hamburg begrüßen.

Schon wieder eine neue Prüfung, noch ein neues Zertifikat, ist mein Meisterbrief nur noch ein wertloses Stück Papier? So oder ähnlich lauteten die Fragen, die sich viele Fachhandwerker nach Bekanntwerden des Hamburger Gesetzes in den letzten Monaten stellten. Tatsache ist, daß dieses Gesetz schon heute als Modell auch für andere Bundesländer gehandelt wird. Der Zentralverband Sanitär Heizung Klima, der Fachverband Klempner- und Sanitärtechnik Hamburg und die Überwachungsgemeinschaft Technische Anlagen der SHK-Handwerke (ÜWG), hatten deshalb zu einer Informationsveranstaltung in die Hansestadt eingeladen. Zum Programm gehörte auch eine Fachausstellung, auf der namhafte Hersteller von Geräten und Zubehör für den Bau, die Prüfung und die Sanierung von Abwasserleitungen ihre Produkte vorstellten.

Die Bombe tickt

Tatsächlich tickt unter unseren Füßen eine ökologische Zeitbombe: Aus unzähligen Kilometern schadhafter öffentlicher Kanäle sickert jährlich so viel verschmutztes Abwasser in den Boden und das Grundwasser, daß es den ganzen Bodensee in eine stinkende Kloake verwandeln könnte. Bei Grund- und Anschlußleitungen auf privaten Grundstücken gehen Experten sogar vom Dreifachen dieser Menge aus. Eine Ursache dafür ist das Alter unseres Kanalsystems, dessen Bau vor rund 150 Jahren begann und die teilweise auch heute noch in Betrieb sind. Ein weiterer Grund ist die Tatsache, daß in der Vergangenheit viele Häuslebauer Grund- und Anschlußleitungen und sogar die Anschlüsse an das Kanalsystem in Eigenleistung selbst installierten.

Harald Koch vom Fachverband Klempner- und Sanitärtechnik Hamburg referierte über die Umsetzung des novellierten Gesetzes.

Doch das ist nun Vergangenheit, zunächst jedenfalls in Hamburg. Neubau und Änderung, Sanierung und die in Zukunft vorgeschriebenen regelmäßigen Prüfungen von Grundleitungen und Entwässerungsanlagen dürfen hier nur noch von zugelassenen und zertifizierten Fachfirmen durchgeführt werden. In der Novelle ihres Abwassergesetzes hat die Hansestadt Hamburg auch die Bedingungen festgeschrieben, die solche Fachfirmen erfüllen müssen. Weil dies das SHK-Handwerk unmittelbar betrifft, hatte sich der ZVSHK und der Fachverband Hamburg an der Ausarbeitung der Neuregelung beteiligt und seine Vorstellungen eingebracht. Mit im Boot war außerdem die Überwachungsgemeinschaft Technische Anlagen der SHK-Handwerke, St. Augustin.

Betreiber in der Pflicht

Daß hinter dem neuen Modell ein ganzes politisches Konzept steht, betonte Ekkahart Bouchon, Leiter des Amtes für Immissionsschutz und Betriebe der Hansestadt Hamburg: "Die Verantwortung für den Zustand der Entwässerungsanlagen wird unmittelbar an die Betreiber übergeben. Dies ist auch ein Beitrag zur Deregulierung, die ja von der Privatwirtschaft immer wieder gefordert wird. Verbunden damit ist aber auch eine Erleichterung. Für den Bau von Entwässerungsanlagen auf Privatgrundstücken beispielsweise entfällt in Zukunft das Genehmigungsverfahren, erforderlich ist nur noch die Anzeige des Bauvorhabens durch den ausführenden zertifizierten Fachbetrieb."

Experten aus Politik, Verwaltung und der SHK-Organisation auf dem Podium des Hamburger Abwassertages.

Daß es allerdings einiger Anstrengungen bedarf, um als solch ein Fachbetrieb zugelassen zu werden, machte Sabine Spitzer vom Amt für Umwelt der Hansestadt in ihrem Beitrag über die Fachbetriebspflicht nach dem neuen Hamburgischen Abwassergesetz und deren Umsetzung in die Praxis deutlich. Ein Kernstück des neuen Gesetzes ist jedenfalls die Zertifizierung durch eine anerkannte Institution. Nur wer sich einer solchen unterzogen hat, darf Grundleitungen und Einrichtungen zur Ableitung von Niederschlagswasser auf Grundstücken und innerhalb von Gebäuden errichten, ändern oder sanieren. Für die Arbeiten an Entwässerungsanlagen in Gebäuden ist allerdings nach wie vor der Nachweis der erforderlichen Sach- und Fachkenntnis ausreichend, zum Beispiel durch den Eintrag in die Handwerksrolle.

Kein Job für Amateure

Für die Zertifizierung als zugelassener Fachbetrieb ist jedoch einiger Aufwand erforderlich. So muß der Betrieb neben einer qualifizierten Betriebsleitung, genau definierten Arbeitsmitteln und sach- und fachkundigen Mitarbeitern auch praktische Erfahrungen sowie die Teilnahme an Schulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen nachweisen. Grundsätzlich sei, so Spitzer, die Meisterausbildung des Gas- und Wasserinstallateurhandwerks dafür ausreichend. Daß die teilweise teure Spezialausrüstung nicht notwendigerweise zum Betriebsbestand gehören muß, sondern auch gemietet oder geleast werden kann, nahmen die Tagungsteilnehmer ebenfalls mit Genugtuung zur Kenntnis.

Einen Überblick über die formalen Voraussetzungen zur Erlangung des Zertifikates gab anschließend Harald Koch vom Hamburger Fachverband. Im Verordnungstext ist beispielsweise die Liste der Geräte enthalten, die ein Betrieb bei der Antragstellung entweder selbst vorhalten, oder aber zumindest deren Verfügbarkeit nachweisen muß. Die ÜWG, die beim Senat bereits den Antrag auf Zulassung als Zertifizierer gestellt hat, führte auch bereits erste Gespräche mit einer Verleihfirma, um den Betrieben die Nachweispflicht der Verfügbarkeit zu erleichtern.

Bis in die letzte Reihe war der Saal im Congress Centrum Hamburg besetzt.

Eigenes Vorschriften- und Regelwerk

In der umfangreichen Regelwerksliste sind ebenfalls die, nach den unterschiedlichen Ausführungsbereichen, einzuhaltenden Vorschriften aufgeführt, wobei die DIN 1986 die Grundlage bildet. Die Überwachungsgemeinschaft Technische Anlagen der SHK-Handwerke beabsichtigt, nach Abschluß der Zulassungsformalitäten, eine Arbeitsmappe mit den geforderten Vorschriften und Arbeitsblättern, gegebenenfalls auch in Auszügen, herauszugeben.

Ein weiterer Punkt der Verordnung betrifft die Pflicht zu wiederkehrenden Schulungen, die in der Regel alle fünf Jahre stattfinden müssen. Bei wesentlichen Änderungen einschlägiger Vorschriften und technischer Normen sollen zusätzliche Weiterbildungsmaßnahmen durchgeführt werden. Die Schulungsinhalte sind gleichfalls in einer entsprechenden Liste enthalten und durch die Behörde genehmigungsbedürftig.

Euro-Normen kommen

Daß sich auch gestandene Meister ständig mit neuen Erkenntnissen, Vorschriften und Normen auseinandersetzen müssen, wurde in zwei weiteren Beiträgen deutlich. So berichtete Professor Bernd Rickmann von der Fachhochschule Münster über Neuerungen im technischen Regelwerk für Gebäude- und Grundstücksentwässerung nach DIN 1986. So wird auf europäischer Ebene mit Hochdruck an zwei Regelwerken gearbeitet, die die Inhalte der DIN 1986 maßgeblich beeinflussen werden. Konkret sind das die Normenreihen DIN EN 12056 "Schwerkraftentwässerungsanlagen innerhalb von Gebäuden" und DIN EN 752 "Entwässerungssysteme außerhalb von Gebäuden". Ein gravierender Unterschied ist, daß die europäischen Normen grundsätzlich zwischen Entwässerungssystemen innerhalb und außerhalb von Gebäuden unterscheiden. Endet der Geltungsbereich der DIN 1986 an der Grundstücksgrenze, so gilt die zukünftige DIN EN 752 auch über die Grundstücksgrenze hinaus, bis zur Kläranlage.

Neuigkeiten gibt es ebenfalls beim bisher immer wieder heiß diskutierten Problem der Belüftungsventile in häuslichen Schmutzwasseranlagen. Da im Rahmen der europäischen Normungsarbeit derzeit eine Produktnorm für solche Ventile entsteht, sie hat die Bezeichnung PrEN 12380, dürfte dem Einbau entsprechender genormter und bauaufsichtlich zugelassener Belüftungsventile in Umlüftungs- und Nebenlüftungssystemen demnächst nichts mehr im Wege stehen.

Auf neue Anforderungen werden sich die Betriebe außerdem beim Bau von Dachentwässerungsanlagen einstellen müssen. Zwar soll es auch in Zukunft sowohl national als auch auf europäischer Ebene nur grundsätzliche Anforderungen geben, mit der Erarbeitung der VDI-Richtlinie 3806 sollen die bisher stark unterschiedlichen Bemessungsansätze der Systemanbieter vereinheitlicht werden. Außerdem sollen sich Dachentwässerungssysteme in Zukunft an den örtlichen Niederschlagsmengen orientieren. Querschnitte und Fall-Leitungen sind demnach regional unterschiedlich auszulegen.

Heiße Diskussionen entstanden um die Frage der Umsetzung des novellierten Gesetzes in die tägliche Praxis des Sanitärhandwerks.

Unter der Lupe

Neue Regeln gelten ebenfalls auch für den Bau und die Überwachung von Grundleitungen, wie Franz-Josef Heinrichs vom ZVSHK berichtete. Da diese in Zukunft regelmäßig auf Dichtheit und ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden müssen, dürfte sich die Verlegung von Sammelleitungen an Kellerdecken, Wänden oder in revisionsfähigen Bodenkanälen durchsetzen. Mit der Herausgabe der DIN EN 1610 "Verlegung und Prüfung von Abwasserleitungen und -kanälen", die als Ersatz der DIN 4033 wesentliche Änderungen mit sich brachte, erhält die Dichtheitsprüfung von Grundleitungen einen ganz neuen Stellenwert.

Die bisher übliche Dichtheitsprüfung am offenen Graben wird lediglich als Vorprüfung anerkannt. Die endgültige Abnahmeprüfung von erdverlegten Grundleitungen muß nach dem Verfüllen der Gräben durchgeführt werden. Zugelassene Verfahren sind die Prüfung mit Luft oder mit Wasser. Wird die Prüfung mit Luft nicht bestanden, so kann sie mit Wasser wiederholt werden. Gültig ist in jedem Fall das Ergebnis der Wasserprüfung.

Verantwortlich für die Dichtheit seiner Grundleitungen ist der Grundstückseigentümer. Er ist auch verpflichtet, eine Dichtheitsprüfung in einem von der jeweiligen Kommune festgelegten Zeitraum durchführen zu lassen, die von einem zertifizierten Fachunternehmen ausgeführt werden muß. Ein Versäumnis oder gar das Unterlassen einer erforderlichen Reparatur ist mit empfindlichen Strafen belegt und der Grundstückseigentümer hat den Nachweis der durchgeführten Dichtheitsprüfung unaufgefordert zu erbringen.

Erprobte Verfahren

Im letzten Beitrag der Veranstaltung stellte Franz Hoppe, Hamburg, häufige Schadensfälle sowie geeignete und erprobte Sanierungsverfahren für defekte Abwasserleitungen vor. Danach sind Hausanschlußleitungen nachweislich die größte Schadensquelle. Probleme bei Sanierung bereite oft deren geringer Querschnitt und, bei unter der Bodenplatte liegenden Leitungen, deren Unzugänglichkeit. Bei gut zugänglichen und weniger massiven Schadstellen sei das Rohr-Relining mit kunstharzgetränkten Glasfaserschläuchen eine Möglichkeit der Reparatur. Bewährt habe sich ebenfalls das Einpressen von reaktionsfähiger 2-Komponenten Dichtmasse, die sich mit dem umgebenden Erdreich zu einem massiven betonähnlichen Pfropfen verbinde. Im Extremfall, bei massiver Scherbenbildung beispielsweise, sei allerdings der Neubau einer frei zugänglich verlegten Sammelleitung die beste Lösung für den nachhaltigen Schutz der Umwelt. SRa


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