IKZ-HAUSTECHNIK, Ausgabe 10/1996, Seite 37 ff.


HEIZUNG


Schornsteinanpassung bei Heizkesselerneuerung

Mit besonderer Berücksichtigung von Edelstahl-Abgassystemen

Dipl.-Ing. Theo Gaux

Dieser Artikel behandelt besonders die Problematik beim Anschluß von Heizkesseln an bestehende Schornsteine mit Abgasabführungen durch thermischen Auftrieb (Unterdruck). Abgasabführungen mittels Überdruck, wie sie überwiegend bei Brennwertkesseln vorkommen, werden nur kurz in Betracht gezogen. Bei "Einzelfeuerstätten" wie z.B. Gasraumheizern, Ölöfen oder Kohleöfen, die in diesem Artikel nicht speziell behandelt werden, ist die Problematik prinzipiell die gleiche wie bei schornsteingebundenen Heizkesseln mit Unterdruckabgasführung.

Wenn im Zuge von Sanierungs-, Erneuerungs- oder Energieeinsparmaßnahmen neue Wärmeerzeuger bzw. Heizkessel mit höheren Wirkungsgraden, geringeren Abgasmengen und niedrigen Abgastemperaturen installiert werden, können die für die Abgasabführung vorgesehenen herkömmlichen Schornsteine in der Regel nur genutzt werden, wenn sie an die neuen abgasseitigen Erfordernisse angepaßt werden. Unzureichender Schornsteinauftrieb oder Schornsteindurchfeuchtung können sonst die Folge sein. Das zeigen deutlich die Ergebnisse der vielen in der Praxis durchgeführten Berechnungen von Schornsteinabmessungen nach der allgemein anerkannten technischen Regel DIN 4705. Aber auch Schadensfälle von Schornsteindurchfeuchtungen und -versottungen (Zerstörungen des Mauerwerks) belegen die Tatsache, daß es häufig im Planungsstadium versäumt wurde, nach DIN 4705 zu berechnen und daß deshalb keine Änderungen bzw. Anpassungen am vorhanden alten Schornstein erfolgten.

Bild 1: Wasserdampftaupunkt und Wasserdampfgehalt in Abhängigkeit vom Brennstoff und CO2-Gehalts in den Abgasen.

Bestehende Schornsteine, die älter als 15 Jahre alt sind, können fast ausnahmslos als "feuchteempfindlich" eingestuft werden, d.h. sie vertragen keine Kondensation des im Abgas enthaltenen Wasserdampfes innerhalb ihres Abgasweges. Ansonsten kommt es zu Durchfeuchtungen oder gar materialzerstörenden Versottungen, die kostenträchtige Schornsteinsanierungen nach sich ziehen. Darunter fallen sowohl einschalige Schornsteine aus Mauerwerk wie auch einschalige und mehrschalige Schornsteine aus Formteilen, z.B. aus Leichtbeton oder Schamotte.

Moderne Wärmeerzeuger verlangen jedoch überwiegend "feuchteunempfindliche" Schornsteine oder solche Abgassysteme, in denen die Abgase kondensieren können. Zudem müssen die Abgaswege immer häufiger - insbesondere bei Brennwertfeuerungsanlagen - druckdicht sein. Deshalb gilt es bei Anschluß eines neuen Wärmeerzeugers (z.B. eines Heizkessels) den Schornstein bereits im Planungsstadium mit zu berücksichtigen und gegebenenfalls anzupassen.

Bei neuen Heizkesseln handelt es sich in der Regel um Niedertemperaturkessel oder Brennwertkessel. Niedertemperaturkessel eignen sich für niedrige Vorlauf- und Rücklauftemperaturen im Heizsystem und haben auch niedrigere Abgastemperaturen als frühere herkömmliche Heizkessel. Brennwertkessel machen zusätzlich die im Wasserdampf des Abgases enthaltene latente Wärme (Verdampfungswärme) nutzbar und haben Abgastemperaturen bis hinunter zu ca. 35°C.

Durchfeuchtung und Versottungsgefahr

Problematisch beim Anschluß neuer Kessel an bestehende Schornsteine ist weniger die Sicherstellung eines ausreichenden Schornsteinunterdrucks bzw. Schornsteinauftriebs zur Abführung der Abgase, sondern mehr die mögliche Durchfeuchtung oder gar Versottung.

Durchfeuchtungen von Schornsteinen entstehen durch Kondensation des im Abgas enthaltenen Wasserdampfes. Die Kondensation des Wasserdampfes innerhalb des Schornsteins tritt ein, wenn der Wasserdampftaupunkt unterschritten wird. Aus einem der DIN 4705 entnommenem Diagramm (Bild 1) kann die Wasserdampftaupunkttemperatur der Abgase in Abhängigkeit des CO2-Gehaltes und der bedeutendsten Brennstoffe entnommen werden. Der CO2-Gehalt ist ein Maß für den Luftüberschuß in den Abgasen. Hoher CO2-Gehalt ist gleichbedeutend mit besserer Verbrennung, niedrigerem Luftüberschuß und geringerer Abgasmenge. Niedriger CO2-Gehalt bedeutet dementsprechend eine schlechtere Verbrennung, einen höheren Luftüberschuß und eine größere Abgasmenge.

Art der Feuerstätte

Brennstoff

mittlerer CO2-Gehalt

Wasser-
dampf-
taupunkt

Öl-Spezialheizkessel mit Gebläsebrenner

Heizöl EL

13,0%

47°C

Gas-Spezialheizkessel mit Gebläsebrenner

Erdgas

9,5%

53°C

Gasheizkessel mit atmosphärischem Brenner

Erdgas

6,0%1)

46°C

Holz-Spezialheizkessel2)

Holz3)

11,0%

48°C

1) guter CO2-Gehalt bei angepaßtem, gut dimensioniertem Schornstein
2) mit Heizgasführung durch das Glutbett und Ventilatorunterstützung
3) mit 15% Feuchte

Aus der Tabelle l können beispielhaft die Wasserdampftaupunkttemperaturen der Abgase verschiedener Heizkessel bei einem mittleren Außenluftdruck von 95000 Pa (= 950 hPa) in Abhängigkeit vom Brennstoff und dem CO2-Gehalt der Abgase entnommen werden.

Schornsteinversottung bedeutet die Zerstörung der mineralischen Schornsteinbaustoffe, z.B. des Mauerwerks. Versottungen sind möglich, wenn bei der Verbrennung schwefelhaltiger Brennstoffe (z.B. Kohle, Heizöl) die in den Abgasen enthaltene Schwefelsäure kondensiert, in die Baustoffe eindringt und mit diesen Schwefelverbindungen bildet. Schwefelverbindungen können insbesondere zementhaltige Baustoffe durch Bildung von Ettringit gefährden. Ettringit (sogenannter Zementbazillus) ist ein Calcium-Sulfo-Aluminat, das durch die Einlagerung von Kristallwasser sein Volumen vergrößert und zu einem Treiben der Baustoffe führt.

Konsequente Anpassung bestehender Schornsteine bei Heizkesselerneuerung

Mit neuen Heizkesseln sind sowohl niedrigere Abgastemperaturen als auch in den meisten Fällen reduzierte Abgasmassenströme verbunden. Beide haben Einfluß auf die Dimensionierung des Schornsteins.

Niedrigere Abgastemperaturen ergeben einen geringeren Schornsteinauftrieb. Um diesen zu kompensieren, bedarf es geringerer Reibungsverluste innerhalb des Schornsteins und damit größerer Schornsteinquerschnitte. Geringere Abgasmassenströme erfordern dagegen zur Vermeidung zu kleiner Strömungsgeschwindigkeiten und den sich daraus ergebenden zu großen Verweil- bzw. Abkühlzeiten engere Schornsteinquerschnitte.

Bild 2: Bauarten von Querschnittsverminderungen.

Neue Heizkessel weisen wegen besserer feuerungstechnischer Wirkungsgrade und niedrigerer Luftüberschußwerte gegenüber auszuwechselnden alten Heizkesseln bereits geringere Abgasmassenströme auf, selbst wenn die Nennwärmeleistung gleich bleibt. Bei reduzierter Nennwärmeleistung des neuen Heizkessels, die aus Überdimensionierungen alter Heizkessel resultiert, werden die Abgasmassenströme gegenüber der alten Anlage erheblich geringer.

Erfahrungsgemäß überwiegen beim Austausch von Heizkesseln die Einflüsse reduzierter Abgasmassenströme auf die Dimensionierung der Schornsteinquerschnitte. Die erforderlichen Anpassungsmaßnahmen an Schornsteinen zur Vermeidung von Durchfeuchtungen oder Versottungen bestehen in solchen Fällen deshalb aus Querschnittsverminderungen.

Eine Querschnittsverminderung an einem Schornstein garantiert jedoch nicht, daß der Abgasweg trocken bleibt, d.h. daß keine Kondensation entsteht. Die Praxis wie auch Berechnungen nach der Schornsteinbemessungsnorm DIN 4705 zeigen, daß es in den überwiegenden Fällen zur Kondensation des Wasserdampfes kommt. Dafür werden spezielle allgemein bauaufsichtlich zugelassene und feuchteunempfindliche Systeme benötigt, die der Markt heute anbietet.

Bauarten von Querschnittsverminderungen

Die Übersicht in Bild 2 gibt Aufschluß über die Bauarten der Querschnittsverminderungen von Schornsteinen. Querschnittsverminderungen aus Leichtbeton oder Leichtmörtel (Bild 3) eignen sich nicht für schnell regelbare Öl- oder Gasfeuerstätten, da sich dadurch die aufzuheizende Masse erhöht. Die gewünschte schnelle Erwärmung des Schornsteins zur möglichst kurzfristigen Sicherstellung eines optimalen Schornsteinauftriebs kann damit nicht realisiert werden. Diese Querschnittsverminderungen sind nur für den trockenen Betrieb zulässig.

Bild 3: Querschnittsverminderung mit Leichtbeton oder Leichtmörtel. Für schnell regelbare Öl- und Gasfeuerstätten nicht geeignet. Nachteil: Vergrößerung der aufzuheizenden Masse. Nur für trockenen Betrieb zulässig.

Querschnittsverminderungen mit starren oder flexiblen Rohren aus Edelstahl oder anderen zugelassenen metallischen Werkstoffen können, wenn der bestehende Schornstein genügend Raum dazu bietet, je nach Wunsch oder Erfordernis aufgrund des Berechnungsergebnisses nach DIN 4705 mit oder ohne zusätzliche Wärmedämmschichten durchgeführt werden (Bilder 4 bis 7). Bei starren Rohren können dafür zugelassene formbeständige Wärmedämmschalen verwendet werden. Flexible Rohre können außerdem mit feucht einzubringenden Dämmassen aus Perlite oder Vermiculit hinterfüllt werden, die dann abbinden und eine formbeständige Dämmschicht ergeben müssen.

Je nach Bauart und Zulassung sind Edelstahlrohre für den trockenen oder feuchten Betrieb einsetzbar. Dabei ist zu beachten, daß bei einigen Systemen zur Realisierung der Feuchteunempfindlichkeit eine Hinterlüftung vorgeschrieben ist. Querschnittsverminderungen mit flexiblen Rohren und einer Wärmedämmschicht aus schüttbaren Dämmassen sind nur für den trockenen Betrieb zulässig. Sie sind also nicht feuchteunempfindlich (Bild 5).

Bild 4: Querschnittsverminderung mit starren oder flexiblen Rohren aus Edelstahl oder anderen metallischen zugelassenen Baustoffen. Ohne Wärmedämmung im Zwischenraum. Je nach Bauart und Zulassung für trockenen oder feuchten Betrieb einsetzbar. Bei einigen feuchteunempfindlichen Systemen ist eine Hinterlüftung erforderlich.

Edelstahl-Einzugsrohre haben gegenüber anderen Systemen aus mineralischen Baustoffen den Vorteil hoher Korrosionsbeständigkeit gepaart mit besonderer Dünnwandigkeit. Je nach Durchmesser beträgt die Wanddicke 0,6 bis 1 mm. Dadurch ist eine schnelle Aufheizung und kurzfristige Sicherstellung des optimalen Schornsteinauftriebs wie auch eine schnelle Abkühlung bei Stillstand des Brenners zur Vermeidung von Stillstandswärmeverlusten gewährleistet. Sie lassen sich besonders bei kleinen Schornsteinquerschnitten, die in den Ballungsgebieten überwiegend vorhanden sind, noch einbringen, wenn dickwandigere mineralische Systeme aus Platzgründen versagen.

Querschnittsverminderungen mit Rohren aus Keramik, Glas, Leichtbeton oder anderen zugelassenen mineralischen Werkstoffen können ebenfalls, wenn der bestehende Schornstein genügend Raum dazu bietet, je nach Wunsch oder Erfordernis aufgrund des Berechnungsergebnisses nach DIN 4705 mit oder ohne zusätzliche Wärmedämmschichten erfolgen (Bilder 8 bis 10). Die Wärmedämmschichten können aus dafür zugelassenen formbeständigen Wärmedämmschalen oder feucht einzubringenden, abbindbaren Dämmassen aus Perlite oder Vermiculit bestehen. Je nach Bauart und Zulassung sind Edelstahlrohre für den trockenen oder feuchten Betrieb einsetzbar. Dabei ist zu beachten, daß bei vielen Systemen zur Realisierung der Feuchteunempfindlichkeit eine Hinterlüftung vorgeschrieben ist. Querschnittsverminderungen mit Dämmschichten aus schüttbaren Dämmassen sind nur für den trockenen Betrieb zulässig. Sie sind also nicht feuchteunempfindlich (Bild 10).

Bild 5: Querschnittsverminderung mit flexiblen Rohren aus Edelstahl. Zwischenraum ausgefüllt mit schüttbaren, feucht eingebrachten und abgebundenen formbeständigen Dämmassen wie Perlite oder Vermiculit. Nur für trockenen Betrieb zulässig. Diese Dämmassen sind bei starren Rohren nicht zulässig.

Planung und Bemessung des neuen Schornsteinquerschnitts

Vor einer Querschnittsverminderung sollte der zuständige Bezirksschornsteinfegermeister hinzugezogen werden. Er überprüft, ob der bestehende Schornstein zur Querschnittsverminderung geeignet ist. Auch nach Beendigung einer solchen Baumaßnahme begutachtet er, ob die Tauglichkeit des angepaßten Schornsteins und die sichere Benutzbarkeit der gesamten neuen Feuerungsanlage aus bauaufsichtlicher Sicht unter Einhaltung der technischen Regeln gegeben ist. Darum kann er gleichermaßen beide Seiten - den Betreiber wie auch den ausführenden Unternehmer - fachlich und neutral beraten.

Zudem sollte vor Beginn der Baumaßnahme die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde oder der Bezirksschorsteinfegermeister befragt werden, ob und in welcher Form eine Baugenehmigung erforderlich ist. In einigen Bundesländern wird mittlerweile auf die Baugenehmigung verzichtet, jedoch eine Bauanzeige verlangt. Die Überprüfungstätigkeiten des Bezirksschornsteinfegermeisters bleiben davon unberührt.

Bild 6: Querschnittsverminderung mit starren Rohren aus Edelstahl oder anderen metallischen zugelassenen Baustoffen. Mit Wärmedämmung aus Dämmschalen um Zwischenraum. Je nach Bauart und Zulassung für trockenen oder feuchten Betrieb einsetzbar. Bei eigenen feuchteunempfindlichen Systemen ist eine Hinterlüftung erforderlich.

Zur korrekten Planung einer Schornsteinquerschnittsverminderung ist eine Schornsteinquerschnittsberechnung unerläßlich. Der für die Abgasabführung eines neuen Heizkessels erforderliche Querschnitt des anzupassenden alten Schornsteins wird, wie bereits aufgeführt, nach DIN 4705 Teil l oder Teil 3 berechnet. Teil l gilt für Querschnittsbemessungen einfach belegter Schornsteine, Teil 3, der zur Zeit überarbeitet wird, gilt für Querschnittsbemessungen mehrfach belegter Schornsteine.

Für die praxisgerechte Anwendung der umfangreichen DIN 4705 Teil 1 werden auf dem Markt verschiedene EDV-Berechnungsprogramme angeboten. Auch für den zur Zeit in Überarbeitung befindlichen Teil 3 gibt es bereits EDV-Programme, die auf dem ersten Novellierungsentwurf basieren. Für den Betreiber werden Berechnungen vom Heizungsbauer, Installateur, Schornsteinbauer, Schornsteinfeger, von Planungsbüros oder den Abgassystemherstellern erstellt. Für eine korrekte, praxisgerechte Berechnung sind die genauen Daten der gesamten Feuerungsanlage erforderlich (Heizkessel, Abgasrohr und Schornstein).

Bild 7: Abgassystem aus Edelstahl für trockenen und feuchten Betrieb, für Unterdruck und Überdruck.

Besonders bedeutsam ist das Berechnungsergebnis, um das Erfordernis eines "feuchteempfindlichen" oder "feuchteunempfindlichen" Abgassystems für die Schornsteinquerschnittsverminderung erkennen zu können. Die "feuchteempfindlichen" Systeme haben teilweise besondere Materialqualitäten, Konstruktions- und Qualitätsmerkmale. Zudem darf bei "feuchteunempfindlichen" Systemen die Temperatur an der Innenfläche der Mündung nicht unter 0°C liegen, damit das Kondensat nicht vereist. Dies ist per Berechnung nach DIN 4705 Teil l zu überprüfen.

Vielfach sind umfangreiche Berechnungen nach DIN 4705 gar nicht erst erforderlich, um erkennen zu können, daß der Wasserdampftaupunkt unterschritten und ein "feuchteunempfindliches" Abgassystem erforderlich wird. Ein Beispiel macht das deutlich:

Bild 8: Querschnittsverminderung mit Rohren aus Keramik, Glas oder Leichtbeton. Mehr Platzbedarf im Schacht durch größere Wanddicken. Ohne Wärmedämmung im Zwischenraum. Je nach Bauart und Zulassung für trockenen oder feuchten Betrieb einsetzbar. Bei einigen feuchteunempfindlichen Systemen ist eine Hinterlüftung erforderlich.

In einem Einfamilienhaus soll ein neuer Combi-Gaswasserheizer für die Wohnraumheizung und Warmwasserbereitung an einen gemauerten Schornstein mit einer wirksamen Höhe (zwischen Abgasrohreinführung und Schornsteinmündung) von 10 m angeschlossen werden. Die Abgastemperaturen moderner Gaswasserheizer oder kleiner Gasheizkessel liegen nach Herstellerangaben zwischen 65°C und 75°C im Teillastbetrieb. Die Taupunkttemperatur für Abgase dieser Gasgeräte liegt bei ca. 46°C (Tabelle l). Diese Temperatur darf nach DIN 4705 an der inneren Oberfläche der Schornsteinmündung auch im Teillastbetrieb nicht unterschritten werden. Ohne umfangreiche Berechnungen läßt sich aufgrund der niedrigen Abgastemperaturen der Gasgeräte erfahrungsgemäß erkennen, daß bei 10 Meter Schornsteinhöhe und normaler Abgasrohrlänge von ca. l,0 m die Taupunkttemperatur von 46°C an der Innenfläche der Schornsteinmündung unterschritten wird. Es muß mit einer Kondensation und Durchfeuchtung innerhalb des Abgasweges, auch bei einer Querschnittsverminderung mit einem Edelstahl-, Keramik- oder Glasrohr, gerechnet werden.

Baurechtliche Grundlagen

Schornsteine können seit dem 1.1.1996 nur mit Bauprodukten im Querschnitt vermindert werden, die allgemein bauaufsichtlich zugelassen sind. Die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung muß bei der Anwendung des zugelassenen Produktes der zuständigen Bauaufsichtsbehörde bzw. dem überprüfenden Bezirksschornsteinfegermeister auf Verlangen vorgelegt werden. Bis Ende 1995 konnte der Nachweis der Brauchbarkeit für Produkte zur Querschnittsverminderung an Hausschornsteinen auf drei verschiedene Arten geführt werden:

  1. Durch ein Prüfzeugnis einer Materialprüfungsanstalt auf der Grundlage von Prüfungen nach den "Bauaufsichtlichen Richtlinien für Querschnittsverminderungen an Hausschornsteinen". Dies gilt nur für Rohre aus Edelstahl mit den Werkstoffnummern 1.4401, 1.4571 oder 1.4436 für Öl- und Gasfeuerungsanlagen mit trockenem Betrieb ohne Taupunktunterschreitung.
  2. Durch eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung.
  3. Durch eine Zustimmung im Einzelfall.

Prüfzeugnisse auf der Grundlage der Querschnittsverminderungsrichtlinien gelten aufgrund der Landesbauordnungen spätestens seit dem 1. Januar 1996 nicht mehr. Die Anforderungen an die Produkte für Querschnittsverminderungen bzw. Anpassungsmaßnahmen an Schornsteinen werden künftig ausschließlich in den allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen geregelt. Anforderungen an die Planung, Ausführung und Verwendung der Bauprodukte für Querschnittsverminderungen sollen in einer noch zu erstellenden bauaufsichtlichen Richtlinie eingebracht werden, die als Ersatz für den verwendungsbezogenen Teil der "Bauaufsichtlichen Richtlinien für Querschnittsverminderungen an Hausschornsteinen" gedacht ist.

Bild 9: Querschnittsverminderung mit Rohren aus Keramik, Glas oder Leichtbeton. Mehr Platzbedarf im Schacht durch größere Wanddicken. Mit Wärmedämmung im Zwischenraum. Je nach Bauart und Zulassung für trockenen oder feuchten Betrieb einsetzbar. Bei einigen feuchteunempfindlichen Systemen ist eine Hinterlüftung erforderlich.

Nach den Landesbauordnungen müssen Bauprodukte für Abgasanlagen, die von den in der Bauregelliste A bekanntgemachten technischen Regeln wesentlich abweichen oder für die es technische Baubestimmungen oder allgemein anerkannte Regeln der Technik nicht gibt (nicht geregelte Bauprodukte),

    1. eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung oder
    2. eine Zustimmung im Einzelfall haben.

Zudem müssen solche Bauprodukte nach ß 24 der Musterbauordnung (MBauO) bzw. den entsprechenden Paragraphen der Landesbauordnungen durch ein Übereinstimmungszeichen (Ü-Zeichen) gekennzeichnet sein, womit die Bestätigung der Übereinstimmung der Produkte mit der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung, dem allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnis oder der Zustimmung im Einzelfall dokumentiert wird.

Hersteller von Edelstahlrohren, die für ihre Produkte bisher mit solchen Prüfzeugnissen auskamen, müssen zukünftig für die ständige Verwendbarkeit dieser Produkte eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung vorweisen.

Abgasabführung bei Brennwertfeuerungsanlagen

Sollen die Abgase von Brennwertkesseln mit thermischem Auftrieb über Dach ins Freie geführt werden, eignen sich für die Anpassung des Schornsteins die beschriebenen Bauarten der Querschnittsverminderungen mit zugelassenen feuchteunempfindlichen Abgassystemen.

Bild 10: Querschnittsverminderung mit Rohren aus Keramik, Glas oder Leichtbeton. Zwischenraum ausgefüllt mit schüttbaren, feucht eingebrachten und abgebundenen formbeständigen Dämmassen wie Perlite oder Vermiculit. Nur für trockenen Betrieb zulässig.

Werden, wie bei Brennwertkesseln überwiegend üblich, die Abgase durch Überdruck abgeführt, sind nicht nur zugelassene feuchteunempfindliche, sondern auch zugelassene druckdichte Abgassysteme erforderlich. Sie werden in verschiedenen Werkstoffen wie Edelstahl, Aluminium, Keramik, Glas und Kunststoffen (PPS und PVDF) angeboten und sind je nach Werkstoff und Zulassung einsetzbar für maximale Abgastemperaturen von 80°C, 120°C oder 160°C. Diese 3 Temperaturgrenzen stellen eine Typenklassifikation dar (Typ A für 80°C, Typ B für 120°C und Typ C für 160°C), die zur Zeit noch so bauaufsichtlich festgelegt ist.

Überdruckführende Abgasleitungen müssen innerhalb von Gebäuden, wenn Decken durchbrochen werden, in Schornsteinen oder anderen feuerbeständigen Schächten verlegt und darin wirksam hinterlüftet werden. Das Maß des Hinterlüftungsquerschnittes ist baurechtlich vorgeschrieben und erfordert ausreichend große Schachtquerschnitte. Der Abstand zwischen der Rohrwandung der Überdruck-Abgasleitung (größtes Außenmaß) und der Schachtwandung muß

Der sich dadurch bildende Hinterlüftungsspalt kann für die Verbrennungsluftzufuhr zum Brennwertkessel genutzt werden, wenn auch das Verbindungsstück der Abgasleitung vom Brennwertkessel bis zum Schachteintritt mit einem Hüllrohr ummantelt wird. Die Brennwertfeuerstätte ist bei derartigen Feuerungsanlagen zum Aufstellraum völlig dicht. Dadurch kann der Kessel unabhängig von den Dichtheiten oder Undichtheiten des Aufstellraumes und unabhängig von der Raumnutzung ausreichend mit sauberer Verbrennungsluft versorgt werden. Auch aus energetischen Gesichtspunkten bietet diese raumluftunabhängige Betriebsweise Vorteile, da die Verbrennungsluft im Gegenstrom zur Abgasführung an der warmen Abgasleitung entlanggeführt und aufgeheizt wird und so einen Teil der aus der Abgasleitung entweichenden Wärme nutzt.


B i l d e r : LDW Schornstein- und Abgassysteme


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