IKZ-HAUSTECHNIK, Ausgabe 19/1996, Seite 86 ff.


REPORT


Projektpartner unter einem Dach

Geberit-Fachveranstaltung fand große Resonanz

Mehr als 130 Teilnehmer, aus dem Großraum Berlin und den neuen Bundesländern, waren der Einladung zur Fachveranstaltung "Wohnungsbaugesellschaften 1996" am 5. und 6. Juni ins Berliner Estrel-Hotel gefolgt. Die Besonderheit der Veranstaltung wurde bereits beim Blick auf die Teilnehmerliste deutlich: Neben Vertretern aus den technischen Abteilungen von Wohnungsbaugesellschaften fanden sich Planer und Ingenieure sowie Mitarbeiter aus SHK-Großhandelsunternehmen und Installationsbetrieben ein. Ziel war es, die drängenden Fragen bei Neubau- und insbesondere Modernisierungs- und Sanierungsvorhaben gemeinsam zu diskutieren.

Geberit Geschäftsführer Josef Diermann eröffnete die Veranstaltung.

Bereits vor Beginn der Veranstaltung konnten sich die Teilnehmer in einer Ausstellung über bestimmte Problemlösungen informieren und sich auf das Tagungsprogramm einstellen. "Unser Programm setzt dort an, wo der Schuh drückt; d.h. wo es gegenwärtig und zukünftig den größten Handlungsbedarf gibt und damit das Informationsinteresse besonders groß ist", erläuterte Edgar Zobel, Technischer Leiter bei Geberit und Moderator der Veranstaltung.

Geberit Geschäftsführer Josef Diermann eröffnete die Tagung. In einem kurzen Überblick zeigte er die Entwicklung des Unternehmens bis heute auf. Gegründet 1874 in Rapperswil, ist das Unternehmen heute mit Gesellschaften und Vertretungen in ganz Europa präsent. Qualität als Unternehmensgrundsatz umfasse Produktion, Produktprogramm und Serviceleistungen in gleicher Weise, betonte Diermann. Service und Kundennähe seien bei Geberit kein Schlagwort, sondern werden in der Praxis durch ein umfassendes Netz von technischen Beratungsteams umgesetzt, das auch die Hilfestellung vor Ort auf der Baustelle einschließe. Diermann beendete seine Unternehmensdarstellung mit einem klaren Bekenntnis zum dreistufigen Vertriebsweg.

Lichtete das juristische Dickicht der Bestimmungen bei der Sanierung und Modernisierung von Wohngebäuden, Dieter Blümmel, Verleger Grundeigentums-Verlag.

"Juristische Rahmenbedingungen bei der Sanierung und Modernisierung von Wohnraum für Vermieter und Mieter"

Vor dem Hintergrund des weiterhin hohen Sanierungs- und Modernisierungsbedarfs in den neuen Bundesländern und den mehrfach geänderten gesetzlichen Bestimmungen war der Vortrag von Dieter Blümmel, Verleger im Grundeigentums-Verlag, von großem Interesse. Dem Referenten gelang es in verständlicher Form Licht in das juristische Dickicht zu bringen und die wichtigsten Problemkreise anhand zahlreicher Praxisbeispiele zu veranschaulichen. Schwerpunkte seines Vortrages waren die:

Inbetriebnahme und Wartung sanitärtechnischer Einrichtungen in Mehrfamilienhäusern"...

war das Thema von Jörg Scheele, Technischer Referent der GaSiTec GmbH, Witten und Dozent für Sanitärtechnik bei der Handwerkskammer Dortmund. Im allgemeinen erfolgt die Installation haustechnischer Anlagen wie Gas-, Trinkwasser- oder Entwässerungsanlagen auf der vertraglichen Grundlage nach VOB. Mit Vereinbarung der ATV DIN 18381 ist bei der Inbetriebnahme der sanitärtechnischen Einrichtung der Betreiber bzw. dessen Wartungspersonal in die Bedienung einzuweisen. Zudem sind alle Bedienungs- und Wartungsanleitungen, die Protokolle über Dichtheitsprüfung der Leitungsanlagen, Spülung der Trinkwasseranlagen sowie Prüfbescheinigungen und Werkstatteste zu übergeben. Größere Anlagen erfordern zusätzlich die Übergabe eines Anlagenschemas und die Zusammenstellung der wichtigsten technischen Daten.

"Mit der Beachtung der Regelwerke wie der DIN 1988, des DVGW Arbeitsblattes GW2 und des DKI Informationsdruckes i. 158 tragen Planer und Installateure ihren Teil zur Senkung der Korrosionswahrscheinlichkeit in der Trinkwasser-Hausinstallation bei," so Dr. G.-J. Tuschewitzki.

"Ständig betriebssicherer Zustand ist eine vertragliche und gesetzliche Verpflichtung", betonte der Referent. Geplant sei in diesem Zusammenhang eine Änderung der VOB, welche die Gewährleistungszeit für wartungsbedürftige Teile einer haustechnischen Einrichtung von zwei Jahren auf ein Jahr begrenzt, wenn dem Anlagenersteller nicht innerhalb der zweijährigen Gewährleistungsfrist die Wartung der Einrichtung übertragen wird.

Diesen grundlegenden Ausführungen folgten Detailerläuterungen zur Inbetriebnahme und Wartung von Gasanlagen und Trinkwasserleitungen. Beim letzteren stand die DIN 1988 und die daraus resultierenden Prüfbestimmungen (Dichtheits- und Festigkeitsprüfung, Spülverfahren, Einsatz von Sicherungseinrichtungen an Entnahmestellen) im Mittelpunkt der Betrachtung.

Beeinträchtigungen der Trinkwasserqualität

Eine thematische Vertiefung erfuhr die Trinkwasserproblematik durch das Referat von Dr. G.-J. Tuschewitzki vom Hygieneinstitut des Ruhrgebietes, Gelsenkirchen. Anhand von Fallbeispielen stellte er bakteriologische und chemisch-physikalische Beeinträchtigungen der Trinkwasserqualität dar. Zwar sei heute in Deutschland ein hoher Stand der Trinkwasserqualität erreicht, bestätigte der Dipl.-Biologe, dennoch könnten aus der Fehleinschätzung von Situationen bei der Trinkwasserversorgung Gesundheitsgefahren resultieren.

Durch eine professionelle Koordinierung, viel Einfühlungsvermögen gegenüber den stark belasteten Mietern und hohe Zuverlässigkeit und Einsatzbereitschaft der beteiligten Installationsbetriebe konnte das Sanierungsprojekt termingerecht abgewickelt werden, resümierte Dipl.-Ing. Burkardt Kralisch.

Am Beispiel Legionellen zeigte der Referent auf, daß die für eine Bakterienvermehrung geeigneten Bedingungen in der Regel nicht im Bereich der öffentlichen Versorgung, sondern meist in der Trinkwasserhausinstallation zu finden seien. Dabei treten die bauliche Planung und Ausführung von Hausinstallationssystemen (Werkstoffe, Installationsverlauf, Auswahl der Komponenten) sowie der Betrieb der Systeme (z.B. Fließ- und Stagnationszeiten) verstärkt in den Blickpunkt der Trinkwasserhygiene. An einer Reihe von Praxisfällen verdeutlichte Tuschewitzki Wechselwirkungen zwischen dem Wasser und den metallischen und nichtmetallischen Rohr-, Fitting- und Armaturenwerkstoffen, die im Extremfall die Zerstörung der Werkstoffe und/oder den "Verlust" der Trinkwasserqualität bewirken können. So ist in diesem Zusammenhang der ph-Wert des Wassers ein wichtiger Aspekt, da im sauren pH-Wert-Bereich die Korrosionswahrscheinlichkeit in der Regel schnell zu und im alkalischen Bereich abnimmt. Für die Auswahl eines geeigneten Rohrmaterials für ein Hausinstallationssystem in einem bestimmten Versorgungsgebiet müssen daher stets die örtlichen Gegebenheiten, insbesondere die chemische Wasserzusammensetzung beachtet werden.

Herausforderung für alle Projektpartner: Sanierung eines 14geschossigen Wohnhauses in Potsdam

Aus der Praxis für die Praxis, so der Tenor des Beitrags von Dipl.-Ing. Burkhardt Kralisch, Planungs-, Architektur- und Ingenieurbüro Potsdam. Mit großem Interesse folgten die Zuhörer seiner Darstellung zur Sanierung eines 14geschossigen Wohngebäudes in Potsdam. In die Sanierung waren die Gewerke Sanitär, Heizung und Lüftung, Elektroinstallation und die erforderlichen Baugewerke einbezogen. Das Bauvorhaben umfaßte u.a.

Der Stand mit Fachliteratur erfreute sich ebenfalls regen Interesses bei den Teilnehmern.

Beispiel Installationsschacht

Die vorhandene Zuluft- und Abluftanlage wurde vollständig demontiert und neu geplant. Damit wurden sofort zwei Probleme der Mieter beseitigt. Zum einen war die Zuluftanlage, die gleichzeitig zur Beheizung des Bades diente, ein Energieverschwender, dessen Kosten die Mieter zu tragen hatten, zum anderen klagten viele Bewohner über eine zu hohe Wärmezufuhr, die sie nicht regulieren konnten. Als Folge dieser Demontage mußte die Heizungsanlage neu geplant werden, wobei sicherzustellen war, daß die gesetzlichen Forderungen der wohnungsweisen Heizkostenabrechnung ebenfalls erfüllt wurden. Darüber hinaus nahm die Abluftanlage im Installationsschacht einen wesentlichen Anteil des Raumes ein, so daß für die Sanitärinstallation nur wenig Platz zur Verfügung stand. Mit Hilfe des Vorwandsystems gelang es dennoch, den Spülkasten "unter Putz" zu montieren und den bisherigen Platzbedarf einzuhalten.

Als wesentliche Faktoren für die erfolgreiche Abwicklung des Projektes hob B. Kralisch die enge Kooperation mit den Mietern vor und während der Bauarbeiten sowie die Auswahl kompetenter und zuverlässiger Installationsfirmen hervor.

Prüfzeichen, Zulassungen und Normen

Den zweiten Veranstaltungstag eröffnete Dipl.-Ing. Dieter Trinkler, Baudirektor a.D., Deutsches Institut für Bautechnik, Berlin, mit seinem Vortrag zur Bedeutung von Prüfzeichen, Zulassungen und Normen. In systematischer Reihenfolge erläuterte der Referent Prüfinhalte und -umfang der im Bereich Haustechnik wichtigsten Prüfzeichen und Symbole wie das DIN-Zeichen, DVGW-Zeichen, DIN/DVGW-, DVGW-GS-Zeichen, Ü-Zeichen und Zeichen von Gütegemeinschaften. So müssen z.B. Geräte der Wasserinstallation, in denen Drücke oder hohe Temperaturen entstehen und mit denen Menschen bei der Benutzung oder im Betrieb in Berührung kommen können, sicher im Sinne des Gerätesicherheitsgesetzes sein. Sind solche Geräte zwar mit einem GS-Zeichen versehen, jedoch nicht mit einem zusätzlichen DVGW-Zeichen, so läßt sich vermuten, daß die anderen notwendigen Brauchbarkeitsnachweise bezüglich Trinkwasserschutz nicht geführt wurden. Schon bei der Ausschreibung empfiehlt es sich, entsprechende Sorgfalt walten zu lassen.

Während der Pausen waren die Geberit Mitarbeiter voll im Einsatz, um Fragen der Teilnehmer in der Ausstellung zu beantworten.

Auch der Nutzen von Prüfzeichen wurde vom Referenten anhand eines konkreten Beispiels veranschaulicht: Wer beispielsweise Erzeugnisse (Armaturen, Rohre, Geräte) mit dem DIN-DVGW-Zeichen oder dem DVGW-Zeichen wählt, hat weitgehend Gewähr, daß er qualitativ gute Erzeugnisse erhält, die den Forderungen nach Sicherheit und Hygiene in der Wasserversorgung entsprechen. Für die Verarbeiter, Rohrleitungsbaufirmen oder Installateure bedeutet die Verwendung gekennzeichneter Produkte eine Entlastung in ihrer Verantwortung gegenüber dem Auftraggeber. Im Schadensfall hat der Verarbeiter die Vermutung für sich, daß er seiner pflichtgemäßen Sorgfalt bei der Auswahl der verwendeten Produkte genügt hat. In diesem Zusammenhang wies Trinkler auf die Unterscheidung zwischen Produkt- und Produktionskontrolle hin. Die Norm ISO 9000 ff. enthält Regeln für die Organisation des Systems einer innerbetrieblichen Herstellungskontrolle, jedoch nicht Regeln für eine Produktkontrolle im einzelnen; d.h. die Produktkontrolle selbst kann dadurch nicht ersetzt werden. Der letzte Themenschwerpunkt beschäftigte sich mit der europäischen Normengebung (CE-Zeichen, Zeichen anderer Staaten und das neue europäische Normenkonformitätszeichen, das sog. Schlüsselzeichen "key mark") und ihrem Niederschlag in die nationale Gesetzes- und Prüfpraxis.

Barrierefreie Badgestaltung...

lautete das Referatsthema von Brigitte Rinscheid, Fachjournalistin Sanitärtechnik aus Wuppertal. Vor dem Hintergrund eines steigenden Anteils an alten und hilfsbedürftigen Menschen in den kommenden Jahrzehnten sei mit einem hohen Bedarf an barrierefreiem Wohnraum zu rechnen, führte die Referentin aus. Insbesondere in den neuen Bundesländern, wo zu DDR-Zeiten der Bau und die Einrichtung alten- und behindertengerechter Wohnungen stark vernachlässigt wurde, ist ein erheblicher Nachholbedarf zu verzeichnen. Sanitäreinrichtungen spielen in diesem Zusammenhang eine Schlüsselrolle, weil die Abhängigkeit von fremder Hilfe in diesem Bereich subjektiv als unangenehm empfunden wird und objektiv mit einem erhöhten Betreuungsaufwand verbunden ist.

Welche Bestimmungen und Planungsgrundlagen beachtet werden müssen, welche Ausstattung das Prädikat "barrierefrei" verdient und welche Möglichkeiten der Anpassung im Rahmen einer Badmodernisierung zur Verfügung stehen, waren die Schwerpunkte dieses Vortrags. Darüber hinaus veranschaulichte die Referentin anhand von Grundrißbeispielen, wie mit durchdachter Planung und Ausstattung auch in kleinen und Kleinstbädern alle Merkmale eines barrierefreien Bades verwirklicht werden können. Abgerundet wurde der Vortrag durch einen Überblick über die Finanzierungsmöglichkeiten bei barrierefreiem Wohnraum und Sanitäreinrichtungen.

Auswahlkriterien für Trinkwassersysteme

Dieter Weimer gab einen aktuellen Überblick über die wichtigsten und gebräuchlichsten Rohrwerkstoffe der Sanitär- und Heizungstechnik sowie der Verbindungstechniken.

Auch am zweiten Tag stand das Thema Trinkwasserinstallation noch einmal im Blickfeld der fachlichen Betrachtung. Dipl.-Ing. Dieter Weimer, Technische Werke Stuttgart AG, gab in seinem Beitrag einen Überblick über am Markt befindliche Rohrsysteme und deren Einsatzmöglichkeiten. Zudem wurden Kriterien zur Werkstoffauswahl, zur Sicherung der Trinkwassergüte durch Einzel- oder Sammelsicherungen, zu hygienischen Werkstoffanforderungen sowie aktuelle Themen wie die Verbindungstechnik bei Kupferrohren aufgezeigt.

Vorbeugender baulicher Brand- und Schallschutz für haustechnische Anlagen

Den Abschluß der Veranstaltung bildete der Vortrag von Dipl.-Ing. Josef Ammon, Inhaber des gleichnamigen Installationsunternehmens aus Weilheim. Mit deftig oberbayrischer Ironie setzte er sich zunächst kritisch mit dem deutschen Baurecht auseinander. Die Gestaltung der Länderbauordnungen und die Art und Weise, wie die Länderbauverwaltungen Richtlinien, Verwaltungsvorschriften und anerkannte Regeln der Technik (z.B. DIN-EN-Normen) an die Bauordnungen anbinden, überfordern den verwaltungstechnisch nicht spezialisierten Praktiker, so das Urteil des Referenten. Die Gefahr fehlerhafter Planung und Ausführung sei dadurch groß. Besonders unübersichtlich, kompliziert und unvollständig sei das Thema "vorbeugender Brandschutz für haustechnische Installationen" in den Bauordnungen abgehandelt. Ziel des Referats war es deshalb, das Dickicht an Vorschriften und technischen Regeln für den Praktiker zu ordnen und überschaubar zu machen.

Ältere Wohnbauten weisen z.T. erhebliche Brand- und Schallschutzmängel der haustechnischen Anlagen auf, die auch bei Modernisierungsmaßnahmen nicht berücksichtigt werden, berichtete Josef Ammon. Bestes und gefährliches Beispiel sind die Installationsschächte des Haustyps WBS 70 in den neuen Bundesländern.

Im einzelnen erläuterte Ammon die gesetzlichen Grundlagen des vorbeugenden Brandschutzes, Brandverhalten und Prüfung von Baustoffen und Bauteilen, Anforderungen an Baukonstruktion und haustechnische Anlagen am Beispiel der Sächsischen Bauordnung sowie Bestandschutz bzw. Nachrüstung bestehender Gebäude. Als beispielhafte Lösung zur Erfüllung brandschutztechnischer Bestimmungen wurde in diesem Zusammenhang das Installationssystem GIS von Geberit genannt. Nach Prüfung durch das Materialprüfungsamt NRW erfüllt das System die Feuerwiderstandsdauer I 120 bzw. I 90 und kann damit auch im Geschoßwohnungsbau eingesetzt werden. Für Planer und Verarbeiter bedeutet eine solche Problemlösung ein hohes Maß an Planungssicherheit und Gewährleistung.

Der zweite Teil des Vortrags war dem Thema Schallschutz gewidmet. Nach grundlegenden Ausführungen zur Geräuschentstehung, Geräuschausbreitung und deren Minderung folgten Erläuterungen zur DIN 4109 und den daraus abzuleitenden Anforderungen an Bau- und Anlagenteile. Praxishinweise zur Planung und Ausführung für Wände, Trink- und Abwasserleitungen, Installationsschächten, Armaturen und Sanitäreinrichtungen rundeten den Vortrag ab.

Alles in allem eine Veranstaltung, auf deren Ergebnis man auf jeden Fall aufbauen kann und die man mit vertiefenden Themenstellungen wiederholen sollte, so das Fazit vieler Teilnehmer nach Veranstaltungsende.


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