125 Jahre IKZ-HAUSTECHNIK, Ausgabe 22/1997, Seite 32 f.


SHK-TECHNIK


Verantwortlichkeit beim Brandschutz

Dr. Andreas Kloidt*

Der Brandschutz ist ein Anforderungsprofil in den Landesbauordnungen (LBO) der Bundesländer. Dies gilt in gleicher Weise für den Schall- und Wärmeschutz.

Die Schutzziele des Brandschutzes sind:
- Rettung von Menschenleben
- Umweltschutz
- Sachwerte

Der vorbeugende bauliche Brandschutz ist eine wirksame Maßnahme zur Verhinderung der Übertragung von Feuer und Rauch. Durch die Einteilung eines Gebäudes in Brandabschnitte bleibt ein Brand räumlich und zeitlich begrenzt.

Nach den Landesbauordnungen liegt die Verantwortlichkeit für den Brandschutz beim Entwurfsverfasser (Architekt, Fachplaner). Der § 53 der Musterbauordnung MBO (stellvertretend für die LBO) lautet wie folgt:

"§ 53
Grundsatz

Bei der Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung oder dem Abbruch einer baulichen Anlage sind der Bauherr und im Rahmen ihres Wirkungskreises die anderen am Bau Beteiligten dafür verantwortlich, daß die öffentlich-rechtlichen Vorschriften eingehalten werden."

Bei den angesprochenen Entscheidungsträgern ist - bei allem Respekt - eine Unsicherheit und Unkenntnis im Bereich des Brandschutzes festzustellen. Die Gründe dafür sind vielschichtig. Beispielhaft werden zwei Gründe angeführt:

1. Die Ausbildung zum Architekten und Fachplaner enthält Mängel im baulichen Brandschutz. Es ist zwar leicht Tabellen zu den Baustoffklassen und Feuerwiderstandsklassen zusammenzustellen, dies hilft aber für Umsetzung des vorbeugenden baulichen Brandschutzes in der Praxis wenig.

2. Die bauaufsichtlichen Anforderungen enthalten Widersprüche. Hier sei die Musterbauordnung MBO (Ref. (1)) und die Bauaufsichtliche Richtlinie über die brandschutztechnischen Anforderungen an Lüftungsanlagen (Ref. (2)) angeführt: Die Feuerwiderstandsdauer von Bauteilen (z.B. Decken) in Abhängigkeit von der Geschoßanzahl ist nach den Tabellen 1 und 2 widersprüchlich. Nach der MBO ist bereits ab vier Vollgeschossen eine Feuerwiderstandsdauer von 90 Minuten gefordert.

Für alle am Bau Beteiligten wünschenswert sind:

- klare Handlungsanweisungen für den vorbeugenden baulichen Brandschutz,

- Bauprodukte und Bauarten, die im Zusammenspiel den Brandschutz sicherstellen und nicht durch Zufall sowie

- die Integration der haustechnischen Gewerke (mit Brandschutz).

Eine Vereinfachung, bei Erhaltung des hohen Niveaus, und klare Zuordnung müssen den baulichen Brandschutz nachvollziehbar machen.

Die Notwendigkeit des Brandschutzes in der Haustechnik ergibt sich aus der Leitungsführung durch Bauteile, wie Wände und Decken, welche im Brandfall die Ausbreitung eines Brandes verhindern oder erschweren sollen. Konsequenterweise muß die Installation der Haustechnik die entsprechende Feuerwiderstandsdauer aufweisen wie die Bauteile, die sie überbrückt. Wie muß nun eine Installation der Haustechnik (Sanitär-/Lüftungstechnik) ausgelegt sein, die ein Bauteil überbrückt? Die Folge solcher Widersprüche ist Unsicherheit.

In diesem Rahmen bewegen sich nun Bauaufsicht, Prüfinstitute, Versicherungen, Sachverständige, Industrie sowie planende und ausführende Stellen. Dabei ist es nicht verwunderlich, wenn sich Planungsbüros hilfesuchend an die Industrie wenden. Der entscheidende Aspekt ist die Umsetzung der Schutzziele der MBO/LBO.

Handlungsanweisungen im Sinne von brandschutztechnischen Bestimmungen und Vorschriften darf die Industrie nicht vorgeben. Letztlich setzt hier die Bauaufsicht die Maßstäbe.

Tabelle 1: Brandschutzanforderungen im Geschoßwohnungsbau nach der Musterbauordnung MBO

 

Freistehende Gebäude

1 Wohneinheit

Gebäude geringer Höhe

Fußboden 7 m entsprechen 3 Vollgeschosse

Sonstige Gebäude

Decke

Keine

F 30

F 90

Innovative Unternehmen werden jedoch immer wieder Maßstäbe bei Bauprodukten und Bauarten setzen. In partnerschaftlicher Zusammenarbeit zwischen Industrie, Fachplanern und Ausführenden entstehen Lösungen für die Praxis. Das Ergebnis sind Installationssysteme als Komplettsysteme mit Brand-/Schallschutz (Ref. (3)). Darunter sind geprüfte und bauaufsichtlich zugelassene Bauprodukte und Bauarten zu verstehen, bei denen "der Brandschutz gleich im Paket mitgeliefert wird". Der bauliche Brandschutz wird dann bereits in der Planungsphase umgesetzt, dort wo auch die Verantwortlichkeit dafür liegt. Klare Zuordnung und Abgrenzung des Brandschutzes bei Komplettsystemen schaffen Planungssicherheit. Installationssysteme mit Brandschutz leisten einen wesentlichen Beitrag die Schutzziele der LBO zu erreichen.

Gewerkübergreifende Konzepte werden auch zu der allgemein geforderten Baukostensenkung beitragen. Oberflächliche Argumente, wie "überflüssige und zu teure Brandschutzmaßnahmen", sind dann von vornherein haltlos.

Tabelle 2: Feuerwiderstandsdauer in Minuten (Bauaufsichtliche Richtlinie über die brandschutztechnischen Anforderungen an Lüftungsanlagen

Bauteile

Überbrückung von

Gebäude

Decken

Brandwänden

Flurwänden und Trenn- wänden F 30 o. F 90

bis 2 Vollgeschosse

-

90

30

3-5 Vollgeschosse

30

90

30

Mehr als 5 Vollgeschosse außer Hochhäuser

60

90

30

Hochhäuser

90

90

30

Im Bewußtsein der Verantwortung für den Brandschutz wird der Architekt und Planer nach Lösungen für die Umsetzung des Brandschutzes suchen. Zu recht wird die Forderung nach praxisgerechten brandschutztechnischen Maßnahmen gestellt, die den Schutzzielen der LBO gerecht werden. Die Industrie bietet zahlreiche brandschutztechnische Produkte an. Hier liegt die Chance für die Industrie sowie für den Architekten und Planer gemeinsam praxisorientierte und geprüfte Systeme ständig weiter zu entwickeln. Die Antwort sind praxisgerechte und wirtschaftliche Installationssysteme für die heutige Bauaufgabe, die auch die Sicherheit einschließen, wenn bei der Entwicklung solcher Systeme immer die Schutzziele der LBO im Auge behalten werden.


* Fa. Geberit GmbH, Pfullendorf, Projektleiter


Literatur:

(1) Musterbauordnung für die Länder der Bundesrepublik Deutschland MBO, (Ausgabe 1996)

(2) Bauaufsichtliche Richtlinie über die brandschutztechnischen Anforderungen an Lüftungsanlagen, Mitteilungen DIBt, (1984)

(3) Technische Informationen, Fa. Geberit GmbH, Pfullendorf:

Geberit Installationssystem GIS, Planung und Ausschreibung

Geberit Aerotec90, das brandschutzgerechte Sanitärlüftungssystem, Technische Information


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