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Zwei maßgebliche Reformen für die Branche

Die Bundesregierung plant das Gebäudeenergiegesetz (GEG) und das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zu reformieren

GEG-Reform: Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz soll am 1. Juli 2026 in Kraft treten. Darüber wird der Bundestag entscheiden. (AdobeStock-hkama)

 

Berlin. Ende Februar wurden Eckpunkte zu zwei Reformvorhaben bekannt, die das SHK-Fachhandwerk maßgeblich betreffen. Die Koalition stellte das Eckpunktepapier zur GEG-Reform vor und ein Referentenentwurf zur EEG-Novelle ist an die Öffentlichkeit gelangt. Die IKZ fasst die zentralen Punkte zusammen und wird die weitere Entwicklung begleiten.

An erster Stelle steht im fünfseitigen Eckpunkte-Papier zur GEG-Reform: „Die pauschale Vorgabe eines Anteils von mindestens 65 % Erneuerbarer Energien bei der Wärmeversorgung für alle Neu- und Bestandsbauten entfällt.“ Stattdessen findet sich eine sogenannte „Grüngasquote“ und eine „Biotreppe“ im Eckpunktepapier wieder: „Künftig können neben der Wärmepumpe, Fernwärme, hybriden Heizungsmodellen und Biomasseheizung weiterhin auch Gas- und Ölheizungen eingebaut werden.“

Voraussetzung dafür ist, dass diese ab 1. Januar 2029 einen zunehmenden Anteil CO2-neutraler Brennstoffe nutzen. Dieser soll zunächst 10 % betragen. Der weitere Anstieg bis 2040 werde in drei Schritten im Gesetz festgelegt. Wärmenetze sind für die zukünftige Wärmeversorgung von zentraler Bedeutung, schreibt die Verhandlungsgruppe: „Wir werden den klimafreundlichen Aus- und Umbau der Wärmenetze vorantreiben.“

Positiv für die SHK-Branche: Die staatliche Förderung für den Heizungstausch soll erhalten bleiben. „Die auskömmliche Finanzierung der Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) wird bis mindestens 2029 sichergestellt“, heißt es dazu im Eckpunktepapier. Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) soll am 1. Juli 2026 in Kraft treten und das GEG ablösen. Die IKZ wird diesen Prozess weiter begleiten.

Kritikpunkt: Fehlender Klimaschutz

„Die in den Eckpunkten zum neuen Gebäudemodernisierungsgesetz vorgesehenen Änderungen führen zu deutlich höheren Treibhausgasemissionen und vergrößern die Abweichung von den gesetzlichen Klimazielen weiter“, teilt das Öko-Institut mit. Es hat in einer Studie neben den Punktzielen – also den gesetzlich festgelegten Emissionsmengen für die Zieljahre 2030 und 2040 – auch die Budgetziele berechnet: „So zeigt sich kumuliert bis 2040 eine Abweichung von zusätzlichen 108 bis 172 Mt (CO2-Äquivalente) gegenüber dem vom Klimaschutzgesetz verbindlich vorgegebenen Emissionsbudget.“ Verantwortlich dafür sei der Wegfall der 65-%-Regelung. Unter Fachleuten ist auch umstritten, ob ein solcher Wegfall mit dem geltenden EU-Recht vereinbar ist (siehe hierzu auch EU-Vorgabe in Artikel 15a der EE-Richtlinie).

Denn die 65-%-Regelung ist durchaus wirksam. Sie „reduziert die CO2-Emissionen in einem typischen Bestandsgebäude um 50 bis 90 %“. Zu diesem Ergebnis kommt ein Expertengutachten des Instituts für technische Gebäudeausrüstung Dresden (ITG) und des Forschungsinstituts für Wärmeschutz München (FIW). Sie hatten darin die bestehenden Vorschriften des GEG auf ihre Wirksamkeit in Bezug auf Klimaschutz und Energieeinsparung untersucht und einen Benchmark aus den bestehenden Heizungsregelungen des Gebäudeenergiegesetzes (§ 71 ff. GEG) abgeleitet.

Senkung des Endenergieverbrauchs

Die Gutachter haben neben der Modernisierung der Anlagentechnik auch die Hinzunahme von Ersatzmaßnahmen an der Gebäudehülle zur Erfüllung der 65-%-Vorgabe betrachtet. Die Ergebnisse erläutert Prof. Dr.-Ing. Andreas Holm, Leiter des FIW: „Zwischen erneuerbaren Heizsystemen und einer guten Gebäudehülle besteht kein Widerspruch – im Gegenteil. Effizienzmaßnahmen an der Gebäudehülle senken den Endenergieverbrauch und die Kosten deutlich. Zusätzlich verringern Sie die Strom-Spitzenlast im Winter.“ Fest steht, wie Prof. Dr.-Ing. Bert Oschatz, Geschäftsführer des ITG, in seinem Fazit deutlich macht: „Der Einbau einer neuen Gas-Brennwertheizung auf Erdgasbasis oder nur mit geringfügigen Mengen erneuerbarer Gase kann keinen gleichwertigen Beitrag leisten.“ Er rät daher den SHK-Fachbetrieben in der Kundenberatung: „Eine Entscheidung pro Wärmepumpe ist immer eine gute, ganz unabhängig von den gesetzlichen Vorgaben. Gerade auch dann, wenn man zusätzlich Maßnahmen an der Gebäudehülle durchführt.“ Denn auf diese Weise seien bis zu 92 % Endenergieeinsparungen möglich, im Vergleich zu 68 %, wenn nur die Heizung modernisiert werde.

Stabilität der Förderinstrumente und Gesetze

Wie wichtig die Stabilität der Förderinstrumente für die Branche und die Gebäudebesitzer ist, darin sind sich alle Verbände einig. So erklärt Markus Staudt, Hauptgeschäft sführer beim Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie (BDH): „Unsere Branche hat in den vergangenen Jahren massiv investiert, insbesondere in Wärmepumpenkompetenzen und -Kapazitäten. Diese Investitionen brauchen Verlässlichkeit.“ Auch aus Sicht des Handwerks ist die Stabilität der Förderkulisse entscheidend, wie Daniel Föst, Hauptgeschäft sführer des ZVSHK, erklärt: „Die zugesagte Finanzierung der Bundesförderung effiziente Gebäude bis mindestens 2028 beziehungsweise 2029 ist eine wesentliche Voraussetzung für Investitionsentscheidungen von Eigentümern und für die betriebliche Planung im Handwerk.“ Für das SHK-Handwerk seien verlässliche Rahmenbedingungen notwendig, damit Betriebe qualifizieren, investieren und Verbraucher fundiert beraten können. Ein praxistaugliches Gesetz, stabile Förderinstrumente und eine realistische kommunale Wärmeplanung seien daher zentrale Voraussetzungen, damit Modernisierung in der Fläche tatsächlich stattfindet. Und er nennt noch einen wichtigen Punkt: Die Wärmewende im Gebäudebestand wird maßgeblich von qualifizierten SHK-Fachbetrieben umgesetzt.

Referentenentwurf zur EEG-Reform

Ende Februar ist ebenfalls der Referentenentwurf zur angekündigten EEG-Novelle 2027 wahrscheinlich eher ungewollt in die Öff entlichkeit gelangt. Für das SHK-Handwerk sind vor allem die geplanten Änderungen für Dachphotovoltaik-Anlagen bis 25 kW relevant. Der Fokus soll hier künftig auf den Eigenverbrauch liegen, geht aus dem Papier hervor. Das ist bereits heute ein gewichtiger Faktor, der künft ig aber noch mehr Einfluss auf die Wirtschaft lichkeit der Anlage haben wird. Wenn die feste Einspeisevergütung wegfällt, hängt die Rentabilität maßgeblich mit von der Planung ab und davon, wie die Anlagenleistung und der Stromspeicher auf den Eigenverbrauch ausgelegt sind.

Hier sind also die Fachbetriebe stärker gefordert. Im Gegensatz zu früher können sie dann nicht mehr mit einem festen Betrag kalkulieren, sondern sollten in Szenarien rechnen. An dieser Stelle lässt sich auch ein Argument der Wirtschaft sministerin Katherina Reiche bei der Kundenberatung ins Feld führen: Kleine Anlagen seien „aufgrund gesunkener Kosten oft bereits ohne zusätzliche Förderung wirtschaft - lich“ – insbesondere bei hohem Eigenverbrauch. Doch was ein ausreichend hoher Eigenverbrauch in Zahlen ist und wann sich die Investition in eine PV-Anlage tatsächlich rechnet, lässt sich auf dem „Bierdeckel“ kaum seriös voraussagen. „Die Aussage der Ministerin lässt die zu erwartende Sorgfaltspflicht für eine solche Aussage vermissen“, kommentiert IKZ-Chefredakteur Markus Sironi.

Fazit: Fachhandwerk bleibt gefordert

Die positive Nachricht bei all den Debatten ist: Es bleibt noch etwas Zeit, bis das neue GMG (voraussichtlich erst im Juli 2026) oder die EEG-Novelle (Anfang 2027) in Kraft tritt. Bis dahin gelten noch die bestehenden Fördersätze im BEG bzw. die Einspeisevergütung. Wer unter den aktuell gültigen Bedingungen Fördermittel bei der KfW beantragt, hat nach Zusage drei Jahre Zeit mit der Umsetzung des Projektes. Es lohnt sich also durchaus mittelfristig zu planen. Die aktuelle Preisentwicklung bei den fossilen Energieträgern kann ebenfalls die ein oder andere Entscheidung zur Heizungsmodernisierung positiv beeinflussen. Insgesamt bleibt es also beim Bürger und dem Fachhandwerk, die Wärme- und Energiewende in Deutschland weiter voranzubringen. Wenn man sich dabei die Marktdaten der letzten Jahre ansieht, scheint sie dort jedenfalls in guten Händen zu liegen.

 

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