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Wussten Sie schon,...

...dass Heizungen und Wohnungslüftungen mit einem Energieeffizienz-Etikett gekennzeichnet werden müssen?

Das ErP-Label kennzeichnet die Energieeffizienz von Produkten, die Primärenergie verbrauchen. Es gibt Produkt- und Systemlabel, auch Paketlabel genannt. Bild: Buderus

 

ErP-Label nennt sich dieses Etikett, das auf dem Gerät angebracht wird. Es liefert außer Herstellernamen und Modellkennzeichnung des Produkts auch Informationen zum Energieverbrauch. Ziel ist, dass Verbraucher auf einen Blick erkennen, wie effizient ein Produkt die Energie umsetzt, die es verbraucht.

Der Kunde erkennt das an der Einstufung des Geräts in eine Effizienzklasse: So werden Wärmeerzeuger von A++ (geringer Energieverbrauch) bis G (hoher Energieverbrauch) eingeordnet. Bei Wohnungslüftungen gibt es eine Klasse weniger – hier ist A+ die bestmögliche Einstufung. Das ErP-Label kann zusätzlich auch noch die Warmwasser-Energieeffizienz anzeigen, also ob viel oder wenig Energie benötigt wird, um warmes Wasser zu erzeugen.
Dass beispielsweise Öl- und Gaskessel, Wärmepumpen, Wohnungslüftungsgeräte, Speicher – und seit dem 1. April 2017 auch Holzheizungen – mit einem solchen Etikett ausgestattet sein müssen, hat die Europäische Union in der EU-Richtlinie zur Energieeffizienz festgelegt. Diese ist auch bekannt als ErP- oder Ökodesign-Richtlinie. ErP steht für Energy-related products, also Produkte, die Primärenergie verbrauchen und deswegen energierelevant („energy-related“) sind. Primärenergie stammt aus natürlichen vorkommenden Energiequellen in ihrer ursprünglichen Form wie Erdgas.
Das ErP-Label ist Pflicht für Öl- und Gas-Heizkessel, Wärmepumpen, Festbrennstoffkessel und Blockheizkraftwerke bis zu einer Leistungsgröße von 70 kW sowie Speicher mit einem Inhalt von bis zu 500 l und Wohnungslüftungsgeräte. Die Energieeffizienz-Label gibt es sowohl für einzelne Produkte als auch für mehrere Komponenten, die zusammen ein System bilden – etwa eine Heizungsanlage mit Speicher und Bedieneinheit. Ausschlaggebend für die Einstufung bei der Raumheizung ist die sogenannte „jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz“. Sie bezeichnet das Verhältnis zwischen erzeugter Wärme und dazu benötigter Primärenergie in einem Jahr. Angegeben wird die jahreszeitbedingte Raumheiz-Energieeffizienz in Prozent. Generell gilt: Je weniger Energie die Heizung benötigt, um den Wärmebedarf zu decken, desto effizienter arbeitet sie.

Systemlabel
Bei Systemen ist die Einstufung sogar bis A+++ möglich. Systeme erzielen oft eine bessere Energieeffizienzklasse, beispielsweise wenn eine Solarthermieanlage eingebunden ist. Weil die keine Primärenergie verbraucht, sondern Sonnenenergie nutzt, wirkt sie sich positiv auf die energetische Bewertung des Gesamtsystems aus.
Die Einstufung ergibt sich aus der Raumheizungs-Energieeffizienz der einzelnen Produkte, aus denen es besteht. Dazu muss der Installateur diese Werte in ein Systemdatenblatt eintragen. Diese werden addiert – so kann er am Ende die Gesamteffizienz ablesen, einer Energieeffizienzklasse zuordnen und so das ErP-Label für das System erstellen. Die Dokumente muss der Installateur dem Kunden übergeben, wenn er die Anlage in Betrieb nimmt.

Wer muss das Etikett erstellen?
Bei den Einzelgeräten erstellt der Hersteller das ErP-Label. Bei Systemen muss das der Händler oder Installateur erledigen.
Seit Anfang 2017 gilt die Pflicht zum Labeln nicht nur für neue Heizsysteme, sondern auch für Bestandsanlagen mit bis zu 400 kW, die älter als 15 Jahre sind. Berechtigt zur Vergabe dieses Effizienzlabels sind außer Heizungsfachfirmen auch Schornsteinfeger und bestimmte Gebäudeenergieberater.

Quelle: Bosch Thermotechnik GmbH (Buderus), Wetzlar

 


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