IKZ-HAUSTECHNIK, Ausgabe 4/1996, Seite 14 f.


VERBÄNDE AKTUELL 


Zentralverband


Kurz und bündig


Chemische Desinfektion von Trinkwasserinstallationen

Die DIN 1988 "Technische Regeln für Trinkwasserinstallationen" sieht Desinfektionen im Anwendungsbereich nicht vor. Aus korrosionstechnischer und hygienischer Sicht ist ein Spülen der Leitungsanlagen ausreichend.

Werden dennoch Desinfektionsmaßnahmen bei Trinkwasseranlagen ergriffen, z.B. bei Neuanlagen in lebensmittelverarbeitenden Betrieben oder bei Altanlagen, die mit Legionellen kontaminiert sind, sind Verfahren nach dem DVGWArbeitsblatt W 291 "Desinfektion von Wasserversorgungsanlagen" anzuwenden.

Die in W 291 beschriebenen Desinfektionsverfahren und Desinfektionsmittel können für Trinkwasserinstallationen und die dort verwendeten Rohrsystemwerkstoffe angewendet werden. Bewährt hat sich eine 15%ige Chlorbleichlaugenlösung mit einer Dosierzugabe von 50 mg/l oder eine 5%ige Wasserstoffperoxidlösung mit einer Dosierzugabe von 150 mg/l, die jeweils mit einer Dosierpumpe eingebracht wird.

Teilnahme an der Sitzung des BlA-Arbeitskreises "Asbestexposition" am 11. September 1995

Der ZVSHK hat an o.g. Sitzung teilgenommen mit der Zielstellung, das entwickelte Arbeitsverfahren "Umgang mit Asbest im Rahmen von Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten an Feuerungsanlagen" durch den zuständigen Arbeitskreis beim Berufsgenossenschaftlichen Institut für Arbeitssicherheit (BIA) anerkennen zu lassen (sog. BIA-Empfehlung). Vorangegangen waren umfangreiche Messungen zur Bestimmung der Asbestfaserkonzentration bei o.g. Tätigkeiten. Als Arbeitsergebnis wurden folgende Punkte festgehalten:

  1. Die vom RW TÜV Essen durchgeführten Messungen werden vom BIA-AK "Asbestexposition" nicht akzeptiert, da der RW TÜV nicht in das Verzeichnis des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung eingetragen ist. Es besteht darüber hinaus ein interner Beschluß des BIA-AK, der dies fordert.
  2. Es wird darauf verwiesen, daß gemäß ß 18 Abs. 2 der Gefahrstoffverordnung die Meßstellen von den Ländern anerkannt werden. Dieser Nachweis wurde vom RW TÜV gebracht. Der BIA-AK gibt zu, daß in dieser Frage derzeit eine Rechtsunsicherheit besteht, welche durch eine nochmalige Rückfrage bei der Akkreditierungsstelle AKMP beseitigt werden soll.
  3. Aufgrund von Unwägbarkeiten, die im Rahmen von Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten entstehen können sowie einer Vielzahl von Heizkesselkonstruktionen mit unterschiedlicher Asbestverwendung, wird das vom ZVSHK erarbeitete standardisierte Arbeitsverfahren, welches sich auf die Meßergebnisse des RW TÜV stützt, als zu wenig detailliert angesehen. Es wurde auf andere Asbestfasermessungen an Feuerungsanlagen verwiesen, wo die Asbestfaserkonzentration deutlich über 15.000 F/m3 lag. Der BIA-AK unterbreitet den Vorschlag, einen weiteren AK unter Beteiligung des ZVSHK einzurichten.
  4. Auf die abschließende Frage hin, wie denn zukünftig im Rahmen von Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten an asbesthaltigen Feuerungsanlagen hinsichtlich des Arbeitsschutzes etc. verfahren werden soll, erfolgte vom BIA-AK der unbefriedigende Hinweis auf TRGS 519. Die durchgeführten Messungen können zum gegenwärtigen Stand allenfalls als Ermittlung gemäß ß 18 der Gefahrstoffverordnung angesehen werden. Hiernach ist ein Arbeitgeber verpflichtet, die möglichen Gefahrstoffe am Arbeitsplatz zu ermitteln. Der Arbeitgeber kann hierzu eine außerbetriebliche Meßstelle beauftragen.

Prognose für das SHK-Handwerk

Nach einem Zuwachs von 9% im letzten Jahr ist in diesem Jahr mit einer realen Zunahme der Wohnungsbauinvestitionen in Westdeutschland von knapp 2% zu rechnen. Das bedeutet für die Sanitär- und Heizungsbaubetriebe, daß die Umsatzentwicklung in der 2. Jahreshälfte abflaut und die Betriebe 1996 vermutlich Umsatzeinbußen hinnehmen müssen. So lautet das Fazit der Konjunkturprognose des Seminars für Handwerkswesen an der Universität Göttingen für das SHK-Handwerk.

In den ersten acht Monaten des vergangenen Jahres sanken die Auftragseingänge im westdeutschen Wohnungsbau um 16,6%, die Zahl der Baugenehmigungen sogar um 18,9% unter das Vorjahresniveau. Sinkende Realeinkommen und die entfallenden steuerlichen Vergünstigungen nehmen dem privaten Häuslebauer zunehmend die Lust am eigenen Heim, während die Kapitalanleger aufgrund fallender Mieten und Immobilienpreise ebenfalls vor weiteren Investitionen zurückschrecken.

In den letzten Jahren sind Um- und Ausbauten sowie Modernisierungen oft zugunsten des Neubaus zurückgestellt worden, so daß der Anteil der Leistungen im Altbaubestand, gemessen am gesamten Bauvolumen, von fast 50% Ende der 80er Jahre auf etwa 40% zurückgefallen ist. Bei der sich abschwächenden Neubautätigkeit ist damit zu rechnen, daß Investitionen im Bestand allmählich wieder nachgeholt werden. Jüngste Erhebungen zeigen, daß bei den Modernisierungen Heizungsanlagen an erster Stelle stehen. Das eröffnet insbesondere den Heizungsbauern interessante Perspektiven, so daß Arbeiten in Altbauten in nächster Zeit wieder eine größere Umsatzbedeutung erlangen dürften.


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