ZVSHK-Stellungnahme: SHK-Handwerk ist zur Installation von Solaranlagen berechtigt
Sankt Augustin. Das OLG Koblenz hat mit Urteil vom 2. Juni 2026 entschieden, dass ein Betrieb ohne Eintragung in die Handwerksrolle nicht für Planung, Installation und Wartung von Photovoltaikanlagen werben darf. Der Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) begrüßt die damit verbundene Klarstellung zur Bedeutung qualifizierter handwerklicher Leistungserbringung und weist gleichzeitig auf die Kompetenzen und den Anspruch des SHK-Fachhandwerks hin.
Das Urteil
Das OLG Koblenz hatte in dem entschiedenen Fall festgestellt, dass PV-Arbeiten wesentliche Tätigkeiten des Dachdecker- und Elektrotechniker-Handwerks darstellen können.
Die IKZ berichtete bereits, siehe: https://www.ikz.de/detail/news/detail/olg-urteil-arbeiten-rund-um-pv-anlagen-nur-vom-zulassungspflichtigen-handwerk/
Nicht Gegenstand der Entscheidung war jedoch die Frage, welche weiteren Handwerke nach der Handwerksordnung und den einschlägigen Ausbildungs- und Meisterprüfungsverordnungen ebenfalls zur Ausführung entsprechender Arbeiten berechtigt sind.
Der Eindruck
„Die öffentliche Darstellung darf nicht den Eindruck erwecken, als seien nur zwei Gewerke für Photovoltaik zuständig. Das wird der handwerksrechtlichen Realität nicht gerecht“, erklärt Michael Kober, technischer Referent im Zentralverband SHK. „Gerade das Klempnerhandwerk ist im Bereich der Dach- und Fassadenarbeiten aus Metall ebenfalls ausdrücklich für entsprechende Tätigkeiten qualifiziert und berechtigt.“
Auch das Installateur- und Heizungsbauer-Handwerk sei im Bereich solarer Energiesysteme qualifiziert aufgestellt. Die Ausbildungsverordnung für Anlagenmechaniker SHK benenne nachhaltige Energie- und Wassernutzungssysteme, insbesondere Wärmeerzeuger für Sonnenenergie und Anlagen zur solarunterstützten Heizung. Die Meisterprüfungsverordnung umfasst Anlagen zur Energiesammlung, Energieumwandlung und Energielagerung. Der Anschluss von Solarthermieanlagen gehöre eindeutig zum Tätigkeitsbereich des SHK-Handwerks, so der ZVSHK. Photovoltaikanlagen könnten zudem insbesondere dann relevant werden, wenn sie im funktionalen Zusammenhang mit einer SHK-Hauptleistung stehen, etwa bei Wärmepumpensystemen oder energetischen Gesamtlösungen im Gebäude.
Die Lösung
In der Praxis seien daher gewerkeübergreifende Kooperationen ein bewährtes und rechtssicheres Modell. „Photovoltaik, Solarthermie, Wärmepumpe und moderne Gebäudetechnik wachsen in der Praxis immer stärker zusammen. Entscheidend ist eine fachgerechte, sichere und rechtlich saubere Zusammenarbeit der qualifizierten Handwerke“, so Daniel Föst, Hauptgeschäftsführer des ZVSHK.
www.zvshk.de