IKZ-HAUSTECHNIK, Ausgabe 8/1996, Seite 82 ff.


FORUM


Forum für alle

Vertreter aller Marktpartner hatten beim IKZ-HAUSTECHNIK-FORUM Gelegenheit, ihre Meinung kundzutun.

Nach der Einleitung durch RA Michael von Bock und Polach, Hauptgeschäftsführer des ZVSHK sowie einem themenbezogenen Rechtsvortrag durch RA Lionel P. Vignol (ZVSHK), folgten Statements der Podiumsgäste Dipl.-Ing. Dieter Waider (DVGW), Ing. Jürgen Klement (Gasgesellschaft Aggertal GmbH), Dr. Rolf Diederichs (Mannesmann Pressfitting GmbH), Wolfgang Röntgen (R. Woeste & Co. "Yorkshire" GmbH & Co. KG), Heinz Wippich (Wilhelm Gienger KG) und Dipl.-Ing. Josef Ammon.

Anschließend war reichlich Gelegenheit für eine breite Diskussion, die dankenswerterweise - insbesondere durch die souveräne Moderation von Prof. Dipl.-Ing. Bernd Rickmann - nicht ins emotionale abglitt, sondern ausgesprochen sachlich und konstruktiv verlief. Dafür möchten wir allen Gästen bei dieser Gelegenheit unseren besonderen Dank aussprechen.

 

Eröffnung

RA Michael von Bock und Polach, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes Sanitär-Heizung-Klima.

Das Thema heißt "Hersteller- oder Werkstoffsystem - pro und contra Systembindung". Ganz offensichtlich ein Thema, das die Branche bewegt. Wenn ich in diesen Saal blicke, frage ich mich sogar, ob dies nicht St. Augustiner Dimensionen sprengt. Die Branche befaßt sich mit dem Thema nicht erst seit heute, sondern seit Jahrzehnten. Ganz offensichtlich hat dieses Thema in der Behandlung eine neue Dimension erreicht. Die macht es sicherlich notwendig, daß wir uns austauschen und nicht Industrie, Großhandel und Handwerk jeweils für sich in eigenen Zirkeln diskutiert, welche Bereiche tangiert werden und wie man sich verhalten soll. In der Tat sollten wir versuchen, das Thema gemeinsam anzugehen.

"Small talk" oder waren es schon Besprechungen vor der Sitzung?

Dieses Thema hat eigentlich zwei Dimensionen. Auf der einen Seite die Notwendigkeit ein möglichst preisgünstiges Angebot abzugeben; auf der anderen Seite stellt sich die Frage der Risikominimierung im Betrieb, der ja voll in der Haftung steht. Das zeigt, in welcher Spannungslage wir uns hier bewegen. In den Diskussionen die diesem Forum vorangegangen sind, hat sich das Thema immer wieder auf diese beiden Punkte fokussiert.

Reservierte Mienen vor dem Beginn des IKZ-HAUSTECHNIK-
FORUM

Was wir uns von diesem Forum erwarten, ist sicherlich nicht die allein seligmachende Lösung. Die wird es auch in dieser Frage nicht geben. Was wir eigentlich erwarten ist ein Abgleich der Interessenlagen: Aus der Sicht der Industrie, aus der Sicht des Großhandels und aus der Sicht des Handwerks. Der handwerkliche Unternehmer wird letztlich immer die für seinen Betrieb richtige Entscheidung zu treffen haben. Wenn wir ihm heute, im Rahmen dieser Diskussionsrunde zumindestens Kriterien an die Hand geben, daß diese Entscheidung einigermaßen richtig ist, daß er seine Risiken im Betrieb erkennen kann, daß er gleichwohl auch die wirtschaftliche Seite mit in Betracht zieht, also eine vernünftige unternehmerische Abwägung treffen kann, dann sind wir einen guten Schritt vorangekommen. Wir erwarten eine Antwort auf die Frage: Was ist das eigentlich, das System, wie wird dieser Begriff definiert? Ist der Begriff "System" im Rahmen einer Standardisierung, einer Zulassung oder mehr Marketing/Absatzorientiert definiert?

Der Strobel-Verlag als Veranstalter wurde vertreten durch Christopher Strobel, der die Teilnehmer um eine offene und faire Diskussion bat.

In diesem Zusammenhang verweise ich auch auf eine Reihe von Publikationen, die sowohl von uns, dem Zentralverband, aber auch von Herstellerseite in letzter Zeit in der Fachpresse nachzulesen waren. Ich denke hier sind einige Mißverständnisse aufgetaucht, allein durch unterschiedliche Definitionen des "Systems". Ich würde mich sehr freuen, wenn dieses Forum auch einen Beitrag dazu leisten könnte, daß wir nicht Äpfel mit Birnen vergleichen sondern wirklich auf einer Grundlage diskutieren.

RA Michael von Bock und Polach, Hauptgeschäftsführer des ZVSHK, fokussierte die Thematik auf die Punkte: preisgünstiges Angebot und Risikominimierung im Betrieb.  

Wir haben den Strobel-Verlag als unseren Organ-Verlag dazu ermuntert dieses Forum zu veranstalten, weil wir der Meinung sind, daß dies auch die Aufgabenstellung eines Fachverlages ist, über die Grenzen des einzelnen Verbandes hinaus ein solches Forum zu schaffen.

Die Referenten vermittelten die Zusammenhänge und Sichtweisen zum pro und kontra.

Ich darf hier auch die Grüße unseres Präsidenten und des Vorstandes übermitteln und wünsche allen Teilnehmern einen interessanten Nachmittag, der möglichst viele Fragen beantworten sollte. Insbesondere sollten aber auch Mißverständnisse bereinigt werden und Wege aufgezeigt werden, wie wir das Thema gemeinsam im Interesse unserer Betriebe - und das meine ich ganz egoistisch - lösen können.

Rechtliche Grundlagen

RA Lionel Vignol, Zentralverband Sanitär-Heizung-Klima.

Die Antwort auf die Frage "Hersteller- oder Werkstoffsystem" wird wesentlich bestimmt von den Pflichten des Verarbeiters, also des SHK-Unternehmers gegenüber seinem Auftraggeber (AG). Diese sind:

1. Die Pflichten des SHK-Unternehmers im Rahmen der werkvertraglichen Ausführung nach den anerkannten Regeln der Technik.

2. Die Gewährleistungspflicht in einem nicht unerheblichen Zeitraum.

Innerhalb dieses Pflichtenkreises muß der SHK-Unternehmer auch für die Fehlerquellen eintreten, die seinem Einflußbereich entzogen sind, nämlich die Produktfehler. Es ist deshalb nur sachgerecht, die Hersteller in diesen Pflichtenkreis einzubeziehen. Die Einbeziehung erfolgt:

3. durch die Gewährleistungs-/Haftungsübernahmevereinbarungen, die für SHK-Mitgliedsunternehmen den Rückgriff auf die Gewährleistungspartner ermöglichen.

Abschließend wird:

4. das Erfordernis eines Haftungsverbundes mehrerer Gewährleistungspartner zu prüfen sein.

RA Vignol, ZVSHK, sah in der "TS" Kennzeichnung nicht etwas anderes sondern etwas zusätzliches, ein Mehr. Sein Rechtsvortrag diente zum Einstieg in die Materie.

Beginnen wir mit:

1. den Pflichten des SHK-Unternehmers im Rahmen der werkvertraglichen Ausführung nach den anerkannten Regeln der Technik (a. R. d. T.).

Wie bekannt ist, ist der Werkvertrag auf die Herstellung eines bestimmten Arbeitsergebnisses, also auf die Herbeiführung eines Erfolges gerichtet, z.B. die funktionierende Trinkwasseranlage.

Dieses Arbeitsergebnis wird aber nur erreicht, wenn der SHK-Unternehmer bei der Errichtung die a. R. d. T. gemäß ß 633 Abs. 1 BGB/ß 4 Nr. 2 Abs. 1, S. 2, 1. Alt. VOB/B einhält.

Es ist vollkommen gleichgültig, ob

- im 1. Fall der AG in seinen Vergabeunterlagen, insbesondere in seinem Leistungsverzeichnis, für die Trinkwasseranlage ein Herstellersystem oder ein Werkstoffsystem ausschreibt mit oder ohne Zusatz "oder gleichwertig" und "Änderungsvorschläge und Nebenangebote" (ß 10 Nr. 5 Abs. 4 VOB/A) zuläßt oder nicht;

- im 2. Fall der AG keine Vorgaben macht, also kein Leistungsverzeichnis erstellt und er dem SHK-Unternehmer die Wahl des Materials überläßt.

Der SHK-Unternehmer hat immer zu prüfen, ob das einzubauende Material den a. R. d. T. entspricht. Kommen dem SHK-Unternehmer im 1. Fall Bedenken gegen die in den Vergabeunterlagen ausgeschriebene vorgesehene Art der Ausführung, so hat er seine Bedenken gemäß ß 4 Nr. 3 VOB/B bzw. ß 242 BGB anzumelden.

Wie erkennt nun der SHK-Unternehmer, ob das einzubauende Material in seinen Einzelteilen und in der Kombination den a. R. d. T. entspricht?

Der Begriff der "anerkannten Regeln der (Bau-) Technik" läßt sich unter Berücksichtigung der Entscheidung des Reichsgerichts (RGSt 44, 75 ff) und mit einer für das Bauvertragswesen erforderlichen Ergänzung, kurz dahin definieren, daß es sich um technische Regeln für den Entwurf und die Ausführung baulicher Anlagen handelt,

- die in der technischen Wissenschaft als theoretisch richtig erkannt sind und feststehen sowie

- insbesondere in dem Kreis der für die Anwendung der betreffenden Regeln maßgeblichen, nach dem neuesten Erkenntnisstand vorgebildeten Techniker durchweg bekannt und aufgrund fortdauernder praktischer Erfahrung als technisch geeignet, angemessen und notwendig anerkannt sind. (Ingenstau/Korbion, VOB-Kommentar, 12. Auflage, 1993, B ß 4 Rdn. 151)

Kurz gesagt, "anerkannte Regeln der Technik" sind

- sowohl wissenschaftlich als theoretisch richtig erkannte

- als auch in der Praxis bekannte und anerkannte technische Regeln.

Die technischen Regeln sind in der Sanitär- und Heizungsbranche die DIN-Normen, VDE-/VDI-Vorschriften und vor allem die technischen Regeln und Richtlinien des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfachs (DVGW). (Ingenstau/Korbion, a. a. O., Rdn. 157).

Die technischen Regeln für Rohre sind in einer Übersicht in der W 534, Teil 1, Nr. 2.1 am Anfang (Seite 3) aufgelistet. Die werkstoffspezifischen Rohre müssen der jeweiligen Rohrnorm entsprechen.

Nach Einzelprüfung erhält der Hersteller für sein Rohr ein DVGW-Zeichen. Dieses DVGW-Zeichen ist für den SHK-Unternehmer das Kennzeichen dafür, daß dieses Rohr die a. R. d. T. erfüllt (Vermutung aus ß 12 Abs. 4 AVBWasserV). Der SHK-Unternehmer muß aufgrund des DVGW-Zeichens dem AG keinen Einzelnachweis mehr liefern.

Für Rohrverbinder und Rohrverbindungen ist die technische Regel das demnächst erscheinende DVGW-Arbeitsblatt W 534. Das W 534 wird nach einer kurzen Einführungszeit zu einer a. R. d. T. werden.

Ohne den Statements der Podiumsgäste mit den sicherlich hochqualifizierten technischen Ausführungen zu den Festlegungen und Kombinationsmöglichkeiten der W 534 vorgreifen zu wollen und ohne selbst die Beratungsergebnisse des Fachausschusses W 534 zu kennen, bitte ich die Teilnehmer, ihre Aufmerksamkeit auf folgende Textstellen des W 534 zu richten:

In Teil 2 "Anforderungen und Prüfungen" steht unter Nr. 8 "Maße" auf Seite 16, 2. Absatz als "Anforderung":

"Die Rohrverbinder und ggf. die Bauteile sind in ihren Maßen und Toleranzen so auf das zu verbindende Rohr einschließlich seiner zulässigen Toleranzen abzustimmen, daß sie unter den im Betrieb auftretenden Beanspruchungen dauerhaft dicht sind."

Damit dürfen Rohrverbinder zur Gewährleistung der Dichtheit nur solche Maße und Toleranzen aufweisen, wie sie für die Rohre nach den Rohrnormen der einzelnen Werkstoffgruppen in der Übersicht in Teil 1, unter Nr. 2.1 am Anfang, erforderlich sind. Daraus läßt sich der allgemeingültige Satz ableiten:

"Soweit es für die Rohre eines Werkstoffes eine verbindliche Rohrnorm gibt, die auch die Maße einschließlich Toleranzen der Rohre festlegt, sind die entsprechenden Rohrverbinder für alle Rohre eines Werkstoffes verwendbar."

Diese aus Nr. 8 des Teils 2 abgeleitete Aussage gilt es nun anhand des W 534 zu belegen.

In Teil 2 wird unter Nr. 23 die Kennzeichnung beschrieben, wobei sich Nr. 23.1 auf die Kennzeichnung der Rohr- und Übergangsverbinder mit dem Kennzeichen "V" bezieht.

Nebenbei bemerkt dürfte das Merkmal auf Seite 37 oben an erster Stelle, die "Kennzeichnung des Systemanbieters" hier in dieser Aufzählung falsch und noch zu streichen sein.

Unter Nr. 23.3 wird die Systemkennzeichnung beschrieben, also die Kennzeichnung des Rohr- und Übergangsverbinders mit "TS".

Soweit hier der Hersteller die zusätzlichen Anforderungen nach Abschnitt 2.1 für Systeme erfüllt, werden nicht nur die Verbinder, sondern auch alle anderen Systemteile, insbesondere Rohre mit einem "TS"-Kennzeichen versehen.

Damit ist die "TS"-Kennzeichnung im Verhältnis zur "V"-Kennzeichnung nicht etwas anderes, sondern sie enthält etwas zusätzliches, also ein Mehr.

Nun könnte der Inhaber eines "TS"-Systemkennzeichens auf die Idee kommen, sich auf den letzten Satz in Teil 2 Nr. 4 Abs. 1 für die Montage- und Einbauanweisung zu berufen, der lautet:

"Falls Verwendungsbeschränkungen bestehen, müssen diese aufgeführt werden."

Dieser Satz ist in der Langfassung zu lesen: Falls Verwendungsbeschränkungen für Rohrverbinder bestehen, müssen diese in der Montageanweisung aufgeführt werden.

Der Verdacht liegt nahe, daß ein Hersteller über diesen Weg "sein Herstellersystem" zusammenhalten will.

Dieser Weg über die Verwendungsbeschränkung bedeutet aber im Ergebnis für die Rohr- und Übergangsverbinder mit "TS"Kennzeichnung ein "Weniger" (beschränkt auf die eigenen Rohre) und steht im Widerspruch zu dem oben festgestellten Ergebnis des "Mehr" mit der Systemkennzeichnung der Nr. 23.3 (Basis aus 23.1 und Zusatz aus 23.3).

Ein solches "Weniger" in der Montageanweisung würde auch im eklatanten Widerspruch zu den Anforderungen für die Maße in Nr. 8 des Teils 2 stehen; ich erinnere nochmals daran:

"Die Rohrverbinder und ggf. die Bauteile sind in ihren Maßen und Toleranzen so auf das zu verbindende Rohr einschließlich seiner zulässigen Toleranz abzustimmen, daß sie unter den im Betrieb auftretenden Beanspruchungen dauerhaft dicht sind."

Ein solches "Weniger" für Rohrverbinder mit der "TS"-Systemkennzeichnung ist auch nicht zu vereinbaren mit den Aussagen zu "Systeme" in Nr. 1 des Teil 2 (Seite 4). Die Öffnungsklausel im Bereich der Systeme, die unter dem 5. Spiegelstrich angeführt ist, lautet:

"Eine Austauschbarkeit innerhalb gleicher Rohrwerkstoff-Systeme für eine Instandhaltung oder den nachträglichen Anschluß an ein bestehendes Rohrsystem muß möglich sein."

Gerade dieser Satz deutet auf die technisch mögliche Kombination hin. Es gilt damit der allgemein gültige Satz:

"Soweit es für die Rohre eines Werkstoffes eine verbindliche Rohrnorm gibt, die auch die Maße einschließlich Toleranzen der Rohre festlegt, sind die entsprechenden Rohrverbinder für alle Rohre eines Werkstoffes verwendbar."

Da es derzeit für Verbundrohre keine Rohrnorm gibt, sind auch die Rohrverbinder für Rohre dieses Werkstoffes nicht austauschbar.

Eine vom Vorstehenden getrennt zu erörternde Frage ist, inwieweit der Hersteller des Rohrverbinders Werkzeuge und Geräte oder spezielle Dichtungsmittel zur Gewährleistung der dichten Rohrverbindung fordern kann.

Gemäß der Festlegung in Nr. 4 Abs. 2 für Montage- und Einbauanweisungen hat der Hersteller die erforderlichen Werkzeuge und Geräte oder speziellen Dichtungsmittel anzugeben und für Rohrverbinder mit der "V"-Kennzeichnung zumindest die entsprechenden Bezugsquellen nachzuweisen oder für Rohrverbinder mit der "TS"-Kennzeichnung mit anzubieten (Teil 2, Nr. 1 Systeme, 6. und 7. Spiegelstrich).


1. Werkvertragliche Ausführung nach den a. R. d. T.

- Material muß a. R. d. T. entsprechen

- a. R. d. T. sind
- sowohl wissenschaftlich als theoretisch richtig erkannte
- als auch in der Praxis bekannte und anerkannte technische Regeln
- DIN-Normen, technische Regeln des DVGW
- DVGW-Zeichen - Vermutung, daß Material den a. R. d. T. entspricht

W 534

- Anforderung: Teil 2, Nr. 8 Maße
- Kennzeichnung: Teil 2, Nr. 23.1 und 23.3
- Montage und Einbauanweisung: Teil 2, Nr. 4 Abs. 1 "Verwendungsbeschränkungen" Achtung: kein Widerspruch zu Teil 2, Nr. 8 Maße
- Systeme: Teil 2, Nr. 1, 5. Strich
- für Werkzeuge: Teil 2, Nr. 4 Abs. 2

2. Gewährleistung

Leistung muß zum Zeitpunkt der Abnahme fehlerfrei sein, also

a) die vertraglich zugesicherten Eigenschaften haben,

b) den a. R. d. T. entsprechen und

c) nicht mit Fehlern behaftet, die den Wert oder die Tauglichkeit zu
- dem gewöhnlichen Gebrauch
- oder dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern

3. Gewährleistungs-/Haftungsübernahmevereinbarungen

Rohr - Verbinder - Dichtheit (Preßsysteme)

Herstellersystem/Komplettsystem

Hersteller bietet Gewähr für Dichtheit

Werkstoffsystem

Rohr +
Verbinder +
Dichtheit ?

Fehlersuche und Fehlerzuweisung auf einen Hersteller kann Probleme bereiten

4. Haftungsverbund

- Dichtheit

- HV für Komponentenhersteller

- als Gemeinschuldner mit Ausgleichungspflicht

- Was bringt HV für SHK-Unternehmer
- leichtere Schadensabwicklung
- aber auch neues Herstellersystem


2. Gewährleistung des SHK-Unternehmers

Der SHK-Unternehmer muß im Rahmen des Bauvertrages mit oder ohne VOB/B seine Leistung fehlerfrei erstellen.

Gemäß ß 633 Abs. 1 BGB/ß 13 Nr. 1 VOB/B übernimmt er die Gewähr dafür, daß seine Leistung zur Zeit der Abnahme

a) die vertraglich zugesicherten Eigenschaften hat,

b) den anerkannten Regeln der Technik entspricht und

c) nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern.

Zu a) Zusicherung einer Eigenschaft

Die Gewährleistungspflicht des SHK-Unternehmers wird hier schon dann begründet, wenn eine zugesicherte Eigenschaft fehlt, ohne daß es auf eine Wertminderung der Leistung oder eine Beeinträchtigung des Auftraggebers ankommt. Mehr soll uns hier nicht interessieren.

Zu b) Leistung nach den anerkannten Regeln der Technik

Der SHK-Unternehmer hat die Bauleistung nach den anerkannten Regeln der Technik zu erbringen. Sie ist nur dann ordnungsgemäß, wenn sie aus objektiv-sachlichen Gesichtspunkten zum Zeitpunkt der Abnahme als tauglich anerkannt werden kann. Selbst wenn objektiv keine Schäden vorliegen, liegt ein Leistungsmangel schon dann vor, wenn die a. R. d. T. nicht hinreichend beachtet worden sind.

Zu c) Verpflichtung zur fehlerfreien Leistung

Ein Fehler liegt dann vor, wenn die Bauleistung in ihrem Wert oder in ihrer Tauglichkeit

- zum gewöhnlichen Gebrauch (objektiver Maßstab) oder

- zu dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch (subjektiver Maßstab)

aufgehoben oder gemindert ist.

Achtung: Diese drei Alternativen im ß 13 Nr. 1 VOB/B bzw. ß 633 Abs. 1 BGB stehen vollkommen unabhängig nebeneinander, so daß eine Leistung, die zwar den anerkannten Regeln der Technik entspricht, durchaus aufgrund der 3. Alternative fehlerhaft sein und einen Gewährleistungsfall auslösen kann.

Als Beispiel sei das Blasbach-Brücken-Urteil des OLG Frankfurt erwähnt. Das Ergebnis sei vorweggenommen:

Ein Fehler kann auch dann vorliegen, wenn die Leistung den im Zeitpunkt der Abnahme anerkannten Regeln der Technik entsprach. Der Unternehmer hat auch für einen solchen Fehler einzustehen, dessen Entstehung erst aufgrund später gewonnener wissenschaftlicher und technischer Erkenntnisse verhindert werden kann (OLG Frankfurt, Urteil vom 27.5.1981 - 17 U 82/80 - in NJW 1983, 456).

Sachverhalt

Die beklagte Baufirma errichtete nach dem Amtsentwurf und der Leistungsbeschreibung der Klägerin eine Brücke in Spannbetonweise. Nach einem Jahr wurden Risse an den Überbauten der Brücke festgestellt.

Aus den Entscheidungsgründen

Die beklagte Baufirma hat nicht für einen Verstoß gegen die anerkannten Regeln der Technik einzustehen, da nach einem Sachverständigengutachten die Brücke nach den seinerzeit bekannten und anerkannten Regeln der Baukunst errichtet worden ist.

Die an den Überbauten der Brücke aufgetretenen Risse stellen dagegen Fehler im Sinne des ß 13 Nr. 1, 3. Alternative, VOB/B dar, gleichgültig, ob bei der Errichtung der Brücke die seinerzeit anerkannten Regeln der Technik beachtet wurden oder nicht. Die einzelnen Gewährleistungsfälle des ß 13 Nr. 1 VOB/B (drei Tatbestände) sind rechtlich selbständig.

Es kommt nicht darauf an, ob der Unternehmer den Fehler hätte erkennen oder vermeiden können; er schuldet ein mangelfreies Werk, es ist seine Sache, diesen Erfolg herbeizuführen. Die Gewährleistungspflicht des Unternehmers für einen objektiv festgestellten Mangel (3. Alternative) setzt lediglich voraus, daß dieser Mangel dem Werk anhaftet, d.h. aus dem Verantwortungsbereich des Unternehmers herrührt. . . .

Zu einer Einschränkung der Gewährleistungspflicht besteht auch dann kein Anlaß, wenn der Mangel auf Umständen beruht, die der Unternehmer bei Ausführung nicht erkennen konnte und die Vermeidung des Mangels erst aufgrund später gewonnener, neuer wissenschaftlicher und technischer Erkenntnisse möglich erscheint. . .

Auch für diesen, verhältnismäßig seltenen Fall, daß die Ursachen eines Fehlers und damit die Möglichkeit zu einer Vermeidung erst aufgrund des Fortschrittes der Wissenschaft und Technik erkannt werden können, gilt die dargestellte Risikoverteilung beim Werkvertrag, wie dies in der höchstrichterlichen Rechtsprechung wiederholt entschieden worden ist (vergleiche die sogenannten Flachdachfälle des BGH).

Ergebnis

In diesem Fall liegt also ein objektiv vorhandener Mangel am Bauwerk vor. Es kann nicht mit der Fiktion gearbeitet werden, daß dieser Mangel nur wegen der Einhaltung der technischen Normen als solcher nicht gelten soll.

Glücklicherweise sind diese Fälle nicht allzu häufig.

3. Absicherung des SHK-Unternehmers durch Gewährleistungs-/Haftungsübernahmevereinbarungen

Der SHK-Unternehmer hat sowohl für seine Ausführungsleistung als auch für die verwendeten Materialien Gewähr zu leisten. Letztere reichen von einfachen Arbeitsmaterialien bis zu komplizierten Steuerungsgeräten.

Der SHK-Unternehmer kann, soweit Materialien oder Geräte den Gewährleistungsfall auslösen, in den meisten Fällen nicht auf seinen Lieferanten zurückgreifen, da dieser nach Kaufvertragsrecht nur sechs Monate für seine Materialien Gewähr leistet. Um diesen nicht sachgerechten Zustand zu berichtigen, garantieren die Gewährleistungs-/Haftungsübernahmevereinbarungen des ZVSHK mit den Herstellern unseren Mitgliedsunternehmern, daß sie für die verwendeten Materialien und Produkte während der gesamten Laufzeit ihrer Einstandspflicht im Gewährleistungsfall auf den jeweiligen Herstellerzurückgreifen können, sofern die Materialien oder Geräte den Schaden verursachen.

Der Gewährleistungspartner/Hersteller hat bei seinen Materialien/Geräten für folgende Risikobereiche einzustehen:

- Konstruktionsfehler

- Fabrikationsfehler

- Materialfehler

- Instruktionsmängel durch fehlerhafte Verlege- und Einbauanleitungen

- Abweichungen von Rechtsvorschriften und anerkannten Regeln der Technik

- Unterlassen der Produktbeobachtungspflicht

- Fehlen von zugesicherten Eigenschaften

Weitere Ausführungen zu den Gewährleistungsvereinbarungen/Haftungsübernahmevereinbarungen können wir uns ersparen. Grundsätzlich gilt, daß der Hersteller nur für seine Produkte einsteht, also:

- der Rohrhersteller für sein Rohr,

- der Hersteller des Verbinders für seinen Verbinder.

Bietet ein Hersteller ein komplettes System an, wie es z.B. im Bereich der Preß-Systeme vorzufinden ist, übernimmt er auch die Gewähr für die Dichtheit der Verbindung, soweit der Verarbeiter mit dem vom Hersteller vorgesehenen Werkzeug (z.B. Preßbacken) arbeitet.

Stellt ein Hersteller nurVerbinder her und bietet er für die Verarbeitung (z.B. Preßverarbeitung) ein spezielles Werkzeug an, so wird man ihm, wenn er für die Dichtheit einsteht, die Wahl des Preßwerkzeugs, genau gesagt der Preßbacken, zugestehen müssen (siehe auch W 534, Teil 2, Nr. 4). Ob dieses Wahlrecht des Herstellers auch die Preßmaschine umfaßt, ist fraglich und wird hier nicht erörtert.

Entschließt sich ein SHK-Unternehmer, ein komplettes System eines Herstellers zu verarbeiten, so wird er es im Rahmen der Fehlersuche, der Fehlerzuweisung und damit des Rückgriffs auf den Systemhersteller (Gewährleistungspartner) einfacher haben und damit auf der sicheren Seite sein. Bei Verarbeitung von Produkten verschiedener Hersteller in einer Trinkwasseranlage kann die Fehlersuche und die Fehlerzuweisung auf einen Hersteller Probleme bereiten.

In diesem Bereich gibt es derzeit nur einen Gewährleistungspartner, der als Hersteller für Verbinder auch für deren Dichtheit einsteht, soweit das von ihm vorgesehene Werkzeug verwendet wird.

In diesem Bereich des Rückgriffs des SHK-Unternehmers gegenüber dem Gewährleistungspartner gewinnt die Einbau-/Verlegeanleitung des Herstellers ihre Bedeutung. Will der SHK-Unternehmer gegenüber dem Gewährleistungspartner seinen Anspruch durchsetzen, so hat er die Verlege-/Einbauanleitung des Herstellers zu beachten.

4. Haftungsverbund mehrerer Gewährleistungspartner

Es stellen sich folgende Fragen:

1. Welche Tatbestände sind über einen Haftungsverbund abzusichern?

a) Herstellersystem: Im Herstellersystem haftet ein Hersteller für seine Rohre, seine Verbinder und für die Dichtheit, sofern die dafür vorgesehenen Arbeitsmaterialien/Geräte verwandt werden.

b) Werkstoffsystem: Im Werkstoffsystem wird man die Fehlerursache genau zu analysieren haben, da der Rohrhersteller nur für sein Rohr, der Hersteller des Verbinders nur für seinen Verbinder einsteht. Für die Dichtheit scheint niemand verantwortlich zu sein.

Soweit die Verbindungs- bzw. Verarbeitungsart weitestgehend im Einflußbereich des SHK-Unternehmers liegt, wie z.B. beim Löten, sind Fehler in der Dichtheit als Verarbeitungsfehler anzusehen. Soweit die Verantwortlichkeit für die Verbindungs- bzw. Verarbeitungsart sich in zunehmendem Maße dem Einfluß des verarbeitenden SHK-Unternehmers entzieht, wie z.B. beim Pressen, wird die Verantwortlichkeit in verstärktem Maße beim Rohrhersteller, Hersteller des Verbinders oder Preßmaschinenhersteller zu suchen sein.

Nur dieser letzte Tatbestand im Bereich des Werkstoffsystems kann Grundlage für einen Haftungsverbund mehrerer Gewährleistungspartner sein.

2. Wie kann ein solcher Haftungsverbund aussehen?

Vereinbarung zwischen zwei oder mehreren Gewährleistungspartnern

a) Unter den Gewährleistungspartnern können sich ein oder mehrere Rohrhersteller, ein oder mehrere Hersteller von Verbindern und möglicherweise auch Hersteller von Verarbeitungsmaschinen zu einem Haftungsverbund gemäß ßß 427, 421 BGB zusammenschließen und eine gemeinsame vertragliche Verpflichtung gegenüber dem ZVSHK und den Mitgliedsbetrieben aussprechen und als Gemeinschuldner einstehen.

b) Innerhalb dieser Haftungsgemeinschaft kann gemäß ß 426 BGB eine Ausgleichungspflicht unter den Gesamtschuldnern vereinbart werden, so daß derjenige Hersteller den Schaden trägt, der ihn verursacht hat.

3. Welches Interesse haben die SHK-Mitglieder an einem Haftungsverbund der Hersteller im Werkstoffsystem?

Auf der einen Seite schlägt hier die problemlosere Abwicklung von Schadensfällen bei SHK-Mitgliedern zu Buche. Auf der anderen Seite besteht die Gefahr, daß Gewährleistungspartner, die bisher nur einzelne Produktbereiche bedient haben (Rohre oder Verbinder) und das Werkstoffsystem befürworten, sich zwar nicht technisch aber doch wirtschaftlich zu einem neuen "Herstellersystem" zusammenschließen.

Statements

Dipl.-Ing. Dieter Waider, DVGW.

Wenn wir uns Gedanken zur Systembindung machen, kommt automatisch unsere technische Regel, das DVGW-Arbeitsblatt W 534 "Rohrverbinder und -verbindungen für Rohre in der Trinkwasser-lnstallation; Anforderungen und Prüfung" ins Gespräch.

Die DVGW-Arbeitsblätter und die Prüfungskriterien für eine Zertifizierung erläuterte Dipl.-Ing. Dieter Waider, DVGW.

 Der DVGW als wirtschaftlich unabhängige und neutrale technisch-wissenschaftliche Vereinigung, legt bei der Erstellung des Regelwerkes in seinen Fachgremien besonderen Wert auf Sicherheit und Hygiene in der Wasserversorgung.

Eine technische Regel soll die Interessen aller beteiligten Kreise berücksichtigen. Den Mitarbeitern der einzelnen Arbeitskreise obliegt es, Anforderungen im Maßstab der Angemessenheit zu erarbeiten, damit das Wünschbare mit dem Machbaren in Einklang gebracht wird. Der Konsens sollte sich dann in der entsprechenden Regel wiederfinden.

Das DVGW-Arbeitsblatt W 534 ist eines der umfangreichsten Arbeitsblätter mit langer Bearbeitungszeit; das ist auch verständlich, da hier Anforderungen und Prüfungen für Rohrverbinder und -verbindungen aller gängigen Werkstoffe und Bauarten festgeschrieben sind.

Für Trinkwasser-lnstallationen können Rohre, Rohrverbinder und -verbindungen als ein System angeboten werden, wenn die im Arbeitsblatt definierte Systembeschreibung erfüllt wird.

Als wesentliche Bedingungen werden genannt:

- Zum System muß ein komplettes Fittingprogramm vorhanden sein, um eine praxisgerechte Trinkwasser-Hausinstallation installieren zu können. Übergänge auf andere Rohrwerkstoffe bzw. Systeme müssen vorhanden sein. Der Hersteller muß mindestens die zur Herstellung einer einwandfreien Rohrverbindung erforderlichen Werkzeuge oder Maschinen mit anbieten.

- Erforderliche Hilfsmittel müssen ebenfalls angeboten werden.

- Selbstverständlich sind umfassende Montageanweisungen und entsprechende Planungsunterlagen mit anzubieten.

Bei Bauteilen mit integrierten Verbindungen, die bereits im Rahmen einer Systemprüfung nach dem DVGW-Arbeitsblatt W 534 geprüft wurden, entfällt die Wiederholung des Nachweises nach dem DVGW-Arbeitsblatt W 534. Der Nachweis der Funktion des Bauteiles, z.B. als Armatur, ist jedoch erforderlich.

Die immer wieder gestellte Frage nach der Austauschbarkeit einzelner Systemkomponenten innerhalb des Grundwerkstoffes läßt sich wie folgt beantworten:

Aus der Sicht des Zertifizierers sind zunächst Prüfzeichen für Rohre, für Rohrverbinder und Systeme zu unterscheiden.

Rohre werden nach den einschlägigen Arbeitsblättern, beispielsweise Kupferrohre nach GW 392, Edelstahlrohre nach W 541, geprüft und entsprechend zertifiziert.

Rohrverbinder werden nach Arbeitsblatt W 534 geprüft. Im Prüfbericht ist anzugeben, mit welchem Rohr und von welchem Hersteller der Verbinder geprüft wurde.

TS-Prüfzeichen werden für Systeme erteilt, wobei in W 534 die Voraussetzung genannt ist, daß alle zugehörigen Systemteile von einem einzigen Antragsteller vertrieben und/oder gefertigt werden.

Werden bei TS-Prüfzeicheninhabern Systemkomponenten ausgetauscht, das heißt Produkte anderer Hersteller eingesetzt, ist im Einzelfall zu entscheiden, inwiefern Neuprüfungen erforderlich werden.

Zur Austauschbarkeit innerhalb der Systeme ist aus werkstoffspezifischer Sicht anzumerken, daß diese grundsätzlich gegeben ist, wenn Grundnormen vorhanden sind. Zu berücksichtigen ist allerdings:

- Die Hersteller deren Komponenten miteinander verarbeitet werden sollen, sollten aus Sicherheitsgründen befragt werden.

- PE-X-Rohre müssen nach der gleichen Vernetzungsart hergestellt sein.

- Für den Werkstoff PVC-C muß der Klebstoff als Systembestandteil berücksichtigt werden.

- Bei Kupferrohren gemäß DVGW-Arbeitsblatt GW 392 ist die Austauschbarkeit gegeben, wenn die Verbindung mit Lötfittings hergestellt wird.

- Bei Kupferrohren und Edelstahlrohren, bei denen die Verbindung mit Preßfittings hergestellt wird, wird seitens der Verbinderhersteller die allgemeine Austauschbarkeit DVGW-geprüfter Rohre nicht akzeptiert. Hier soll das Einverständnis des Fittingherstellers vorliegen.

Das hat zur Folge, daß die generelle Austauschbarkeit von Rohren mit Prüfzeichen gemäß W 541 bzw. GW 392 in Frage gestellt werden muß. Die Gründe hierfür sind von den einzelnen Herstellern genannt bzw. zu benennen.

Festgelegt wurde, falls über die gültigen Grundnormen hinaus eingeschränkte Toleranzen gefahren werden, diese dem DVGW mitzuteilen sind.

Mögliche Auswirkungen auf das DVGW-Regelwerk, das immer nur den aktuellen Stand zu einem Zeitpunkt beschreiben kann, sind dementsprechend in den Fachgremien des DVGW zu behandeln.

Abschließend ist festzustellen, daß eine Prüfung immer nur mit dem Verbinder und dem Rohr des jeweiligen Typs und Herstellers durchgeführt wird und auch nur diese Komponenten im Prüfbericht benannt werden. Auf Basis des Prüfberichtes erfolgt die Zertifizierung.

 Ing. (grad.) Jürgen Klement, Gasgesellschaft Aggertal mbH

Ich bin eingeladen worden, um die Position der Wasserversorger zu dieser Thematik darzustellen. Die von mir hier vorgetragene Position ist sicherlich keine in den deutschen Wasserwerken abgestimmte Position. Die kann es hierzu nicht geben. Insofern handelt es sich um eine persönliche Stellungnahme. Ich glaube jedoch, daß meine Gedanken zu diesem Thema am ehesten denen eines "normalen Kunden, des Nutzers" nahekommen. Ich möchte mich insofern als derjenige der Vortragenden bezeichnen, der, da weder Hersteller noch Verarbeiter oder Verkäufer, die unabhängigste Position in diesem Punkt aus Kundensicht vertreten kann.

Die Sicht der Dinge aus der Perspektive des Kunden vertrat Ing. Jürgen Klement, Gasgesellschaft Aggertal mbH.

Wenn man sich heute mit dem Thema Marketing, auch technisches Marketing und Produkte, intensiver beschäftigt dann gibt es dort ein Schlagwort "Kundenbindung". Ein jeder versucht den Kunden, gleich welcher Art, zu binden. Sicherlich ist das auch ein Thema für die Hersteller, die Großhändler und die Installateure, die letztlich die Kunden binden wollen. Grundsätzlich ist gegen eine solche strategische Ausrichtung nichts einzuwenden. Sie ist nicht verwerflich und entspricht den in unserem Wirtschaftssystem üblichen Gedanken nach Gewinnmaximierung und Sicherung des Marktes.

Fragen, die wir uns natürlich stellen müssen, sind in diesem Zusammenhang insbesondere: Sind diese Interessen auch die Interessen des Nutzers oder des Eigentümers einer Trinkwasserinstallationsanlage, die ja mindestens 50 Jahre lang vernünftig betrieben werden soll? Inwieweit sind überhaupt Wasserversorgungsunternehmen von der Thematik Werkstoff- oder Herstellersystembindung betroffen und warum müssen sie in dieser Frage eine Position beziehen?

Direkt berühren diese Fragestellungen den Versorger sicherlich nicht. Er ist nicht handwerklich tätig in der Kundenanlage.

Indirekt ist allerdings die Beantwortung der Frage "Hersteller- oder Werkstoffsystem" auch für den Versorger interessant. Denn der Kunde spricht bei Problemen mit der Trinkwasserinstallationsanlage neben dem Handwerker, Händler und Hersteller auch das Versorgungsunternehmen an, um von neutraler Seite einen technisch fundierten Rat einzuholen.

Darüber hinaus haben die Wasserversorgungsunternehmen neben der generellen Verantwortung für die Wasserqualität, für die Sicherheit der Versorgung und den hohen hygienischen Standard weitere Ansätze in dieser Fragestellung.

Die Wasserwerke haben ein starkes Interesse daran, daß die Verpackung ihres Produktes Trinkwasser, die nicht von ihnen hergestellt und auch nicht von ihnen geliefert wird, vom Handwerk in einem gebrauchstauglichen, den Regeln der Technik entsprechenden Zustand hergestellt wird. Und zwar mit Materialien, die den Regeln der Technik entsprechen. Der Endverbraucher muß sich auf das DVGW-Prüfzeichen verlassen können und muß daraus die Anforderungen für seine Anlage ableiten.

Herausragende Forderungen sind die Sicherheit sowie die Langlebigkeit der Anlage. Aber auch, gerade im Zusammenhang mit den unterschiedlichen Betrachtungsweisen "Altanlage/Neuanlage/Reparatur" müssen die Kosten berücksichtigt werden. Aus diesen Betrachtungen heraus ist die Forderung nach einer generellen Austauschbarkeit innerhalb eines Werkstoffsystems grundsätzlich zu begrüßen.

Mit der Vielzahl der Systeme ist weiterhin die generelle Austauschbarkeit innerhalb eines genormten Grundwerkstoffes besonders aus der Kundensicht zu fordern. Das was wir in der Vergangenheit mit verzinkten Stahlrohren und Kupferrohren hatten, waren lediglich die Kleinigkeiten. Heute reden wir über sehr viel mehr Ansätze.

Außerdem muß der Installateur, insbesondere im Reparaturfall, die Möglichkeit haben, schnell und preiswert die notwendigen Arbeiten ausführen zu können. Hier zeigt sich sicher auch die Güte eines Systems, mit geeigneten Übergangsformstücken für andere Materialien und Systeme auch innerhalb des Systems zu arbeiten.

Aus Kundensicht kann man durchaus auch einen anderen Standpunkt vertreten. Denn man kann sich auch fragen, ob diese generelle Austauschbarkeit unter den eben beschriebenen Argumenten im Reparaturfall unbedingt nötig ist. Denn es gibt heute schon, ich verweise in diesem Zusammenhang auf den Gasbereich, vielfach eine Spezialisierung unter den Handwerkern. So kommt es durchaus vor, daß Installateure nur für bestimmte Gasverbrauchseinrichtungen Wartungen durchführen und bei Fremdgeräten auf Kollegen verweisen.

Die Frage nach der Systembindung teilt nicht nur die Herstellerseite in zwei Lager. Auch beim ausführenden Handwerk und beim Großhandel gibt es unterschiedliche Ansichten zu dieser Thematik, je nach strategischer Ausrichtung im eigenen Unternehmen.

Dem Gedanken des Herstellersystems kann ich mich durchaus anschließen. Er hat auch seine Berechtigung, ist jedoch durch das technische Marketing bedingt. All die guten Argumente für ein solches System eines Herstellers führen sicherlich zum Vorteil für den Kunden bei Neuanlagen. Wir können jedoch hierbei auch berücksichtigen, daß sich Systeme wie wir sie heute kennen, sich nicht nur auf das Rohrleitungssystem beschränken. Dieser Systemgedanke geht weiter: Vom Hausanschluß über vorgefertigte Bauteile in der Wasserzähleranlage bis hin zur Vorwandinstallation mit ihren Elementen und Bauteilen.

Sicherlich zeichnet die Güte eines Systems aus, welche Möglichkeiten zur Verbindung mit anderen Werkstoffen und Systemen vorhanden sind. Die in den technischen Regeln des DVGW festgelegten Prüfungen und Anforderungen sind für den Kunden die Gewähr dafür, daß in den Trinkwasserinstallationen Bauteile eingesetzt werden, die die beschriebenen Anforderungen erfüllen und für eine lange Gewähr von Wichtigkeit sind.

Ich meine die Austauschbarkeit innerhalb eines Grundwerkstoffes muß gewährleistet sein.

Dr. Rolf Diederichs, Mannesmann Pressfitting GmbH.

Systembindung ist seit mehreren Jahren ein Thema, an dem sich die Geister scheiden. Während die eine Gruppe Systembindung in aller Schärfe ablehnt, treten die Systemhersteller im allgemeinen für die Systembindung ein.

Die Position des Vorreiters der Preßsysteme, der Mannesmann Pressfitting GmbH, bekräftigte Dr. Rolf Diederichs und stellte fest, daß eine dauerhaft funktionsfähige Preßverbindung nur durch ein System gewährleistet werden kann.

Als Befürworter der Pressfitting-Systembindung begrüßen wir, die Mannesmann Pressfitting GmbH, die heutige Veranstaltung sehr. Sie gibt uns Gelegenheit, die Besonderheiten verschiedener Rohrsysteme aufzuzeigen und die Notwendigkeit der Systembindung zu begründen. Bezogen auf Preßfitting-Verbindungen heißt Systembindung für uns:

- Sicherung der Funktionsfähigkeit der Rohrleitung.

Und in diesem Zusammenhang heißt Systembindung natürlich auch:

- Zufriedene Kunden.

Die Funktionsfähigkeit von Trinkwasserleitungen ergibt sich aus der hohen Festigkeit und der dauerhaften Dichtheit der Rohre und Verbindungen und bezogen auf die lange Lebensdauer, auf die Korrosionsbeständigkeit und hygienische Unbedenklichkeit.

Bild 1: Genormtes Rohrsystem; Verzinkter Stahl, geschraubt.

Der Anspruch auf Systembindung ist allerdings nicht für alle im Markt befindlichen Rohrleitungssysteme gerechtfertigt. Verschiedene Rohrleitungen werden aus genormten Bauteilen hergestellt. So sind die Komponenten einer verzinkten Stahlrohrleitung (Bild 1) durchgehend genormt. Auch die Komponenten einer gelöteten Kupferleitung (Bild 2) sind genormte Teile. Das Montieren genormter Teile ist aus der Sicht der Funktionsfähigkeit unproblematisch und unbedenklich, da alle Teile - auch die verschiedener Hersteller - zueinander passen.

Bild 2: Genormtes Rohrsystem; Kupfer gelötet.

Der Anspruch auf Systembindung wird also nicht auf genormte, sondern auf nichtgenormte Rohrleitungssysteme erhoben, die allerdings den jeweiligen Werksnormen unterliegen. Dabei unterscheiden sich die heute im Markt befindlichen Preß-Systeme nicht allein durch ihre geometrische Gestalt, sondern auch durch die verwendeten Werkstoffe wie Metall oder Kunststoff.

Am Beispiel des Mannesmann Preßfitting-Systems aus nichtrostendem Stahl soll gezeigt werden, welche Anforderungen erfüllt sein müssen, um Preßfittingverbindungen einfach und schnell aber vor allem auch dauerhaft funktionssicher herzustellen.

Bild 3: Rohrsystem nach Werks-Norm; Mannesmann Pressfitting-System.

Das Mannesmann Preßfitting-System besteht, wenn man es ganz genau nimmt, aus fünf Komponenten (Bild 3), nämlich:

- dem werksgenormten Edelstahl-Preßfitting,

- dem Edelstahlrohr, das die Anforderungen des DVGW-Arbeitsblattes W 541 und die Werksnorm erfüllen muß,

- dem werksgenormten Dichtring,

- der werksgenormten Preßbacke und

- dem werksgenormten Preßgerät.

Nach der Montage von Preßfitting und Rohr (Bild 4, oben) erfolgt die Verpressung mit dem Preßwerkzeug (Bild 4, unten). Bei einer anforderungsgerechten Verpressung werden Fitting und Rohr in der Festigkeitsebene unlösbar miteinander verklammert. Gleichzeitig wird in der Dichtheitsebene die Preßfitting-Sicke gezielt so verformt, daß der Dichtring eine vom Systementwickler festgelegte Dichtringverformung erhält. Eine solche Verbindung ist dauerhaft funktionsfähig.

Bild 4: Pressfitting in unverpreßten und verpreßten Zustand.

Nun sind aber abhängig von den Toleranzen der einzelnen Systemkomponenten die Einprägungen in der Festigkeits- bzw. Dichtheitsebene unterschiedlich tief (Bild 5). Und nur der Systementwickler weiß, welche minimalen und maximalen Einprägungen zulässig bzw. notwendig sind, um die erforderliche Festigkeit und dauerhafte Dichtheit zu erzielen. Aus diesem Wissen heraus, hat er die Toleranzen jeder einzelnen Komponente bemessen und dadurch die Schlüssigkeit jeder Rohrverbindung sichergestellt. Die Bilder zeigen den grundsätzlichen Einfluß dieser Toleranzen:

- Bei zu kleinem Rohraußendurchmesser reicht die Verpressung des Fittings nicht aus, um die Verklammerung von Rohr und Fitting sicherzustellen und um die Preßfitting-Sicke und damit den Dichtring hinreichend zu verformen.

- Bei zu kleinem Dichtring-Schnurdurchmesser werden Rohr und Fitting hinreichend verklammert. Auch die Verformung der Sicke entspricht der Vorgabe. Der Dichtring erhält jedoch in diesem Fall keine oder keine hinreichende Verformung.

- Bei zu dünner Wanddicke der Sicke sind die Verhältnisse ähnlich. Die Verformung in der Festigkeitsebene ist hinreichend. Auch das Außenprofil der Sicke entspricht der Anforderung. Wegen der zu dünnen Wand im Sickenbereich ist wiederum der Dichtring nicht oder nicht hinreichend verformt worden.

Bild 5: Pressfitting in unverpreßten und verpreßten Zustand.

Das letzte Bild (5.4) läßt die besondere und meist unterschätzte Bedeutung der Preßbacke erkennen. In diesem Fall ist die Preßbacke nicht voll geschlossen. Dies führt dazu, daß das Profil der Preßbacke dem Preßfitting nicht voll übertragen wird. Dadurch erfolgt weder die Verpressung in der Festigkeitsebene noch in der Dichtheitsebene anforderungsgerecht. Eine solche Verbindung ist im hohen Maße gefährdet. Aus der momentanen Festigkeit und Dichtheit einer solchen Preßfittingverbindung darf nicht auf die dauerhafte Funktionsfähigkeit geschlossen werden. Dieses Bild läßt erkennen, daß das eng tolerierte Profil der geschlossenen Preßbacke die Maße des verpreßten Fittings und dadurch die Funktionsfähigkeit der Preßfittingverbindung entscheidend bestimmt.

Geschlossene Preßbacken sind aber nur dann erreichbar (Bild 6), wenn das zugehörige Preßgerät in seiner Geometrie und seinen Kolbenkräften exakt auf die Geometrie der Preßbacke abgestimmt ist. Und auch hier müssen die Toleranzen berücksichtigt werden.

Bild 6: Funktionen von Pressbacke und Pressgerät.

Preßbacke und Preßgerät müssen daher so konstruiert sein, daß sie auch nach zigtausend Verpressungen alle vorgegebenen Funktionen - auch unter Baustellenbedingungen, d.h. bei Schmutz, Hitze und Kälte - störungsfrei erfüllen. Nur so kann sichergestellt werden, daß die Funktionsfähigkeit jeder Preßfittingverbindung immer erreicht wird.

Betrachtet man ein Preßfitting-System, so sind es also nicht nur die eng tolerierten Fittings, die Rohre und die Dichtringe, sondern vor allem auch die Preßbacken mit ihren festgelegten Konturen und die dazugehörigen leistungsstarken, auf Dauerbetrieb ausgelegten Preßwerkzeuge, die den Erfolg eines Preßfitting-Systems sicherstellen. Weil jedes werksgenormte Preßfitting-System von Anfang bis Ende maßlich und werkstofflich schlüssig sein muß, ist die Systembindung für solche Rohrverbindungen unverzichtbar.

Bild 7: Pressfitting-Formen und Pressbacken-Konturen verschiedener Pressfitting-Systeme.

Die verschiedenen im Markt befindlichen Preßfittings müssen, da unterschiedliche Werkstoffe verwendet werden, unterschiedliche Formen vorzugsweise im Sickenbereich, besitzen (Bild 7, links). Jede Sickenform erfordert aber ganz spezifische Preßbackenkonturen (Bild 7, rechts). Denn nur so kann sichergestellt werden, daß nach der Verpressung die Dichtringe jene Kompression erhalten, die die dauerhafte Dichtheit gewährleistet.

Beim Mischen von Preßfittings und Preßbacken ergeben sich demgemäß verpreßte Fittingkonturen, die den Anspruch der Festigkeit, insbesondere aber der dauerhaften Dichtheit, nicht erfüllen können (Bild 8). Das obere Bild links zeigt eine korrekte Mannesmann-Verpressung mit dem systemgerecht verformten Dichtring. Im Bild darunter ist eine Mannesmann Preßfitting-Sicke zu sehen, die mit einer nicht zugehörigen Preßbacke verpreßt wurde. Eine solche Verbindung muß auf Dauer undicht werden, weil der Dichtring nicht sachgerecht verformt worden ist.

Bild 8: Pressfittings mit zugehörigen und nicht zugehörigen Pressbacken verpreßt.

Im oberen rechten Bild ist die Kontur eines Rotgußfittings zu sehen, die mit der zugehörigen Preßbacke verpreßt wurde. Beim Verpressen des gleichen Fittings mit einer Mannesmann-Preßbacke ergibt sich eine völlig andere Verpreßkontur. Allein der Systementwickler kann in diesem Fall entscheiden, ob eine solche Preßfittingverbindung auf Dauer die gestellten Anforderungen erfüllt.

Diese wenigen Beispiele zeigen, daß Preßfitting-Systeme in sich schlüssig sein müssen, wenn dauerhaft funktionsfähige Preßverbindungen hergestellt werden sollen. Dieser Anspruch ist nur durch Systembindung erreichbar.

Als Quintessenz eines Berichtes, der sich mit der Systembindung befaßt, kam auch der ZVSHK zu der Aussage:

"Aus Gründen einer einfacheren Regelung im Schadensfall, kann es allerdings für den Installateur von Vorteil sein, wenn er nur Komponenten eines Herstellers verwendet".

Dieser Meinung schließen wir uns voll an.

 

Wolfgang Röntgen, R. Woeste & Co., sprach sich mit einem deutlichen Kontra gegen die Systembindung aus, denn er hält ein Offenes-Hersteller-Werkstoffsystem für optimal.

Wolfgang Roentgen, R. Woeste & Co. "Yorkshire" GmbH & Co. KG.

Offensichtlich erwartet man von mir ein Statement pro Werkstoffsystem - in diesem Fall also pro Kupfer.

Dies sollte mir nicht schwerfallen, denn schließlich ist Kupfer nach wie vor der vielseitigste und am meisten eingesetzte Werkstoff in der Hausinstallation.

Nicht zuletzt maßgebend dafür sind sicherlich die international aufeinander abgestimmten Produkte. Was bedeutet, daß die Komponenten der Verbindung - wenn sie den einschlägigen Standards entsprechen - weltweit kompatibel sind.

Ebensogut könnte ich auch ein Statement pro Herstellersystem abgeben. Schließlich sind wir der einzige Hersteller - wohlgemerkt in unserem Werkstoffbereich - der die beiden Hauptkomponenten einer Verbindung (Rohr und Fitting) gleichzeitig fertigt und anbietet. Dazu sogar noch ein Befestigungssystem - sicher kennen Sie das klassische "Woeste-Clip-System". So darf ich dann auch den Fachverband SHK NRW zitieren, der in seiner Technik Information 6/93 folgendes veröffentlicht hat:

Kupferrohr und -fitting aus einer Hand (Fa. Woeste "Yorkshire", Düsseldorf)

Seit Jahren fordert der Verband von Kupferrohrherstellern ein Installationssystem, d.h. vom Rohr über die Verbindungstechnik bis hin zur Schulung. Dieser Forderung ist nunmehr ein erster Hersteller nachgekommen. Er bietet aus einer Hand alles für die Kupferrohr-Installation nötige an:

Rohre, Fittings, Weich- und Hartlot, Lötfett und -paste, Flußmittel, Lötset, Werkzeuge, Reinigungsbürsten und -vlies, Befestigungen und asbestfreie Hitzeschutzmatten sowie Informationen und Schulungen. Über Rohre und Fittings bestehen mit dem Zentralverband SHK Gewährleistungsvereinbarungen.

Somit werben wir also auch für das "IMI-WoesteCu-System".

Insoweit bereitet es mir also Schwierigkeiten, im Sinne der heutigen Fragestellung für ein Hersteller- oder Werkstoffsystem zu plädieren. Zunächst plädiere ich für beides!

Um aber trotzdem eine klare Position zu beziehen und die hoffentlich folgende Diskussion anzuregen: dazu haben wir einen Untertitel, der lautet:

- Pro und kontra Systembindung -

Da sage ich ganz deutlich: kontra! D.h., obwohl wir ein lupenreines Hersteller- und auch Werkstoffsystem anbieten, kommen wir doch nicht im entferntesten auf die Idee zu sagen: Unser Fitting "geht" nur mit unserem Rohr - oder umgekehrt. Pardon - noch "verrückter" wäre zu sagen: In unserem Clip kann nur unser Rohr befestigt werden.

Wir haben ein seit Jahrzehnten bewährtes Rohrinstallationssystem - Hersteller- oder Werkstoffsystem spielt dabei keine Rolle - das offen ist.

Die einzelnen Komponenten sind produktgenormt. Sie werden im Auftrag der Gütegemeinschaft Kupferrohr durch die MPAs fremdüberwacht und zertifiziert. Dies auch in Übereinstimmung mit einschlägigen DVGW-Regelwerken.

Darüber hinaus sind QMS-Zertifizierungen nach ISO 9000ff und Gewährleistungsvereinbarungen mit dem ZVSHK selbstverständlich. Da, wo dies alles zutrifft, sind die einzelnen Komponenten bedingungslos kompatibel.

Natürlich haben wir im Laufe von Jahrzehnten unsere Erfahrungen - teilweise auch schmerzliche - machen müssen.

 

Beispiel:

- Rohre und Fittings mußten in mehreren Schritten frei von Zieh- und Schmiermitteln gemacht werden,

- die Lote wurden bleifrei,

- die Flußmittel wasserlöslich und ausspülbar,

- und letztlich - es hat für Aufregung genug gesorgt - das Hartlöten wurde in einem definierten Bereich verboten.

Heute ist dies alles in Regelwerken festgehalten. Die klassische Lötverbindung gilt denn auch, selbst nach dem neuesten DVGW-Regelwerk W 534 "ohne besonderen Nachweis als dauerhaft dicht!"

Seit kurzem gibt es innerhalb des Kupfer-Systems eine neue Verbindungstechnik: Das Pressen. Zunächst darf ich dann, auch wenn es sich um unseren Wettbewerb handelt, emotionslos feststellen, daß es sich dabei um ein innovatives - vielleicht auch intelligentes - Produkt handelt, das aus einem namhaften und wiederum sehr innovativem Hause kommt. Die beobachtende Erwartungshaltung am Markt ist jedenfalls faszinierend.

Hier wird zum ersten Mal, innerhalb der Hausinstallation, aus Kupfer eine strikte Herstellersystembindung propagiert. D.h., der neue Verbinder soll nur mit dem Rohr zweier Hersteller dicht zu bekommen sein?! Entschuldigung, bei allem Verständnis für Marketing-Strategien - das ist mir als Techniker nicht beizubringen. Darum frage ich:

- Wie wird das technisch begründet?

- Wer überprüft das objektiv?

- Sind solche Einschränkungen nicht nachteilig für unseren sonst so tollen Rohrwerkstoff?

- Sieht der DVGW nicht sein eigenes Regelwerk (GW 392) in Frage gestellt?

- Was passiert denn, wenn ein anderer Rohrhersteller mit seinem Rohr nach GW 392 und einem solchen Fitting die Prüfung nach W 534 besteht?

- Wer will eine solche Prüfung verhindern?

- Oder was passiert, wenn in nächster Zeit ein oder mehrere neue Anbieter von Kupferpreßfittings auftreten und sagen: unser Fitting "geht" mit jedem Rohr nach GW 392?

So ist denn auch das Unbehagen des Zentralverbandes in dieser gesamten Angelegenheit verständlich und seine offizielle Verlautbarung dazu nur richtig:

Keine Systembindung bei Kupferpreßfittings.

Die Preßverbindungen Sanpress und Profipress der Firma Viegener eignen sich ohne Einschränkung der ZVSHK-Haftungsübernahmevereinbarungen für alle Kupferrohre, die eine DVGW-Registriernummer haben und somit den Anforderungen des DVGW-Arbeitsblattes GW 392 entsprechen.

Außerdem sind nahezu alle Kupferrohrhersteller, die ein DVGW-Registrierzeichen nach GW 392 haben, Gewährleistungspartner des ZVSHK.

Wenn der Installateur Kupferrohre wählt, die beide Voraussetzungen erfüllen, hat er gegenüber haftungsrechtlichen Risiken bestmöglich vorgesorgt.

Die Position des DVGW jedoch ist nach meiner Einschätzung zur Zeit noch sehr fragwürdig. Was soll zum Beispiel der Beschluß des entsprechenden Fachausschusses? Ich zitiere:

Bei Kupfer- und Edelstahlrohren mit DVGW-Prüfzeichen gemäß DVGW-Arbeitsblatt GW 392 bzw. W 541 muß bei Austauschbarkeit innerhalb des Systems ebenfalls der Fittinghersteller zustimmen, sofern es sich um Fittings mit Preßverbinder handelt.

Kupferrohre mit DVGW-Prüfzeichen, die mit Lötfittings verbunden werden, sind generell untereinander austauschbar.

Eine solche Protokollnotiz, mehr ist es ja nicht, soll, in welcher Form auch immer, zum Regelwerk erhoben werden? Na dann viel Spaß! Dann werden wir noch oft die Klingen kreuzen müssen! Ich jedenfalls habe Sie, Herr Waider, gebeten, diese Fachausschußnotiz zum TOP der nächsten DVGW-Arbeitskreissitzung Kupferrohre zu machen. Lassen wir uns dort in Ruhe darüber unterhalten.

Über die Frage der Werkzeuge für das Verpressen habe ich mich hier bewußt nicht geäußert. Ich bin aber sicher, daß die auf diesem Sektor zur Zeit zu beobachtenden "Grabenkriege" sich auch bald relativieren werden.

Lassen Sie mich zum Schluß noch einmal festhalten:

Ich stehe beim Werkstoff Kupfer, ob gelötet oder gepreßt, für ein Offenes-Hersteller-Werkstoffsystem!

Wie widersprüchlich sich dies auch auf den ersten Blick anhören mag. Nur dies bietet dem freien Spiel der Kräfte am Markt die optimalen Chancen.

Die überwiegende Zahl der Großhändler ist nach Meinung von Heinz Wippich, Wilhelm Gienger KG, aus Gewährleistungsgründen für eine Systembindung, allerdings sollten bei Preßsystemen die Antriebe kompatibel sein.

Heinz Wippich, Wilhelm Gienger KG.

Der deutsche Großhandel hat zu der Fragestellung "Herstellersystem oder Werkstoffsystem" eine gespaltene Position. Der wohl kleinere Teil der Großhändler plädiert für die freie Sortiments- und Produktwahl, d.h., er präferiert das Werkstoffsystem. Der wohl weitaus größere Teil des Großhandels spricht sich aber für das Herstellersystem aus, weil das Herstellersystem größere Systemsicherheit bei der Montage bietet und größere Systemgewährleistung im Schadensfall zur Verfügung stellt; insbesondere deshalb, weil bei den Werkstoffsystemen im Schadensfall der SHK-Verarbeiter sich in einer schwierigen Beweislage befindet und weil jeder Hersteller nur für die von ihm hergestellten Komponenten haftet, nicht aber für die Dichtheit des Systems.

Wenn man Herstellersystemen den Vorrang einräumt, muß man natürlich sehen, welche Schwierigkeiten der SHK-Betrieb hat, wenn er eine Reparatur oder eine Systemerweiterung auszuführen hat.

Deshalb wird es wohl in der Zukunft unumgänglich sein, sich vor einer Reparatur oder Erweiterung einer Anlage genauestens über die eingesetzten Materialien zu erkundigen.

Verschiedene Systeme auf der Baustelle zusammenzuführen hat den großen Nachteil, daß es bei fehlerhaften Verbindungen - gerade im Wasserbereich - zu sehr großen Schadensfällen kommen kann. Man muß in diesem Bereich die starken Druckschwankungen in der Anlage berücksichtigen, die bei der immer stärkeren Verwendung von Einhebelmischern zwangsläufig in der Anlage auftreten. Die Vermischung von den verschiedensten Systemen ist auch insofern sehr kritisch zu betrachten, da es in Europa angeblich annähernd 300 verschiedene Installationssysteme geben soll. Wer soll sich da auskennen?

Ein großer Nachteil der Herstellersysteme ist - so wird häufig berichtet - der höhere Preis. Sicherlich ist es so, daß die umfassendere Gewährleistung, die beim Herstellersystem gegeben wird, auch Geld kostet. Auch das Marketing für die neuesten Installationssysteme gibt es nicht zum Nulltarif. Klar ist aber auch, daß man z.B. Rohre in den meisten Fällen wesentlich preiswerter außerhalb des Herstellersystemes kaufen kann. Dieser günstigere Einkaufspreis des Rohres würde meiner Meinung nach aber nur kurzfristig auf das System eine Auswirkung haben. Denn, wenn es so ist, daß die Verbindungsteile und die Rohre bei den Herstellern heute sauber kalkuliert sind, müßte für den Fall, daß der Hersteller in seinem System die Rohre nicht verkauft, es zwangsläufig dazu führen, daß der dann fehlende Deckungsbeitrag aus den nicht verkauften Rohren in die Verbindungsteile einkalkuliert wird, um die Systemkosten, die beim Hersteller entstehen, voll zu decken. Dies würde in der Praxis bedeuten, daß zwar der Rohrpreis günstiger, die Verbindungsteile aber teurer und im Ergebnis eigentlich nach kurzer Zeit für eine Anlage der gleiche Preis - sowohl für den Großhandel als auch für den Verarbeiter - anzutreffen wäre. Aber letztendlich ist es immer so, daß der Wettbewerb unter den Systemen den Preis entscheidet.

Bei einem Mischsystem müßte aber der große Nachteil in Kauf genommen werden, daß in einem Schadensfall für den SHK-Betrieb eine schwierige Situation dadurch entstehen würde, daß er den Schaden eindeutig orten und erkennen muß, um dann zu entscheiden, ob der Rohr- oder Verbindungsteile-Hersteller hierfür die Verantwortung zu tragen hat.

Nach alledem plädieren - wie schon erwähnt - die meisten Großhändler dafür, dem Herstellersystem die Präferenz zu geben. Selbstverständlich wären wir als Großhändler jederzeit in der Lage, die logistische Leistung sowohl beim Hersteller als auch beim Werkstoffsystem zu erfüllen.

Da insbesondere die Preßzangen für den SHK-Betrieb eine hohe Investition bedeuten, plädiert der Handel eindeutig dafür, daß die Preßzangen schnellstmöglichst genormt werden müßten. Selbstverständlich gehören die Preßbacken, wegen der Einzigartigkeit der einzelnen Systeme, zu den entsprechenden Herstellersystemen. Den SHK-Betrieben und dem Großhandel würden aber erhebliche Rationalisierungsbemühungen geboten, wenn wenigstens die Zangen untereinander kompatibel wären.

Dipl.-Ing. Josef Ammon, Ammon Heizungs-, Lüftungs-, Sanitärtechnik.

In der Vorbereitung zu dieser Tagung hat mich ein heftiges Gefühl der Wehmut überfallen, in der Erinnerung an die gute alte Zeit des verzinkten Gewinderohres und des Kupferrohres. Beides waren klassische Werkstoffsysteme. Diese beiden Systeme, verzinktes Gewinderohr mit Tempergußfitting und Kupferrohr mit Lötfitting, waren durch klare Normen und volle Kompatibilität gekennzeichnet und wenn man sich die erteilten DVGW-Registrierungen anschaut, mit Prüfzeichen und Registrierungen für die neuen Systeme, dann wird dem Anwender das Chaos deutlich, welches die Rohre und Verbinderszene kennzeichnet. Das Ergebnis ist, daß viele Verbinderhersteller viele Rohrhersteller und viele Rohrhersteller viele Verbinderhersteller beliefern.

Dipl.-Ing. Josef Ammon war skeptisch ob sich drei Vernetzungsarten am Markt behaupten können. . .

 Aufgrund einer Fleißarbeit von Franz Josef Heinrichs habe ich einige Tabellen angelegt. Kupferrohre werden nach DVGW-GW 392 geprüft und in der Kupferrohrnorm gibt es für die Haustechnik daraus eine Auswahl - RAI DIN 1786. Darin sind die Abmessungen und Toleranzen geregelt. Es gibt dreizehn Hersteller mit Rohrkennzeichen und drei Hersteller, die nur Verbinder vertreiben und es gibt Hersteller, bei denen das Rohr und der Fitting hergestellt werden. Systemprüfungen gibt es in diesem Bereich bisher noch nicht.

. . . und war verärgert über die unklaren Stellungnahmen des DVGW. Er wünscht sich eine durchgängige Normung mit sauberen Toleranzen.

Zum Preßsystem der Fa. Viegener ist folgendes auszuführen. Es ist in das Prüfzeichen des DVGW mit aufgenommen, daß in Verbindung mit diesem System nur Rohre der Hersteller Kabelmetal und Wieland zu verwenden sind. Dies kann nur eine Marketingstrategie sein, denn wenn ich mich an die Geschichte des Kupferrohres erinnere, ist dies eher ein Rückschritt. Wir haben ein genormtes Rohr mit genormten Toleranzen, und es ist nicht einzusehen, warum nicht Preßfittings an diesen genormten und nach Toleranzen geprüften Rohren zu verwenden sein sollen.

Wenn die DIN-Normen und die europäischen Normen überhaupt noch das Papier auf dem sie gedruckt wurden wert sein sollen, dann müssen klare Abmessungen und klare Toleranzen dort ausgewiesen werden und dafür müssen die Hersteller sorgen. Wenn die DVGW-Registrierung nicht nur ein Gebührensystem sein soll, dann muß der DVGW die Toleranzen übernehmen oder festlegen und dann aber alle Rohre nach diesen Toleranzen prüfen. Grundlage müßte die normgerechte Toleranz sein.

Wir reden über die Schaffung von Europanormen und geben Unsummen dafür aus, um einen ungehinderten Warenverkehr zu ermöglichen und fangen dann kleinstaaterisch wieder an, über DVGW-Registrierungen Toleranzen für dieses und jenes Rohr wieder einzuschränken. Wenn das ganze System nicht Humbug sein soll, dann müssen die Toleranzen bei Prüfungen übernommen werden oder die Norm muß geändert werden, ansonsten muß der DVGW die Toleranzen festlegen und dann alles aufgrund dieser Basis prüfen. Ich habe viel Verständnis dafür, daß die Firma Viegener in der Freundschaft zu Kabelmetal und Wieland Nibelungentreue schwört und unter dem Tisch jedem Fittings verkauft, der ein anderes Rohr haben will. Ich sehe nicht ein, warum dies nicht möglich sein soll.

Bei den Edelstahlrohren ist es ähnlich, es gibt Hersteller von Rohren und Verbindern und inzwischen gibt es vier erteilte Prüfzeichen für Systeme. Auch hier ist es so, das Edelstahlrohr ist genormt und sicherlich sind dort auch Toleranzen aufgeführt. Daß für die Verpressung Toleranzen notwendig sind ist klar und ob die normgerechten Toleranzen mit den Werkstoleranzen nicht stimmig sind, kann ich nicht beurteilen. Der DVGW müßte allerdings für die Preßverbindung bei Edelstahlrohren Toleranzen festlegen und diese auch gegenüber allen Herstellern von Verbindern durchhalten. Ein Verbinderhersteller eines bestimmten Werkstoffs muß sich an die Bedingungen der Rohre dieses Werkstoffs halten.

Jetzt kommen wir zu den PE-X Rohren. Hier ärgert mich besonders, daß es drei Vernetzungssysteme gibt: Das elektronenstrahlvernetzte, das peroxydischvernetzte und das silanvernetzte Rohr. Wie der Installateur dies überhaupt noch auseinanderhalten soll und dazu noch bei der Beschriftung a, b, c, ist mir nicht verständlich. Das halte ich für praxisfremd, da man nicht weiß, wie sich die unterschiedlichen Vernetzungsarten auf die Verbindungen auswirken. Kein Installateur ist in der Lage, saubere Produktlinien zu fahren, da durch Auftraggeberseite oder Planer, Systeme aufoktroyiert werden.

Wir werden es dann in Zukunft so machen, daß wir die Reste den Herstellern, ohne Rücknahmekosten, zurückgeben. Wenn dies nicht funktioniert, müssen wir die Reste auf unseren Lägern ansammeln. Wie ein solches Lager, mit der Vielzahl an Formen und Dimensionen, in der Praxis ausschauen soll, müßten sie sich in den Betrieben einmal anschauen.

Wer solche Systeme konzipiert und noch nie in einem Installationsbetrieb oder auf einer Baustelle war, der soll besser die Finger davon lassen. Dort werden die Systeme unvermeidlich gemischt. Wenn dann eine solche PE-X Verbindersammlung zurück in den Betrieb kommt, können sie den elektronenstrahlvernetzten und den silanvernetzten Verbinder nicht mehr auseinanderhalten. Wer sich hier noch auskennt, soll so schneidig sein und sich zu Wort melden. Beim silanvernetzten Rohr/Verbinder wird die Fraktion dünner, aber auch hier sind Querlieferungen möglich.

Der DVGW schreibt in W 534 Teil 2 Abschnitt 23.3 "Voraussetzung für die gemeinsame Erteilung eines Prüfzeichens ist, daß alle zugehörigen Systemteile von einem einzigen Antragsteller vertrieben und/oder gefertigt werden." Wenn man sich dann die Kreuz- und Querverbindungen in den Lieferbeziehungen anschaut, stellt man fest, daß mehrere Rohrhersteller mehrere Verbinderhersteller beliefern und umgekehrt. Hier frage ich mich, mit welcher Sicherheit der DVGW Systemkennzeichen vergibt, denn eine Reihe von Zeichen leben von diesen Verhältnissen. Wenn das DVGW-Zeichen seine Seriosität behalten will, dann müssen sie sich an die eigenen Grundsätze halten. Wenn der DVGW die Vielfalt der Kennzeichnung mit K, N, L, F, V auch noch mit TS ergänzt, dann sollte er sich wenigstens an solche Prinzipien halten, die Kreuz- und Querlieferungen ausschließen. Beispiel: Ein Verbinderhersteller läßt sich von einem Rohrhersteller das Rohr herstellen und beliefert keinen anderen. Wenn ein Rohrhersteller eine Systemkennzeichnung haben will, dann läßt er sich von einem Verbinderhersteller den Verbinder herstellen und verpflichtet ihn, keinen anderen zu beliefern. Nur dann kann man von einem System sprechen, das von einem angeboten und geliefert wird.

Bei Polybutenrohren gibt es drei Rohrkennzeichnungen, einen Verbinder und zwei Systeme. Hier war ein Blick in W 534 notwendig um zu überprüfen, ob die speziellen Bedingungen, die dieser Verbinder benötigt, berücksichtigt wurden. Ein durchaus pfiffiges System, das aber, wenn es unter Spannung gesetzt wird, Kerbwirkungen verursacht. Und wenn die Theorie der schädlichen Kerbwirkung auf Kunststoffrohr stimmt, dann könnte man dieses System nicht zertifizieren, wenn die Kerbwirkungen der Halteringzacken nicht langfristig geprüft worden sind.

Dieses an sich tolle System, ein klassisches Do-it-yourself-System, das jedem in fünf Minuten gelehrt werden kann, wird nach meiner Meinung als System im Trinkwasserbereich nicht zu verhindern sein. Wir müssen uns darüber klar sein, daß im Einfamilienhausbereich die große Zeit der Installation durch Firmen zu Ende geht, da ein normal verdienender Häuslebauer sich eine gekaufte Anlage nicht mehr leisten kann.

Beim Polypropylenrohr ist die Situation vergleichbar: Rohrhersteller, Verbinderhersteller und zwei Systemhersteller mit allen denkbaren Querverbindungen der Belieferungen.

Die Besonderheit beim nachchlorierten PVC ist, daß jeder Rohrhersteller gleichzeitig auch Verbinder anbietet und noch dazu zylindrisches Rohr mit kegeligem Verbinder spaltfüllend verklebt werden muß. Dies ist aus praktischer Sicht nicht umsetzbar und da das Rohr genormt ist, müßten auch die Verbinder genormt werden. Nur so wäre eine durchgängige Umsetzbarkeit möglich.

Bei den Mehrschichtverbundrohren gibt es überhaupt keine Normung und aufgrund der unterschiedlich ausgeführten Wandstärken der Schichten und deren unterschiedlichen Haftungsverhältnissen, wird man in diesem Bereich noch längere Zeit mit dem Herstellersystem leben müssen.

Aufgrund der historisch durchgängigen Normung beim Kupferrohr und den Kapillarlötfittings müssen die Verbinder austauschbar sein. Das gilt auch für Preßfittings, denn ich bin sicher, daß hier andere Systeme folgen werden.

Bei den Edelstahlrohren ist die Situation so, daß momentan ein durchgängiges Herstellersystem existiert, aber das Rohr auch mit Rotgußfittings verpreßt werden kann: auch hier werden weitere Anbieter dazukommen.

Beim Werkzeug sieht die Situation allerdings anders aus, da jeder Verbinder spezielle Preßbacken benötigt. Was hier notwendig ist, ist die Austauschbarkeit der Maschinen und Antriebe - hier sind ja bereits Bewegungen im Gang. Nach Herstellerangaben können etwa 10000 Pressungen mit einer Maschine durchgeführt werden, aber es ist überhaupt nicht nachvollziehbar, wann diese Preßzahl erreicht wird. In unserem Betrieb haben wir 50 Maschinen im Einsatz und mir graut davor, wenn eine Maschine nicht mehr den nötigen Preßdruck aufbringen kann. Hier muß die Industrie einen flächendeckenden Wartungsdienst aufziehen und am Gerät selbst z.B. einen Impulszähler anbringen. Da es inzwischen mechanische und hydraulische Systeme gibt, ist eine Überprüfung der Maschinen bezüglich des Peßdrucks - von ca. zehn Tonnen - dringend notwendig. Es gibt bei der Firma Mannesmann schon Überlegungen, dieses zu gewährleisten.

Bei PE-X Rohren gibt es unzählige Rohrhersteller sowie Verbindungsarten und Verbinder. Da wird geschrumpft, gequetscht, geklemmt, geschoben und gepreßt. Bei genormten PE-X Rohren müssen auch genormte Verbinder verwendet werden. Eine Werksnorm reicht hier nicht aus und es wäre notwendig, diese Verbinder durch den DVGW prüfen zu lassen. Sollten die drei Vernetzungsarten unterschiedliche Verbinder notwendig machen, so bin ich der Ansicht, daß mindestens zwei Vernetzungsarten überflüssig sind, da die Verwechselung untereinander in der Praxis nicht zu verhindern ist.

Bei Polybuten und Polypropylen gibt es Schweiß- und Klemmverbinder. Die Rohre sind in Maßen und Toleranzen genormt und daher gilt auch hier, daß sich die Verbinderhersteller an diese Normvorgaben halten müssen. Dazu muß geklärt werden, wie die einzelnen Werkstoffrezepturen sich beim Fusionsschweißen verhalten.

Das Verbundrohr ist zur Zeit die einzige reine Lehre, da das Rohr ungenormt ist und mit unterschiedlichen Schichtstärken hergestellt wird. Die Firma Hewing ist nach meiner Information dabei, ein eigenes Rohr zu produzieren, hat aber noch keinen eigenen Verbinder. Hier wird es dann wahrscheinlich auch zu Querlieferungen kommen.

Unsere Vorstellungen sind Kompatibilität innerhalb eines Werkstoffs, Maschinenspezifikation entsprechend der Verbindung, eine durchgängige Normung mit sauberen Toleranzen und ein astreines Verhalten des DVGW´s im Sinne eines genormten Werkstoffs.

Diskussion

Prof. Dipl.-Ing. Bernd Rickmann: (Fachhochschule Münster, Fachbereich Versorgungs- und Entsorgungstechnik, Labor für Sanitäre Haustechnik)

Meine Damen und Herren, ich glaube die Positionen sind durch die Statements deutlich geworden. Insbesondere die Position des ausführenden Handwerks wurde noch einmal klar und deutlich offengelegt. Sind hierzu noch Ergänzungen notwendig?

Dipl.-Ing. Joachim Weinhold: (Geschäftsführer ZVSHK)

Die Position, die der Zentralverband vertreten hat, ist eindeutig. Wir haben werkstoffbezogene Austauschbarkeit gefordert, das hat Herr Ammon umfänglich dargestellt und die ist aus unserer Sicht allein aus Gründen der Erweiterung und der Reparatur erforderlich, denn wir können nicht das ganze Haus auseinanderreißen, um irgendwo von einem auf den anderen Werkstoff übergehen zu können. Insofern bleibt es dabei, daß die werkstoffbezogene Austauschbarkeit eine Grundforderung für das verarbeitende Handwerk ist.

Rickmann:

Um einen roten Faden in die Diskussion zu bekommen, sollten die einzelnen Konzeptionen werkstoffabhängig angesprochen werden. Ich bitte aus dem Plenum um entsprechende Wortmeldungen zu dem Bereich "Kupfer".

Dipl.-Ing. Rainer Beccard, Georg Fischer GmbH, war der Meinung, daß man nicht die Augen vor der europäischen Flut der Rohrdurchmesser verschließen soll und sieht in Systemen einen "Rettungsanker" für das deutsche Branchenschiff.

Dipl.-Ing. Rainer Beccard: (Fa. Georg Fischer GmbH)

Ich glaube, so einfach wie das anhand des Beispiels Kupfer diskutiert wurde, daß es keiner herstellerorientierten Systembindung bedarf, ist es denn doch nicht. In der heutigen Diskussion ist nicht mit dem nötigen Nachdruck darauf hingewiesen worden, was im Rahmen der europäischen Normung, nicht nur für das deutsche Handwerk, sondern für sämtliche Handwerke aller Mitglieder der Europäischen Union, zu erwarten ist. Ich möchte auf die bevorstehende Veröffentlichung der DIN EN 1057 für Kupferrohre hinweisen, in der eine solche Sortenvielfalt an normgerechten, den anerkannten Regeln der Technik entsprechenden Kupferrohren spezifizieren wird, daß es ihnen Schwindel erregen wird. Wir haben bisher in DIN 1786, in dem Durchmesserbereich von 12 bis 267 mm, 16 Rohrabmessungen, das heißt, es sind 16 Durchmesser für die Gas- und Wasserinstallation genormt mit jeweils einer dazugehörigen Wanddicke.

In der neuen Kupferrohrnorm für Installationszwecke für die Gas- und Wasserinstallation und für Heizungsleitungen, sind 23 Durchmesser, mit bis zu vier Wanddicken, genormt, das entspricht 36 empfohlenen Abmessungen. Es sind 54 weitere genormte Abmessungen genannt und dazu 12 weitere Dickenkombinationen. Insgesamt bietet die Rohrnorm 102 Rohrabmessungen im Durchmesserbereich von 12 bis 267 mm. Es wird dann, wie es der Wunsch der EG-Kommission ist, in der freien Wahl des Verwenders und des Käufers von Rohren liegen, welche Rohrabmessung er bevorzugt. Nun werden Sie vielleicht sagen, wir haben noch ein GW 392, das gilt eigentlich auch nur dann, wenn dieses Rohr für große Projekte ausgeschrieben ist. Für öffentliche Ausschreibungen ab einem bestimmten Auftragswert, ist man gehalten, sich an europäische Normen zu orientieren. Das ist in diesem Fall die DIN EN 1057 und sie haben dann Wanddicken die nicht geeignet sein werden für die Preßfittingverbindung. Also ist es doch, an dem Beispiel Kupferrohr gesehen, ein Rettungsanker, Systeme zu haben.

Diese Sortenvielfalt wird auch auf die anderen Werkstoffsysteme zukommen. Z.B. war bisher eine Tempergußfittingsorte nach DIN 2950, anerkannte Regel der Technik für eine Produktnorm. In der neuen DIN EN 10242, die seit Mai 92 veröffentlicht ist, sind es vier.

Diese Produktfülle wird eine Menge an Verunsicherung darüber schaffen, was in Zukunft zueinander paßt.

Im europäischen Bereich hat man zum Beispiel bei den Kunststoffrohren Systeme genormt. Es ist schon ein ziemlicher Fortschritt, wenn man dort die Vielfalt einengt. Ich möchte Sie nicht zu sehr verunsichern, ich möchte auf diese Weise ein Plädoyer für die Herstellersysteme von mir geben, weil sie ein Mehr an Sicherheit, auf das sie in Zukunft angewiesen sein werden, bieten.

Röntgen:

Herr Beccard, wir haben ja gemeinsam an verschiedenen Produkten versucht, europäische Normungen zu entwickeln. Wir haben gemeinsam erlebt, wie schwierig das ist. Wir haben erlebt, daß "Am deutschen Wesen soll die Welt genesen" Gott sei dank nicht zählt. Wir sind mal angetreten, unsere Standards auf die europäische Schiene zu bringen, was nicht immer so einfach war und meistens auch nicht geglückt ist. Wir wollen gute Europäer sein, sind aber schlitzohrig, da wir in Erwartung der europäischen Norm alte Standards, für Rohre und für Fittings, in einem Nebenwerk des DVGW-Regelwerks, wo sie nach wie vor gelten, festgeschrieben haben. Insofern, gewachsen auf ihrer eigenen Idee, fand ich es nicht ganz seriös, daß Sie den Werkstoff Kupfer wegen dieser Vielseitigkeit in der europäischen Norm jetzt so angreifen.

Beccard:

Ich habe alle Werkstoffe gemeint. Sie alle haben in Zukunft mit einer Vielfalt von Produkten zu tun, die den anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Herr Vignol hat auf die Besonderheiten der Bedeutung des Begriffs "anerkannte Regeln der Technik" hingewiesen. Es wird also eine Vielzahl von EN genormten Produkten in Zukunft geben, das ist der Wille der EG-Kommission - die freie Entscheidung eines jeden einzelnen. Nur die Leute, die über den freien Verkauf beziehen, die werden sagen, es gibt ein genormtes Produkt und sie werden alle Überredungskünste aufwenden, daß diese für uns bisher unüblichen Sorten, seien es Kupferrohre, seien es verzinkte Rohre oder seien es Kunststoffrohre, an den Markt und Abnehmer kommen. Ich will nicht das DVGW-geprüfte Produkt diskriminieren.

Ammon:

Diese Vielfalt der Abmessungen, die wir durch die europäische Tür nach Deutschland bekommen, ist sicherlich beklagenswert, aber sie besteht natürlich bereits heute in unserem Normenwerk. Wenn ich nur an die Stahlrohre-DIN 2448 nahtlos denke, mit ungeheuer vielen Abmessungen und Wandstärken. . . Uns bleibt also hier gar nichts anderes übrig als Auswahlreihen festzulegen und die verbindlich zu machen, sei es über eine Auswahlnorm oder eine DIN-Norm. Wenn das nach den EN-Regeln nicht möglich ist, dann müssen wir es notgedrungen über das DVGW-Blatt machen und nur diese Abmessungen bekommen dann das DVGW-Siegel. Damit filtert sich die Vielfalt wieder heraus und wer eine andere Abmessung haben will, aus Preisgründen oder sonstwie, der riskiert, daß er ein ungeprüftes Rohr verwendet. Damit ist der Zustand, den wir heute bereits haben, europäisch wieder hergestellt.

Dipl.-Ing. Kurt Rustenbach, KM Europa Metal AG, war anfangs von der DIN EN 1057 auch erschreckt, findet im Preßsystem ein Höchstmaß an Gewährleistungssicherheit und sieht die heile Welt der Weichlötverbindungen nicht gefährdet.

Dipl.-Ing. Kurt Rustenbach: (KM Europa Metal AG)

Mir ist in der Diskussion etwas mehr Unklarheit und Unsicherheit zurückgeblieben, als es erforderlich wäre. Durchaus bietet ein Systemangebot eine größere Sicherheit. Anfangs war auch angeklungen, daß die Kupferrohrverarbeitung weitestgehend durch die Verbindungen von Rohr und Fitting gestaltet wird. Im Hinblick auf die DIN EN 1057, die in der Tat eine große Vielfalt von Kupferrohrabmessungen ermöglicht, hat uns dieser Tatbestand seinerzeit auch erschreckt. Man sollte zunächst einmal den Sinn dieser vielen Abmessungen sehen, dann kann man besser verstehen, welche Regelungen sich da herauskristallisieren.

Über die Normungsarbeiten nach DIN EN 1057 sind zunächst alle Abmessungen eingeflossen, wie sie beispielsweise in den verschiedenen Ländern üblich sind, mit der Begründung, daß die Grundqualität der Kupferrohre in allen Ländern gleich ist, lediglich die Abmessungen wären dann verschieden. Es ist selbstverständlich in jedem Land die Möglichkeit gegeben, hier nach Verfahren zu suchen, eine Auswahlreihe zu treffen. Wir haben das DVGW-Arbeitsblatt GW 392 europäisiert, d.h., in Anlehnung an die DIN EN 1057 mit dem Ziel überarbeitet, eine Abmessungauswahlreihe herauszukristallisieren, die dem heutigen GW 392 voll entspricht. Insofern liegt hier wieder eine Eindeutigkeit vor, so daß man zumindestens in Deutschland dieselben Verhältnisse hat, wie sie vorher waren.

Das System, das wir gemeinsam mit Wieland und Viega vertreten, das Preßsystem, hat offensichtlich einen außerordentlich hohen Aufmerksamkeitsgrad errungen, denn es war Gegenstand von verschiedenen Statements. Ich möchte daran erinnern, daß aus den Reihen des Verbandes - oder der Verbände - immer wieder an die Kupferrohrhersteller herangetragen wurde, ein Systemangebot zu formulieren. Hier haben sich drei führende Hersteller auf dem Kupferrohrsektor zusammengetan und das alleine bedeutet einen enorm großen Marktanteil. Es ist sicherlich das größte oder mindestens eines der größten Systemangebote was im deutschen Markt angeboten wird. Insofern können wir natürlich wenig verstehen, wenn hier Unwillen aufkommt, insbesondere dann, wenn man Systemanbietern, die einen viel geringeren Marktanteil haben, auch Gewährleistungen gibt, respektive die Systeme im Grunde genommen anerkennt. Ein Beklagen, daß hier jemand zu kurz kommen kann, ist im Grunde genommen nicht gerechtfertigt.

Daß wir als drei Hersteller diesen Weg gegangen sind, erscheint, wenn ich die ersten Statements nehme, nicht so ganz unlogisch. Sie können daran erkennen, daß die Sache nicht unbegründet ist, daß wir uns als Hersteller zu einer Systemgemeinschaft dieser Art zusammengeschlossen haben. Herr Ammon, ich kann Sie trotz allem trösten, damit Sie nicht wehmütig werden müssen, denn das System Kupferrohr und Fitting ist ja im Grunde noch da, d.h. also, hier steht die alte heile Welt nach wie vor noch zur Verfügung.

von Bock und Polach

Ich habe nach wie vor gewisse Verständnisschwierigkeiten, denn ich glaube, hier werden zwei Dinge durcheinandergeworfen. Das eine ist ein Absatzsystem und das andere ist ein technisches System. Man kann nicht allgemein von einem System sprechen, wenn der eine ein Absatzsystem meint, also ein wirtschaftlich orientiertes System und der andere meint ein technisch definiertes System mit einer entsprechenden Zulassung. Das sollte man hier sauber voneinander trennen. Wenn das System technisch definiert ist, muß die Frage gestellt werden können, bei aller Produktvielfalt, wie ist der Zugang zu diesem System geregelt, ist es geschlossen oder offen. Selbstverständlich muß es einem Hersteller oder einer Herstellergruppe freigestellt sein, ein Herstellersystem einzeln oder gemeinsam zu entwickeln. Also muß die Frage gestellt werden, ob der Zugang zu diesem System grundsätzlich eröffnet wird aus den Bedürfnissen der Praxis heraus oder unter welchen Bedingungen der Zugang zu diesem Herstellersystem besteht. Ein Herstellersystem bietet immer ein Höchstmaß an Sicherheit, das ist überhaupt keine Frage. Unsere Überlegungen gehen z.B. dahin, ob man nicht zu einem Haftungsverbund kommt. Wenn eine entsprechende Absicherung durch vertragliche Regelungen gegeben ist, erleichtern wir uns diese Frage der Öffnung in einem definierten wirtschaftlichen und technischen Spielraum.

Carl-Heinz Janssen: (Bundesfachgruppe Sanitär)

Herr Ammon hat auf das Zeichen als DVGW zurückgeblickt. Wir diskutieren doch über die europäische Norm, über CE-Zeichen. Wie sollen wir uns denn jetzt verhalten? Denn uns wird immer wieder gesagt, daß nur das CE-Zeichen die Berechtigung in Deutschland hat. Das DVGW-Zeichen beinhaltet doch nur ein Handelshemmnis.

Röntgen:

Die Produkte über die wir bisher gesprochen haben, gehören zur Zeit noch zum sogenannten gesetzlich nicht geregelten Bereich. Für diese Produkte spielt das CE-Zeichen überhaupt keine Rolle. Das CE-Zeichen wird eine reine Konformitätserklärung sein, welches aussagt, daß Sie in Übereinstimmung mit einer vorhandenen europäischen Norm fertigen. Wenn Sie so wollen eine Herstellererklärung und rührt nicht im entferntesten an irgendwelche Qualitätszeichen, wie es das DVGW-Zeichen ist, heran. Das CE-Zeichen spielt für unsere Produkte überhaupt noch keine Rolle.

Herbert Fellinger: (Fa. Thyssen Polymer)

Ich möchte meine Frage auf den Bereich der Stahl- und Kupferpreßtechnik beschränken. Sicher ist es wichtig, daß die Preßbacken auf den Fitting abgestimmt wirken müssen. Jetzt stellt sich für mich die Frage, wie die Firmen Viegener und Mannesmann dazu stehen, daß die Maschinen untereinander kompatibel sind, d.h. Viegener-Backe mit Mannesmann-Preßgerät und umgekehrt.

Diederichs:

Wir haben im Markt eine Vielzahl von Preßgeräten, die unterschiedlicher Art sind und ich habe versucht, Geometrien und Antriebe, sprich Kräfte und Übersetzungsverhältnisse zu den Backen, darzustellen. Das kann sicherlich aufeinander abgestimmt werden. Das trifft für die Preßbacken nicht zu, weil die Fittings in ihren Konturen und Verpressungen sehr unterschiedlich sind. Bei dem Preßgerät sehe ich das so, wie Sie das gesagt haben. Ich könnte mir vorstellen, daß der Markt sich in diese Richtung entwickeln wird.

Fellinger:

Es gibt genügend Kunststoffrohrhersteller, die Preßbacken für Kunststoffverpressungen, unabhängig von der Kontur der Verpressungen anbieten und dazu Fremdbacken oder Backen passend zu Viegener- oder Mannesmann-Preßgeräten. Wie stehen Sie zu dem Thema, sind diese Pressungen einwandfrei?

Diederichs:

Diese Frage ist nicht von Mannesmann zu beantworten. Es ist geschichtlich so gewesen, daß Mannesmann mit einem Preßsystem als erster im Markt war und alle anderen haben sich auf das vorhandene Preßgerät abgestützt. Es ist immer der Systemhersteller, der zu entscheiden hat, was für ihn paßt und es kann nicht der Gerätehersteller sein.

Nach dem DVGW-Arbeitsblatt
W 534 ist aus der Sicht von Franz-Josef Heinrichs, ZVSHK, jedes der Norm entsprechende Rohr zu verwenden. Es werde im Prüfbericht nur genannt, mit welchem Rohr geprüft wurde, nicht mehr und nicht weniger.

Franz-Josef Heinrichs: (ZVSHK)

Wir hatten im vergangenen Jahr alle Hersteller, die ein Preßsystem haben, eingeladen. Wir haben versucht Einigkeit zu erzielen, über Anforderungen an die Maschine und die Preßbacken. Wir haben keine einvernehmliche Lösung gefunden, aber bei der Abfrage der Hersteller, die im vergangenen Jahr Preßsysteme hatten, war eindeutig erkennbar, daß die Maschinen von Geberit, Viegener und Mannesmann auch einsetzbar sind für alle anderen Marken, die im Markt sind. Sie passen von der Preßbacke her und auch von der Aufnahme.

K.-H. Schiffer, Viega, Franz Viegener II, fand offene Worte für die Anwendung der Preßfittinge.

K.-H. Schiffer: (Fa. Viega)

Für unsere Systeme sind verschiedene Preßmaschinen zugelassen, zunächst einmal die Maschinen, die wir vertreiben und zu unseren Systemen anbieten. Darüber hinaus ist die Maschine von Mannesmann in Verbindung mit unseren Backen für unsere Systemtechniken geeignet. Die Maschine von Geberit bedingt, bis zu einer Größe von 35 mm.

Ich möchte zu unserem Preßsystem sagen, daß es kein TS-System ist. Wir haben ein neues Preßfittingsystem für Kupferrohre entwickelt. Ein System das es bisher in dieser Form noch nicht auf dem Markt gegeben hat. Die Rohre und Fittings bilden ein System und müssen zueinander passen. Wir haben sehr viele Versuche gemacht und festgestellt, daß es Unterschiede gibt und deshalb haben wir das System aus Sicherheitsgründen prüfen und zertifizieren lassen. Wir haben ein DVGW Prüfzeichen -V- für unsere Verbinder, d.h., daß die Verbinder für bestimmte Kupferrohre geeignet sind. Es sind Kupferrohre nach DVGW Arbeitsblatt GW 392. In diesem speziellen Fall Kupferrohre der Firmen Kabelmetal und Wieland und da genauer spezifizierte Rohre. Wir haben bewußt diese Hersteller in diese Systemgemeinschaft genommen, weil nicht nur die Produkte alleine für das Funktionieren eines Systems ausschlaggebend sind, sondern zu einem System gehören auch zusätzlich Montageanleitungen. Das System muß in den Markt getragen werden. Es muß erläutert werden. Es muß vorgeführt werden. Es muß die Voraussetzung da sein, daß ein solches System funktioniert. Wir haben bewußt diese Kupferrohrhersteller gewählt, die technische Beratungsdienste haben die in der Lage sind, ein System entsprechend zu vertreiben. Es reicht nicht, wenn man eine Preisliste verteilt und das System im Katalog anbietet. Wir wollen auf der sicheren Seite sein und sagen: hier ist eine Systemgemeinschaft, die dafür sorgt, daß ein funktionierendes System am Markt vorhanden ist. Wir werden oft danach gefragt, was passiert mit Kupferrohren anderer Hersteller nach DVGW Arbeitsblatt 392. Wir haben nie gesagt, es geht nicht und wir verbieten es auch nicht. Da sagen wir: grundsätzlich sind wir haftbar, wenn unser Fitting nachweislich ursächlich ist für einen Schaden. Vielleicht schafft diese Stellungnahme etwas Klarheit zu diesem Thema.

Rickmann:

Gibt es zum Werkstoff "Kupfer" noch weitere Wortmeldungen? Wenn das nicht der Fall ist, würde ich gerne das Edelstahlrohr ansprechen. Hier ist insbesondere das Problem der Toleranzen des Rohres angesprochen worden und ich denke, daß es noch weiteren Informations- und Diskussionsbedarf gibt.

Bernd Kaimer: (Fa. SANHA Kaimer GmbH & Co. KG)

Für meine Begriffe hat der DVGW im Rahmen der Sanitär-, Heizungs- und Klimabranche Ordnungspolitik zu betreiben. Ordnungspolitik bedeutet für mich, Normen und Regelwerke aufstellen, die der freien Marktwirtschaft in unserem Lande einen möglichst breiten Entfaltungsspielraum lassen. Das bedeutet dann beispielsweise, wenn Systemkomponenten trennbar sind, daß das Rohr und der Fitting für sich stehen kann, so wie das beim Werkstoff Kupfer der Fall ist. Wir haben heute gehört, daß für die meisten am Markt befindlichen Systeme sich durchaus Norm- und Regelwerke schaffen lassen. Dann sollte der DVGW das tun und er sollte gleichzeitig dem Markt die Möglichkeit bieten, so vorzugehen wie sich der einzelne Hersteller das vorstellt. Entweder Rohr oder Fitting anzubieten und wenn darüber hinaus ein Hersteller oder ein Verbund von Rohr- und Fittingherstellern der Ansicht sind, sich speziell für ein System auszusprechen, dann sollten diese Firmen das ruhig tun. Sie können dann sagen, wir möchten unsere Produkte nur im Rahmen eines Systems verkaufen. Wenn das nicht der Fall ist, dann übernehmen wir keine Gewährleistung, das ist doch kein ProblemÖ

Waider:

Es ist kein Problem, natürlich und genauso ist das Regelwerk aufgebaut. Sie kriegen genau für das was Sie gefordert haben Ihre Prüfzeichen. In W 534 ist zusätzlich zu der Möglichkeit, ein Prüfzeichen für Verbinder und für Rohre zu bekommen, die Möglichkeit geschaffen, Prüfzeichen für Systeme zu erhalten.

Kaimer:

Das bedeutet also, im Bereich der Preßfittingsysteme, daß der Preßfitting von Viegener auch für andere Rohre nach DIN 1786 eingesetzt werden kann?"

Waider:

Das war nicht Ihre Frage. Die Frage geht aufs Regelwerk und ich denke inwiefern dieser Preßfitting eingesetzt werden kann, hat der Herr Schiffer eigentlich ausführlich beantwortet.

Ammon:

Herr Schiffer, ich gebe mich mit Ihren Ausführungen nicht zufrieden. Es ist grundsätzlich so, daß die Qualität der Verarbeitung vom Hersteller eines Systems im Schadensfall immer in den Vordergrund gerückt wird. Man ist nicht als Installateur, wenn ein Schaden auftritt, dadurch frei, daß man eine Systemgarantie hat, sondern da wird zunächst einmal der Schuldige gebrandmarkt. Bei Ihrem Prüfzeichen haben Sie die DVGW-Registrierung für Ihren Verbinder mit den Rohrsorten von Wieland und Kabelmetal und in der Haftungsübernahmeerklärung mit dem Zentralverband steht, daß Rohre die nach GW 392 geprüft sind, auch Ihrer Gewährleistung unterliegen. Das ist für mich ein Widerspruch, denn Ihr Prüfzeichen ist nur für diese speziellen Rohre von Wieland und Kabelmetal erteilt. Werden Sie aber selber die Haftung übernehmen für mehr oder weniger sämtliche Rohrarten, die nach GW 392 geprüft sind. Das ist für mich ein Widerspruch, der im Falle des Schadens zu allen möglichen Purzelbäumen von Anwälten etc. benutzt wird. Darüber gibt es für mich gar keinen Zweifel, wenn man mit einem anderen Rohr Ihren Fitting verpreßt und dann Ansprüche an Sie stellt, dann sagen Sie natürlich: unser Prüfzeichen gilt nur für Wieland und Kabelmetal. Das ist dann ein strittiger Punkt im Prozeß, den der Richter lösen muß.

Eine "Geballte Ladung" Kompetenz, wie an allen Tischen.

Schiffer:

Grundsätzlich ist es so, daß das DVGW-Regelwerk nichts über Gewährleistung aussagt. Das sind Dinge, die letztendlich zwischen den Parteien geregelt sind. In diesem Fall haben wir eine Haftungsübernahmevereinbarung mit dem Zentralverband. Wir gewährleisten für die Dichtheit der Verbindung, unter der Voraussetzung, daß entsprechend unserer Montageanleitung gearbeitet wird und auch unter der Voraussetzung, daß Werkzeuge verwendet werden, die wir für unsere Systeme anbieten oder freigegeben haben. Wir haben die Systemgemeinschaft gebildet und das heißt in dem Fall, daß wir ein Produkt anbieten, das störungsfrei, ohne Probleme eingebaut werden soll. Das Know-how der Rohrhersteller und der Fittinghersteller wird dem Anwender zur Verfügung gestellt. Wir haben nie versucht in einem Schadensfall dem Installateur zu sagen, du bist schuld und nicht wir. Es ist und bleibt so, daß wir, wenn der Fitting ursächlich für einen Schadensfall ist, dafür einstehen, das ist ganz eindeutig und das sagt auch die Gewährleistung mit dem Zentralverband aus. Dies hat im Grunde mit der Zertifizierung in diesem Fall nichts zu tun. Einen Unterschied darf ich noch aufzeigen: in dieser Systemgemeinschaft wollen wir die Sache einfacher machen, wenn ein Schaden aufkommt. Es braucht nur einer von diesen dreien in der Systemgemeinschaft angesprochen werden und der Schaden wird in dieser Systemgemeinschaft geklärt.

Waider:

Herr Schiffer, das ist nicht jedem klar, daß Ihr Preßverbinder ein Prüfzeichen hat, nur für Verbinder, also kein Systemprüfzeichen, weil sie nicht Anbieter oder Systemanbieter eines Komplettsystems sind und dementsprechend diese Themenbeschreibung nicht erfüllen. Sie haben ein Prüfzeichen für einen Verbinder für Kupferrohre nach dem DVGW Arbeitsblatt GW 392 und im Prüfbericht steht, und das ist generell so: Verbinder geprüft mit dem und dem Rohr, in Ihrem Fall geprüft mit dem Rohr der Fa. Kabelmetal bzw. Wieland. Das steht im Prüfbericht.

Schiffer:

Es steht auch im Zertifizierungsbescheid, dort sind diese Rohre entsprechend aufgeführt.

Waider:

Richtig, allerdings geprüft mit Kupferrohren nach GW 392 und dann wird das Rohr genannt, mit dem dieser Verbinder geprüft ist. Es kann nur eine sichere Verbindung mit dem Werkzeug, das der Hersteller vorgibt, gewährleistet werden und letzten Endes in den Prüfablauf einbezogen werden.

Nicht nur pro und kontra sondern auch gute Stimmung und Amüsantes, auf diese Weise läßt sich diskutieren.

von Bock und Polach:

Es findet eine Spezifikation nach GW 392 in den Zusatzvereinbarungen statt und nicht darüber hinaus beschränkt auf einzelne Marken. Es scheint mir wichtig zu sein, daß hier nochmal klargestellt ist, daß es sich nicht um eine Systembindung im engeren Sinne nach GW 534 handelt, sondern daß es eine Systemgemeinschaft ist, die sich auch aus Gründen eines vernünftigen Marketings, einer soliden Markteinführung, zusammengefunden hat. Das wir dies noch einmal herausgearbeitet haben, war sehr wichtig. Dafür spricht ja sehr vieles, auch im Interesse des Handwerks, aber grundsätzlich sieht die rechtliche Konstellation eine mögliche Öffnung vor.

Schiffer:

Wir kannten, bevor wir diese Systemgemeinschaft gegründet haben, die Rohre der beiden Hersteller Kabelmetal und Wieland, das möchte ich deutlich unterstreichen. Wir wissen, daß hier keine Probleme auftreten. Wir kennen aber nicht alle Rohre die am Markt sind.

Waider:

Herr Schiffer, ich muß deutlich unterstreichen, es gilt für Rohre nach GW 392. Meine abschließenden Ausführungen zu meinem Statement, ich wiederhole es vielleicht nochmal, damit das ganz klar wird: Abschließend ist festzustellen, daß eine Prüfung immer nur mit dem Verbinder und dem Rohr des jeweiligen Typs und Herstellers durchgeführt wird und auch nur diese Komponenten im Prüfbericht genannt werden. Auf Basis des Prüfberichts erfolgt die Zertifizierung, d.h., auch nur dafür ist aus prüftechnischer Sicht eine 100%ige Sicherheit zu garantieren.

Heinrichs:

Wir sehen das etwas anders. Es gibt keinen Hinweis im DVGW Arbeitsblatt W 534, das nur eine sichere Verbindung des Verbinders mit dem in der Registrierung genannten Rohr ergibt. Es ist Pflicht nach W 534, daß der Verbinderhersteller den Rohrhersteller, womit geprüft wurde, nennt. Es gibt seit etwa acht bis zehn Jahren eine Gewährleistungsvereinbarung mit der Firma Mannesmann und da steht eindeutig drin, daß alle Rohre, die dem DVGW-Arbeitsblatt W 541 entsprechen, mit in die Gewährleistung fallen. Genau wie die Gewährleistungsvereinbarung mit Viegener lautet, so lautet sie auch für Mannesmann. Jedes Rohr, was dem DVGW-Arbeitsblatt entspricht, kann ohne Probleme verbunden werden, es ist in der Gewährleistung. Selbstverständlich muß ich unterscheiden, ob das Rohr einen Schaden hat oder der Verbinder oder ob der Installateur einen Fehler gemacht hat. Das ist bei jedem System so, auch bei Lötverbinder und Kupferrohr.

Diederichs:

Herr Heinrichs, ich möchte unsere Gewährleistungsvereinbarung mit Ihnen in einem Satz zitieren. Ich wiederhole das zwar, aber es ist so nicht ganz richtig. Es heißt hier, die Haftung wird nicht dadurch ausgeschlossen, daß innerhalb des Mannesmann-Preßfittingsystems ein Rohr nach W 541 verwendet wird. Wir schließen das nicht aus, aber wir gewährleisten nicht für das Rohr. Wir gewährleisten nicht die Dichtheit. Wenn das Rohr den Anforderungen unseres Systems nicht entspricht und nicht dicht auf Dauer ist, ist das für uns keine Anerkennung.

Ammon:

Daß das Prüfzeichen für einen Verbinder und nur für das Rohr gilt, mit dem diese Prüfung durchgeführt worden ist, ist nicht nachzuvollziehen.

Wenn Sie die Vielzahl von Verbindern und die Vielzahl von Rohren ansehen und nach Ihrer Theorie müßte jede denkbare Kombination eigens geprüft werden, das wäre die Lizenz zum Gelddrucken. Daß die Industrie sich das gefallen läßt?! Wenn die DVGW Blätter W 534 oder W 900 oder welche es für den jeweiligen Werkstoff gibt, gelten, dann genügt eine Prüfung, die dann für sämtliche Teile, nach diesem oder jenem DVGW Blatt, gültig sein muß. Wenn dieser Grundsatz nicht haltbar ist, dann taugen diese Blätter nichts.

Waider:

Die Arbeitsblätter werden von Fachgremien erstellt. In den Fachgremien sind die Industriekreise oder die betroffenen Kreise beteiligt und genau dort fließen letzten Endes die machbaren Dinge mit in diese Arbeitsblätter ein. Es ist so, daß sehr wohl im Prüfbericht genau das Rohr und genau der Verbinder mit dem geprüft wird und der Hersteller dieser Komponenten zu nennen ist.

Ammon:

Dann sind Ihre Prüfbedingungen der einzelnen Blätter nichts wert. Wenn sie nicht geeignet sind, als Grundlage, ohne eine Fabrikatangabe, zitiert zu werden. Wenn diese Arbeitskreise besetzt sind von Interessenvertretern und sich dort eine Fraktion durchsetzt, müssen Sie doch als seriöse und wirtschaftlich unabhängige Institution dafür sorgen, daß Ihre Prüfkriterien für alle denkbaren Komponenten gelten. Wird ein Rohr nach der für dieses Rohr zuständigen Richtlinie geprüft, dann müssen alle Verbinder für dieses Rohr geeignet sein.

Diederichs:

Wenn es das Edelstahlrohr betrifft, ist das nicht richtig. Das W 541 weist Rohre für die Trinkwasserinstallation aus. Die Rohre sind unterschiedlichen Anspruchs, was insbesondere die Toleranzen betrifft. Aber ich sehe schon ein, daß es Rohre geben kann mit großen Toleranzen zum Schweißen, aber für die Verpreßsysteme überhaupt nicht geeignet sind. Wenn sie einen Millimeter Toleranz haben, kann ein Preßsystem nicht dicht sein.

Ammon:

Da würde ich mich wiederholen, wenn ich darauf antworte. Ich habe in meinen Eingangsausführungen schon gesagt, daß diese Toleranzen einfach festzulegen sind, die für die üblichen Verbindungsarten gelten. Diese müssen im 549 stehen, auch wenn sie von einer genormten Toleranz abweichen.

Dipl.-Ing. Georg Rump: (Fa. F.W. Oventrop)

Ich möchte einen Aspekt ansprechen, der bisher nicht genannt worden ist. In Verbindung mit den Kupferrohren scheint die Situation so zu sein, daß ein marktbedeutender Hersteller von Fittingen und Armaturen eine Verbindung eingeht mit marktbedeutenden Herstellern von Kupferrohren. Für mich stellt sich die Frage: kann das möglicherweise kartellrechtliche Probleme geben, wenn hier Querverweise in beide Richtungen im Hinblick auf die Gewährleistung erfolgen. Das Ganze noch unterstützt und zitiert im Hinblick auf die Arbeitsblätter und Prüfungen des DVGW. Ein anderer Aspekt ist, daß die Preßtechnik ausgehen wird von den Notwendigkeiten, die sich beim Edelstahlrohr sicherlich ergeben und sie rüberbringen in andere Bereiche, wo es nach meinem Eindruck nicht unbedingt erforderlich ist - beim Kunststoffrohr und beim Mehrschichtverbundrohr. Soweit unsere Firma zu Schlußfolgerungen kommen sollte, daß die Preßtechnik sinnvoll sein sollte auf diesen Gebieten, werden wir kein geschlossenes Oventrop Preßtechnik-System in den Markt bringen. Wir werden versuchen mit anderen Herstellern - soweit das möglich und sinnvoll ist und einer Kooperation öffnen - versuchen, ein offenes System marktfähig zu machen.

RA von Boch und Polach fand kein kartellrechtliches "Haar in der Systemsuppe".

von Bock und Polach:

Es gibt grundsätzlich die Möglichkeit, ein Kartell zu bilden. Eine Absatzgemeinschaft oder eine Kooperation ist meiner Ansicht nach ein erlaubtes Kartell, wenn sie nicht diskriminierende Wirkung gegenüber anderen Wettbewerbern entfaltet. Ein anderer Gesichtspunkt scheint mir sehr wichtig zu sein. Bei der Normung geht es darum, objektiv nachvollziehbare Prüfungskriterien aufzustellen, das ist doch der entscheidende Punkt. Es geht nicht darum, Kriterien zu vermuten, die man dann objektiv in einem Prüfverfahren gar nicht mehr nachvollziehen kann. Da pervertiert sich die Normung, das kann nicht richtig sein. Es ist festzustellen, es ist gar kein System, es hat gar keine Systemprüfung stattgefunden. Es ist keine Zulassung als System erteilt worden. Herr Schiffer hat das freundlicherweise hier bestätigt. Die objektive Spezifikation ist angegeben und es sind Marken angegeben, aber nicht die Marken können das ausschlaggebende Element sein für eine objektive Nachprüfbarkeit, sondern die technische Spezifikation GW 392, nichts anderes. So verstehen wir das jedenfalls. Falls das nicht der Fall sein sollte, dann müßte man in der Tat das Thema einer grundsätzlichen Überprüfung unterziehen. Es kann nicht sein, daß eine nicht objektiv nachvollziehbare Marke zum Gegenstand objektiver Prüfung gemacht werden kann. Das kann nicht richtig sein, das würde sich auch mit den Grundsätzen der Normung in keiner Weise in Einklang bringen lassen.

Rickmann:

Wir haben in ausreichendem Maße über Kupfer und Edelstahl gesprochen, so daß wir jetzt den Gesamtkomplex Kunststoff, Kunststoffrohre und entsprechende Verbinder aufrufen möchten.

Dipl.-Ing. Eugen Ant: (Kunststoffrohrverband e.V.)

Wir vom Kunststoffrohrverband können und werden keine Empfehlungen aussprechen, für das eine System oder für die Werkstoffkennung. Letztendlich bleibt jedem Hersteller überlassen, wie er sich am Markt entscheidet. Herr Ammon, Sie haben schöne Tafeln gezeigt und daraus geht hervor, daß es bei den Kunststoffrohren kreuz und quer geht. Wenn Sie sich damit beschäftigen und die Normen anschauen, so werden Sie sehr schnell feststellen, daß wir von den Maßen sehr eingeschränkt sind. Wenn man einen Werkstoff nimmt, z.B. PVC-C, so können Sie an einer Hand die Maße abzählen. Wir mußten uns letztendlich für jedes System, für jede Werkstoffgruppe, auf ein Maß festlegen. Für einen Werkstoff, für jede Abmessung, gibt es ein Maß und nichts anderes.

Weinhold:

Das ist nicht ganz das Problem, ich will das am nachchlorierten PVC erläutern. Daß die Rohre genormt sind und daß die Normen Außendurchmessertoleranz und Wanddickentoleranz festlegen, ist eindeutig. Die Toleranzen sind nicht das Problem.

Wenn ein Hersteller eines solchen Werkstoffs dann sagt, die Fittings, die ich herstelle sind nur mit einem Spezialklebstoff mit den Rohren zu verbinden und das ist nicht austauschbar, dann gehen im verarbeitenden Handwerk die roten Lampen an, weil, wenn ein anderer Hersteller gleichen Werkstoffs, einen anderen Klebstoff hat, der mit beiden angebotenen Fittings dichte Verbindungen ergibt, dann wäre durch Festlegung dieses Klebstoffs die Austauschbarkeit des Fittingwerkstoffs gesichert. Das ist das Problem, was wir gelöst haben wollen, weil die Verwechselungsgefahr an der Baustelle mit unterschiedlichen Klebstoffen, für Rohre gleichen Werkstoffs, nicht hinnehmbar ist und das gilt letztendlich für alle anderen Kunststoffwerkstoffe. Was wir wollen ist die werkstoffbezogene Austauschbarkeit. Polypropylen muß zu Polypropylen passen, Polybuten zu Polybuten, PVC-C zu PVC-C und ich schließe ein, vernetztes Polyethylen zu vernetztem Polyethylen.

Ant:

Das Wort "Spezialklebstoff" ist vielleicht hier falsch, sondern jeder Systemanbieter muß dafür Sorge tragen, daß sein System funktioniert und er bedient sich eines Klebstoffs, der in seinem System funktioniert. Der Werkstoff PVC-C ist ganz klar definiert, ob es der Hersteller A, B oder C ist.

Der Erfolg der Kunststoffsysteme spricht für sich, äußerte Dr. Alexander von Bassewitz, Rehau AG & Co. und bei der Verbindertechnik hat er kein Generationsproblem.
 

Dr. Alexander von Bassewitz: (Fa. Rehau AG & Co)

Wir sind Hersteller, Vertreiber eines Systems Polymer-Rohre mit der von Rehau entwickelten Schiebehülsenverbindung. Diese Schiebehülsenverbindung ist ausgelegt, geprüft und nachgewiesen 50 Jahre dicht, nur in Verbindung mit den von uns hergestellten Rohren, Verbindern und dem entsprechenden Werkzeug. Wir plädieren in dieser Hinsicht für die strikte Herstellersystembindung im Namen der Sicherheit von Polymeren Systemen. Was bei Systemen auf metallischer Basis möglicherweise der Fall ist, daß die Maße ausreichend sind, trifft bei Polymeren Systemen nicht zu. Die Werkstoffe sind einfach zu unterschiedlich, um in gemeinsamen Systemen vermarktet und verarbeitet zu werden. Unsere Fittings sind benutzt worden mit Rohren eines anderen Herstellers und prompt kam es zu Undichtigkeiten im System. Die einzelnen Rohrwerkstoffe unterscheiden sich in punkto Härte, Oberflächenbeschaffenheit und Dehnfähigkeit. Alles das sind Punkte, die entscheidend sind für die dauerhafte Dichtigkeit einer Verbindung.

Ammon:

Herr von Bassewitz, mit Ihrer letzten Bemerkung haben Sie natürlich uns Installateuren klargemacht, daß das PE-X Rohr für uns ein Risikofaktor Nr. 1 ist.

von Bassewitz:

Wenn Sie unser System nehmen und in unserem System bleiben, sind Sie auf Dauer sicher.

Ammon:

Sie stellen hier natürlich einen omnipotenten Anspruch, den Sie in der Praxis nicht durchhalten können.

von Bassewitz:

Warum denn nicht?

Ammon:

Ja glauben Sie denn, daß ein Installateur in der Lage ist, wenn ein anderes Rohrsystem ausgeschrieben ist, den Kunden umzudrehen auf Rehau.

von Bassewitz:

Ich sage nur, man soll die Systeme nicht mischen. Alle Systeme sind selbstverständlich gleichberechtigt, wenn sie mit DVGW-Zeichen geprüft sind.

Ammon:

Die Nichtmischung können Sie in der Praxis nicht durchhalten, weil die Vermischung in den Lägern und in den Restbeständen der Installateure automatisch irgendwann eintritt. Ein System, welches gleich ausschaut, welches gleich genormt ist und welches ich nicht mischen kann, ein solches System würde ich in meinem Betrieb ausdrücklich verbieten.

von Bassewitz:

Der Erfolg unserer Systeme, ob das nun Rehau-System ist, ob das Velta-System ist, ob das Polytherm-System ist, spricht für sich.

Janssen:

Wir haben Systeme für etwa 100 Anlagen eingebaut und diese Anlagen mit vorgefertigten Kunststoffleisten in Wohnungen installiert. Im ersten Winter flogen die Kunststoffleisten serienweise weg, obwohl wir eine vernünftige Befestigung gemacht haben. Ich persönlich würde mir wünschen, daß man mehr miteinander spricht. Ihre Leute waren bei uns vor Ort und wir haben das Problem hinterher lösen können.

von Bassewitz:

Das hat mit der Systembindung nichts zu tun. Nur einen Satz noch zur Austauschbarkeit im Falle von Anschlüssen und von Reparaturen. Es gibt in allen Systemen Übergangsmöglichkeiten: Kunststoff auf Metall und Kunststoff auf andere Kunststoffsysteme durch Klemmverbinder etc. Das ist kein Problem, das ist kein Hinderungsgrund für die Systembindung.

Janssen:

Das Kunststoffsystem bringt uns sehr große Probleme. Es wurde angesprochen, daß wir heute schon einen Berg Fittings haben. Wir können diese Fittings, wie Sie selbst gesagt haben, Herr von Bassewitz, nicht untereinander verwenden. Wir haben die Hülsen verwandt, ihre Hülsen. Ich habe Schäden in Höhe von 40000,- DM in einem Bauvorhaben gehabt. Das reicht mir.

Ant:

Wir gehen in Richtung Schadensfälle, als wenn es nur bei Kunststoffrohren Schäden gibt. Das Thema ist Systembindung und darüber sollten wir uns unterhalten und nicht über Schadensfälle, die bei anderen Werkstoffen genauso da sind.

Rickmann:

Ich hatte mir vorgenommen, mich für die sachliche Diskussion am heutige Tage zu bedanken. Ich mache das am liebsten jetzt sofort, damit das auch noch zutrifft. Trotz der schwierigen Problematik denke ich, ist heute einiges klar geworden, was vielleicht an einigen Stellen mißverständlich war. Das viele Probleme weiterhin offen sind, ist deutlich geworden und ich denke, wir werden als Sanitärverarbeiter weiter an diesen Problemen arbeiten müssen. Für heute, glaube ich, eine sachliche Diskussion abschließen zu können und möchte mich auf diesem Wege ganz herzlich bedanken.

Strobel jun.

Herzlicher Dank auch von mir an die Podiumsteilnehmer, für die vorgetragenen Referate und Ihre Beiträge. Bei den meisten Dingen im Leben handelt es sich um einen Kompromiß. Eine der vielen Möglichkeiten die vielleicht die Beste ist, den Kalender an die Unregelmäßigkeiten des Laufs der Erde und die Sonne anzugleichen. Die Erde braucht bekanntlich für ihren Umlauf um die Sonne nicht 365 Tage, sondern etwas länger, nämlich genau 365,25636 Tage. Eine Tatsache, die sich sicherlich all unseren Normungsbemühungen entziehen dürfte. Vielleicht ist es ähnlich mit dem Pro und Kontra Systembindung. Es gibt kein Allheilmittel und doch führen viele Wege nach Rom, zumindest so lange man konstruktiv miteinander redet.

Interviews

IKZ-HAUSTECHNIK: Sehen Sie einen Gewährleistungsvorteil bei Komplettsystemen?

Waider: In jedem Fall. Bei Komplettsystemen hat es der Installateur im Schadensfall immer nur mit einem Hersteller zu tun. Es ist oft nicht möglich, zwischen Verarbeitungs- und Materialfehlern zu unterscheiden. Bei Materialmix sind Gewährleistungsansprüche gegenüber den einzelnen Komponentenherstellern schwerer durchzusetzen.

Klement: Für den Ausführenden bringt die Verwendung eines Hersteller-Systems sicherlich Vorteile. Dies sind nicht nur die Gewährleistungsvorteile, sondern sicherlich auch exakt aufeinander abgestimmte Komponenten eines Systems. Nur diese ermöglichen im Neuanlagengeschäft aus meiner Sicht einen schnellen und rationellen Bau der Anlagen.

Dr. Diederichs: Der Installateur hat einen großen Vorteil, wenn er im Gewährleistungsfall nur mit einem Partner zu tun hat. Das sieht der ZVSHK im übrigen genauso, wenn er schreibt: "Aus Gründen einer einfacheren Regelung im Schadensfall kann es allerdings für den Installateur von Vorteil sein, wenn er nur Komponenten eines Herstellers verwendet hat."

Röntgen: Ja, denn falls die Gewährleistung einmal greifen muß, hat es der Installateur nur mit einem Partner auf der Herstellerseite zu tun. D. h. falls ein Schaden an der Verbindungsstelle entstanden ist, muß nicht durch gegenseitige Schuldzuweisungen mühsam auseinanderdividiert werden, ob Rohr oder Verbinder für den Schaden ursächlich ist.

Wippich: Dieser Vorteil ist zweifelsohne vorhanden, da bei der Installation eines Herstellersystems der Hersteller eine Gewährleistung gibt und im Schadensfall nur mit einem Hersteller eine Klärung herbeigeführt werden muß.

Ammon: Ein gewisser Vorteil liegt sicher darin, daß man es bei einem Schadensfall nur mit einem Ansprechpartner zu tun hat. Ungeachtet dessen ist die Beweislage bei Rohrverbindungen auch dabei nie einfach, weil stets auch die Güte der Verarbeitung sowie der Zustand der Werkzeuge, z.B. bei Preßsystemen, in die Beweisführung eingehen. Einen wesentlichen Schadensfall aufzuklären, ist ohne einen erfahrenen neutralen Sachverständigen kaum denkbar. Wird ein solcher zugezogen, ist die Ermittlung der Ursache auch bei gemischten Fabrikaten ohne weiteres möglich. Der derzeitige Fehler der DVGW-Zertifizierung liegt darin, daß ihr nur die Prüfung einer ganz bestimmten Rohr-/Verbinder-Kombination zugrunde liegt. Dringend notwendig wäre die Umstellung der Basis dieser Prüfung innerhalb eines bestimmten Werkstoffs auf Einhaltung der in DIN- bzw. DIN EN-Normen vorgegebenen Abmessungen, Toleranzen und Werkstoffeigenschaften der Rohre. Alle nach DIN- oder Werksnorm produzierten und vom DVGW geprüften Verbinder für Rohre dieses Werkstoffs müssen dann zwangsläufig für alle so geprüften Rohrfabrikate geeignet sein.

von Bock und Polach:

Systeme bieten immer den Vorteil, daß man es im Gewährleistungsfall nur mit einem Ansprechgegner zu tun hat. Bei der Ursachenfeststellung eines Mangels kann es nämlich dahingestellt bleiben, ob die eine oder andere Komponente oder aber das Verbindungssystem für den Fehler ausschlaggebend war. Es haftet der Systemanbieter insgesamt und bietet insoweit für den Anspruchsteller eine Erleichterung bei der ihm obliegenden Beweislast.

Soweit jedoch der Ursachenzusammenhang eindeutig zugeordnet werden kann, entfällt dieser Vorteil. Es ist demnach kein rechtlicher, sondern eher ein tatsächlicher Vorteil, den der Unternehmer bei der Risikoabwägung zu berücksichtigen hat.

IKZ-HAUSTECHNIK: Reparaturen und Sanierungen zwingen die SHK-Betriebe zu Mischsystemen. Haben Systeme überhaupt Vorteile, wenn ein Unternehmer sich ohnehin an der Vielfalt des Marktes und der Kundenwünsche orientieren muß?

Waider: Ein Unternehmer sollte Kunden optimal beraten. Dazu gehört auch die Empfehlung eines Systems, mit dem der Unternehmer gute Erfahrungen gemacht hat und mit dem er sicher arbeiten kann. Im Reparaturfall müssen zumindest bei DVGW-geprüften Systemen Übergänge auf andere Rohrwerkstoffe bzw. Systeme vorhanden sein.

Klement: Die grundsätzliche Unterscheidung zwischen Reparatur und dem Neubau bzw. der Sanierung ist erforderlich. In den beiden letztgenannten Fällen haben Systeme eindeutig ihre Vorteile. Im Reparaturfall muß es jedoch möglich sein, Übergänge problemlos auszuführen. Hier bietet das Arbeitsblatt W 534 des DVGW´s die Grundlage. Die Qualität eines Herstellersystems zeichnet sich auch durch die vielseitigen Möglichkeiten im Reparaturfall aus.

Dr. Diederichs: Das Anbinden neuer Rohrsysteme an bestehende Leitungen muß im Reparatur- bzw. Sanierungsfall immer möglich sein. Aus diesem Grund werden vom DVGW nur solche Systeme zugelassen, die diesen Anspruch erfüllen. Innerhalb des neu angebundenen Rohrsystems besteht dann allerdings Systembindungspflicht, wenn die jeweiligen Systemvorteile (z.B. die Funktionssicherheit über 50 Jahre) voll ausgeschöpft werden sollen. Welches Rohrsystem angewendet wird, bleibt jedoch stets in der Entscheidung des Installateurs oder des Kunden.

Röntgen: Im Sinne meiner ersten Antwort: Ja. Trotzdem - und im Sinne dieser Fragestellung - sollte das System "offen" sein, denn nur ein offenes System erlaubt dem Unternehmer eigene Entscheidungen.

Wippich: Bei annähernd 300 verschiedenen Systemen, die in Europa angeboten werden, ist es wohl unumgänglich, daß bei Reparaturen und Sanierungen vorher geklärt werden muß, welches System installiert ist. Nur so ist gewährleistet, daß auch eine qualifizierte, gute Reparatur oder Sanierung gewährleistet werden kann. Sicherlich werden Übergangsstücke für die einzelnen Systeme erstellt, so daß dann durchaus bei Sanierungsarbeiten mit anderen Systemen weitergearbeitet werden könnte.

Ammon: Grundsätzlich sollte jeder Installateur versuchen, nur mit ganz wenigen Rohrsystemen seiner Wahl zu arbeiten. Leider zwingen ihn Wünsche und Forderungen der Auftraggeber zum Einsatz einer Vielzahl von Systemen, die rein logistisch sortenrein nicht zu beherrschen sind. Die Mischung von Fabrikaten, selbstverständlich stets nur innerhalb eines Werkstoffs, muß deshalb unbedingt möglich und von der DVGW-Zertifizierung gedeckt sein.

von Bock und Polach:

Neben der erleichterten Beweisführung im Schadensfall liegt der Sinn von Systemen darin, daß die Systemkomponenten und das Verbindungsverfahren exakt aufeinander abgestimmt sind und regelmäßig mit höheren Güteanforderungen belegt werden. Diese Mehrleistung gegenüber den Normanforderungen müssen jedoch als besondere Eigenschaft aufgezeigt werden und durch eine eigenständige Zulassung als System belegt werden. Sofern dies nicht der Fall ist, gelten selbstverständlich die Normanforderungen in den technischen Regelwerken, deren Sinn letztendlich pervertiert würde, wenn die Austauschbarkeiten normierter Komponenten nicht mehr gesichert wären. Die enormen Aufwendungen für die Normung als Rationalisierungsinstrument könnten wir uns dann ersparen. Sollte sich jedoch ein Trend dahin ergeben, wird sich das Handwerk überlegen müssen, eigene Anerkennungen für Mischsysteme nach einem vorher entwickelten Anforderungsprofil durch die Baupraktiker zu entwickeln.

Die Balance zwischen den hohen Qualitätsansprüchen in Deutschland und der Sicherung dieses Anspruchs im Interesse von Industrie, Großhandel und Handwerk einerseits und dem berechtigten Anliegen eines ungehinderten Warenverkehrs im Rahmen der europäischen Wettbewerbsordnung ist leider durch die europäische Normung nicht hinreichend definiert. Nationale Alleingänge zur Sicherung des Qualitätsniveaus werden daher in der weiteren Zukunft die Regel werden. Dies gilt sicher und erst recht in Deutschland.

Wir halten dabei jedoch an dem Grundsatz fest, daß über Normung und Gütesicherung definierte Komponenten grundsätzlich austauschbar sein müssen; es sei denn, ein Systemanbieter hat eine eigene Systemzulassung, die über die Normanforderung hinausgeht und entsprechend in den Herstellerunterlagen dokumentiert und zugesichert wird.

IKZ-HAUSTECHNIK: Viele Systeme bedeuten zusätzliche Kosten für den Handwerker und Großhändler. Wie beurteilen Sie diese Situation?

Waider: Eine Spezialisierung einzelner Großhändler auf bestimmte Systeme ist festzustellen. Hier gibt es regional bedingt selbstverständlich Unterschiede. Die Installationsunternehmen als Kunden der Großhändler haben auf das Systemangebot entsprechenden Einfluß.

Klement: Für mich stellt sich die Frage, inwieweit die Mehrkosten, zumindest beim Handwerker, durch rationelle Verarbeitungsabläufe ausgeglichen werden können. Des weiteren ist es ja heute so, daß der Kunde durchaus bereit ist, den höheren Materialanteil, wenn er einem hohen Qualitätsstandard genügt, zu zahlen.

Dr. Diederichs: Gerade wegen des Systemgedankens bleibt die Angebotsvielfalt noch einigermaßen übersichtlich. Neue Systeme bedeuten für den Handwerker und den Großhändler zunächst zusätzliche Kosten (Bevorratung, Vielfalt, Beratung). Wegen der Vorteile, die Systeme bieten, sollten diese Kosten schnell ausgeglichen werden, wenn man sich auf ein oder wenige Systeme beschränkt. Allerdings gilt auch hier, daß der Handwerker und der Großhändler aus der inzwischen großen Zahl der im Markt befindlichen Systeme auswählen muß.

Röntgen: Alle Systeme haben bestimmte Vorteile, aber auch Einsatzgrenzen. Diese ehrlich und praktikabel anzusprechen, ist Aufgabe der Hersteller und Verbände. Die Entscheidung über Werkstoff- und Hersteller- und/oder Systemwahl muß immer der Handwerker - auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten - treffen. Entscheidungshilfen müssen die genannten Marktpartner auf seriöser Basis bieten.

Wippich: Für den Handwerker bedeuten viele Systeme die Möglichkeit auswählen zu können, um im Rahmen seiner Erfordernisse für spezielle Anforderungen jedem Bedarf gerecht zu werden. Es ist eine der ureigensten Aufgaben des Großhandels, zwischen den vielen angebotenen Sortimenten diejenigen auszuwählen, die den entsprechenden Bedarfsfällen am meisten entsprechen und dem Handwerk Nutzen bieten.

Ammon: Reine Herstellersysteme sind aus vorgenannten Gründen nicht marktgerecht.

von Bock und Polach:

Zugelassene Systeme, die mehr bieten als die Summe der Normanforderungen und Gütesicherung der einzelnen Komponenten, werden in der Regel immer kostenaufwendiger sein. Vor allem wenn viele Systeme am Markt etabliert werden, kommen zusätzliche Handlingskosten für den Großhandel und das Handwerk hinzu, die nicht im Interesse einer allgemeinen Kostensenkung stehen können. Denken sie insbesondere an die unterschiedlich zugelassenen Antriebsaggregate bei Preßwerkzeugen, die zu unzumutbaren Verhältnissen auf der Baustelle führen, wenn von unterschiedlichen Auftraggebern unterschiedliche Systeme im Vergabeverfahren vorgeschrieben werden.

Großhandel und Handwerk sind daher sicher gut beraten, sich im Einvernehmen mit flexiblen Industrieanbietern auf ein Anforderungsprofil zu einigen, das für die Bauausführung praktikabel ist und dem Großhandel keine übermäßigen logistischen Probleme bereitet. Die Ergebnisse dieses Anforderungsprofils sollten dann ausschlaggebend sein für Anforderungen, die entweder über die Normung oder über eine Verbändeempfehlung allgemein verbindlich werden.

IKZ-HAUSTECHNIK: Derzeit gibt es im Markt bereits eine Vielzahl von Herstellersystemen. Halten Sie es für möglich, daß ein "grauer Markt" entsteht?

Waider: Solange keine Marktregulierung vorgenommen wird, und die ist glücklicherweise bei unserem Wirtschaftssystem nicht ohne weiteres möglich, ist immer die Möglichkeit gegeben, daß ein grauer Markt entsteht; nicht nur bei Installationssystemen. Letztendlich wird sich aber Qualität, die sich z.B. durch DVGW-geprüfte Produkte widerspiegelt, durchsetzen.

Klement: Wir reden hier über Rohrleitungssysteme für Trinkwasser. Die Grundvoraussetzung für all diese Systeme muß die Einhaltung der hohen hygienischen Standards der Trinkwasserverordnung sein. Aus diesem Grunde können im Bereich der Wasserversorgung nur geprüfte und zugelassene Systeme eingesetzt werden. Das Regelwerk des DVGW ist hier die Grundlage. Der Handwerker ist aufgefordert, nur Systeme einzubauen, die diesen hohen Ansprüchen genügen. Insofern sehe ich den von Ihnen aufgeführten "grauen Markt" nicht.

Dr. Diederichs: Die Regularien für die Zulassung von Systemen müssen in Deutschland und möglichst auch in Europa so beschaffen sein, daß ein "grauer Markt" zum Schutz des Handwerks vermieden wird. "Graue Märkte" gehen im allgemeinen zu Lasten von Installateuren und Bauherren, da der dem System innewohnende Gedanke der Funktionssicherheit aufgeweicht wird.

Röntgen: Diese Möglichkeit besteht sicherlich. Darum müssen wir uns nicht nur alle gemeinsam um eindeutige Regelwerke kümmern, sondern diese auch immer wieder an den Handwerker "heranbringen". Woeste "Yorkshire" bemüht sich deshalb in vielen Informations- und Schulungsveranstaltungen darum.

Wippich: Da Systemtechnik in der Regel Schulungen und aktive Ausbildung der Monteure bedingt, glaube ich so schnell nicht daran. Da die Systemtechnik im Grunde genommen noch sehr jung ist, ist im Moment nicht vorhersehbar, welche Systeme sich überregional und langfristig behaupten werden.

Ammon: Wie sich der europäische Markt durch den Druck mehrerer hundert Rohr- und Verbinder-Hersteller entwickeln wird, ist nur zu erahnen. Mit Sicherheit wird durch ein Überangebot ein Preismarkt entstehen, dem sich weder Großhändler noch Installateure entziehen können. Um so wichtiger ist es, daß die DVGW-Prüfung stets auf Werkstoffnormen bezogen ist.

IKZ-HAUSTECHNIK: Ist aus Ihrer Sicht bei der europaweiten Vernetzung und den unterschiedlichen Vorschriften eine Systemschlüssigkeit möglich?

Waider: Die Bearbeitung europäischer Produktnormen ist in vollem Gange. Es werden aber bestehende nationale Gesetze in Form von zusätzlichen Anforderungen weiterhin zu beachten sein, z.B. im Bereich der Hygiene. Die Systemschlüssigkeit wird deshalb vorrangig nur aus nationaler Sicht zu betrachten sein.

Klement: Den europäischen Gedanken und somit die Ziele der Maastrichter Verträge müssen wir auch im Bereich der Trinkwasserinstallation ernstnehmen und umsetzen. Dies wird jedoch noch viele, viele Jahre dauern. Eine Systemschlüssigkeit unter Berücksichtigung der europaweiten Vernetzung muß das Ziel derer sein, die sich mit der europäischen Normung beschäftigen. Doch bis dahin ist unser nationaler Regelungsrahmen klar: DIN 1988 und DVGW-Arbeitsblätter.

Dr. Diederichs: Die nationalen Zulassungsgesellschaften zwingen den Systemhersteller, sein Produkt so zu kennzeichnen, daß auch hier der Verarbeiter erkennen kann, ob die Komponenten zueinander gehören. Die von uns vertretene Systembindung führt dann immer zur Systemschlüssigkeit.

Röntgen: Ich denke ja, wenn alle direkt und indirekt Beteiligten, im Sinne der letzten Antwort, ihre Verantwortung erkennen und umsetzen.

Wippich: Wichtig wäre es, daß wir auch in den Bereichen der neuen Systemtechniken zu Normierungen kommen, damit eine möglichst große Konformität der Verbindungs- und sonstiger Artikel gewährleistet ist. Ganz wichtig wäre in diesem Zusammenhang, daß eine einheitliche Normung für Preßzangen möglichst kurzfristig erstellt wird.

Ammon: Nein, das wäre nicht marktgerecht.

von Bock und Polach:

Ja, allerdings nicht mit Bezug auf die CE-Konformitätsbezeichnung allein. Vielmehr müßten für die Komponenten, die innerhalb einer Werkstoffgruppe austauschbar sein sollen, besondere Anforderungen gestellt werden hinsichtlich ihrer Eignung und Güte zum vorgesehenen Verwendungsbereich.

Darüber hinaus sollte das mit der Austauschbarkeit verbundene Haftungsrisiko durch Haftungsübernahmeerklärungen des Herstellers abgesichert sein.


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