IKZ-HAUSTECHNIK, Ausgabe 4/1998, Seite 14 ff.


VERBÄNDE AKTUELL 


Schleswig-Holstein


Informationsveranstaltung zu den neuen Manteltarifverträgen

Im Namen von Vorstand und Geschäftsführung des Fachverbandes Sanitär-Heizung-Klima Schleswig-Holstein begrüßte Dipl.-Volkswirt Reinhard Richter, stellvertretender Geschäftsführer, Inhaber und Inhaberinnen sowie leitende Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen aus den Mitgliedsbetrieben.

Richter machte deutlich, welch enormen Einsatz die Ehrenamtsträger der Tarifkommission letztlich für alle Kollegen aufwenden mußten. "Diese Ehrenamtsträger haben auch den Kompromiß zur Lösung des Gesamttarifpaktes von den Vergütungstarifen über die Manteltarifverträge mit entwickelt, entschieden und dafür die Verantwortung getragen."

Ein besonderer Dank müsse den Mitgliedsbetrieben gelten, die die gesetzliche Neuregelung der Entgeltfortzahlung in Höhe von 80% ab 1. Oktober 1996 - nach Empfehlung der Verbandsführung - auf unsere bestehenden Tarifverträge angewandt und durchgehalten hätten. Erst diese nachhaltige und für einzelne Arbeitnehmer spürbare Regelung habe Bewegung in die vor Jahren festgefahrenen Manteltarifverhandlungen gebracht. Immerhin habe die Tarifgemeinschaft der Metallhandwerksverbände schon Anfang der 90er Jahre eine praxisgerechte Ausdehnung der Arbeitszeitflexibilisierung gefordert. Dieses war damals aber nicht durchsetzbar, so der Referent, da im Gegenzug insbesondere von der Industriegewerkschaft Metall verlangt wurde, die Regelarbeitszeit weiter zu senken. Des weiteren hob Richter hervor, daß die Manteltarifverträge des Metallhandwerks Schleswig-Holstein zu den ersten gehörten, in denen eine symmetrische Arbeitszeitflexibilisierung auch über die 40 Stunden pro Woche hinaus ermöglicht werden konnte. Damit sei eine verbesserte Anpassung der Betriebsnutzungszeiten an den tatsächlichen Auftragsanfall möglich. Selbstverständlich sei der Spielraum von 32 bis 42 Wochenstunden dafür nicht in jedem Fall ausreichend, auf jeden Fall aber eine deutliche Verbesserung.

Assessorin Heike Hofmann erläuterte die Einzelheiten der Arbeitszeitregelung.

Als zusätzliche Möglichkeit der "Glattstellung" des Arbeitszeitkontos biete es sich förmlich an, den Arbeitnehmern zusätzliche freie Arbeitstage in Aussicht zu stellen.

Dieses sei auch der Anreiz, um die Mitarbeiter vom Abschluß dieser zwangsläufig freiwilligen Regelung zu überzeugen.

Einzelheiten zu den Arbeitszeitregelungen stellte Assessorin Heike Hofmann dar. Sie machte deutlich, daß selbstverständlich weiterhin die starre Arbeitszeitregelung von 37 Stunden pro Woche verteilt auf fünf Werktage mit jeweils höchstens acht Stunden möglich sei. Auch die Variante "Erhöhung der Arbeitszeit bis zu 39 Stunden pro Woche unter Einräumung der tarifvertraglich vorgesehenen freien Tage" sei weiterhin möglich.

Flexible Arbeitszeit

Gänzlich neu sei die dritte Variante, "Flexible Arbeitszeiten". Diese erfordere eine fundierte betriebliche Planung der anstehenden Arbeitszeiten. Der maximale Ausgleichszeitraum betrage bis zu zwölf Monate. Das Arbeitszeitkonto dürfe höchstens 100 Plusstunden bzw. 100 Minusstunden aufweisen.

Am Ende des Ausgleichszeitraumes soll dieses Konto auf "Null" gestellt werden. Dieses habe in der Regel durch Freizeit zu erfolgen. Eine Wochenarbeitszeit von 37 Stunden könne als weitere Möglichkeit durchgesetzt werden.

Besonders vorteilhaft sei die relativ kurze Ankündigungsfrist, die drei Tage betragen soll, wenn beispielsweise entgegen der geplanten Wochenarbeitszeit eine Veränderung erfolgen müsse.

Selbstverständlich sei die Zahlung eines verstetigten Monatsentgelts auf Basis der 37 Wochenstunden damit verbunden.

Großes Interesse fand die "Flexibilisierung der Arbeitszeit" bei den Teilnehmern.

Vollkommen neu werde die Feststellung der Mehrarbeit sein. Es komme dann auf die Überschreitung der wöchentlichen Arbeitszeit von 42 Stunden an. Mehrarbeit liegt also bei flexibler Arbeitszeit ab der 43. Stunde vor. Dazu ist sicherlich ein verwaltungstechnischer Mehraufwand erforderlich. Ein Muster zur Erfassung und Überprüfung der täglichen und wöchentlichen Arbeitsstunden wurde den Teilnehmern erläutert und zur Verfügung gestellt.

Abschließend erklärte Richter die ab 1998 geltenden neuen Kündigungsfristen. Im Grunde habe die Arbeitgeberseite Wert darauf gelegt, im Bereich der Probezeiten und ersten Monaten bzw. Jahren des Beschäftigungsverhältnisses weiterhin kurze Fristen zu behalten; diese konnten zum Teil merklich verkürzt werden.

Im Bereich der verlängerten Kündigungsfristen erfolgte eine weitgehende Anpassung an die gesetzliche Neuregelung. Beiderseits zwingend sind bei einer Betriebszugehörigkeit von fünf und mehr Jahren nach Vollendung des 25. Lebensjahres die Kündigungsfristen von zwei Monaten zum Monatsende.

Allerdings wurden in diesem Gesamtpaket auch die Entgeltfortzahlungen entsprechend den Forderungen der Gewerkschaft, der DAG sowie der Industriegewerkschaft Metall, dahingehend geändert, daß wiederum 100% Entgeltfortzahlung ab dem 1. Januar 1998 zu leisten sind, allerdings auf Basis des neu berechneten Durchschnittsverdienstes, der zukünftig um Mehrarbeitsstunden, Mehrarbeitsvergütung und -zuschläge vermindert werde.

Nach Darstellung der Gesamtergebnisse des Tarifabschlusses wurde von den Teilnehmern übereinstimmend festgestellt, daß nunmehr ein breiter Regelungsspielraum zugunsten flexibler, den tatsächlichen Aufträgen angepaßten betrieblichen Arbeitszeiten ermöglicht werde.


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