IKZ-HAUSTECHNIK, Ausgabe 8/1997, Seite 22


VERBÄNDE AKTUELL 


Bremen


Innungsversammlung

Eindrucksvolles Votum für Karl Schlüter

Mit 121 stimmberechtigten Innungsmitgliedern begann am 10. März 1997, die sehr gut besuchte Innungsversammlung der Innung Sanitär Heizung Klima Bremen. Auf der Tagesordnung standen die Themen: "Zusammenlegung der Berufe des Gas- und Wasserinstallateurs und des Zentralheizungs- und Lüftungsbauers", "Neue Marktstrategien für das Zentralheizungs-Handwerk" sowie Vorstandswahlen.

Vom Zentralverband Sanitär Heizung Klima in St. Augustin war der Geschäftsführer Josef Kulla angereist, der über die Fortentwicklung der SHK-Berufe referierte. Nach einer anschließenden intensiven Diskussion beschloß die Innungsversammlung auf der nächsten Mitgliederversammlung des Zentralverbandes für eine Zusammenlegung der Berufe zu stimmen.

Durch den stv. Innungsobermeister Rolf Flato wurden die neuen Marktstrategien für das Zentralheizungs-Handwerk vorgetragen. Die Innungsversammlung beschloß eine Anschubfinanzierung für die geplante Gründung der "Service-Center-Heizung" am 24. März 1997.

Unter Leitung des Ehrenobermeisters Adolf Kupke fand anschließend die Wahl des Obermeisters statt. Zunächst hob Ehrenpräses Kupke die Verdienste von Karl Schlüter und des Vorstandes der letzten drei Jahre hervor und erwähnte, daß der bisherige Obermeister 1979 zum Stellvertreter von Hans Osmers gewählt und 1981 sein Nachfolger wurde. Schwierige Zeiten und Situationen hat er "obermeisterlich" bewältigt.

Da keine weiteren Kandidatenvorschläge für das Obermeisteramt vorlagen, konnte die Wahl erfolgen. Sie hatte zum Ergebnis, daß alle 121 stimmberechtigten Mitglieder für Karl Schlüter stimmten. Der Wahlleiter gab dem neugewählten Obermeister das Ergebnis mit der Bemerkung bekannt: "Die anwesenden Innungsmitglieder stehen voll hinter ihrem Obermeister und haben dies durch einstimmiges Votum bekundet."

Zum stellvertretenden Obermeister wurde im Anschluß der 42jährige Jörg Isemann gewählt. Die Wahlen der Beisitzer hatten folgendes Ergebnis:

Schriftführer

Helmut Olligs

stv. Schriftführerin

Elke Specketer (neu)

Lehrlingswart

Edmund Anders

stv. Lehrlingswart

Herbert Gerken

Rechnungsführer

Norbert Drücker (neu)

stv. Rechnungsführer

Peter Osmers

Fachgruppenleiter Sanitär

Jürgen Bollmann

stv. Fachgruppenleiter Sanitär

Manfred Thienel

Fachgruppenleiter Heizung

Horst Dargel

stv. Fachgruppenleiter Heizung

Karl-Heinz Kirschenlohr (neu)

Fachgruppenleiter Klempner

Horst Gerken (neu)

Obermeister Schlüter bedankte sich im Namen aller Innungsmitglieder bei den ausgeschiedenen Vorstandsmitgliedern Hans-Dieter Deertz, Rolf Flato, Gerd Heißenbüttel und Wilfried Peinemann. Er hob die Verdienste der Vorstandskollegen hervor und kündigte eine Würdigung anläßlich des 125jährigen Innungsjubiläums auf dem Winterfest im Januar 1998 an.


Krisenstimmung in der Bremer Innung

Um die aktuelle Situation im Landesverband Bremen darzustellen, veröffentlicht der Landesinnungsverband Bremen das Schreiben der Innung an seine Mitgliedsbetriebe. Diese Erläuterungen beziehen sich auf den Verhandlungsstand bis Mitte März 1997. (Abdruck erfolgt in leicht gekürzter Fassung.)

Verlautbarung:

Die eindrucksvolle Entscheidung der Innungsversammlung vom 29. Januar 1997 hat die handelnden Personen sowie die betroffenen Institutionen sichtlich beeindruckt. Bereits am 31. Januar 1997 haben die Aufsichtsratsmitglieder Finanzsenator Ulrich Nölle und der Fraktionsvorsitzende Ronald-Mike Neumeyer die Einberufung einer außerordentlichen Aufsichtsratssitzung der Stadtwerke Bremen AG zwecks erneuter Beschlußfassung über die Gründung einer Gesellschaft für Energiedienstleistungen Bremen mbH (GfE) im Zusammenhang mit der geplanten Gründung einer Heizgeräte-Service-Gesellschaft beantragt.

Danach war der Beschluß nur zustande gekommen, weil unterstellt wurde: Das Handwerk macht mit. Dann entschied die Innung am 29. Januar 1997 laut und einvernehmlich anders.

Der Antrag von Finanzsenator Bürgermeister Nölle entsprach unserer Gemütslage und auch den Tatsachen. Zwischenzeitlich hatten dann auch die Handwerkskammer Bremen sowie die Kreishandwerkerschaft Bremen an Bürgermeister Dr. Scherf geschrieben und ihren Protest zum Ausdruck gebracht.

Es kam zu einem Gespräch mit Staatsrat Prof. Dr. Reinhard Hoffmann am 17. Februar 1997 im Rathaus. Es wurden unsererseits die noch heute gültigen Argumente vorgetragen: (siehe Seite 24).

Wettbewerbswidrig ist somit die Ausnutzung hoheitlicher Aufgaben.

Genau das geschieht, wenn die Stadtwerke Bremen AG als Muttergesellschaft ihre durch kommunale Energieversorgung begründete Vertrauensstellung dazu ausnutzt, um durch eine Tochtergesellschaft in unmittelbare Konkurrenz zu den Anbietern auf dem bestehenden Markt für Heizungsinstallationen zu treten.

Daraufhin beschloß der Senat zum Thema Stadtwerke Bremen AG - Gründung der Gesellschaft für Energiedienstleistungen Bremen mbH (GfE) und Gründung der Gesellschaft für Versorgungsdienstleistungen mbH (GfV).

In der Zwischenzeit konnten Sie dann der Presse entnehmen, daß die CDU-Vertreter und auch die SPD-Vertreter im Aufsichtsrat der Stadtwerke Bremen AG die Angelegenheit zur Koalitionsfrage hochdiskutierten.

Im Gespräch mit dem Staatsrat Prof. Dr. Hoffmann am 17. Februar 1997 sowie in dem Gespräch mit Frau Senatorin Wischer am 20. Februar 1997 ging es dann um die Frage, wann das Handwerk bereit ist, wieder mit den Stadtwerken zu sprechen. Immer wieder wurde vom Obermeister betont, daß das Handwerk die Lieferung der Heizgeräte, die Installation sowie den Wartungs- und Notdienst erledigen müsse. Insbesondere ging es aber auch um Wartungs- und Notdienstleistungen, damit der Betrieb den Kontakt zum Kunden nicht verliert.

Die ordnungspolitischen Grundsätze, die unsererseits Prof. Dr. Hoffmann vorgetragen wurden, wurden dann auch Frau Wischer, die mit ihrem Staatsrat Logemann erschienen war, mitgeteilt. Frau Wischer sagte dann zum Schluß zu, daß nichts gegen das Handwerk laufen werde und sie bemüht sei, einen Kompromiß dergestalt zu finden, daß das Handwerk nicht nur installiert, sondern auch Wartungsdienst im Auftrag von ThermoKomfort wahrnehmen sollte. Dieses muß Frau Wischer auch dem Vorsitzenden der Stadtwerke Bremen AG vor der Aufsichtsratssitzung am 24. Februar 1997 mitgeteilt haben. Wir haben dann ein Schreiben der Stadtwerke Bremen AG vom 21. Februar 1997 gefaxt erhalten. Dieses Schreiben kann so gewertet werden, daß die Stadtwerke Bremen AG das Gesetz des Handelns auf uns verlagern wollten. Es kam dann zur Aufsichtsratssitzung am 24. Februar 1997 und zum Auftritt des Obermeisters in der "Buten & Binnen"-Sendung am 24. Februar 1997.

Erst im Studio wurde Obermeister Schlüter mit der Tatsache konfrontiert, daß die Stadtwerke Bremen AG außer dem Vorstand der Innung einen weiteren Ansprechpartner für das bremische SHK-Handwerk in der Person des Kollegen Niemeyer gefunden hätte. Diese Tatsache war wohl auch Grundlage für die einstimmige Bestätigung der außerordentlichen Aufsichtsratssitzung des Beteiligungsausschusses vom September bzw. Oktober 1996.

Die Presseinformationen der Stadtwerke über die Aufsichtsratssitzung am 24. Februar 1997 enthielt für uns zum ersten Mal die Nachricht, daß als ehrenamtlicher Geschäftsführer der ThermoKomfort der Kollege Hans-Jürgen Niemeyer eingesetzt wurde. Außerdem erhielten wir am 25. Februar 1997, einen Tag nach der Fernsehsendung, ein Schreiben des Kollegen Niemeyer.

An dieser Stelle muß einmal festgestellt werden, daß die Innungsbetriebe von dem SHK-Vorstand vertreten werden, und der Vorstand Herrn Niemeyer zu keinem Zeitpunkt den Auftrag erteilt hat, für uns Verhandlungen zu führen!

Wenn jetzt ein Verhandlungserfolg berechtigt festgestellt werden kann - es sei dahingestellt -, ist dies zum Großteil auf die Geschlossenheit der Innungsversammlung vom 29. Januar 1997 zurückzuführen, aber auch darauf, daß sich der Vorstand abgestimmt verhielt!

Wir werden der Stadtwerke Bremen AG weiter als Gesprächspartner zur Verfügung stehen, um das Wartungsangebot zu erörtern, doch ist damit "die Kuh keineswegs vom Eis", selbst wenn sich hier die Vorstellungen durchsetzen lassen sollten.

Wir werden auch über die rechtlich möglichen Schritte entscheiden.

Die gute Ausgangsbasis, die wir durch unsere grundsätzlich eindeutige Haltung gemäß des Innungsbeschlusses bis zum 20. Februar 1997 geschaffen hatten, wurde erheblich geschwächt, weil auch den Aufsichtsratsmitgliedern mitgeteilt werden konnte, daß die Stadtwerke Bremen AG mit dem Kollegen Niemeyer als ehrenamtlichen Geschäftsführer der ThermoKomfort und 20 weiteren Betrieben, also mit dem Handwerk, zusammenarbeiten.

Es bleibt festzuhalten, daß das von uns grundsätzlich Gesagte nach wie vor Gültigkeit besitzt!

An dieser Stelle muß noch einmal betont werden, daß Herr Niemeyer nicht den Auftrag hatte, für das SHK-Handwerk zu verhandeln! Sie können sicher sein, daß unsererseits nicht resigniert wird, sondern die bereits erwähnten Überlegungen und Maßnahmen in die Wege geleitet werden.

Nach unserer letzten Vorstandssitzung am 3. März 1997 konnten wir dann allen Innungsmitgliedern noch vor der Innungsversammlung am 10. März 1997 mit Rundschreiben vom 6. März 1997 den Hinweis geben, daß die Mitteilung von Herrn Niemeyer in seinem Schreiben vom 25. Februar 1997, "ein großer namhafter Betrieb, der im Innungsvorstand ist", habe auch den Kooperationsvertrag mit den Stadtwerken abgeschlossen, falsch ist.

"Der gesamte Vorstand";, so heißt es in einem Rundschreiben, "steht dem Konzept ThermoKomfort äußerst kritisch gegenüber. Kein Mitglied hat einen entsprechenden Vertrag mit der Stadtwerke AG abgeschlossen."

Die Innungsversammlung am 10. März 1997 beschloß dann, für den zu gründenden, nicht eingetragenen Verein, als Werbegemeinschaft "Profi-Center-Heizung" eine Anschubfinanzierung von 45000,- DM. Am nächsten Tag wurde dann zur konstituierenden Sitzung "Service-Center-Heizung" für Montag, den 24. März 1997, 18.00 Uhr, eingeladen.


Argumente der Innung

1. Die ThermoKomfort mit der alleinigen oder 50%igen Gesellschafterin Stadtwerke Bremen AG hat das erklärte Ziel, den Handel mit Gas-Heizgeräten und die damit verbundenen Handwerksleistungen durch bremische SHK-Gewerbebetriebe auszuschalten oder wirtschaftlich schwerwiegend einzuschränken.

2. Die 311 bremischen SHK-Betriebe beschäftigen 4000 Menschen und bilden 422 Jugendliche (Lehrlinge) aus. Sie erzielten 1996 ca. einen Umsatz von 600 Mill. DM und sind Steuerzahler in Bremen, von denen es offensichtlich zu wenig gibt.

3. Ist ein staatliches Regieunternehmen - wie die Stadtwerke Bremen AG - an einer privatwirtschaftlichen Gesellschaft mit mehr als 25% beteiligt, so kann der Senat für den Mehrheitsgesellschafter "Freie Hansestadt Bremen" aus ordnungspolitischen und wirtschaftlichen Gründen sein Veto einlegen. Dies verlangen wir vom Senat. Die Stadtwerke AG ist mit 50% bzw. 100% an der schon jetzt tätigen ThermoKomfort beteiligt. Der Senat ist übergangen worden. Wir fordern die Rücknahme des Beschlusses des Aufsichtsrats der Stadtwerke Bremen AG vom 23. September 1996. Der politische Ausweg, die Beteiligung der Stadtwerke Bremen AG auf 25% zu reduzieren, wird von uns nicht akzeptiert.

4. Der Senat kann sich bei einer mehrheitlichen Beteiligung nicht aus seiner Verantwortung verabschieden, wenn ein Unternehmen das, als Monopolanbieter, angesammeltes Kapital einsetzt, um einen funktionierenden Markt für mittelständische Betriebe aggressiv zu besetzen und dazu ausdrücklich erklärt, dabei "keine Rücksicht auf arbeitsmarktpolitische Bedenken zu nehmen".

Gerade das mittelständische Handwerk, das von der Politik stets als Garant für zuverlässige Berufsausbildung und die Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen gerühmt wird, wird jetzt schmählich wirtschaftspolitisch im Stich gelassen, indem der Senat mit eigener Beteiligung in Konkurrenz zu Handwerk und Handel tritt.

5. Nach Artikel 40 der bremischen Landesverfassung sind selbständige Klein- und Mittelbetriebe, auch des Handwerks, zu schützen und zu fördern. Nur in diesem Rahmen darf der Staat selbst nach Artikel 39 unserer Landesverfassung sich wirtschaftlich betätigen. Aber nur innerhalb der Grenzen der Förderung des Gemeinwohls und nicht mit dem Ziel, einen Verdrängungswettbewerb gegen andere private Unternehmen zu führen. Bei dem Verdrängungswettbewerb und der Konkurrenzwirtschaft der Stadtwerke muß ein eklatanter Landesverfassungverstoß des Senats gesehen werden. Auch dann, wenn es der Stadtwerke Bremen AG gelingt, den Anteil an der ThermoKomfort auf 25% zu drücken.

6. Richtig brisant wird die Angelegenheit, wenn man bei der Verzahnung der ThermoKomfort mit den Stadtwerken AG unterstellt, daß die ThermoKomfort bei der Marktbearbeitung auf Kundendaten zurückgreifen kann, die die SHK-Betriebe der Stadtwerke Bremen AG in Ausführung hoheitlicher Aufgaben von ihren Konkurrenten abverlangt hat.

Nach der Rechtsprechung des BGH ist eine Teilnahme der öffentlichen Hand am Wettbewerb zwar allgemein durchaus zulässig. Ein Wettbewerbsverstoß liegt jedoch dann vor, wenn die öffentliche Hand sich dabei sittenwidriger Mittel bedient, oder wenn sie sonst aus der Verbindung hoheitlicher und privatwirtschaftlicher Interessen einen unzulässigen Vorsprung vor ihren Mitbewerbern erlangt oder erstrebt.


Beschluß Senat

1. Der Senat ist der Ansicht, daß durch die Gründung der GfE und GfV die mittelständischen Strukturen des bremischen Heizungs- und Sanitärhandwerks nicht gefährdet werden dürfen. Vielmehr darf die Gründung der GfV nur einvernehmlich mit dem Heizungs- und Sanitärhandwerk erfolgen. Dabei ist dafür Sorge zu tragen, daß das Heizungs- und Sanitärhandwerk Bremen, in Abstimmung mit der Innung Sanitär Heizung Klima Bremen, und der Handwerkskammer Bremen, angemessen gesellschaftsrechtlich an der GfV beteiligt wird.

2. Der Senat verpflichtet seine im Aufsichtsrat der Stadtwerke Bremen AG benannten Mitglieder, durch einheitliche Stimmabgabe in der außerordentlichen Sitzung des Aufsichtsrats der Stadtwerke Bremen AG, die am 24. Februar 1997 stattfand, die Voraussetzungen für die Durchsetzung seines Beschlusses zu Ziffer 1 zu schaffen.


Kollege Niemeyer schreibt unter anderem:

"Die Bedingungen für die Handwerker konnten in zwei langen, doch sehr konstruktiven Gesprächen, zwischen mir und Herrn Jochum für das Handwerk dahingehend verbessert werden, daß auch unsere Forderungen in bezug auf Stimmberechtigung/Stimmenmehrheit in der Geschäftsführung, aber auch über Wartung, Montage, Reparaturen und Notdienstservice der Betriebe erfüllt werden konnten."

Und: "Ich habe noch mit keinem weiteren Kollegen über den Ausgang der Gespräche gesprochen, stehe jedoch dem Obermeister, dem Vorstand oder der Innungsversammlung zu einem ausführlichen Gespräch zur Verfügung.

Für mich ist in dem Zusammenhang bemerkenswert, daß, bevor die Verhandlungen zwischen mir und den Stadtwerken stattgefunden haben, mehr als 20 Betriebe zu den vormals schlechten und von uns mehrheitlich abgelehnten Bedingungen der Stadtwerke einen Kooperationsvertrag unterschrieben haben, hierunter auch ein großer namhafter Bremer Betrieb, der im Innungsvorstand vertreten ist.

Ich denke, daß mit den nunmehr zwischen mir und den Stadtwerken ausgehandelten Konditionen eine Basis für die Handwerker geschaffen worden ist, sich um ThermoKomfort nicht nur anteilig, sondern mitbestimmungsberechtigt einbringen zu können."


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