IKZ-HAUSTECHNIK, Ausgabe 10/1997, Seite 38 f.


ZEITZEUGE AUF PAPIER


Aktuelles 1926

Ueber 200 000 Ausländer werden in Deutschland beschäftigt - und über 2 Millionen Deutscher sind brotlos! Der deutschnationale Arbeiterbund fordert von den parlamentarischen Vertretungen gesetzliche Maßnahmen.

 

Der Sparsinn der Deutschen. Die nunmehr für das ganze Jahr 1925 vorliegende preußische Sparkassenstatistik zeigt, daß trotz der bekannten Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse die Zunahme der Spareinlagen das Jahr über verhältnismäßig stabil blieb, und im letzten Vierteljahre sogar wieder eine etwas steigende Tendenz erkennen läßt. Im monatlichen Durchschnitt betrug der Zuwachs der Spareinlagen allein in Preußen 57,6 Millionen Reichsmark.

 

Die Zahl der Konkurseröffnungen steigt unentwegt höher. Sie betrug im Dezember die Rekordzahl von 1683! Im ganzen Jahre 1925 wurden 10935 Konkurse neu eröffnet gegen 5929 in 1924 und nur 249 in 1923.


Ein rüder Bursche

Ein rüder Bursche war der aus Zuffenhausen gebürtige 17 Jahre alte Klempner Karl August Sommer in Stötteritz. Am Abend des 13. August ging er mit zwei gleichaltrigen Freunden hinter einem Lehrer auf der Straße und verhöhnte diesen mit den Worten: "Seht, den kleinen ...". Als der Lehrer sich umwandte und die Burschen zur Rede setzen wollte, wurde ihm noch erwidert, er möge nur weitergehen und solle froh sein, wenn er nicht noch ein paar in die .........bekomme. Das Schöffengericht glaubte mit Rücksicht auf das rüde Auftreten des Angeklagten von einer Geldstrafe absehen zu sollen und verurteilte den Burschen zu fünf Tagen Haft. Dem Lehrer wurde die Befugnis zuerkannt, die Beurteilung auf Kosten des Angeklagten durch Aushang im Gemeindeamt Stötteritz öffentlich bekannt zu machen.

(1906)

Strenge Einhalt der Ladenschlußzeit

Eine Installationsgeschäftsinhaberin in München war zur Anzeige gebracht worden, weil sie ihr Geschäft an einem Samstag nach 7 Uhr abends noch offen gehalten hatte. Gegen einen Strafbefehl legte sie Einspruch ein mit der Begründung, sie habe Auftrag gegeben, zu schließen; eine Kundin, die nachher ins Geschäft gekommen sei, habe nicht einen Kauf abschließen, sondern nur eine Reparatur besprechen wollen. Das Schöffengericht verurteilte die Frau. Es sprach bei dieser Gelegenheit aus, daß der Ladeninhaber unter allen Umständen verpflichtet ist, dafür Sorge zu tragen, daß nach Schluß der gesetzlichen Verkaufszeit jeder Kunde am Betreten des Ladens gehindert ist. Der Einwand, daß z.B. zum Zwecke der Reinigung die Ladentüre offen gehalten werden müsse, sei nicht stichhaltig und entlaste den Geschäftsinhaber nicht.

(1918)

Submissionsblüte

Bei Vergebung von Arbeiten auf Be- und Entwässerung der 14 Wohnhäuser an der Moritzgasse in Erfurt, Bauherr Stadtgemeinde Erfurt, sind am 26. November nachstehende Angebote abgegeben worden:

 

1. Münich, K.
249124,30 Mark

2. Groß, R. J.
246775,76 Mark

3. Bobel, W.
245062,50 Mark

.........................

18. Wiegand, H.
197412,80 Mark

19. Hopfe, W.
192796,75 Mark

20. Höncher, A.
188848,- Mark

(1920)

Die Installationsfirma als Diebeszentrale

Der Münchner Polizei ist es gelungen, eine aus sechs Personen bestehende gefährliche Einbrecherbande festzunehmen, die seit einiger Zeit systematisch zahlreiche Wohnungseinbrüche in allen Stadtteilen verübte und dabei besonders Schmucksachen und Geld von hohem Werte stahl. Die Führer der Bande gründeten ein Installationsgeschäft und machten in den Wohnungen, wo sie später Einbrüche verüben wollten, Installationsarbeiten. Hierbei kundschafteten sie die Verhältnisse aus. Sie erbeuteten in verschiedenen Fällen Bargeld von 2300, 2000, 1000 Mark usw. und zahlreiche Schmucksachen, Gold- und Silbergegenstände, Kleidungsstücke u.a.

(1926)


Die Verlängerung der Lehrzeit

Bekanntlich verlangen verschiedene Gewerbe eine Verlängerung der Lehrzeit, weil durch die Verlegung des Fortbildungsschulunterrichts in die Tagesstunden eine genügende praktische Ausbildung sonst nicht mehr möglich erscheint. Die Kammer Düsseldorf macht Einwendungen gegen diese Auffassung und warnt die Handwerkskammern ihrerseits erweiterte Lehrzeiten festzulegen. Als Grund für dieses Verhalten wird angeführt, daß es dem Handwerk ohnehin schon bei dreijähriger Lehrzeit an Lehrlingsangeboten mangele; dazu werde die berufliche Ausbildung durch die Arbeit der Fortbildungsschule so sehr erleichtert, daß der Verlust an der praktischen Lehrzeit dadurch hereingebracht werde. Könne im Einverständnis der Parteien bei der Kontrast-Aufstellung eine längere Lehrzeit erreicht werden, so sei dagegen nichts einzuweisen, nur sei die Aussicht darauf gering, da eben die meisten Eltern auf frühen Verdienst sähen.

Uns will an dem Artikel vieles nicht gefallen! Für das Installationsgewerbe z.B. paßt er durchaus nicht. Dieses ist in den letzten Jahrzehnten so überaus vielseitig geworden, daß eine volle dreijährige Lehrzeit als das Minimum betrachtet werden muß. Die Verminderung, die der Tages-Fortbildungsunterricht verursacht, muß durch eine Verlängerung der Lehrzeit ausgeglichen werden.

Mit Bedauern müssen wir ferner hier erwähnen, daß leider ein großer Teil des Fortbildungs-Unterrichts der Förderung der Schüler in den elementarsten Fächern gewidmet werden muß! Es ist traurig, daß es unsern Herren Volksschullehrern, mit denen wir doch in der Hauptsache zu rechnen haben, noch immer nicht gelingen will, ihre Schüler nach achtjähriger Schulzeit mit genügenden Kenntnissen in Orthographie und Rechnen zu entlassen. Ebenso wird der Wunsch der Eltern auf frühen Verdienst ihrer Kinder nicht maßgebend sein dürfen. In dieser Beziehung bringen Leute mit kleinem Einkommen ohnehin schon ein Opfer, wenn sie den Sohn einem Handwerk zuführen. Sie werden daher bei richtiger Klarlegung der Verhältnisse auch zu dem weiteren Opfer einer angemessenen Verlängerung der Lehrzeit bereit sein müssen.

(1906)


An die Herren Lieferanten der Klempner-, Kupferschmiede- und Installations-Branche!

Die allgemein zwangsweise zur Einführung gelangte achtstündige, in einzelnen Fällen noch kürzere Arbeitszeit, gibt den Arbeitnehmern in unserem Gewerbe vielfach Veranlassung, in ihrer freien Zeit Arbeiten für eigene Rechnung auszuführen. Dieses Verhalten steht zwar in Widerspruch mit der Begründung der Arbeitszeitverkürzung, daß 8 Stunden der Arbeit, 8 Stunden der Erholung, 8 der Ruhe gewidmet sein sollten, aber wir haben mit den Tatsachen zu rechnen. Zu letzteren tritt die augenfällige Erscheinung, daß in heutiger Zeit das persönliche Recht und das persönliche Eigentum weniger denn je geachtet werden.

In Anbetracht dieser Sachlage richten wir an alle Herren Lieferanten die dringende Bitte, Waren nur an solche Personen zu verabfolgen, welche ihnen als selbständige Gewerbetreibende unseres Berufes bekannt sind, oder eine schriftliche Bescheinigung derselben mit Firmenaufdruck vorlegen!

Düsseldorf, 22. Januar 1919
Verband selbständiger deutscher Installateure, Klempner u. Kupferschmiede e.V.





Stellenanzeigen



Klein-Anzeigen aus Heft Februar 1954 der "Vereinigten Installateur- und Klempnerzeitung".


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