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Mini-KWK-Anlagen werden ab April wieder gefördert

Berlin. Das Bundesumweltministerium hat die neuen Richtlinien für die Förderung von Mini-KWK-Anlagen bis 20 kWel veröffentlicht.

 

Ab 1. April 2012 können beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Anträge eingereicht werden. Neue Mini-Blockheizkraftwerke bis 20 kWel in Bestandsbauten können nach dem Programm einen einmaligen Investitionszuschuss erhalten, der nach der elektrischen Leistung der Anlagen gestaffelt ist. So erhält man z.B. für kleine Anlagen mit einer Leistung von 1 kWel 1500 Euro, bei größeren Anlagen mit 19 kWel hingegen 3450 Euro. 

Voraussetzung für die neue Förderung ist, dass die Anlagen in einer Liste enthalten sind, die bis zum 15. März 2012 auf der Homepage des BAFA veröffentlicht wird. Des Weiteren müssen Effizienzanforderungen der Anlagen erfüllen werden: Die Primärenergieeinsparung muss für Anlagen kleiner 10 kW mindestens 15% und für Anlagen von 10 kWel bis einschließlich 20 kWel mindestens 20% betragen. Außerdem ist ein Gesamtjahresnutzungsgrad von mindestens 85% einzuhalten.

Weitere Anforderungen sind u.a. das Vorhandensein 

- eines Wärmespeichers mit einem Energiegehalt von mindestens 1,6 kWh pro installiertes kW*, 

- einer Steuerung und Regelung für eine wärme- und stromgeführte Betriebsweise inklusive eines „intelligenten“ Wärmespeichermanagements 

- sowie eines Messsystems zur Bestimmung des aktuellen Strombedarfs (Smart Meter) für Anlagen ab 3 kWel.

Die Richtlinien und weitere Informationen sind auf der Homepage des Bundesumweltministeriums und des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle nachzulesen.

www.bmu.de

www.bafa.de


*) Anmerkung der Redaktion: Das entspricht bei einer nutzbaren Temperaturdifferenz von 50 Kelvin im Speicher rund 20 l Inhalt pro kWel installierter Leistung.

 


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