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Smart-Meter-Markteinführung für Strom beginnt

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat die technische Möglichkeit zum Einbau von Smart-Meter-Gateways als Herzstück des intelligenten Messsystems festgestellt. Damit kann der Einbau solcher Systeme beginnen. Einen Pflicht-Einbau für EEG-Anlagen gibt es noch nicht.

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat die allgemeine Zulassung für Smart Meter erteilt. Bild: co2online.de, Phil Dera

 

Die Voraussetzungen zum Einbau von intelligenten Messsystemen für Strom sind nun gegeben, da drei Smart Meter Gateways voneinander unabhängiger Hersteller vom BSI zertifiziert wurden und die technische Möglichkeit zum Einbau intelligenter Messsysteme durch das BSI festgestellt wurde. Damit sind grundzuständige Messstellenbetreiber verpflichtet, Stromkunden mit einem Jahresverbrauch von 6 000 kWh bis höchstens 100 000 kWh mit einem intelligenten Messsystem auszustatten. Bei einem Jahresstromverbrauch von weniger als 6 000 kWh ist der Einbau optional und die Entscheidung über einen Einbau liegt beim grundzuständigen Messstellenbetreiber. Messsysteme, die nicht den Anforderungen des BSI entsprechen, dürfen dort nicht mehr verbaut werden.

PV in der Pipeline
Die Clearingstelle EEG stellt in ihrer Bewertung der BSI-Veröffentlichung fest, dass das BSI in seiner Marktanalyse unter anderem erklärt, dass der verpflichtende Einbau intelligenter Messsysteme für Erzeugungsanlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) vorerst noch nicht erfolgt.
Grund hierfür sei der Anpassungsbedarf hinsichtlich des Rechtsrahmens bei der Netzintegration von EEG- und KWK-Anlagen über das Smart Meter Gateway aufgrund unterschiedlicher Digitalisierungsansätze im EEG und Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG). Eine abschließende Einschätzung zur Frage der technischen Möglichkeit müsse der nächsten Aktualisierung der BSI-Marktananalyse vorbehalten sein. Die wird aber nicht lange auf sich warten lassen. Das BSI wird die nächste Marktanalyse außerplanmäßig zum 30. Oktober 2020 aktualisieren. Die gesetzliche Pflicht zum Einbau von Smart Metern für Strom gilt zunächst u. a. für Solaranlagen mit einer Nennleistung von über 7 kW.

 


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