IKZ-HAUSTECHNIK, Ausgabe 8/1997, Seite 3


EDITORIAL


ZVSHK votiert für ein einheitliches Berufsbild Sanitär Heizung Klima

Michael von Bock und Polach

ZVSHK-Hauptgeschäftsführer

Mit einem deutlichen Mehrheitsvotum haben 14 der 17 Mitgliedsverbände des ZVSHK sich anläßlich der eigens hierfür einberufenen Sondermitgliederversammlung unmittelbar vor der ISH ‘97 für eine Zusammenlegung der beiden großen Berufsgruppen Sanitär und Heizung ausgesprochen. Damit hat die SHK-Organisation auf eindrucksvolle Weise ihre Handlungsfähigkeit in dieser Grundsatzfrage unter Beweis gestellt und ein Musterbeispiel für einen demokratischen Entscheidungsprozeß abgeliefert.

Kaum eine Berufstandsfrage hat die Gemüter so erhitzt wie das Pro und Contra einer Zusammenlegung, wobei die Argumente überwiegend ebenso gewichtig wie ernsthaft vorgetragen wurden. Sicherlich hat der wachsende Druck von außen den verbandsinternen Entscheidungsprozeß beschleunigt und bei dem einen oder anderen Überreaktionen hervorgerufen; im Kern beeinflussen konnte er ihn hingegen nicht. Das eindeutige Mehrheitsvotum ist sachlich begründet, ebenso wie die Argumentation des Minderheitenvotums respektiert werden muß.

Mit dem Schlagwort Berufsbild SHK 2000 wird die Dimension und der Handlungsspielraum aufgezeigt, der in den kommenden Jahren ausgefüllt werden muß, soweit der Gesetzgeber dem ZVSHK-Votum folgt und die Berufe in der Anlage A zur Handwerksordnung zusammenlegt. Die Mitgliederversammlung des ZVSHK hat nachdrücklich darauf hingewiesen, daß durch großzügige, zeitliche und inhaltliche Übergangsregelungen die ordnungsgemäße und fachliche Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiter in den SHK-Betrieben sichergestellt sein muß. Dies steht nicht nur im Interesse des Handwerks, sondern der Branche und vor allem der Kundschaft, die eine fachgerechte und qualifizierte Arbeit erwarten darf.

Ein neues ganzheitliches Berufsbild Sanitär Heizung Klima darf eben nicht nur dem Anspruch genügen, möglichst viele Leistungen aus einer Hand zu bieten. Es geht weiter und muß auch die Qualifikation in dem jeweils zu wählenden Spezialbereich ermöglichen, um die geschuldete Werkleistung fachgerecht zu erbringen.

Wenn auch rein rechtlich das Berufsbild nach Anlage A und die Ausbildungsverordnungen in den jeweiligen Berufen voneinander unabhängig sind, so muß doch sichergestellt werden, daß Aus-, Fort- und Weiterbildung inhaltlich und zeitlich so aufeinander abgestimmt werden, daß eine Karriereplanung SHK entsteht, die sowohl für den Unternehmer interessant und akzeptabel ist, als auch den Jugendlichen eine langfristige Perspektive in diesem Berufsfeld bietet. Apropos Karriereplanung, mit den jetzt zu erarbeitenden neuen Grundlagen ergibt sich natürlich auch eine gute Möglichkeit, die immer wieder geforderten Korrekturen am Berufsgrundbildungsjahr vorzunehmen sowie unterhalb des Gesellen eine SHK-Werkerqualifikation einzuführen, die handwerklich begabten jungen Menschen, die nicht den Gesellenbrief anstreben, doch einen ordentlichen Berufsabschluß nach ein oder zwei Jahren Ausbildung bietet.

Bei Zusammenlegung der Berufsfelder entfällt im übrigen das oft kritisierte Verfahren für Doppeleintragungen im Rahmen des neuen § 7 a oder der Ausnahmebewilligung alter Prägung. Dies wird sich langfristig sicherlich positiv auf die Ausbildungsfähigkeit und -bereitschaft der Generation auswirken, die in naher Zukunft SHK-Betriebe übernimmt oder gründet.

Die Sachverständigen sind nunmehr aufgefordert, die Arbeit zügig anzugehen, wobei auch diejenigen, die sich gegen eine Zusammenlegung ausgesprochen haben, ihre fachliche Kompetenz einbringen sollten, um neue zukunftsorientierte Berufsgrundlagen zu entwickeln, die den Bedürfnissen der Praxis entsprechen und dem Kunden auch weiterhin das garantieren, worum uns die Welt beneidet: eine ordentliche Meisterleistung.


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