125 Jahre IKZ-HAUSTECHNIK, Ausgabe 13/1997, Seite 15


VERBÄNDE AKTUELL 


Schleswig-Holstein


Seminarreihe zum Baurecht

Bereits zum achten Mal veranstaltete der Fachverband Sanitär Heizung Klima Schleswig-Holstein sein Baurecht- und VOB-Grundseminar. Dipl.-Volkswirt Reinhard Richter, stellvertretender Geschäftsführer des Fachverbandes, der dieses Seminar leitete, konnte über 20 Teilnehmer begrüßen.

Richter machte in seinem Eröffnungsreferat deutlich, daß bei allen Bauverträgen grundsätzlich die Regelungen des BGB - insbesondere aus den Bereichen Vertrags- und Werkvertragsrecht - gelten. Damit sei zugleich sichergestellt, daß die Vertragspartner auch bei mündlich abgeschlossenen Bauaufträgen nicht im vertragslosen Raum schweben würden. Eine wichtige Besonderheit aller Bauverträge sei, daß dies ein sog. erfolgsgerichteter Vertragstyp ist. Genau genommen könnte der Handwerksmeister erst dann die vereinbarte Vergütung verlangen, wenn der vertraglich festgelegte Erfolg tatsächlich erzielt wurde.

Eine Besonderheit der VOB/B ist, daß es sich eigentlich nur um eine Verwaltungsvorschrift handelt. Daher wird sie erst dann wirksam, wenn sie möglichst vor - spätestens aber bei Vertragsabschluß dem Vertragspartner zur Kenntnis gegeben und mit ihm vereinbart wird. Daher empfiehlt es sich, bei Angeboten ab einem gewissen Mindestwert den Text der VOB/B beizufügen und fest durchzuklammern. Dazu bietet der Fachverband einen Sonderdruck der Branchen-AGB einschließlich der VOB/B in der neuesten Fassung Juni 1996 an.

Abschließend hob Reinhard Richter die Vorteile des 1993 eingeführten Bauhandwerkersicherungs-Gesetzes hervor. Entsprechend einer langjährigen Forderung vieler Handwerksverbände ermöglicht dieses auch nach Vertragsabschluß vom Bauherrn die Stellung von Sicherheiten zwingend einzufordern. Es ist ein wirksames Instrument gerade gegenüber unbekannten Auftraggebern bzw. solchen, bei denen sich Zahlungsschwierigkeiten anbahnen. Leider werde es in der Praxis noch viel zu wenig genutzt.

Blick in das gut besuchte VOB-Seminar. 

Am Nachmittag des ersten Seminartages referierte Ralf Neumann, Vorsitzender des Vergabe-Überwachungsausschusses beim Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein.

Er verdeutlichte, daß VOB-Beschwerden wegen Fehlern im Vergabeverfahren unbedingt rechtzeitig vor Submission über den jeweiligen Verband bei der VOB-Beschwerdestelle eingereicht werden müssen.

Unzulässig, AGB-widrige Vertragsklauseln sollten ebenfalls umgehend gerügt werden, können aber grundsätzlich auch nach der Submission überprüft werden.

Am zweiten Seminartag referierte Rechtsanwalt Christian Holstei, Hauptgeschäftsführer des Baugewerbeverbandes und Mitglied im Vergabe-Überwachungsausschuß. Er stellte die Besonderheiten der VOB/B dar und ging ausführlich auf die Vergütungsregelung und die zahlreichen Möglichkeiten zur Vergütungsanpassung während der Bauausführung ein. Außerdem verdeutlichte er Voraussetzung und Durchführung der verschiedenen Abnahmevarianten und hob die Bedeutung des Abnahmevorganges als Dreh- und Angelpunkt im Rahmen der Bauausführung hervor. Die nähere Auseinandersetzung mit der VOB, so Holstein, sei deshalb so wichtig, weil ausgehend von der Kenntnis der eigenen Rechtsposition am besten ein möglichst praxisgerechtes Vorgehen gewählt werden könne, um einvernehmlich und damit sicherer und schneller mit dem Bauherrn zusammenarbeiten und zum Ziel kommen zu können.


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