IKZ-HAUSTECHNIK, Ausgabe 3/1996, Seite 14 f.


VERBÄNDE AKTUELL 


Zentralverband


Kurz und bündig


6. Brandenburger Seminar für Kachelofen- und Luftheizungsbauer 1996

Am 20./21. September 1996 findet zum 6. Mal das Brandenburger Seminar für Kachelofen- und Luftheizungsbauer in Kleinmachnow bei Potsdam statt. Interessierte Betriebe sollten sich diesen Termin heute schon vormerken. Im Vorlauf zu diesem Seminar findet am 18. / 19. 9. 1996 ein Seminar für die Sachverständigen im KL-Handwerk statt.

Heizungsanlagenverordnung - Übersichtstabelle, Termine und Nachrüstpflichten

Der ZVSHK hat eine Übersichtstabelle erstellt, die Termine und Nachrüstpflichten aufgrund der neuen Heizungsanlagenverordnung 1994 enthält. Die Tabelle kann gegen eine Schutzgebühr beim zuständigen Landesinnungs- und -fachverband bestellt werden.

Festgefahrene Situation beim Entsendegesetz

Die Verabschiedung eines Entsendegesetzes auf europäischer Ebene ist zum zweiten Mal binnen kurzem gescheitert und dürfte in absehbarer Zeit nicht wieder auf die Tagesordnung kommen, zumal die vehementen Widerstände von britischer und portugiesischer Seite bislang nicht ausgeräumt werden konnten. Daher lagen die Hoffnungen auf einem nationalen Alleingang, der über einen Entwurf des Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung eine Lösung noch in diesem Jahr vorsah, die allerdings wiederum auf das Bauhauptgewerbe beschränkt blieb.

Wiederholt hatte das Europäische Parlament bekräftigt, daß es auf gemeinschaftliche Rechtsvorschriften für die Entsendung von Arbeitnehmern Wert legt, um unlauteren Wettbewerb durch unterschiedliche Arbeitsbedingungen zu verhindern. Im Sommer 1995 hatte es sich daher erneut dafür ausgesprochen, Löhne und Urlaubszeiten der entsandten Arbeitnehmer nach dem Prinzip der örtlichen Rechtsvorschriften zu regeln. Zu einer einvernehmlichen Regelung ist es bisher aber nicht gekommen. Strittig ist vor allem die Frage, von welchem Zeitpunkt an den entsandten Arbeitnehmern die sozialen Rechte des Mitgliedsstaates, in dem sie arbeiten, zustehen sollen. Deutschland hat sich für eine Anwendung der Regelungen vom ersten Tage an ausgesprochen.

Auch das nationale Entsendegesetz hat mit Schwierigkeiten zu kämpfen. Der ZVSHK hat mit Nachdruck die Nichteinbeziehung der Baunebengewerbe und die Geltungsdauer von zwei Jahren kritisiert. Unabhängig von der inhaltlichen Kritik ist aber das Gesetz zum Scheitern verurteilt, da die drei Arbeitgebervertreter bereits signalisiert haben, daß sie eine Allgemeinverbindlichkeitserklärung, die von dem Gesetz umfaßt ist, ablehnen würden.

Der längerfristige Ausweg scheint nun in einer gesetzlichen Regelung zu liegen, die eine Zustimmung durch den Tarifausschuß des Bundesarbeitsministeriums überflüssig macht. Statt einen tariflichen Mindestlohn zu beschließen, könnten die Politiker zu einer gesetzlichen Mindestlohnregelung - gegebenenfalls auf der Basis der Ortsüblichkeit - greifen.

Testimonial-Anzeigen zur Steigerung der Ausbildungsbereitschaft

Mit dem Ziel, Betriebsinhaber, die nicht ausbilden oder ihre Ausbildungsaktivitäten zurückgefahren haben, von der Notwendigkeit der Ausbildung von Fachpersonal in den Betrieben zu überzeugen, sind für 1996 fünf sogenannte "Testimonial-Anzeigen" in SHK- Fachzeitschriften geplant. Hier werden fünf SHK- Handwerksmeister aus ihrer eigenen Erfahrung die Vorteile der Ausbildung von Lehrlingen für den eigenen Betrieb und das SHK-Handwerk darstellen.

 


Die aktuelle Publikation

Informationsbroschüre "Gewährleistung und Haftung"

Die Informationsbroschüre gibt den organisierten Mitgliedern des SHK-Handwerks Antworten auf immer wiederkehrende Fragen, die im Zusammenhang mit der Gewährleistung auftreten. Aus dem Inhalt:

Werkvertragliche Gewährleistung

Es werden die Anspruchsgrundlagen nach BGB und VOB/B erörtert, die der Auftraggeber gegenüber unserem SHK-Mitglied hat sowie die Einschränkungen bzw. Abwehrmöglichkeiten.

Gewährleistungs-/Haftungsübernahmevereinbarung

Seit ca. 18 Jahren schließt der ZVSHK mit Herstellern der SHK-Branche sogenannte Gewährleistungs-/Haftungsübernahmevereinbarungen zu Gunsten der ca. 36000 in SHK-Innungen und SHK-Landesfachverbänden organisierten Mitglieder ab.

Inhalt der Gewährleistungs-/Haftungsübernahmevereinbarung ist es, den organisierten SHK-Betrieben im Rahmen der Regelung ihrer Gewährleistungsfälle einen Rückgriffsanspruch auf den SHK-Hersteller zu geben, sofern das Produkt des Herstellers den Gewährleistungsfall verursacht hat.

Die Broschüre gibt Antworten auf Fragen der SHKHersteller, z.B. welche Gründe es für einen Hersteller geben kann, eine solche Vereinbarung abzuschließen. Die Broschüre gibt auch Antworten auf die Fragen der SHK-Mitglieder, z.B. welchen Nutzen das SHK-Mitglied hat, welche Voraussetzungen von ihm zu erfüllen sind und wie er im Gewährleistungsfall gegenüber dem Gewährleistungspartner (SHK-Hersteller) vorgehen muß. Jeder Gewährleistungspartner (SHK-Hersteller) ist auf einer Textseite mit Adresse, Telefon-/Fax-Nr., Produktprogramm und Ersatzleistungen dargestellt.

Produkthaftung und Produzentenhaftung

Zu diesen gesetzlichen Anspruchsgrundlagen (außerhalb vertraglicher Beziehungen) werden grundlegende und leicht verständliche Informationen gegeben. Die Broschüre spricht Maßnahmen an, die das Verhalten des SHK-Mitglieds - vor dem Gewährleistungs-/Schadensfall und - im Gewährleistungs-/Schadensfall bestimmen sollten.

Die Broschüre (182 Seiten) kann von den Mitgliedern gegen eine Schutzgebühr von 6,00 DM inkl. Mehrwertsteuer, zzgl. Verpackungskosten und Porto, bei jedem SHK-Landesinnungs- und -fachverband bestellt werden.


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