IKZ-HAUSTECHNIK, Ausgabe 6/1996, Seite 90 ff.


SANITÄR


Grundstücksentwässerung mit Sammelgruben, Kleinklär- und Sickeranlagen

Obering. Hugo Feurich VDI Teil 3

In den Teilen 1 und 2 dieses Beitrages wurden die dafür geltenden Vorschriften und die Ausführung von Abwassersammelgruben, Kleinklär- und Sickeranlagen behandelt. Der vorliegende dritte Teil befaßt sich mit der Ausführung und Bemessung von Kleinklär- und Sickeranlagen sowie mit Anforderungen an den Betrieb und die Wartung.

Ausführung und Bemessung von Kleinklär- und Sickeranlagen

Mehrkammergruben

Bei Zweikammergruben muß die erste Kammer Zwei Drittel des Gesamtvolumens (s. Bilder 2 und 4), bei Drei- und Vierkammergruben etwa die Hälfte des Gesamtvolumens aufweisen (s. Bilder 10 und 11). Eine Aufteilung der Anlage in mehrere Behälter ist zulässig (s. Bild 11), wobei das Volumen einer Kammer nicht auf mehrere Behälter aufgeteilt werden darf.

Der Zulauf in die erste Kammer ist in DN 150 und mit einem Abstand der Rohrsohle zum Wasserspiegel von mindestens 100 mm auszuführen. Das Zulaufrohr muß 50 bis 100 mm in die erste Kammer hineinragen Der Ablauf einer Mehrkammeranlage besitzt ebenfalls die Nennweite 150. Er ist gegen Abfließen von Schwimmschlamm durch eine Tauchwand oder ein oben offenes T-Stück zu schützen.

Die Wassertiefe von Mehrkammergruben muß mindestens 1200 mm betragen. Die größte zulässige Wassertiefe ist abhängig von dem Gesamtnutzvolumen und beträgt:
1,9 m Nutzvolumen 3000 bis 4000 l,
2,2 m Nutzvolumen über 4000 bis 10000 l,
2,5 m Nutzvolumen über 10 000 bis 50 000 l,
3 m Nutzvolumen über 50 000 l.

Kleinkläranlagen werden nach DIN 4261 Teil 1 und Teil 2 [4] für einen Schmutzwasserabfluß aus einzelnen oder mehreren Gebäuden bis 8 m³/d ausgeführt. Das entspricht bei einem Schmutzwasseranfall von 150 l/d und Einwohner maximal 53 Einwohnern. Der stündliche Schmutzwasserabfluß wird dabei mit 1/10 des Tagesabflusses zugrunde gelegt.

Die Bemessung von Kleinkläranlagen ist nach dem Einwohnerwert (EW) vorzunehmen (Gleichung 1) [10].

EW = EZ + EGW (1)

Es bedeuten:
EZ = Einwohnerzahl
EGW = Einwohnergleichwert

Für Wohngebäude ist nach DIN 4261 Teil 1 je Wohneinheit mit einer Wohnfläche über 50 m² die Einwohnerzahl mit mindestens EZ = 4 Einwohnern und mit einer Wohnfläche bis zu 50 m² mit mindestens EZ = 2 Einwohnern zu rechnen. Nach DIN 4261 Teil 2 ist je Wohneinheit mit einer Wohnfläche über 35 m² mit mindestens EZ = 4 Einwohnern und mit einer Wohnfläche bis zu 35 m² mit mindestens EZ = 2 Einwohnern zu rechnen.

Für andere bauliche Anlagen erfolgt eine verhältnisgleiche Bemessung mit dem Einwohnergleichwert EGW:

1 Einwohner (E) = Einwohnerzahl EZ 1 = Einwohnergleichwert EGW 1 oder
1 E = 1 EZ = 1 EGW. Es gelten folgende Einwohnergleichwerte:
Beherbergungsstätten, Internate
1 Bett = 1 bis 3 EGW je nach Ausstattung

Camping- und Zeltplätze
2 Personen = 1 EGW

Gaststätten (ohne Küchenbetrieb)
3 Plätze = 1 EGW

Gaststätten (mit Küchenbetrieb und höchstens dreimaliger Ausnutzung eines Sitzplatzes in 24 Stunden)
1 Platz = 1 EGW

Gaststätten je weitere dreimalige Ausnutzung in 24 Stunden
Zuschlag je 1 EGW

Gartenlokale ohne Küchenbetrieb
10 Plätze = 1 EGW

Vereinshäuser ohne Küchenbetrieb
5 Benutzer = 1 EGW

Sportplätze ohne Gaststätte und Vereinshaus
30 Besucherplätze = 1 EGW

Fabriken, Werkstätten ohne Küchenbetrieb
2 Betriebsangehörige = 1 EGW

Werden bauliche Anlagen für verschiedene der vorstehenden Arten gleichzeitig genutzt, so ist jede Nutzungsart bei der Bemessung einzeln zu berücksichtigen. Andere Nutzungsarten sind sinngemäß zu berücksichtigen.

Für die Einleitung von Abwasser aus Krankenanstalten in eine eigene Kläranlage sind nach DIN 19520 [6] Kläranlagen als Kleinkläranlagen nach DIN 4261 bis zu 200 Betten auszuführen und zu betreiben. Der Bemessung ist ein Wasserverbrauch von 500 l je Krankenbett und 200 l je Einwohner zugrunde zu legen.

Mehrkammer-Absetzgruben für mechanische Abwasserbehandlung müssen nach Gleichung (2) je Einwohnerwert (EW) ein Nutzvolumen von 300 l, mindestens jedoch ein Gesamtnutzvolumen von 3000 l haben. Sie dürfen bis 4000 Liter Gesamtnutzvolumen als Zweikammergruben ausgebildet sein (s. Bild 9).

In = 300 x EW (in l) > 3000 l (2)

Mehrkammer-Ausfaulgruben für anaerobe biologische Abwasserbehandlung müssen nach Gleichung (3) je Einwohnerwert (EW) ein Nutzvolumen von 1500 l, mindestens jedoch ein Gesamtnutzvolumen von 6000 l haben. Sie müssen mindestens als Dreikammergruben ausgebildet sein (s. Bilder 10 und 11).

In = 1500 x EW (in l) > 6000 l (3)

Untergrundverrieselung

Die Untergrundverrieselung erfolgt entsprechend der Darstellung in Bild 6 über ein Rieselrohrnetz aus Dränrohren in der Mindestnennweite 100. Zu verwenden sind Dränrohre aus Ton nach DIN 1180 bzw. Kunststoffrohre nach DIN 1187 Form A in Stangenform, DIN 1187 Form B oder DIN 19534 Teil 1 und Teil 2, wenn letztere mit Schlitzen analog DIN 1187 versehen wurden. Die Breite der Schlitze soll 1,4 bis 2 mm betragen.

Diagramm 1: zur Bemessung von Rieselrohrnetzen: Länge ls; und von Sickerschächten: Sickerfläche AS
lE> 10 m/EW bei Kies und Sand
lE> 15 m/EW bei lehmigem Sand
lE> 20 m/EW bei sandigem Lehm
lE> 25 m/EW bei sandigem Lehm mit schluffigen Beimengungen.
AE> 1 m²/EW = 1 m²/150 l bei Kies und Sand
AE> 1,5 m²/EW = 1,5 m²/150 l bei lehmigem Sand
AE> 2,0 m²/EW = 2 m²/150 l bei sandigem Lehm
AE> 2,5 m²/EW = 2,5 m²/150 l bei sandigem Lehm mit schluffigen Beimengungen.

Die Dränrohre sollten mit ihrer Rohrsohle möglichst in einer Tiefe von 0,5 bis 0,6 m verlegt werden. Der Abstand der Rohrsohle zum höchstmöglichen Grundwasserstand soll nach DIN 4261 Teil 1 mindestens 0,6 m betragen. In der Bauordnung wird ein Mindestabstand von 1 m gefordert. Für ein verbindliches Maß ist die örtliche Wasserschutzbehörde zuständig.

Bei Dränrohren aus Ton bleiben die stumpfen Stöße offen und sind von oben zu zwei Dritteln des Umfangs mit Teerpappe zu überdecken. Der seitliche Mittenabstand zwischen den Sickersträngen beträgt 2 bis 3 m, das Gefälle 1 : 400 bis 1 : 500 (2,5 bis 2 mm/m). In Hanglagen sind erforderlichenfalls Absturzschächte einzubauen. Die Endpunkte der Stränge sind mit Lüftungsrohren oder bei Verbindung durch einen Querstrang mit einem gemeinsamen Lüftungsrohr zu versehen. Der Gesamteintrittsquerschnitt dieser Lüftungsleitungen muß mindestens 175 cm² (DN 150) betragen. Die Strangenden können auch in einem Kontrollschacht mit Lüftungsöffnungen zusammengeführt werden.

Das Sickerrohrnetz soll aus wenigstens zwei Strängen, deren Einzellänge 30 m nicht überschreiten soll, bestehen. Das aus der Mehrkammer-Klärgrube zufließende Wasser soll für eine gleichmäßige Verteilung in die Stränge über eine Verteilerkammer zugeleitet werden. Die Stränge sollen einzeln beschickbar sein, auch sollte eine Vorrichtung zur stoßweisen Beschickung (Heberkammer oder eingebaute Pumpe) in der Verteilerkammer vorhanden sein. Damit wird eine gleichmäßige Verteilung über die Stranglänge, eine bessere Reinigungsleistung und eine längere Standzeit erreicht. Bild 14 zeigt verschiedene Ausführungen von Verteilerkammern.

Bild 14: Verteilerschächte für die Untergrundverrieselung
a) mit einem Zulauf > DN 150 und 4 Abläufen > DN 100
b) mit Stoßbeschickung, einem Zulauf
> DN 150 und 4 Abläufen > DN 100, sowie einer Mittelwand zum Abscheiden von Schwimmstoffen
c) mit Stoßbeschickung über eine eingebaute Tauchpumpe wasserstandsabhängig, einem Zulauf > DN 150 und 4 Abläufen > DN 100 sowie einer Mittelwand zum Abscheiden von Schwimmstoffen
(Bild: Kordes Kläranlagen und Pumpwerkbau).

Die Sickerleitungen sind auf einer mindestens 0,1 m dicken Ausgleichsschicht aus Feinkies (Korngröße 2 bis 8 mm) zu verlegen. Die Rohrgräben sind an der Sohle mindestens 0,5 m breit auszuführen und nach dem Verlegen der Rohre 0,3 m hoch aufzufüllen. Das weitere Verfüllen ist mit einer Bodenart vorzunehmen, die ein Zuschlämmen der darunter liegenden Schicht verhindert. Ist diese nicht vorhanden, dann muß eine feststoffsperrende, aber wasser- und luftdurchlässige Zwischenschicht eingebracht werden.

Die Länge ls der Sickerleitung ist nach Gleichung (4) abhängig vom Einwohnerwert (EW, s. Gleichung 1) und von der Aufnahmefähigkeit des Untergrundes zu ermitteln. Wenn keine örtlichen Erfahrungswerte vorliegen, dann kann die Bemessung mit den in Tabelle 1 zusammengestellten Richtwerten der spezifischen Sickerrohrlänge lE oder mit Hilfe des Diagramm 1 vorgenommen werden. Die Bodenart - Kies und Sand, lehmiger Sand, sandiger Lehm - ist hierzu durch Grabung oder Schlagsonden festzustellen. Die Durchlässigkeit muß dabei bis zum Grundwasserstand gewährleistet sein.

ls = lE x EW (in m) (4)

Die Aufnahmefähigkeit des Bodens kann auch durch eine Probeversickerung festgestellt werden. Ein Verfahren besteht in der Versickerung von 10 Liter Wasser in einem 30 x 30 cm großen Loch und im Beobachten der Zeit für die Versickerung [11]. Abhängig von der Versickerungsdauer kann die spezifische Sickerrohrlänge wie folgt angenommen werden:

Versickerungsdauer
10 min
60 min

spez. Sickerrohrlänge
10 m/EW
25 m/EW

Filtergräben
Filtergräben müssen eine Länge von mindestens 6 m je Einwohnerwert (EW) haben. Der Filtergraben besteht aus einem 1,25 bis 1,5 m tiefen Graben mit einer Sohlenbreite von mindestens 0,5 m. Die Sohle ist mit Dachpappe oder Lehm abzudichten, damit ein Eindringen des Abwassers in den Untergrund weitgehend vermieden wird. Auf der Grabensohle sind Dränrohre mindestens DN 100 als Ablaufleitung zum Sammelschacht zu verlegen (s. Bild 7). Die stumpfen Stöße sind bei Tonrohren von oben zu zwei Dritteln des Umfangs mit Teerpappe zu überdecken. Danach wird der Graben mit einer Filterschicht aus Grobsand oder Feinkies (nicht Schotter) 0,6 m hoch angefüllt. Auf dieser Filterschicht werden die von der Verteilerkammer wegführenden Sickerstränge, ebenfalls aus Dränrohren > DN 100, verlegt und nach dem Abdecken der stumpfen Stöße bei Tonrohren mindestens 0,2 m hoch mit Grobsand oder Feinkies überdeckt. Das weitere Verfüllen ist mit einer Bodenart vorzunehmen, die ein Zuschlämmen der darunter liegenden Schicht verhindert.

Es sollen mindestens zwei Sickerstränge mit einem Mittenabstand von mindestens 1 m vorhanden sein. Die Länge eines Sickerstranges soll 30 m nicht überschreiten. Das Gefälle ist mit 1 : 400 bis 1 : 500 (2,5 bis 2 mm/m) auszuführen.

Die erforderliche Länge des Filtergrabens errechnet sich nach Gleichung (5).

lf = 6 x EW (in m) (5)

Sickerschächte
Sickerschächte müssen eine lichte Weite von mindestens 1 m aufweisen. Im Bereich der sickerfähigen Einbettung in Feinkies (s. Bild 8) sind die Wände mit Öffnungen durchlässig auszuführen. Der Sickerschacht ist im unteren Teil mit Feinkies aufzufüllen. Die oberste Schicht über den durchlässigen Wänden muß aus Sand bestehen und mindestens 0,5 m hoch sein. Sie ist gegen Ausspülen durch eine Prallplatte unterhalb des Zulaufes zu sichern. Zwischen Rohrsohle Zulauf, gleich oder größer DN 150 und Oberkante Sandfüllung muß ein Abstand von mindestens 0,2 m als Absturz und Sicherheit gegen Rückstau eingehalten werden. Die Oberkante der Sandfüllung muß nach DIN 4261 Teil 1, zum höchsten Grundwasserstand einen Abstand von mindestens 1,5 m aufweisen. Von der Wasserschutzbehörde kann auch ein größerer Abstand gefordert oder der Abstand auf die Sohle des Sickerschachtes bezogen werden.

Als nutzbare Sickerfläche AS gelten die in Bild 8 durch Pfeile gekennzeichneten außenliegenden Boden- und Wandflächen der Aushubgrube im Bereich der durchlässigen Schachtwandung. Der Sickerbereich der Aushubgrube ist mit Feinkies, Schotter, Schlacke oder Steinen zu füllen.

Die spezifische Sickerfläche AE ist je Einwohnerwert (EW) für die Aufnahme von Abwasser aus einer Kleinkläranlage mit mindestens 1 m² bei Kies und Sand als Untergrund anzusetzen. Bei anderen Bodenarten gelten die Richtwerte in Tabelle 1. Für die Bemessung kann auch das Diagramm 1 benutzt werden. Die Sickerfläche von Sickerschächten ist nach Gleichung (6) zu ermitteln.

AS = AE x EW (in m2) (6)

Tabelle 1: Richtwerte für die Bemessung von Rieselrohrnetzen und Sickerschächten

Bodenart

Zeitdauer der Versickerung [11]
min

spez. Sicker- rohrlänge IE m/EW

Spez. Sickerfläche für Sickerschächte AE m2/EW*)

Kies & Sand
lehmiger Sand
sandiger Lehm
sandiger Lehm
mit schluffigen Beimengungen

10
18
32
60

10
15
20
25

1,0
1,5
2,0
2,5

*) m2/EW entspricht m2/150 l

Sickerschächte für Niederschlagswasser

Bei Einleitung von Niederschlagswasser über Sickerschächte in den Untergrund ist von dem größten Regenwasserabfluß in einer Stunde auszugehen. Entsprechende Werte, die sich bei einer Regendauer von 60 Minuten ergeben, können den in Tabelle 2 zusammengestellten landschaftstypischen Regenreihen nach Reinhold entnommen werden. Abhängig von der Art der angeschlossenen Niederschlagsfläche sind zur Ermittlung des Regenwasserabflusses die Abflußbeiwerte Y nach Tabelle 3 zu berücksichtigen, da nur ein Teil des anfallenden Regenwassers in die Abflußleitung gelangt. Der andere Teil versickert und verdunstet an der Oberfläche. Der Regenwasserabfluß errechnet sich unter dieser Voraussetzung nach Gleichung (7). Die erforderliche Sickerfläche des Sickerschachtes kann dann mit Hilfe der Gleichung (8) ermittelt werden. Berücksichtigt wird darin mit Vsp das Speichervolumen der zum Sickerschacht führenden Regenwassergrundleitung und des Sickerschachtes bis zum Rohrscheitel des Zulaufs (s. Bild 8).

Qh = A x r60 x 3600 x Y in (l/h) (7)

As = (Qh x Vsp) x (in m2) (8)

Tabelle 2: Landschaftstypische Regenreihen für n = 1 (jährlich einmal erreicht oder überschritten) der Regenspenden rT,n nach Reinhold

T = 5

10

15

30

60

90

150

min

Nordwestdeutschland

r = 154

110

85

53

32

23

15

l/s ha

Nordost- bis Mitteldeutschland

162

121

94,5

59

34

24

15,5

l/s ha

Westdeutschland

162

124

96

57

32

23

15

l/s ha

Sachsen - Schlesien

174

132,5

106

67

39,5

28,5

18,5

l/s ha

Südwestdeutschland

212

150

119

74

43

27,5

-

l/s ha

 

Tabelle 3: Abflußbeiwerte zur Ermittlung des Regenwasserabflusses Qr

Art der angeschlossenen Fläche

Abflußbeiwert y

Dächer (> 15° Neigung)
Dächer (< 15° Neigung)
Dächer, geneigt, mit Dachbahnen oder Dachplatten aus Kunststoff oder Bitumen
Dächer, geneigt, mit Ziegel oder Betonsteinen
Dächer, geneigt, mit Gras oder Bepflanzung
Kiesschüttdächer
Dachgärten
Kfz-Waschplätze, Rampen
Pflaster mit Fugenverguß, Schwarzdecken
oder Betonflächen
Beton-Verbundsteinpflaster
Fußwege mit Platten oder Schlacke
ungepflasterte Straßen, Höfe und Promenaden
Spiel- und Sportrasenflächen
Tennenflächen
Kunststoff-Flächen
Verkehrsflächen, wasserundurchlässig
Verkehrsflächen, wasserdurchlässig
Vegetationsflächen je nach Durchlässigkeit
und Gefälle
Vorgärten
größere Gärten
Parks, Schreber- und Siedlungsgärten
Parks- und Anlageflächen an Gewässern

1,0
0,8

0,8

0,75
0,25
0,5 . . . 0,6
0,2 . . . 0,3
1,0

0,9

0,8
0,6
0,5
0,25
0,7
0,9
0,9
0,7

0,0 . . . 0,5
0,15
0,1
0,05
0,0

Qr in l/s = A (Fläche in ha) x r (Regenspende in l/(s · ha) x Abflußbeiwert y

Es bedeuten:
Qh = Regenwasseranfall in l/h
A = Niederschlagsfläche in ha (1 ha= 10000 m²)
r60 = Regenspende bei einer Regendauer von 60 min in l/(s x ha)
Y = Abflußbeiwert nach Tabelle 3
AS = Sickerfläche des Sickerschachtes in m²
VSP = Speichervolumen der Regenwassergrundleitung bei Vollfüllung und des Sickerschachtes in l. Das Speichervolumen des Sickerschachtes kann mit 50% seines Innenvolumens bis zum Rohrscheitel des Zulaufs angenommen werden.
AE = spezifische Sickerfläche für Sickerschächte in m²/EW nach Tabelle 1; m²/EW ist dabei gleich m²/(150 l/h)

Damit die erforderliche Sickerfläche nicht zu groß wird, ist gegebenenfalls zu prüfen, ob das in Gleichung (8) vom Regenwasseranfall abzuziehende Speichervolumen Vsp durch eine zulässige, zeitweise Überstauung der zu entwässernden Niederschlagsfläche (z.B. um 1 bis 5 cm) vergrößert werden kann. So ergibt eine Überstauung um 1 cm bei einer Fläche von 100 m² ein zusätzliches Speichervolumen von 1000 l. Voraussetzung ist, daß dadurch kein Schaden angerichtet wird; insbesondere darf das Wasser nicht in Gebäude eindringen können.

Anordnung und Abstände

Kläranlagen, Abwassersammelgruben und Lüftungseinrichtungen von Sickeranlagen sollen von Öffnungen zu Aufenthaltsräumen mindestens 5 m entfernt sein [1]. Von Gebäuden und Nachbargrenzen müssen sie mindestens 5 m entfernt sein.

Klärgruben, Sickerleitungen, Sickerschächte und Filtergräben sollen nicht innerhalb von Baugruben angeordnet werden.

Planungsbeispiel einer Kleinkläranlage

Bild 15 zeigt den Grundriß drei nebeneinander liegender Grundstücke, bebaut mit Einfamilienhäusern. Das anfallende häusliche Schmutzwasser wird einer gemeinsamen Kleinkläranlage zugeführt. Die Anlage wurde für 12 Einwohner, d.h. mit mindestens 4 Einwohnern je Einfamilienhaus, ausgelegt. Der erforderliche Nutzinhalt errechnet sich für eine Mehrkammer-Absetzgrube, die ein spezifisches Nutzvolumen von 300 l/EW erfordert, nach Gleichung (2) zu:

IN = 300 x EW (in l) > 3000 l (2)

IN = 300 x 12 = 3600 l

Gewählt wird eine Dreikammer-Absetzgrube mit einem Nutzinhalt von IN = 4000 l. Für das Einbringen des Abwassers in den Untergrund über ein Rieselrohrnetz errechnet sich die Länge der Sickerleitung nach Gleichung (4) bei Sandboden zu:

lS = lE x EW (in m) (4)

lS = 10 x 12 = 120 m

Gewählt wird entsprechend der Darstellung in Bild 15 ein Rieselrohrnetz mit Dränrohren DN 150 aus Ton nach DIN 1180, das mit 6 Strängen zu je 22 m eine Gesamtlänge von lS = 132 m besitzt.

In dem Bodengutachten über die Wasseraufnahmefähigkeit und -durchlässigkeit des Bodens im Bereich des projektierten Rieselrohrnetzes wurde u.a. festgestellt: "Der Untergrund besteht vorwiegend aus feinkörnigen, reinen Hochflächensanden. Nach der Tiefe zu werden sie allmählich etwas gröber (Fein- bis Mittelsand). Im Tiefenbereich von 1 bis 3 m steht manchen Orts eine Geschiebelehmschicht an. Sie ist aber häufig unterbrochen, so daß ihre Auswaschrückstände wie Sand oder lehmiger Sand an ihre Stelle getreten sind. Nach geologischen Erfahrungen, die durch das Ergebnis einer Tiefenbohrung etwa 200 m nordwestlich vom Grundstück bestätigt worden sind, werden die unteren Sande bis zum Grundwasser (etwa 14 m tief) hinabreichen und lehmfrei, also gut aufnahmefähig und durchlässig sein."

Unter normalen Bodenverhältnissen, die hier vorausgesetzt werden können, rechnet man mit einer Dränagenutzungsdauer von etwa 20 Jahren.

Bild 15: Planungsbeispiel einer Kleinkläranlage mlt Dreikammer-Absetzgrube und Untergrundverrieselung über Dränrohre.

 Betrieb und Wartung

Kleinklär- und Sickeranlagen sind im Interesse der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sachgemäß zu betreiben und regelmäßig zu warten. Gegenüber der Bauaufsichtsbehörde ist hierüber im Baugenehmigungsverfahren der Nachweis, in der Regel durch Abschluß eines Abfuhr- und Wartungsvertrages mit einer Grubenentleerungsfirma, zu führen. Die Durchführung der Wartung in bezug auf Betriebsfähigkeit und Betriebssicherheit ist damit zu verbinden. Der Planer oder der Hersteller der Anlage hat eine Betriebs- und Wartungsanleitung dem Eigentümer zur Verfügung zu stellen. Da in Kleinkläranlagen mit der Bildung schädlicher Gase zu rechnen ist, müssen bei Einstieg in die Anlage die entsprechenden Unfallverhütungsvorschriften beachtet werden.

Festlegungen und Empfehlungen für den Betrieb, die Schlammbeseitigung und die Wartung sind für Kleinkläranlagen ohne Abwasserbelüftung, Anlagen für Untergrundverrieselung und Filtergräben sowie Sickerschächte in DIN 4261 Teil 3, für Kleinkläranlagen mit Abwasserbelüftung in DIN 4261 Teil 4 enthalten [4]. Mehrkammer-Absetzgruben sind in der Regel mindestens einmal jährlich, Mehrkammer-Ausfaulgruben mindestens in 2jährigem Abstand zu entschlammen. Anlagen für Untergrundverrieselung und Filtergräben sowie Sickerschächte sind mindestens zweimal jährlich auf Betriebsfähigkeit zu prüfen.


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