IKZ-HAUSTECHNIK, Ausgabe 6/1998, Seite 3


EDITORIAL


Die Würfel sind gefallen

Günther Klauke
IKZ-HAUSTECHNIK-Redakteur

Der Deutsche Bundestag hat am 13. Februar 1998 den Gesetzentwurf zur Änderung der Handwerksordnung angenommen. Man einigte sich auf einen vom Wirtschaftsausschuß beschlossenen Entwurf, der eine Zusammenfassung der bisherigen 127 Handwerksberufe zu 94 Tätigkeitsfeldern vorsieht.

Bedeutender ist jedoch, daß die Handwerksordnung in ihrem Bestand erhalten bleibt und der Große Befähigungsnachweis, vorbehaltlich der für den 27. März d.J. vorgesehenen Entscheidung des Deutschen Bundesrates, als Zugangsvoraussetzung für die Ausübung von handwerklichen Berufen fortgeschrieben wird. Damit scheiterten die vielfältigen Bemühungen anderer Interessengruppen, nach denen auch Eintragungen in die Handwerksrolle ohne Meisterprüfung möglich werden sollten.

Ganz im Sinne der ZVSHK-Mitgliederbeschlüsse werden die Berufe Gas- und Wasserinstallateur- und Zentralheizungs- und Lüftungsbauer-Handwerk zum Installateur und Heizungsbauer zusammengefaßt, bleibt der Klempner ein eigenständiger Handwerksberuf und wird aus dem Kupferschmied der Behälter- und Apparatebauer. Ob die Berufsbezeichnung Installateur und Heizungsbauer eine glückliche Wahl ist, darüber läßt sich streiten. Doch soll das an dieser Stelle kein Thema sein.

Auch wenn die von der SHK-Organisation angestrebten Ziele wie mehr Flexibilität, breiter angelegte SHK-Berufe, attraktivere Berufsbezeichnungen und der Erhalt der Ausbildungsberufe am 1. April 1998 in die Tat umgesetzt werden, kommen auf das SHK-Handwerk zahlreiche Veränderungen zu.

Die damit verbundenen Chancen gilt es zu nutzen, denn Handwerksleistungen wie "ein komplettes Bad" können jetzt in Angriff genommen werden, ohne daß sich der SHK-Unternehmer gleich am Rande der Schwarzarbeit bewegt. Eine Erleichterung also nicht nur für die Kunden, die nur noch einen Auftragnehmer beauftragen müssen, sondern auch für das Handwerk.

Umfassende Veränderungen erfordern aber auch immer eine Neuorientierung und damit viel Arbeit. In den Fällen, in denen mehrere frühere Handwerke zu einem neuen Handwerk zusammengefaßt werden, wird die Ausbildung zunächst nach den bisherigen Ausbildungsvorschriften weitergeführt bis angepaßte Ausbildungsordnungen erlassen sind. Eben in diesem Punkt darf nicht zuviel Zeit verstreichen.

Die Chancen zu nutzen bedeutet auch, zielstrebig die Ausbildung zum Gesellen und zum Meister sowie die Weiterbildung mit neuen Inhalten zu füllen, um hochqualifizierte Mitarbeiter für hochqualifizierte Betriebe ausbilden zu können. Diese Entwicklung muß federführend von den SHK-Berufsorganisationen gestaltet werden. Nur dann ist es möglich, zukünftige Anforderungen zu erfüllen und zukunftsträchtige Bereiche zu besetzen. Themen wie Gebäudemanagement, Wärmelieferung, Solarenergie, Wärmepumpe, Niedrigenergiehaus, Regenwassernutzung und Kraft-Wärme-Kopplung, um nur einige zu nennen, bieten nicht nur gute Zukunftsaussichten, es sind auch Basisbereiche des SHK-Handwerks.

Es gibt viel zu tun - packen wir es zum Wohle des SHK-Handwerks gemeinsam an.


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