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Ziel verpasst

Gebäudeenergiegesetz (GEG) wird nicht vor der Bundestagswahl eingeführt

Die regierenden Bundestagsparteien konnten bisher keine Einigung zum GEG-Referentenentwurf finden, sodass die Zeit für die Umsetzung in dieser Legislaturperiode zu knapp ist.

 

Seit Ende März dieses Jahres steht es fest: Das GEG wird in dieser Legislaturperiode nicht kommen. Die regierenden Bundestagsparteien konnten sich nicht über bestimmte Aspekte im Gesetz einigen, sodass die Zeit für die Umsetzung bis zur Bundestagswahl zu knapp ist. Diese Situation hat für reichlich Kritik gesorgt.

Ein Ziel des GEG-Referentenentwurfs ist die Zusammenführung von verschiedenen Einzelgesetzen. So sollen das Energie­einspargesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Ener­gien-Wärmegesetz (EEWärmeG) in dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) aufgehen. Damit würde das Anforderungssys­tem an die Gebäudeenergieeffizienz einheitlich dargestellt werden. Die Zusammenführung verspricht zudem eine leichtere Anwendung und einen vereinfachten Vollzug, was nach Meinung vieler zu einem erheblichen Bürokratieabbau geführt hätte.

GEG auf Eis gelegt
Bereits kurz nach der Einführung des Referentenentwurfs zeigte sich, dass der Abstimmungsprozess kein leichter wird. Über 100 Einsprüche wurden verzeichnet. Viele der Punkte konnten von Regierungsseite nicht zur Abstimmung gebracht werden, sodass am 29. März beim Treffen des Bundeskabinetts fest stand, dass es in dieser Legislaturperiode auch kein GEG mehr geben kann. Somit wird das angestrebte Ziel verpasst, dass das Gesetz ab 1. Januar 2018 in Kraft treten kann.
Erschwerend kommt hinzu, dass bereits ein Vorziel nicht erreicht wurde: die Definition des sogenannten Niedrigst­energie-Gebäudestandards für öffentliche Neubauten. Diese Definition hätte der Bund gemäß Energieeinsparungsgesetz bereits bis Ende 2016 festlegen müssen. Doch bisher konnte auch zu diesem Punkt noch keine Einigung erzielt werden. Für die Umsetzung des GEG ist die Festlegung der Niedrigstenergie-Standards aber notwendig, um EU-Forderungen erfüllen zu können. Denn laut EU-Recht müssen öffentliche Neubauten ab dem Jahr 2019 als Niedrigstenergiegebäude ausgeführt werden, gefolgt von privat genutzten Gebäuden ab dem Jahr 2021.

Herbe Kritik
Als einen erheblichen Rückschlag für die Energiewende im Gebäudesektor bewertet Andreas Kuhlmann, Vorsitzender der Geschäftsführung der Deutschen Energie-Agentur (dena) und Sprecher der Allianz für Gebäude-Energie-Effizienz (geea) diese Situation. „Ohne das GEG wird Deutschland nun zunächst keinen Niedrigst­energie-Standard für öffentliche Gebäude festlegen. Damit verstoßen wir gegen die EU-Gebäuderichtlinie“, erklärt Kuhl­mann und weiter: „Es ist ein schlechtes ­Signal, wenn sich nicht einmal die öffentliche Hand selbst dazu verpflichtet, ihre eigenen Gebäude heute so zu bauen, dass sie den Klimazielen genügen.“ Bedauernswert sei zudem, dass die mit dem GEG angestrebte Vereinfachung des Ordnungsrechts für Gebäude nun erstmal nicht käme.
Auch die Deutsche Umwelthilfe (DUH) bedauerte das Scheitern des GEGs. Dazu Barbara Metz, stellvertretende Bundesgeschäftsführerin der DUH: „Mit dem Scheitern des GEG werden die zwingend erforderliche Steigerung der Energieeffizienz und eine Energiewende im Gebäudebereich weiter ausgebremst. Eine Zusammenfassung und Fortschreibung der verschiedenen Verordnungen und Gesetze im GEG hätte wichtige Signale für Kommunen, Verbraucher und Inves­toren gleichermaßen gesendet. Anstatt die Schlüsselrolle von Gebäuden im Klimaschutz endlich mit Handeln zu untermauern, kuscht die Bundesregierung vor einigen Unionsabgeordneten, die eine Vorfestlegung für den noch zu definierenden Effizienzstandard im privaten Neubau fürchten und an der Vereinbarkeit von Klimaschutz und bezahlbarem Wohnraum zweifeln. Die Forderung der Unionsfraktion nach einem noch weniger ambitionierten Standard ist völlig haltlos, da dieser weder den nötigen Treibhausgaseinsparungen noch einer Vorbildfunktion des Bundes gerecht werden würde.“
Nicht zuletzt gab es von Seiten des Bundesverband Wärmepumpe (BWP) klare Worte für das Scheitern: „Die Bundesregierung hat eine Chance vertan, das Ordnungsrecht im Neubaubereich deutlich zu vereinfachen und weiterzuentwickeln. Das ist nicht nur schade, sondern auch unverständlich. Immerhin hat der Deutsche Bundestag einstimmig das Klimaschutzabkommen von Paris ratifiziert. Die Unternehmen im Gebäudebereich brauchen außerdem dringend Planungssicherheit hinsichtlich der Frage, welche Anforderungen künftig gelten sollen“, mahnt BWP-Geschäftsführer Dr. Martin Sabel. Aus BWP-Sicht liegt im Scheitern aber auch eine Chance, um das GEG besser zu gestalten. Der Beschluss eines neuen Gesetzes ist nach Meinung des Verbands frühestens im Sommer kommenden Jahres unter einer neuen Bundesregierung zu erwarten.

 


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