IKZ-HAUSTECHNIK, Ausgabe 21/1996, Seite 16 ff.


VERBÄNDE AKTUELL 


Zentralverband


Kurz und bündig


Treueerklärung:

Großhändler zeigt Flagge

Mit einer Treueerklärung zum dreistufigen Vertriebsweg und zur Kooperation mit dem Handwerk reagierte die GC-Gruppe, Bremen, auf die derzeitige Diskussion um den Fortbestand der bewährten Vertriebspolitik für das SHK-Handwerk. In einem Schreiben an die Geschäftsführung des ZVSHK versicherte Uwe Hollweg, Geschäftsführer der GC Sanitär- und Heizungs-Handels-Contor GmbH, daß die Gruppe auch weiterhin weder Endabnehmer ohne das Fachhandwerk, noch Baumärkte oder andere branchenfremde Anbieter direkt oder indirekt beliefern oder sich an solchen Firmen beteiligen werde, die dieses tun. Dagegen bietet die Gruppe, die mit 46 Unternehmen bundesweit vertreten ist, dem Handwerk umfassende Unterstützung bei dessen Einzelhandelsbemühungen an.

VOB-Änderung:

ZVSHK protestiert

Mit einer entschiedenen Stellungnahme hat der ZVSHK in einem Schreiben an Bundesbauminister Klaus Töpfer gegen die beabsichtigte Änderung der VOB Teil A protestiert. Nach den bekanntgewordenen Plänen begünstigen die Maßnahmen einseitig die öffentlichen Auftraggeber, die Bauindustrie und Planungsbüros, soweit diese als Totalübernehmer auftreten sowie Dienstleister und Finanzjongleure, die als Generalübernehmer tätig werden. Das Konzept erweise sich dagegen als ausgesprochen mittelstandsfeindlich, da die vorgesehene Konzentration bei der Auftragsvergabe dem Handwerk ausschließlich die Rolle des abhängigen Subunternehmers zuweist. Wer dem Handwerk eine tragende Rolle bei der Stabilisierung der Konjunktur und der Ausbildung eines qualifizierten Nachwuchses zuweise, so von Bock und Polach, dürfe ihm nicht gleichzeitig die wirtschaftliche Grundlage für die Erfüllung dieser Aufgaben entziehen.

Parkprobleme:

Ausnahmen für Handwerker

Für Handwerker ist das Parken ihrer Montagefahrzeuge in Innenstädten ein großes Problem. Jetzt ist eine Lösung in Sicht. Der Bund-Länder-Fachausschuß "Straßenverkehrsordnung" hat festgestellt, daß die Straßenverkehrsordnung nicht geändert werden muß, um Handwerksbetrieben eine Sondererlaubnis nach ß 46 StVO zu erteilen. Voraussetzung ist allerdings, daß der Handwerker zwingend auf die Benutzung des Kraftfahrzeuges am Einsatzort angewiesen ist.

Der Fachausschuß hat vorgeschlagen, daß Parkerleichterungen nur in folgenden Fällen eingeräumt werden sollen:

Der ZVSHK weist darauf hin, daß die Inanspruchnahme dieses Vorrechtes nur nach einer entsprechenden Ausnahmegenehmigung von der zuständigen Behörde erlaubt ist. Diese sollte von den Betrieben unter Hinweis auf die genannte Entscheidung beantragt werden.

Erfüllungsbürgschaften:

Bei öffentlichen Aufträgen streichen

Die Kosten für Vertragserfüllungsbürgschaften stehen in der Regel in keinem Verhältnis zum Risiko für den Bauherrn. Der ZDH fordert deshalb gemeinsam mit dem Bundesverband der Deutschen Industrie BDI und dem Deutschen Industrie- und Handelstag DIHT in einem Schreiben an den Bundeswirtschafts- und den Bundesbauminister die Streichung dieser Bestimmung in der VOB, zumindest bei öffentlichen Aufträgen. Die Verbände weisen darauf hin, daß die Auftraggeber im Regelfall durch erbrachte und noch nicht bezahlte Leistungen weitgehend abgesichert seien. Entsprechend selten würden solche Bürgschaften in Anspruch genommen. Der Kreditrahmen der Betriebe wird durch Vertragserfüllungsbürgschaften wie auch Gewährleistungsbürgschaften erheblich eingeschränkt. Gerade in der derzeitigen konjunkturellen Situation sind besonders kleine und mittlere Betriebe durch diese Auflagen stark belastet.

Baumaterialien:

Fünf Jahre Gewährleistung

Seit Anfang der 80er Jahre gibt es Bestrebungen zur Überarbeitung des Schuldrechts. Im Abschlußbericht der entsprechenden Kommission sind drei Reformschwerpunkte enthalten. Sie betreffen: Das Allgemeine Leistungsstörungsrecht, das Gewährleistungsrecht bei Kauf- und Werkverträgen sowie das Verjährungsrecht. Eine ZDH-Arbeitsgruppe, in der auch der ZVSHK vertreten ist, bereitet derzeit die Stellungnahme des Handwerks zu den Reformvorschlägen vor.

Für die SHK-Betriebe dürfte in Zukunft besonders die Verjährungsregelung interessant sein. Hier steht: "Der Anspruch wegen Lieferung mangelhafter Stoffe und Materialien, die bestimmungsgemäß zur Herstellung eines Bauwerks verwendet werden und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben, verjährt in fünf Jahren."

Das bedeutet, daß die Betriebe für eingebaute fehlerhafte Baumaterialien fünf Jahre lang ihre kaufvertraglichen Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Baumaterial- beziehungsweise Baustofflieferanten verfolgen können. Die fünfjährige Frist beginnt ab der Lieferung durch den Lieferanten.

Europakooperation:

SHK-Verbände werden aktiv

Bei einem ersten Treffen der SHK-Verbandsspitzen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz wurden Ende August in Wien Möglichkeiten der Zusammenarbeit zwischen den jeweiligen nationalen Verbänden diskutiert. Ein erster Schwerpunkt war das Thema Vertriebsweg. Zu den drei genannten Ländern sollen als vierter Gesprächspartner die Niederlande hinzukommen. Als Termin wurde der 10. Dezember genannt. Auch hier geht es zunächst um die Vertriebspolitik der Hersteller und Großhändler. Konkret soll die Frage geklärt werden, warum holländische Baumärkte deutsche Markenprodukte aus dem Sanitärsektor um bis zu 30 Prozent unter dem Preisniveau deutscher Händler verkaufen können. Ein zweites Thema sind Solarenergieanlagen, bei denen sich das niederländische Heizungs- und Sanitärhandwerk bereits eine hervorragende Position auf dem Markt sichern konnte.


Ausbilden bringt Sicherheit

Der Tag begann für den Heizungsbaumeister Kurt P. rabenschwarz. Die Beleuchtung im Treppenhaus des Neubaus war ausgefallen, ein falscher Schritt, das war es. Erst im Krankenwagen konnte er wieder einen klaren Gedanken fassen. Ausgerechnet jetzt mußte das passieren: Im Büro war ein Angebot fertigzumachen. Um drei Uhr hatte sich ein Architekt angemeldet und wer würde die Monteure auf der Baustelle Hermannstraße einweisen? Zwei Stunden später stand der Arzt mit den Röntgenbildern neben dem Krankenbett. "Sie haben noch mal Glück gehabt", so der Doktor. "Der Beckenknochen ist nur angebrochen, in vier Wochen können Sie wieder nach Hause."

Draußen auf dem Flur warteten schon seine Frau und Werner, der Betriebsleiter. "Da hast Du uns einen schönen Schrecken eingejagt", flachste Werner, während seine Frau Schlafanzüge, Wäsche, Zahnbürste und Rasierapparat auspackte. "Bei uns brummt die Arbeit und Du läßt Dich hier von den Krankenschwestern verwöhnen. Aber Spaß beiseite. Die Versicherung habe ich schon angerufen, damit gibt es keine Probleme. Die Baustelle Hermannstraße läuft, dort habe ich Paul als Obermonteur eingesetzt. Das Angebot für den Kindergarten rechne ich heute noch durch und auch den Architekten übernehme ich. Mach Dir keine Sorgen."

Mitarbeiter sind das wichtigste Kapital

Eine halbe Stunde später waren die beiden wieder fort und Kurt begann nachzudenken. Jetzt mußte sich zeigen, daß die ganze Arbeit der vergangenen Jahre nicht umsonst war. Auf seine Leute konnte er sich verlassen. Da war zum Beispiel sein Freund Werner. Den hatte sein Vater ausgebildet, als er selbst noch die Schulbank drückte. Der zuverlässige Meister gehörte fast zur Familie und alle 18 Mitarbeiter würden wie "ein Mann" hinter ihm stehen. Ebenfalls aus dem "eigenen Stall" kamen fast alle seine anderen Fachkräfte. Und auch jetzt gab es zwei Lehrlinge, mit denen er rundum zufrieden war. Schon sein Vater hatte immer wieder betont: "Wer bei mir von der Pike auf gelernt hat, der kann auch was." Es stimmte wirklich, Mangel an tüchtigen und zuverlässigen Gesellen mußte er nie beklagen. Ganz spontan fiel ihm der Satz ein "Ein gut geführter Betrieb funktioniert auch dann, wenn der Chef nicht da ist!"

Ausbildung schützt vor Engpässen

Oft genug hatte Kurt P. sich anhören müssen, wie andere Unternehmer darüber klagten, wie schwer es sei, gute Leute zu bekommen. Was vom Arbeitsamt komme oder sich auf Inserate melde, sei entweder ungenügend qualifiziert oder kaum zu bezahlen. Oder sie müßten in einer Zeit eingearbeitet werden, in der gerade die Termine drängten, das könnte Schwierigkeiten mit deren Einhaltung geben. Und in Zeiten guter Konjunktur sei die Suche ohnehin vergeblich. Dann könne man das Geld für Anzeigen gleich aus dem Fenster werfen.

Solche Probleme hatte er selbst nie gehabt. Über zwanzig Lehrlinge waren im Laufe der vergangenen Jahre in seiner Firma "groß geworden". Einige davon hatten anschließend die Fachhochschule besucht, andere wurden abgeworben und einen Teil hatte er selbst übernommen. Viele seiner Innungskollegen verfuhren inzwischen nach dem gleichen Rezept, auch wenn das natürlich nicht billig war. Denn wer Jugendlichen im Handwerk eine qualifizierte Ausbildung ermöglichen will, der muß Zeit und Geld investieren. Vor allem der betriebliche Teil der Lehre beansprucht kostbare Meisterstunden.

Nachwuchsausbildung rechnet sich

Trotzdem, obwohl die Ausbildung von Lehrlingen Geld kostet, stehen dem auch Vorteile gegenüber. So ermittelte das Bundesinstitut für Berufsbildung, daß einem Auszubildenden kalkulatorisch bewertbare Leistungen von durchschnittlich 12000 DM pro Jahr zugerechnet werden können. Dazu kommen sogenannte indirekte Nutzeffekte. Diese hat das Unternehmen AEG für eine dreieinhalbjährige Ausbildung wie folgt ausgerechnet:

Ein zusätzlicher Kostenvorteil besteht darin, daß externe Fachkräfte häufig einen höheren Anfangslohn als eigene Nachwuchsfachkräfte verlangen, insbesondere dann, wenn Mangel an qualifiziertem Personal besteht. Selbst ausgebildetes Fachpersonal trägt damit zur Stabilisierung der betrieblichen Lohn- und Gehaltsstruktur bei. Kostenvorteil: 2000 bis 2700 DM.

Dazu kommen noch die Einsparungen, die durch die Vermeidung von Fehlbesetzungen und das Entfallen einer erneuten Mitarbeitersuche erzielt werden. Positive Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit und das Image eines Unternehmens hat nach Ansicht der AEG-Experten auch die Verminderung der Fluktuation.

Auch wenn die Bedingungen in einem Industrieunternehmen nur begrenzt mit denen eines Handwerksbetriebes vergleichbar sind, die Erfahrungen des Heizungsbaumeisters Kurt P. bestätigen diese Aussagen. In seiner Firma hat es seit Jahren kaum einen Personalwechsel gegeben. Seine Belegschaft ist ein eingeschworenes Team, das sich mit dem Betrieb identifiziert und auf das auch in schwierigen Zeiten Verlaß ist.

Fazit: Lehrlingsausbildung lohnt sich. Unter dem Strich ist sie gerade für personalintensive Handwerksbetriebe, die auf das Engagement tüchtiger Mitarbeiter angewiesen sind, ein Gewinn. Denn die Investitionen in die Berufsausbildung werden von qualifizierten Mitarbeitern schnell wieder "hereingeholt". Und eine Belegschaft, die zum eigenen Unternehmen steht, ist ein sicheres betriebliches Fundament.


ZVSHK-Broschüre

Neue Kleinfeuerungsanlagenverordnung

Ab dem 1. November dieses Jahres gilt die neue Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen (1. BImSchV). Der ZVSHK hat für seine Mitgliedsbetriebe eine Broschüre dazu erarbeitet. Sie enthält eine tabellarische Übersicht über die wesentlichen Änderungen dieser Verordnung, deren Zielsetzung und Rechtsgrundlagen. Die Broschüre ist ab sofort beim ZVSHK, St. Augustin, Telefax (02241) 21351 oder über die SHK-Landesverbände zu beziehen. Ein ausführlicher Bericht über diese Veröffentlichung folgt in der nächsten Ausgabe der IKZ-HAUSTECHNIK.


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