125 Jahre IKZ-HAUSTECHNIK, Ausgabe 13/1997, Seite 10 ff.


VERBÄNDE AKTUELL 


Zentralverband


Kurz und bündig


Gesundheit

SHK-Betrieb erhält Förderpreis

Für vorbildliche Leistungen auf dem Gebiet des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz erhielt Gert Hohlfeld, Inhaber eines Sanitär- und Heizungsbau-Unternehmens in Sohland, Sachsen, den dritten Preis im 2. Gesundheitsförderungs-Wettbewerb der Deutschen Handwerks-Zeitung. Neben erheblichen Investitionen in die Ausstattung seines Betriebes, eine beladefreundliche Organisation des Lagers mit Ladehilfen und augenschonende Beleuchtung in den Büros beispielsweise, besuchten Gert Hohlfeld und seine Frau mehrere Seminare zum Thema Gesundheit. Training für "richtiges Heben" und eine "Rückenschule" für die Mitarbeiter sorgten dafür, daß Krankmeldungen wegen Rückenleiden inzwischen fast vollständig entfallen sind. Besonders erfreulich: Der Krankenstand in der Firma Hohlfeld sank von 4,6 Prozent im Jahr 1995 auf 2,4 Prozent im vergangenen Jahr.

Eine neue Laderampe ermöglicht Gert Hohlfeld (Mitte) und seinen Mitarbeitern rückenschonendes Be- und Entladen der Firmenfahrzeuge. 

Nominierung

HGF von Bock und Polach im World Plumbing Council

ZVSHK-Hauptgeschäftsführer Michael von Bock und Polach wurde auf der Generalversammlung der Internationalen Union für Spenglerei und Sanitärinstallation (UICP) im Mai in Madrid als offizieller Vertreter der UICP im World Plumbing Council (WPC) benannt. Die von der WPC im dreijährigen Rhythmus veranstaltete World Plumbing Conference wird, nach 1999 in Südafrika, im Jahr 2002 in Berlin stattfinden.

Fernwärme

Kommunen gegen den Wettbewerb

Mit Besorgnis verfolgt der ZVSHK die zunehmende Tendenz von Kommunen, für ganze Neubaugebiete den zwangsweisen Anschluß an eine Fernwärmeversorgung vorzuschreiben. Unterstützt werden diese Vorhaben von Energieversorgungsunternehmen, die auch den Bau der dazu erforderlichen Blockheizkraftwerke finanzieren oder zumindest erheblich subventionieren. Leidtragende sind, neben den jeweiligen Bauherren, die nicht mehr selbst über die Art der eigenen Heizungsanlage entscheiden dürfen, auch die Betriebe der Heizungsbaubranche in der Region. Der ZVSHK betrachtet dieses Vorgehen als massiven Eingriff der Kommunalverwaltungen in den Wettbewerb, zumal Kommunen auch oft Miteigentümer an den jeweiligen Energieversorgungsunternehmen sind.

Sitzung

TK Heizung und Sanitär tagte letztmalig

Zu ihrer letzten Sitzung trafen sich die Mitglieder der Technischen Kommission Heizung und Sanitär im Mai in St. Augustin. Die TK sollte damit die Möglichkeit erhalten, die gremienmäßige Betreuung des technischen Regelwerks bis zur Wahl der Mitglieder der Fachausschüsse, die im September erfolgt, wahrzunehmen. Die Aufgabe, Anregungen und Vorschläge für die Besetzung und die Aufgabenstellung der vorgesehenen Fachausschüsse zu machen, wurde an die zuständige Bundesfachgruppe überwiesen.

Die Mitglieder der TK Heizung und Sanitär bei ihrer letzten Sitzung in St. Augustin. 

Arbeitskosten

UICP appelliert an Sozialpartner

Die Internationale Union für Spenglerei und Sanitärinstallation (UICP) nahm Anfang Mai in Madrid zu aktuellen Arbeitgeberfragen wie folgt Stellung: Die Konkurrenzsituation für Klein- und Mittelbetriebe gerade in der Baunebenbranche verschärft sich zusehends. Der Preisdruck ist äußerst groß und die Margen sind ungenügend. Eine Verbesserung der Lage und damit verbunden eine Sicherung von Arbeitsplätzen und die Bekämpfung von Schwarzarbeit sind nur möglich, wenn die unternehmerische Freiheit und die Eigenverantwortung vergrößert werden.

Die der UICP angeschlossenen Verbände verlangen vordringend, daß die Arbeitszeit nicht weiter verkürzt wird. Die insgesamt zur Verfügung stehende Zeit muß je nach dem pro Unternehmen bestehendem Arbeitsvolumen flexibler als bisher gestaltet werden können. Die Lohnnebenkosten sind zu senken. Die Unternehmen dürfen nicht mehr mit weiteren Abgaben, Steuern, Soziallasten u.s.w. belastet werden.

Die UICP appelliert an die Sozialpartner, Gewerkschaften und die politisch Verantwortlichen zur Sicherung der Zukunft der Baunebenbranchen, die aufgeführten Postulate künftig zu berücksichtigen.

 

ZVSHK-Terminkalender

1997

Datum

Veranstaltung

17. September 1997

ZVSHK-Bundestagung, Bonn.

18. September 1997

ZVSHK-Mitgliederversammlung, Bonn.

25. September 1997

Sachverständigen-Seminar für Kachelofen- und Luftheizungsbauer, Kleinmachnow.

26./27. September 1997

6. Brandenburger Seminar für Kachelofen- und Luftheizungsbauer, Kleinmachnow.

1998

Datum

Veranstaltung

21. bis 28. Februar 1998

7. Internationales Fortbildungsseminar für das
SHK-Handwerk, Teneriffa.

15./16. Mai 1998

Deutscher Kachelofenbauertag, Heidelberg.

11./12. Juni 1998

11. Erdgasforum, Berlin.

2./3. Oktober 1998

23. Deutscher Kupferschmiedetag, Würzburg.

12./13. November 1998

9. Deutscher Klempnertag, Kassel.

 


Heizungsanlagenmodernisierung:

Zukunftsmarkt Energieberatung

Für Fachunternehmen, die im Winter eine Störung nach der anderen beseitigen mußten, ist jetzt die richtige Zeit, ihren Kunden den Gedanken an eine neue, moderne und energiesparende Heizungsanlage nahezulegen.

Das neu überarbeitete Handbuch "Energieberatung - Heizungsmodernisierung". 

Eine Hauptursache für die drohende globale Erwärmung ist die Verbrennung fossiler Energieträger wie Kohle, Erdöl und Erdgas und das dabei entstehende Kohlendioxid. Bereits im Sommer des Jahres 1990 beschloß deshalb die Bundesregierung, ein Gesamtkonzept zur Reduzierung dieser Emissionen um 25 Prozent bis zum Jahr 2005 zu erarbeiten. Schwerpunkt dieses Konzeptes ist die Erneuerung von Heizungsanlagen in Wohnhäusern unter Einsatz moderner Technologien.

Drei Verordnungen

Drei unterschiedliche und sich ergänzende Verordnungen sollen diesem Ziel dienen: Die Wärmeschutzverordnung, die Heizungsanlagen-Verordnung und die Kleinfeuerungsverordnung (1. BImSchV). Diese bilden die Rahmenbedingungen, aus denen sich ein breites Arbeitsgebiet für die Energieberatung und die Heizungsmodernisierung durch das SHK-Handwerk ergibt.

Allein die Zahlen sind schon beeindruckend. Rund sieben Millionen bestehender Heizungsanlagen entsprechen nicht mehr den aktuellen Anforderungen und müssen entweder modernisiert oder sogar ganz erneuert werden. Bis zum Jahr 2005 kommen noch weitere drei Millionen Heizungsanlagen dazu, die bis dahin das kritische Alter von 13 bis 23 Jahren erreicht haben werden.

Besitzer in der Pflicht

Gleichzeitig hat der Betreiber (Hausbesitzer) nach der Heizungsanlagenverordnung die gesetzliche Verpflichtung, seine Heizung regelmäßig warten zu lassen. Dies ist weitgehend nicht bekannt. Das Heizungsbauer-Handwerk sollte also die Chance nutzen, bei seinen Kunden für den Abschluß eines Wartungsvertrages zu werben.

Nach der Kleinfeuerungsanlagenverordnung wird für Heizungsanlagen eine Einstufungsmessung durch den Schornsteinfeger verlangt. Bei einer Neuinstallation oder einer Wartung ist eine solche Messung Voraussetzung für das Einregulieren der Anlage. Damit ist der Heizungsbauer im letztgenannten Fall in der Lage, seinen Kunden über den aktuellen Zustand der Heizung zu informieren und Verbesserungsmaßnahmen oder Veränderungen vorzuschlagen.

Fundierte Beratung

Die Anpassung an die neuen Vorschriften der Heizungsanlagenverordnung ist an feste Termine gebunden. Zur Einhaltung der neuen Grenzwerte nach der 1. BImSchV. sind Übergangsfristen für bestehende Heizungsanlagen einzuhalten. Welche Maßnahmen am geeignetsten sindk, Mängel abzustellen, kann jedoch allein der qualifizierte Heizungsbauer beurteilen und seinen Kunden empfehlen. Die Palette der Möglichkeiten dafür reicht von der korrekten Einstellung über den Einbau eines neuen Brenners bis hin zur kompletten Erneuerung der gesamten Heizungsanlage.

Voraussetzung für eine fundierte Beratung ist jedoch, daß der Heizungsbauer selbst über alle aktuellen rechtlichen und technischen Vorgaben informiert ist. Das zuständige Fachreferat des ZVSHK hat deshalb das Handbuch "Energieberatung - Heizungsanlagenmodernisierung" neu überarbeitet und auf der ISH in Frankfurt vorgestellt. Es bietet, gemeinsam mit den Broschüren zur Heizungsanlagen- und Kleinfeuerungsanlagenverordnung sowie weiteren Arbeitsmitteln für Fachbetriebe, eine Fülle von Informationen und technischen Daten über die aktuellen Anforderungen der Energiespar- und Umweltschutzvorschriften im Heizungsbereich. SRa

Die Geschäftsstellen des ZVSHK

ZVSHK
Rathausallee 6
53757 St. Augustin
Telefon: 02241-29056
Telefax: 02241-21351

ZVSHK Geschäftsstelle Potsdam
An der Pirschheide 28
14471 Potsdam
Telefon: 0331-972107
Telefax: 0331-972603


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