IKZ-HAUSTECHNIK, Ausgabe 9/1996, Seite 14 f.


VERBÄNDE AKTUELL 


Zentralverband


Kurz und bündig


Spenden-Scheck für das Europäische Klempner- und Kupferschmiede-Museum

Eine großzügige Spende konnte Heinz Lummel (links), Bundesfachgruppenleiter Klempnertechnik, am Rande der Bundesfachgruppensitzung Klempnertechnik Ende März in St. Augustin entgegennehmen: Ulrich Leib, Fachgruppenleiter des Spenglereihandwerks aus München, überreichte ihm einen Scheck über 3000,- DM. Es ist dies eine Spende der Innung Spengler-, Sanitär- und Heizungstechnik, München, die dem weiteren Auf- und Ausbau des von der Stiftung Deutsches Klempner- und Kupferschmiede-Museums initiierten Europäischen Klempner- und Kupferschmiede-Museum in Karlstadt/Unterfranken zugute kommen soll.

Weiterbildungskosten: Bei Ausscheiden Rückzahlungspflicht

Rückzahlungsklauseln in Einzelarbeitsverträgen sind für den Fall, daß ein Beschäftigter das Arbeitsverhältnis vor Ablauf bestimmter Fristen beendet, grundsätzlich zulässig. Das Bundesarbeitsgericht stellt in einem Urteil unter 5 AZR 241/94 fest, daß einzelvertragliche Klauseln, durch die sich der Arbeitnehmer zur Rückzahlung von Fort- oder Ausbildungskosten verpflichtet, allerdings der richterlichen Inhaltskontrolle unterliegen (ß 242 BGB). Außerdem muß die Erstattungspflicht den Arbeitnehmern zumutbar sein.

Die gebotene Interessenabwägung hat sich vorrangig daran zu orientieren, ob und inwieweit der Arbeitnehmer mit der Aus- oder Weiterbildung einen geldwerten Vorteil erlangt. Außerdem hängt die Zulässigkeit von Rückzahlungsklauseln auch von der Lehrgangsdauer ohne Verpflichtung zur Arbeitsleistung und der anschließenden Bindung an den Arbeitgeber ab.

Dafür gelten folgende Faustregeln:

Zweimonatige Lehrgangsdauer: höchstens einjährige Bindung.
Sechs- bis zwölfmonatige Lehrgangsdauer: Bindung nicht länger als drei Jahre.
Bei mehr als zweijähriger Lehrgangsdauer: maximal fünfjährige Bindung.

Tarifvertraglich vereinbarte Rückzahlungsklauseln unterliegen dagegen nicht der richterlichen Inhaltskontrolle, so das BAG in seinem Urteil 5 AZR 174/94, da Tarifverträge eine Institutsgarantie genießen. Sie sind höchstens daraufhin zu überprüfen, ob sie gegen die Verfassung, ein anderes höherrangig zwingendes Recht oder gegen die guten Sitten verstoßen.

Ausbildung: Zwei SHK-Berufe unter den Top-Ten

Gleich zwei Berufe der SHK-Branche befanden sich nach Angaben des Statistischen Bundesamtes in Wiesbaden 1995 unter den zehn häufigsten Lehrberufen für junge Männer. Auf dieser Hitliste findet sich der Gas- und Wasserinstallateur mit 35916 Auszubildenden auf dem bemerkenswerten fünften Platz. Der Zentralheizungs- und Lüftungsbauer nimmt mit 26576 Auszubildenden immerhin noch Rang zehn ein.

Dieses relativ gute Abschneiden der beiden SHK-Berufe ist für den ZVSHK jedoch kein Grund, sich auf dem Erreichten auszuruhen. Ein Ziel ist es, daß auch die anderen drei SHK-Berufe Klempner/Spengler, Kachelofen und- Luftheizungsbauer sowie Kupferschmied eine gute Position im Wettbewerb der handwerklichen Berufe erlangen. Außerdem soll mit der in diesem Jahr neu gestalteten Nachwuchswerbung erreicht werden, aktive und gut qualifizierte Jugendliche für die Ausbildung in einem der genannten Berufe zu interessieren. Erklärtes Ziel hierbei ist es, nicht nur möglichst viele, sondern vor allem gute Lehrlinge zu gewinnen.

Namen-Daten-Fakten: SHK-Jahrbuch 1996 erschienen

Das offizielle Jahrbuch des ZVSHK, herausgegeben von dessen Hauptgeschäftsführer Michael von Bock und Polach, ist soeben in einer erweiterten, überarbeiteten und aktualisierten Fassung neu erschienen. Auf über 500 Seiten bietet dieses Standardwerk alle wissenswerten Informationen, Daten und Anschriften von Funktionsträgern der SHK-Branche mit ihren 45000 Unternehmen und rund einer halben Million Beschäftigten.

Neben Funktion und Aufgaben der einzelnen Verbände und Organisationen werden auch die Anschriften der wichtigsten politischen Institutionen auf nationaler und europäischer Ebene detailliert aufgeführt.

Außerdem sind im SHK-Jahrbuch 1996 die Fachorganisationen aller SHK-Gewerke, Verbände im Umfeld der SHK-Wirtschaft, Presse- und Informationsdienst, Messen für die SHK-Wirtschaft sowie Materialien für die SHK-Wirtschaft mit Regelwerken zu finden. Ein umfangreiches Lieferantenverzeichnis sowie das ausführliche Personenregister machen dieses Handbuch zum unentbehrlichen Nachschlagewerk für Unternehmer und Führungskräfte der Branche. Bestellungen sind an den ZVSHK zu richten.

Kunstinstallation - Doppelt gemoppelt oder: schräg ist auch schön

Wer mag das wohl gewesen sein, Daniel Düsentrieb, der berühmte "Inschenör" oder Salvadore Dali, der Paradiesvogel unter den Surrealisten?

Beim Anblick dieser genialen Konstruktion im Altenheim "Haus Sonnenschein" blieb Meister Walter Hellstern aus Horb/Ihlingen auf jeden Fall erst einmal die Spucke weg. Dann zückte er die Sofortbildkamera und verewigte diese Kunstinstallation - damit die Leser der IKZ-HAUSTECHNIK auch etwas zum Schmunzeln haben.

Personalia: Ralf Kaspar Kemmerling neu im ZVSHK

Als Nachfolger des ausgeschiedenen Christoph Kapitza trat Ass.-jur. Ralf Kaspar Kemmerling in den ZVSHK ein. Ralf Kaspar Kemmerling ist Persönlicher Referent des HGf Michael von Bock und Polach sowie Vorstandsassistent. Schwerpunkte der Tätigkeit des neuen Juristen im Zentralverband sind die Bereiche Presse, Information und Arbeitsrecht.


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