IKZ-HAUSTECHNIK, Ausgabe 16/1996, Seite 52 ff.


HEIZUNGSTECHNIK


Sanierung und Modernisierung von Abgasanlagen

Gründe für die Sanierung und Modernisierung von Abgasanlagen

Dipl.-Ing. Andreas Kalisch

Eine im Gebäude installierte Feuerungsanlage besteht aus der Verbrennungsluftzuführung, dem Wärmeerzeuger und der Abgasanlage (Schornstein oder Abgasleitung). Alle drei Bestandteile müssen sorgfältig aufeinander abgestimmt sein, um ein wirtschaftliches und sicheres Betreiben der Feuerungsanlage zu gewährleisten.

Für eine Sanierung oder Modernisierung einer Abgasanlage kann es deshalb verschiedene Gründe geben:

1. Der bestehende Hausschornstein ist defekt

Zwei Symptome sind hervorzuheben: zum einen kann der Schornstein durch Spannungen im Bauwerk hervorgerufene Undichtheiten (Risse) aufweisen oder das Baumaterial verfällt gar auf Grund chemischer Umwandlungsprozesse, die meist durch Feuchtigkeit verursacht werden (Versottung). Dadurch kommt es zum Einströmen von Falschluft in den Schornstein, was zu geringeren Abgastemperaturen und Auftriebsdrücken führt und die Funktion der Abgasabführung beeinträchtigt. Bei kritischen Druckverhältnissen in der Abgasanlage (Störwirkungen durch Wind, Anfahrprozesse bei ausgekühltem Schornstein) besteht gar die Gefahr des Eindringens von Abgasen in Räume des Gebäudes.

2. Die Feuerstätte wird erneuert

Die Kennwerte der neuen Feuerstätte unterscheiden sich oft wesentlich von denen der alten Feuerstätte. Hier sind die niedrigeren Abgastemperaturen auf Grund der ständig gestiegenen Wirkungsgrade hervorzuheben. Aber auch der notwendige Förderdruck kann sich ändern. Werden neben der Erneuerung der Feuerstätte auch noch Wärmedämmaßnahmen am Gebäude vorgenommen, reduziert sich der Wärmebedarf des Gebäudes und Feuerstätten mit kleineren Heizleistungen kommen zum Einsatz. Damit wird der Abgasmassestrom verringert. Bei jeder Erneuerung der Feuerstätte, aber auch schon bei jeder Veränderung der eingestellten Heizleistung einer bestehenden Feuerstätte muß unbedingt geprüft werden, ob die vorhandene Abgasanlage noch zu den geänderten Kennwerten der Feuerstätte paßt. In den meisten Fällen muß heute nicht nur eine Querschnittsverminderung vorgenommen werden, sondern die Abgasanlage muß auch feuchteunempfindlich ausgeführt werden.

3. Die Abgasanlage wird konzeptionell vollkommen neu gestaltet

Größere Modernisierungs- und Umbaumaßnahmen im Gebäude führen zu einer neuen Konzeption der Heizungs- und Abgasanlage. Als Beispiele seien die Ablösung dezentraler Kohleöfen durch eine Zentralheizungsanlage und die Einrichtung einer wohnungsweisen Beheizung mit Umlaufwasserheizern genannt. Aber auch die Installation einer Brennwertfeuerstätte führt normalerweise zu einer völlig anderen Bauart der Abgasanlage. Zur Aufwandsminimierung wird immer versucht, vorhandene Schornsteine für die neue Konzeption zu nutzen. Selbstverständlich können für eine Sanierung und Modernisierung auch mehrere Gründe zutreffen.

Nun stellt sich die Frage, wer deckt den Schaden auf bzw. wer ist dafür verantwortlich, daß er behoben wird. Generell ist der Eigentümer bzw. der Betreiber einer Anlage für den technischen Zustand und die regelmäßige Überprüfung verantwortlich. In der Regel ist er selbst nicht fachkundig und beauftragt deshalb Firmen, die notwendigen Prüfungen und Arbeiten durchzuführen.

Defekte an Schornsteinen werden meistens vom Bezirksschornsteinfegermeister bei seinen regelmäßigen Kehr- und Überprüfungstätigkeiten festgestellt. Sind diese Defekte sicherheitsrelevant, wird er dem Besitzer des Hauses eine Auflage erteilen, diese Schäden bis zu einem bestimmten Zeitpunkt zu beheben. Dabei erhält der Hausbesitzer vom Bezirksschornsteinfegermeister oft eine erste Beratung über verschiedene Möglichkeiten der Sanierung. Nun wird sich der Hausbesitzer an einen Schornsteinbauer, Heizungsbauer oder an "normale" Baufirmen wenden und eine Sanierung beauftragen.

Bei Austausch des Wärmeerzeugers und bei Neukonzeption der Feuerungsanlage ist meist der Heizungsbauer der erste Fachkundige, der vom Hausbesitzer beauftragt wird. Dann ist offensichtlich, daß der Heizungsbauer auch für die richtige Gestaltung und Bemessung der Abgasanlage verantwortlich ist.

Aber auch, wenn der Heizungsbauer den Auftrag nach Planung durch ein Ingenieurbüro übernimmt, ist er nicht aus der Verantwortung entlassen. Nach VOB z.B. ist der Auftragnehmer nur dann frei von der Gewährleistung für Mängel, die zurückzuführen sind auf die Leistungsbeschreibung, auf Anordnungen des Auftraggebers, auf die vom Auftraggeber vorgeschriebenen oder gelieferten Stoffe oder Bauteile oder Vorleistungen eines anderen Unternehmers, wenn er seine Bedenken gegen diese Dinge oder Leistungen dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitgeteilt hat [1]! Bedenken kann man nur haben und mitteilen, wenn man mit dem notwendigen Fachwissen eine Prüfung der vorgesehenen Art der Ausführung durchgeführt hat.

Der Heizungsbauer hat nun zwei Möglichkeiten. Entweder er beauftragt ein Schornsteinbauunternehmen mit der Modernisierung der Abgasanlage oder er führt sie im Rahmen seiner Kompetenzen und Möglichkeiten selbst durch. In jedem Fall sollte er sich der von den namhaften Herstellern von Abgasanlagenprodukten angebotenen Beratung und Unterstützung bedienen. Diese Unterstützung beinhaltet die Beratung über alle Möglichkeiten und Details der Abgasabführung, die Bemessung der Abgasanlage, die Auswahl des Systems mit allen notwendigen Teilen (Angebotserstellung) bis hin zur Unterstützung bei der Abnahme der Anlage durch den Bezirksschornsteinfegermeister.

Modernisierung von Abgasanlagen nach Erneuerung der Feuerstätten

Hier soll der Fall betrachtet werden, daß die Gesamtkonzeption der Feuerungsanlage erhalten bleibt und nur die Feuerstätte gegen eine neue mit gleicher Bauart ausgetauscht wird (z.B. Beibehaltung der Bauart Heizkessel mit Ölgebläsebrenner). Weiter oben wurde schon ausgeführt, daß dann fast immer eine Querschnittsverminderung vorgenommen werden muß.

Zur Querschnittsverminderung existieren die verschiedensten Methoden. Die Innenauskleidung aus Leichtbeton oder Leichtmörtel (mit Rüttel- oder Auspreßverfahren) hat heute an Bedeutung verloren, weil es eine aufwendige Methode ist und der Schornstein nach der Anpassung im allgemeinen immer noch feuchteempfindlich ist und eine Versottungsgefahr besteht. Üblich ist das Einbringen von Rohrsystemen in den vorhandenen Schacht. Die Systeme können aus Edelstahl, Schamotte, Aluminium, Borosilikatglas und Spezialkunststoffen wie z.B. PVDF bestehen. Aluminium und PVDF sind nur beschränkt temperaturbeständig und haben deshalb nur für Abgasleitungen von Brennwertfeuerstätten eine Bedeutung.

Gerade der Einzug von Edelstahlrohren in vorhandene Schornsteine hat sich heute als Modernisierungsvariante durchgesetzt. Der Anteil dieser Variante an der gesamten Sanierung und Modernisierung beträgt ca. 80%. Aufgrund der leichten Montierbarkeit, der Verfügbarkeit der Edelstahlelemente beim Großhändler und der geringen Kosten ist die Modernisierung von Schornsteinen mit Edelstahlrohren immer mehr zum Metier des Heizungsbauers geworden. Die Montage der gesamten Heizungsanlage inklusive der Abgasanlage "aus einer Hand" bringt in der Praxis logistische Vorteile und geringe Baukosten.

Bild 1: Einwandige Edelstahleinsatzrohre zur Querschnittsverminderung vorhandener Schornsteine.

Zunächst waren Einsatzrohre aus Edelstahl üblich, die nur für einen "trockenen Betrieb" der Abgasanlage geeignet waren. Dies war nicht durch das Material Edelstahl, sondern durch die Bauweise und die Verbindungstechnik bedingt. Zur Verhinderung der Kondensation wurden die Edelstahleinsatzrohre mit Wärmedämmschalen aus Mineralwolle ummantelt. Weiter sinkende Abgastemperaturen der Feuerstätten und der oft nicht vorhandene Raum für die Wärmedämmung führten zur Entwicklung feuchteunempfindlicher Abgasanlagen, in denen eine ständige Kondensation möglich ist. Die vorzugsweise verwendete Edelstahlsorte 1.4404 (4 VA) ist widerstandsfähig gegen das Kondensat, die speziell entwickelte und geprüfte Verbindungstechnik sorgt für ausreichende Dichtheit gegen Feuchte und Kondensat (Bild 1). Auf eine Wärmedämmung kann nun häufig verzichtet werden, was zu geringeren Material- und Montagekosten führt.

Die Bemessung einfachbelegter Abgasanlagen erfolgt nach DIN 4705-1 [2]. Darin wird sowohl für den Voll- als auch den Teillastfall der Feuerstätte die Einhaltung einer Druck- und einer Temperaturbedingung gefordert. Mit der Einhaltung der Druckbedingung wird die sichere Ableitung der Abgase über Dach nachgewiesen. Zur Prüfung der Temperaturbedingung wird die Innenwandtemperatur an der Mündung berechnet. Ist diese größer als die Wasserdampftaupunkttemperatur der Abgase, ist der "trockene" Betrieb nachgewiesen und feuchteempfindliche Systeme reichen aus. Ist die Innenwandtemperatur kleiner als die Wasserdampftaupunkttemperatur, entsteht Kondensat und die Abgasanlage muß feuchteunempfindlich ausgeführt werden. Darüber hinaus muß bei feuchteunempfindlichen Abgasanlagen nachgewiesen werden, daß die Innenwandtemperatur an der Mündung größer als 0°C ist. Das heißt, Kondensat wird zugelassen, es darf aber nicht einfrieren und damit den Abgasweg verengen bzw. versperren. Bei Anschluß von Niedertemperatur-Heizkesseln bereitet dieser Nachweis in der Regel keine Probleme.

Heutige Berechnungen führen in ca. 80% der Fälle zu dem Ergebnis, daß Kondensat entsteht! Aus diesem Grunde wird empfohlen, daß grundsätzlich nur feuchteunempfindliche Abgasanlagen installiert werden.

Kann die Eintrittstemperatur in den senkrechten Teil der Abgasanlage unter 60°C liegen (Teillastbereich der Feuerstätten) muß das Verbindungsstück ebenfalls feuchteunempfindlich ausgeführt werden. Hieraus ist die Empfehlung begründet, die Abgasanlage insgesamt vom Feuerstättenanschluß bis zur Mündung mit feuchteunempfindlichen Systemen herzustellen.

Baurechtlich galt bisher die Richtlinie für Querschnittsverminderungen an Hausschornsteinen [3], in der die zu verwendenden Baustoffe sowie die Art und Weise der Verwendung geregelt war. Der Geltungsbereich beschränkte sich auf den "trockenen" Betrieb. Dem Hersteller von Einsatzrohren reichte danach ein einmaliges Prüfzeugnis, um die Brauchbarkeit der Bauteile nachzuweisen. Für die Errichtung feuchteunempfindlicher Systeme waren dagegen schon immer allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen notwendig, in denen z.B. auch eine wiederkehrende Güteüberwachung der Produkte festgelegt ist.

Diese Richtlinie für Querschnittsverminderungen stellt heute nicht mehr den Stand der Technik dar, weil eben auf Grund der niedrigen Abgastemperaturen der modernen Feuerstätten meist feuchteunempfindliche Systeme notwendig sind. Ab 1. Januar 1996 müssen gemäß der Landesbauordnungen alle Bauprodukte das CE- oder das Ü-Zeichen tragen. In naher Zukunft ist noch nicht mit europäischen Produktnormen für Abgasanlagen zu rechnen. Bis dahin bleibt das Ü-Zeichen das einzige Mittel, die Verwendbarkeit der Produkte nachzuweisen. Ein Produkt erhält ein Ü-Zeichen, wenn es entweder mit den für geregelte Bauprodukte bekanntgemachten technischen Regeln übereinstimmt (veröffentlicht in der Bauregelliste A) oder eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung, ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis oder eine Zustimmung im Einzelfall vorliegt [4]. Nun ist diese Richtlinie für Querschnittsverminderungen an Hausschornsteinen nicht in die Bauregelliste A aufgenommen worden. Das bedeutet praktisch, daß heute generell nur solche Systeme für Querschnittsverminderungen verwendet werden dürfen, die eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung besitzen!

Neukonzeption der Abgasanlage

Wird eine Feuerstätte gegen eine neue ausgetauscht, die einer anderen Bauart zuzuordnen ist, muß die gesamte Feuerungsanlage neu konzipiert werden. Das trifft fast immer bei der Installation einer Brennwertfeuerstätte zu.

Abgasabführung von Brennwertfeuerstätten

Zur Abgasabführung von Brennwertfeuerstätten existieren zwei grundsätzliche Möglichkeiten. Zum einen können Brennwertfeuerstätten an feuchteunempfindliche Abgasleitungen für Unterdruckbetrieb angeschlossen werden. Dann muß an Hand der DIN 4705-1 nachgewiesen werden, daß die Abgase unter Unterdruck gegenüber der Umgebung abgeführt werden (Einhaltung der Druckbedingung), weil diese Abgasanlagen nicht überdruckdicht sind. Dies führt bei den wirtschaftlich gewünschten extrem niedrigen Abgastemperaturen von Brennwertfeuerstätten und den daraus resultierenden geringen thermischen Auftriebsdrücken in letzter Konsequenz zu relativ großen Durchmessern der Abgasanlage. Bei der Modernisierung spielt diese Variante kaum eine Rolle, weil die vorhandenen Schornsteine feuchteempfindlich sind und nach einer Querschnittsverminderung (Herstellung der Feuchteunempfindlichkeit) die Durchmesser zu klein für den Nachweis des Unterdruckbetriebes sind.

Die überdruckdichte Abgasleitung ist die zweite, erfolgversprechendere Variante der Abgasabführung von Brennwertfeuerstätten. Sie ermöglicht den Einzug von Rohrsystemen mit kleinen Durchmessern in die vorhandenen Schornsteine. Die kleinen Durchmesser verursachen große Druckverluste in der Abgasleitung, was bei dem Fehlen von thermischen Auftriebsdrücken letztendlich zu statischen Überdrücken gegenüber der Umgebung führt. Die Gebläsebrenner oder die dem Wärmeübertrager nachgeschalteten Abgasventilatoren der Brennwertfeuerstätte sorgen für Zufuhr der notwendigen Antriebsenergie der Abgasströmung.

Bild 2: Muffenverbindung mit Dichtring einer überdruckdichten Abgasleitung.

Damit Abgas nicht in Räume des Gebäudes gelangen kann, müssen die Abgasleitungen nun dichter sein als bei Unterdruckbetrieb. Eine ausreichende Dichtheit erreicht man beispielsweise durch das Einbringen von Dichtungen in die üblichen Muffenverbindungen (Bild 2). Solche überdruckdichten Abgasleitungen sind allgemein bauaufsichtlich zugelassen bis zu einem Überdruck von 200 Pa. Als zusätzliche Sicherheit gegen das Eindringen von Abgas in Räume des Gebäudes muß der Spalt zwischen Abgasleitung und vorhandener Schachtwange über die gesamte Länge hinterlüftet werden, damit eventuell aus der Abgasleitung austretendes Abgas über den Ringspalt abgeführt wird.

Voraussetzung für die Planung und Ausführung ist, daß die Abgasleitung eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung besitzt und an Hand der DIN 4705-1 der Nachweis der sicheren Funktion erbracht wird. Dies gilt auch für die Lieferung der Feuerstätte zusammen mit der Abgasleitung als eine Einheit.

In die Neufassung der DIN 4705-1 wurde 1993 ein Nachweisverfahren für überdruckdichte Abgasleitungen aufgenommen, das ähnlich dem Verfahren für Unterdruckbetrieb aufgebaut ist. Nur ist es jetzt möglich, einen von der Feuerstätte maximal zur Verfügung gestellten Förderdruck größer 0 Pa einzugeben, der in Verbindung mit dem thermischen Auftrieb als Druckgewinn wirkt und von den Druckverlusten in der Abgasleitung "aufgebraucht" werden kann. Bei Umlaufwasserheizern, Kombithermen und sogenannten Wandkesseln sind Förderdrücke von 40 bis 140 Pa üblich.

Bei Brennwertfeuerstätten mittlerer Leistung, die aus einem Heizkessel und einem Gebläsebrenner zusammengesetzt werden, ist der Förderdruck der Feuerstätte gleich der Differenz aus maximalem Förderdruck des Gebläsebrenners und dem heizgasseitigen Widerstand des Heizkessels. Hier sind Werte um die 40 Pa üblich. Bei diesen Kombinationen kann generell die Empfehlung gegeben werden, den maximal zur Verfügung stehenden Förderdruck auch weitestgehend auszunutzen, d.h. die Druckverluste in der Abgasleitung durch entsprechend kleine Durchmesser so groß zu wählen, daß die Druckbedingung der DIN 4705-1 gerade eingehalten wird. Der Hintergrund ist folgender: Die Druckbedingung wird für Außenlufttemperaturen von 15°C nachgewiesen, bei denen der Auftrieb in der Abgasanlage gering ist. Bei geringen Außentemperaturen wächst der Auftrieb und damit sinkt der Überdruck am Feuerstättenanschluß. Dies kann soweit führen, daß die Abgasleitung sogar mit Unterdruck betrieben wird, was für die Abgasleitung kein Problem ist, aber für die Brennwertfeuerstätte zum Problem werden kann. Wenn nämlich die Unterdrücke zu groß werden, kann es zu pulsierendem Betrieb des Brenners kommen (mit dem Extremfall des Abschaltens), was auch mit erhöhter Geräuschentwicklung verbunden sein kann. Tritt so ein Fall auf, so besteht die Lösung in der Erhöhung der Druckverluste in der Abgasleitung. Neben dem Einbau einer Abgasleitung mit kleinerem Durchmesser kann auch ein speziell für diese Anwendung entwickelter Zugbegrenzer eingesetzt werden. Auf jeden Fall muß der rechnerische Nachweis nach DIN 4705-1 erbracht werden und die Änderung der Anlage vom Bezirksschornsteinfegermeister abgenommen werden.

Bild 3: Brennwertfeuerstätte mit überdruckdichter Abgasleitung im Gegenstrom.

Noch ein Aspekt ist bei der Abgasabführung von Brennwertfeuerstätten zu erwähnen. Wie weiter oben ausgeführt, muß die überdruckdichte Abgasleitung im Gebäude in einem Schacht verlegt werden, der hinterlüftet wird. Wird die Luft aus dem Aufstellraum der Feuerstätte über ein Lüftungsgitter in den Ringspalt geleitet, spricht man von der Abgasleitung im Gleichstrom. Die Luft im Ringspalt kann aber auch zur Verbrennungsluftversorgung der Feuerstätte dienen, wenn sie vom Dach aus zugeführt wird. Dann spricht man von einer Abgasleitung im Gegenstrom. Die Verbindung zwischen der Abgasleitung im Schacht und der Feuerstätte wird üblich mit Rohr-In-Rohr-Systemen hergestellt (Bild 3). Damit wird der raumluftunabhängige Betrieb einer Feuerstätte ermöglicht. Diese Betriebsweise hat folgende Vorteile:

Diese überdruckdichte Abgasleitung im Gegenstrom inklusive des Rohr-In-Rohr-Systems im waagerechten Teil muß nicht unbedingt vom Feuerstättenhersteller bezogen werden. Auch hier ist die Verwendung einer allgemein bauaufsichtlich zugelassenen Abgasleitung anderer Leitungshersteller möglich, wenn der Funktionsnachweis erbracht wird (DIN 4705-1).

Mehrfachbelegte Luft-Abgas-Systeme (LAS)

Gerade bei der dezentralen Heizung in mehrgeschossigen Gebäuden ist der Einsatz raumluftunabhängiger Feuerstätten von großem Vorteil, weil hier die Herstellung eines Raumluftverbundes für den Betrieb raumluftabhängiger Feuerstätten oft problematisch ist. Nebenbei darf vermerkt werden, daß der Nachweis eines Raumluftverbundes nach TRGI kein absolut sicherer Nachweis ist, weil die Annahmen der Fugendurchlässigkeit, die in diesem Nachweisverfahren gemacht werden, in der Praxis nicht automatisch zutreffen. Bei Gebäudesanierungen werden oft Maßnahmen zur Verringerung des Wärmebedarfs durchgeführt, zu denen auch der Einbau fugendichter Fenster gehört. Bei extrem dichten Fenstern kann der Fall eintreten, daß auch unter Einbezug aller Räume der Wohnung in den Raumluftverbund nicht genügend Verbrennungsluft in die Wohnung einströmen kann.

Bild 4: Durch den Einzug eines Edelstahlrohrsystems in einen vorhandenen Schacht entstehendes Luft-Abgas-System (LAS).

Der Einsatz raumluftunabhängiger Feuerstätten mit Anschluß an mehrfachbelegte Luft-Abgas-Systeme (LAS) schafft hier Abhilfe. Besonders bei Modernisierungen haben sich LAS bewährt, die durch den Einzug von Edelstahlrohren in einen vorhandenen Schacht entstehen (Bild 4). Die Abgase werden über ein Rohrsystem über Dach abgeführt und im Raum zwischen dem Rohr und der vorhandenen Schachtwand die Verbrennungsluft vom Dach her zu jeder Feuerstätte geführt. Auch diese Systeme müssen eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung besitzen. Durch eine Bemessung muß nachgewiesen sein, daß bei allen möglichen Betriebsfällen im Abgasrohr ein Unterdruck gegenüber der Umgebung herrscht. Darüber hinaus muß im Abgasrohr ein größerer Unterdruck herrschen als im Luftschacht, damit es nicht zum Übertritt von Abgasen in den Luftschacht kommen kann. Seit kurzem ist auch der Anschluß von Brennwertfeuerstätten an LAS möglich, wobei auch hier die Abgase unter Unterdruck abgeführt werden müssen. Für die an LAS anschließbaren Feuerstätten existieren besondere sicherheitstechnische Kriterien, deren Einhaltung vom Feuerstättenhersteller bestätigt sein muß.

Bei der Installation von LAS in vorhandene Schornsteinschächte ist besonders darauf zu achten, daß

Eine ausführliche Darstellung der baurechtlichen Situation bei LAS ist in [5] enthalten.

Mehrfachbelegte Abgasanlagen mit raumluftabhängigen Feuerstätten

Bereitet der Nachweis ausreichender Verbrennungsluftbereitstellung für raumluftabhängige Feuerstätten keine Probleme, stellt der Anschluß von z.B. Gasgeräten der Art B mit Strömungssicherung an mehrfachbelegte Abgasanlagen nach wie vor eine kostengünstige Installation dar. Auch hier besteht das Problem, daß die Abgastemperaturen der Feuerstätten gesunken sind und oft feuchteunempfindliche Abgasanlagen notwendig sind. Das für die Bemessung mehrfachbelegter Abgasanlagen zutreffende Verfahren nach DIN 4705-3 [6] erlaubt zur Zeit noch keine Beurteilung, wann ein System feuchteunempfindlich ausgeführt werden muß und wann nicht. Weil diese Norm nicht mehr dem neuesten Stand der Technik genügt, wird sie gerade überarbeitet. In Kürze ist mit dem Erscheinen der neuen Fassung zu rechnen.

Mit der Überarbeitung wird der Weiterentwicklung der Feuerstätten, den neuen Bauarten von Abgasanlagen und den Änderungen in den Feuerungsverordnungen Rechnung getragen. Der Geltungsbereich wird erweitert auf den Anschluß ventilatorunterstützter Feuerstätten (Gasgeräte der Art D3). Die Bemessung von LAS ist auch in der nächsten Fassung nicht vorgesehen. In einer darauffolgenden Überarbeitung soll dies jedoch ermöglicht werden. In der Norm wird ein ausführliches Rechenverfahren beschrieben, das ohne ein Rechenprogramm kaum lösbar ist. Es kann davon ausgegangen werden, daß mit Inkrafttreten der neuen Norm sofort die notwendige Software verfügbar sein wird.

Vor falschen Erwartungen über die Ergebnisse mit dem Verfahren in der neuen Norm sollte jedoch gewarnt werden. Erste Berechnungen zeigen, daß sich von der Tendenz her kaum kleinere Durchmesser ergeben werden als aus den Diagrammen der alten Norm. Den Möglichkeiten bei der Modernisierung vorhandener Schornsteine durch den Einzug von Rohrsystemen sind nach wie vor funktionelle Grenzen gesetzt.

Fazit

Allgemein kann festgestellt werden, daß die Abgastechnik aufgrund geänderter Randbedingungen der Feuerstätten immer vielfältiger wird. Um die funktionalen und sicherheitstechnischen Kriterien auch bei der Sanierung und Modernisierung von Abgasanlagen einhalten zu können, bedarf es künftig eines immer mehr in die Breite und Tiefe gehenden Fachwissens. Planende Ingenieure, Heizungsbauer und Schornsteinbauer sollten daher den kompetenten Rat und die Unterstützung nutzen, die namhafte Hersteller von Abgasanlagenprodukten anbieten.


B i l d e r : Selkirk, Waldbröl


L i t e r a t u r :

[1] VOB Verdingungsordnungen für Bauleistungen, Teil B, ß 13 Nr. 3
[2] DIN 4705-1 Feuerungstechnische Berechnung von Schornsteinabmessungen. Oktober 1993.
[3] Richtlinien für Querschnittsverminderungen an Hausschornsteinen vom Institut für Bautechnik. Entwurf September 1988.
[4] Birkicht, W.: Neue Regelungen bei Querschnittsverminderungen. Schornsteinfegerhandwerk, Heft 1, 1996.
[5] Birkicht, W.: Luft-Abgas-Systeme zur Verbrennungsluftzuführung und Abgasabführung von raumluftunabhängigen Gasfeuerstätten. Schornsteinfegerhandwerk, Heft 12, 1995.
[6] DIN 4705-3 Näherungsverfahren für mehrfachbelegte Schornsteine. Juli 1984.


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