125 Jahre IKZ-HAUSTECHNIK, Ausgabe 20/1997, Seite 74 ff.


UNTERNEHEMENSFÜHRUNG


Badwelt Niederrhein

Am 17. September 1997 neue Gesellschaft gegründet

In Düsseldorf fand am 17. September 1997 die Beurkundung der Verträge der Badwelt Niederrhein GmbH & Co. KG mit Sitz in Mönchengladbach statt. SHK-Betriebe aus elf Innungsbereichen am Niederrhein sind Träger dieses Kooperationsmodells mit dem Fachhandel.

Die Innungen Aachen-Land, Aachen-Stadt, Düren-Jülich, Erkelenz, Geilenkirchen-Heinsberg, Kreis Kleve, Krefeld, Mönchengladbach, Kreis Neuss, Kempen-Viersen und Kreis Wesel, vertreten durch Obermeister und Geschäftsführer, halten treuhänderisch die Anteile, die von den kooperationswilligen Betrieben in Höhe von jeweils 5000,- DM gezeichnet worden sind.

Schon Monate vor dem notariellen Beurkundungstermin waren die einzelnen Innungsmitglieder befragt worden, ob sie sich mehrheitlich für ein derartiges Kooperationsmodell mit dem Großhandel aussprechen würden. In allen 11 Innungen haben über 50% der SHK-Betriebe für die Gründung der Badwelt Niederrhein votiert. Die Großhändler hatten zur Bedingung gemacht, daß sich über 50% der jeweiligen SHK-Betriebe jeder Innung für das Modell aussprechen, auch wenn die tatsächliche Gesellschafteranzahl später darunter liege.

Nach diesen Grundsatzbeschlüssen für die Badwelt Niederrhein wurde dann in verschiedensten Sitzungen die Vertragskonzeption erarbeitet. Schon schnell stellte sich heraus, daß eine unmittelbare Beteiligung an der GmbH & Co. KG durch die SHK-Betriebe unpraktikabel ist, weil dies zu einer zu großen Unbeweglichkeit führt. Es wurde die Idee entwickelt, die Innungen als Körperschaften des öffentlichen Rechts jeweils als Treuhänder für die interessierten SHK-Betriebe einzusetzen. In einem Treuhandvertrag ist jetzt geregelt, daß die Innungen, vertreten durch den Obermeister und Geschäftsführer, treuhänderisch die Kommanditanteile für die sog. Treugeberversammlung halten. Dabei ist der Vertrag so gestaltet, daß die Treugeberversammlung - beispielsweise bestehend aus 30 SHK-Betrieben einer Innung - die Richtlinien der Badwelt Niederrhein bestimmt und die entsprechenden Abstimmungsergebnisse von den treuhänderisch tätigen Vertretern der Innungen in der Gesellschafterversammlung der Badwelt Niederrhein weitergegeben werden.

Die anfänglich bestehenden Bedenken der Handwerkskammern Düsseldorf und Aachen konnten aufgrund der Vertragsgestaltung ausgeräumt werden, insbesondere, weil innerhalb der Innungsveranstaltungen vom September 1997 mehrheitliche Beschlüsse gefaßt wurden, wonach die Innung als Treuhänder für die Treugeberversammlung tätig werden darf.

In der Zeit vom 1. bis 15. September 1997 wurden in verschiedensten Innungsveranstaltungen das Vertragsmodell vorgestellt. Gleichzeitig wurde in jeder Innung ein deutlicher Mehrheitsbeschluß für die treuhänderische Tätigkeit der Innung gefaßt. Bis zum 17. September 1997 hatten sich ca. 200 Betriebe durch Unterzeichnung des Treuhandvertrages bereits an der Badwelt Niederrhein beteiligt, inzwischen liegt die Zahl der Gesellschafter schon bei über 300 Betrieben. Da die Möglichkeit besteht, bis Ende Dezember den Treuhandvertrag noch zu unterzeichnen und den Kapitalanteil von 5000,- DM auf ein Sonderkonto der Innung zu überweisen, wird bis Ende des Jahres mit einer Beteiligung von ca. 400 Betrieben gerechnet.

Am 17. September 1997 wurde die notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrages der Badwelt Niederrhein Beteiligungsgesellschaft mbH durchgeführt. Jede der elf Innungen ist verpflichtet, 5000,- DM auf das Stammkapital von 55000,- DM einzuzahlen. Gleichzeitig wurde die Gründung der Kommanditgesellschaft in die Wege geleitet. Erst wenn die Zeichnungsfrist des 30. September 1997 und die entsprechende Einzahlung des Kapitals von 5000,- DM erfolgt ist, kann die einzelne Innung feststellen, wieviel Kapital die Treugebergesellschaft in die KG einbringt. Unabhängig von der Höhe des eingebrachten Kapitals bleibt es dabei, daß jede Innung in der Kommanditgesellschaft über eine Stimme verfügt, so daß - gleichgültig welches Kapital von den Innungsbetrieben einer Innung aufgebracht wird - das Stimmrecht für jede Innung gleich bleibt. Daher wird in der Gesellschaft zukünftig mit elf Stimmen abgestimmt, je nach Votum und Vorgabe der elf Treugeberversammlungen der einzelnen Innung.

Eine über 5000,- DM pro Treugeber hinausgehende Haftung ist nach dem vorgelegten Modell ausgeschlossen.

Als Ergebnis kann festgehalten werden, daß der traditionelle Vertriebsweg erhalten bleibt und ein neuer Vertriebsweg mit dem Verkauf an Endverbraucher eröffnet wird. Die immer wieder von der Industrie und dem Fachgroßhandel geforderte Verstärkung der Einzelhandelsfunktion der SHK-Betriebe wird durch diese Modelle gewährleistet. Es bleibt zu hoffen, daß gute Umsätze innerhalb der Ausstellungen der Großhändler durch die Badwelt Niederrhein aufgrund der Kooperation mit dem Fachhandel erzielt werden.

Mit der Gründung der Badwelt Niederrhein ist nach der Gründung der Badwelt Hamm erhebliche Bewegung in das Geschäft mit dem Endkunden gekommen, so daß andere Innungsbereiche des Verbandes jetzt ebenfalls aktiv werden, um ähnliche oder gleiche Modelle ins Leben zu rufen.


Anfang September 1997 war folgender Ablaufplan von den elf Innungen aufgestellt worden:

1. Vorstellung des Vertragsmodells in den elf obengenannten SHK-Innungen in der Zeit vom 1. bis 16. September 1997.

2. Abschluß der Treuhandverträge zwischen dem einzelnen SHK-Betrieb und der Innung bis 30. September 1997 und Einzahlung des Betrages von 5000,- DM auf ein Sonderkonto der Innung.

3. Beurkundung des Gesellschaftsvertrages der Badwelt Niederrhein Beteiligungsgesellschaft mbH. (Diese Beurkundung erfolgte am 17. 9. 1997).

4. Bestellung des Geschäftsführers der GmbH. (Erfolgte am 17. 9. 1997).

5. Einzahlung der Stammeinlagen von je 5000,- DM durch die Innungen.

6. Anmeldung der Gesellschaft beim Handelsregister.

7. Nach Beurkundung des Gesellschaftsvertrages der GmbH Unterzeichnung des KG-Vertrages zwischen der GmbH in Gründung und den elf SHK-Innungen.

8. Abtretung der Geschäftsanteile an der GmbH an die KG.

9. Einzahlung des Kommanditkapitals und des weiteren Kapitals durch die treuhänderisch tätige Innung.

10. Anmeldung der GmbH & Co. KG beim Handelsregister.

11. Abschluß des Kooperationsvertrages/Dienstleistungsvertrages mit dem Großhandel.

12. Einrichtung der Ausstellungen für die Badwelt Niederrhein.

13. Aufnahme der Geschäftstätigkeit der Badwelt Niederrhein GmbH & Co. KG.


Zusammenfassend soll hier noch einmal die rechtliche Struktur der Badwelt Niederrhein GmbH & Co. KG dargestellt werden:

(1.) Es handelt sich um eine GmbH & Co. KG, an der die Badwelt Niederrhein Beteiligungsgesellschaft mbH mit Sitz in Mönchengladbach als persönlich haftende Gesellschafterin und elf SHK-Innungen als Kommanditisten beteiligt sind. Nach Eintragung der Komplementär-GmbH werden die Geschäftsanteile unentgeltlich an die GmbH & Co. KG abgetreten.

(2.) Die SHK-Innungen beteiligen sich an der GmbH & Co. KG als Kommanditisten treuhänderisch für ihre Mitgliedsbetriebe. Die mittelbare Teilnahme steht jedem Mitgliedsbetrieb jeder Innung offen.

(3.) Jede Innung schließt mit dem beteiligungswilligen Mitgliedsbetrieb einen Treuhandvertrag ab, der u.a. die Einrichtung einer Versammlung aller Treugeber vorsieht, die alleiniges Entscheidungsgremium der Treugeber ist und nach deren Weisungen die Innung ihre treuhänderische Tätigkeit ausübt.

(4.) Die Innung selbst hat aus der Kommanditbeteiligung und ihrer Treuhandtätigkeit weder Einnahmen noch Ausgaben.

Gewinnausschüttungen erfolgen direkt an die einzelnen Treugeber, ebenso werden Abfindungen bei Beendigung des Treuhandverhältnisses direkt an den Treugeber, also den einzelnen SHK-Betrieb, gezahlt. Aufwendungen, die Organen oder gesetzlichen Vertretern der Innung aufgrund der treuhänderischen Tätigkeit durch Teilnahme an den Gesellschafterversammlungen der KG entstehen, werden direkt von der GmbH & Co. KG ersetzt und berühren daher den Innungshaushalt nicht.

(5.) Zur steuerrechtlichen Beurteilung ist festzustellen, daß weder die Übernahme und das Halten eines Kommanditanteils noch die Treuhandtätigkeit dazu führen, daß von einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb der einzelnen SHK-Innung auszugehen wäre.

Der von einer Innung gehaltene Kommanditanteil und die daraus fließenden Erträge werden nach § 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 Abgabenordnung dem jeweiligen Treugeber zugerechnet.

Die mit der Treuhandtätigkeit verbundenen Aufwendungen, wie z.B. Reisekosten zu Gesellschafterversammlungen, werden den dafür zuständigen Vertretern der Innung unmittelbar von der GmbH & Co. KG für Rechnung der Treugeber erstattet.

Aus der Sicht der GmbH & Co. KG handelt es sich dabei nicht um Aufwand der Gesellschaft, sondern um Entnahmen der Kommanditisten. Sie führen also nicht zu Aufwand in der Gesellschaft, sondern zu Sonderbetriebsausgaben des jeweiligen Treugebers, die bei der gesonderten und einheitlichen Gewinnfeststellung zu berücksichtigen sind.

(6.) Auch die haushaltsrechtliche Beurteilung bei den Innungen als Körperschaft des öffentlichen Rechts führt zu dem Ergebnis, daß sich weder die Beteiligung der Innung an der GmbH & Co. KG noch die Treuhandtätigkeit im Haushalt der Innung auswirken, da nach Einzahlung der 5000,- DM Kapitalanteil des einzelnen Treugebers eine unmittelbare Überweisung der Innung an die GmbH & Co. KG erfolgt und das Konto gelöscht wird. Das entwickelte Vertragsmodell wurde dem Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) mit der Frage vorgelegt, ob etwaige handwerksrechtliche Bedenken bestehen. Die Rechtsabteilung des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks hat mitgeteilt, daß keine Bedenken gegen diese Treuhandtätigkeit der SHK-Innungen bestehen. Auch die beiden zuständigen Handwerkskammern haben mitgeteilt, daß bei entsprechenden Mehrheitsbeschlüssen der Innungen bezüglich der Treuhandtätigkeit der Innung das Vertragsmodell akzeptiert wird.

Die abschließenden Verhandlungen mit den kooperationswilligen Großhändlern fanden in der letzten Septemberwoche statt. Hierbei ging es um die Verabschiedung eines Kooperationsvertrages, um das Modell "Badwelt Niederrhein" mit Leben zu erfüllen und die Verkaufstätigkeit an den Endverbraucher aufzunehmen, ohne den traditionellen Vertriebsweg in Frage zu stellen. Die endgültige Unterzeichnung des Kooperationsvertrages ist für Ende Oktober 1997 vorgesehen.


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