IKZ-HAUSTECHNIK, Ausgabe 4/1996, Seite 15 f.


VERBÄNDE AKTUELL 


Nordrhein-Westfalen


Quo vadis IG Metall?

Handwerk steigert Ausbildungsplätze um 10%

Durch eine Flexibilisierung der Arbeitszeit, die etwa 70000 Arbeitsplätze im nordrhein-westfälischen Sanitär-, Heizungs- und Klimahandwerk noch sicherer macht und die Möglichkeit eröffnet, trotz der schwieriger gewordenen Konjunkturlage weitere Stellen und vor allem ca 10% zusätzliche Ausbildungsplätze zu schaffen, ist der neue Manteltarifvertrag, den der Fachverband SHK NRW vor einigen Monaten mit der Christlichen Gewerkschaft Metall abgeschlossen hat, zu einem Garant der Arbeitsplatzsicherung und der Neuschaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen geworden.

Der Vertrag wird derzeit in vielen der gut 7200 SHK-Betriebe zwischen Rhein und Weser umgesetzt. Sie gehören damit im handwerklichen Bereich zu den Vorreitern in Richtung auf den "atmenden Betrieb", wie eine ähnliche Regelung in der Automobilindustrie umschrieben wird.

Kritik an dem Tarifvertrag, wie sie in den letzten Wochen von Seiten der IG Metall in verschiedenen Aktionen öffentlich geäußert wurde, weist der Fachverband SHK als zuständiger Arbeitgeberverband daher entschieden zurück.

Die IG-Metall greift eine Vereinbarung an, die sie selbst in anderen Branchen, neben der Automobil- zum Beispiel in der Elektroindustrie, in ähnlicher Weise selbst abgeschlossen hat. Zudem wendet sie sich mit ihrer Kritik gegen den SHK-Manteltarifvertrag gegen ein Kernelement des von ihr propagierten "Bündnis für Arbeit", das zum Kernpunkt der laufenden Tarifverhandlungen mit der Metallindustrie stilisiert wurde.

Der Fachverband SHK zitiert in diesem Zusammenhang IG Metall-Chef Zwikkel, nach dessen Vorstellungen als Vordenker der IG-Metall zur Sicherung von Arbeitsplätzen Überstunden zukünftig abgebaut und durch Freizeit ausgeglichen werden sollen.

Genau dies ist ein wichtiger Bestandteil des SHK-Manteltarifvertrages: Für die Beschäftigten im SHK-Gewerbe Nordrhein-Westfalens wurde eine Jahresarbeitszeit von 1932 Stunden vereinbart. Die wöchentliche Arbeitszeit kann je nach Auftragslage und persönlichen Bedürfnissen der Beschäftigten zwischen 32 und 42 Stunden schwanken. Bezahlt werden jedoch konstant 37 Stunden pro Woche, gleichgültig, ob 32 oder 42 Stunden gearbeitet werden.

Der Arbeitgeber führt für jeden seiner Mitarbeiter ein Arbeitszeitkonto, über dessen Ausgleich durch Freizeit oder Bezahlung von angefallenen Mehrarbeitsstunden individuelle Regelungen getroffen werden können. Bleiben am Ende des einjährigen Abrechnungszeitraumes Überstunden auf dem Konto, hat der Arbeitnehmer daher zeitweise mehr als 37 Stunden pro Woche gearbeitet, so werden diese Mehrarbeitstunden wie bisher mit einem Zuschlag von 25 Prozent vergütet. "Wir sehen in diesem Tarifvertrag nur Vorteile - für die Arbeitnehmer ebenso wie für die Betriebe", wendet sich der Hauptgeschäftsführer des Fachverbandes SHK, Dr. Hans-Georg Geißdörfer, gegen die Kritik der IG Metall.

Die Flexibilisierung der wöchentlichen Arbeitszeiten ermögliche deren Anpassung an die jeweiligen Wünsche der Beschäftigten ebenso wie an die wechselnde Auftragslage der Unternehmen. Die Arbeitsplätze würden dadurch sicherer, zumal den in einem sich drastisch verschärfenden Wettbewerb stehenden Firmen so eine bessere Auslastung ihrer Kapazitäten, also eine höhere Produktivität, ermöglicht werde. Das senke indirekt den Kostendruck und trage damit zu einer Stabilisierung der Unternehmen bei.

"Daran müssen letztlich auch die Arbeitnehmer - und ihre Gewerkschaften - angesichts von vier Millionen Arbeitslosen in höchstem Maße interessiert sein. Sollte sich durch den Tarifvertrag möglicherweise im Einzelfall eine geringe Verschlechterung des Jahreseinkommens ergeben, so erscheint uns dies bei den genannten Vorteilen der neuen Regelung ohne weiteres hinnehmbar", meinte Geißdörfer weiter. Er forderte daher die IG Metall ein weiteres Mal auf, ihre Proteste gegen den MTV einzustellen, aus ihrem gegenwärtigen "Schmollwinkel" herauszukommen und mit dem Fachverband SHK diese Flexibilisierungs-Vereinbarung ebenfalls abzuschließen, um zukünftig noch glaubhaft zu bleiben.

Quo vadis, IG-Metall?


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