IKZ-HAUSTECHNIK, Ausgabe 3/1998, Seite 3


EDITOIAL


Nichts geht mehr

 

Günther Klauke

IKZ-HAUSTECHNIK-Redakteur

Über die blinde Aktionswut mancher Stadtväter zu berichten, wird für die Redaktion der IKZ-HAUSTECHNIK langsam aber sicher zur Routine. Die schlechten Zukunftsaussichten treiben die Verantwortlichen offenbar immer öfter zu Entscheidungen, die zu Lasten des Fachhandwerks gehen. In schlechter Erinnerung sind vor allem die Bremer und die Greifswälder Stadtväter.

Mit Düsseldorf kommt ein neuer Name ins Spiel. Dort ermächtigten die Stadtväter ihre Vertreter im Aufsichtsrat der Stadtwerke Düsseldorf AG, einer 50%igen Beteiligung der Stadtwerke an einer Tochter für das Gebäudemanagement zuzustimmen. Partner bei dieser Gesellschaft ist die CGE Energie GmbH, 100%ige Tochter der Compagnie Générale des Eaux Energie S.A., Paris.

Wie der Fachverband Sanitär-Heizung-Klima Nordrhein-Westfalen mitteilte, dient die Gründung dem Zweck, die Auslastung des Personals der Stadtwerke zu erhöhen, indem Mitarbeiter der Stadtwerke an die neue Gesellschaft "ausgeliehen" werden. Durch diesen Schachzug will man offenbar zu erwartende personelle Überkapazitäten abbauen.

Der Tätigkeitsbereich der GmbH umfaßt vor allem den Betrieb und die Bewirtschaftung von Gebäuden und Liegenschaften Dritter. Gemeint ist vor allem technisches aber auch kaufmännisches und infrastrukturelles Gebäudemanagement. Besonders betroffen sind also Handwerksbetriebe aus den Bereichen Sanitär, Heizung, Klima, Elektro und Gebäudereinigung. Laut Umsatzplan erwartet man bis zum Jahr 2002 eine Umsatzentwicklung von ca. 6,5 Mio. DM (1998) auf ca. 32 Mio. DM (2002).

Die Handwerkskammer Düsseldorf lehnt in Übereinstimmung mit dem gesamten Düsseldorfer Handwerk diese Gesellschaft ab. Sie ermittelte, daß die städtische Tochter in unmittelbare Konkurrenz zu mindestens 800 Düsseldorfer Handwerksbetrieben tritt und die 8000 Arbeits- und 800 Ausbildungsplätze dieser Unternehmen gefährdet.

Besonders brisant ist die Gründung der Gesellschaft deshalb, weil § 107 der Gemeindeordnung NRW für ein privatwirtschaftliches Tätigwerden einer maßgeblich kommunal beeinflußten Gesellschaft u.a. "einen dringenden öffentlichen Zweck" fordert. Den sieht zwar der Oberstadtdirektor, nicht aber die Handwerkskammer. Sie legte sowohl beim Regierungspräsidenten in Düsseldorf als auch beim Innenminister des Landes NRW Beschwerde ein.

Offenbar fühlen sich die Düsseldorfer Regierungsbeamten gegenüber dem Handwerk weit mehr verpflichtet als Kommunalpolitiker. Die Recherche der IKZ-HAUSTECHNIK-Redaktion ergab, daß die Gesellschaft zunächst ihre Tätigkeit nicht aufnehmen darf.

Derzeit festigt sich der Eindruck, kommunalen Würdenträgern bereite es besondere Freude die Kuh zu schlachten, die sie melken. Anders sind Entwicklungen wie die in Bremen, Greifswald und Düsseldorf nicht zu erklären. Dabei spielt das Handwerk nicht nur in Düsseldorf seit vielen Jahren eine wichtige Rolle im Arbeits- und Ausbildungsstellenmarkt. Wer darauf auch zukünftig bauen will, sollte dem Mittelstand endlich vernünftige wirtschaftliche Rahmenbedingungen bescheren und nicht die Grundlagen dafür unterminieren.


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