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Zentralverband: Wenn Schornsteinfeger sich um Gas kümmern Hausschau nach TRGI in der Diskussion

Geht es um Leitungsanlagen, Gasgeräte, Verbrennungsluftversorgung und Abgasanlage, dann steht der Anlagenbetreiber bzw. der Hauseigentümer in der Verantwortung für den ordnungsgemäßen Zustand. Für diese Betreiberverpflichtung kann ein Sachkundiger Entlastung bieten. Viele SHK-Betriebe decken diese Dienstleistungen durch Haus- und Gebäude-Checks ab. Es kann aber auch in beschränktem Rahmen der Schornsteinfeger tätig werden.

Ganze Sache: Während es der Schornsteinfeger in seiner Hausschau bei einem Kontrollblick belassen muss, kann der SHK-Fachmann mit Prüfgeräten einen Gas-ganz-sicher-Check durchführen.

 

Wer ist zuständig bzw. verantwortlich, wenn es um den Betrieb, die Instandhaltung oder Wartung einer Gasanlage geht? Die Technischen Regeln für die Gasinstallation (TRGI 2008) führen dazu im Abschnitt 13.2 aus:

Hausanschluss, Hauptabsperreinrichtung, Gas-Druckregler und Gaszähler sind Anlagen des Netzbetreibers und fallen somit in dessen Verantwortungsbereich. Dagegen sind Leitungsanlagen, Gasgeräte, Verbrennungsluftversorgung und die Abgasanlage im Besitz des Anlagenbetreibers. In der Regel ist das der Hauseigentümer und somit ist dieser für den ordnungsgemäßen Zustand verantwortlich. Im Anhang 5c der TRGI findet man eine komplette Übersicht darüber, was der Anlagenbetreiber für Maßnahmen ergreifen muss, damit seine Anlagenteile auch in einem ordnungsgemäßen Zustand verbleiben.

KLARE AUFGABENTEILUNG
Diese Übersicht unterscheidet zwischen Sichtkontrolle, Inspektion sowie Wartung und Instandhaltung. Grundsätzlich gilt: Inspektionen – darunter fällt z.B. eine Dichtheitsprüfung – und Instandhaltungen der Kundenanlage dürfen ausschließlich von konzessionierten SHK-Fachbetrieben durchgeführt werden. Sichtkontrollen, die in der Regel jährlich durchgeführt werden sollen, kann der Anlagenbetreiber, also der Hauseigentümer, selber durchführen und somit Rohrleitungen einschließlich der Verbindungen, Befestigungen, Absperrungen, Abgasanlage, Verbrennungsluftöffnungen oder Kondensableitungen im Auge behalten. Nicht jeder Hauseigentümer wird dies tun wollen. Folgende Dienstleister sind laut TRGI im Stande, diese Aufgaben übernehmen zu können:
• konzessionierte SHK-Fachbetriebe,
• Bezirksschornsteinfeger,
• Netzbetreiber sowie,
• Messstellenbetreiber.

SCHORNSTEINFEGER SIND AKTIV
In verschiedenen Regionen Deutschlands haben Schornsteinfeger dies zum Anlass genommen, auf Anlagenbetreiber zuzugehen. Sie bieten im Rahmen einer jährlichen Hausschau Sichtkontrollen an. Statt darauf zu warten, dass sie von Eigentümern angesprochen werden, agieren die Vertreter der schwarzen Zunft mit einer neuen alten Dienstleistung.

VON DER HAUSSCHAU ZUM GEBÄUDE-CHECK
Statt sich als SHK-Unternehmer über die Vorgehensweise zu beklagen oder gar eine Abgrenzung gegenüber Schornsteinfegern zu fordern, gilt es vielmehr, das Marketingkonzept seines Handwerksbetriebes einer Prüfung zu unterziehen. Warum hat man nicht selbst dieses Tätigkeitsfeld besetzt? Mehr noch: Über die Hausschau eines Schornsteinfegers hinaus bleibt es dem SHK-Betrieb ohnehin vorbehalten, beispielsweise einen Gas-ganz-sicher-Check anzubieten.
Der im Installateurverzeichnis eingetragene SHK-Betrieb kann einen Mangel an einer Gasleitung auch sofort beheben und ist damit gegenüber dem Schornsteinfeger klar im Vorteil, denn diese Dienstleistung ist dem Kaminkehrer verwehrt. Auch gibt es weitere Haus- und Gebäude-Checks wie z.B. den Trinkwasser-Check, der Schwachstellen in der häuslichen Versorgung aufdecken kann – und sich damit für die Akquise positiv auswirkt.

CHECK ANBIETEN – KUNDEN BINDEN
Längst sind für Haus- und Gebäude-Checks umfangreiche Marketinghilfen entwickelt. Ob für Gas-ganz-sicher, Trinkwasser- oder Heizungs-Check: Service-Pakete mit Info-Flyer, Formulare oder Prüfplaketten lassen sich vom Mitgliedsbetrieb der SHK-Berufsorganisation über www.wasserwaermeluft.de ordern.


 

Kölns Obermeister Werner Hirschler plädiert für ein gutes Verhältnis zu den Schornsteinfegern.

ZUSAMMENARBEIT STATT ABGRENZUNG
Mit großem Interesse verfolgt Kölns Obermeister Werner Hirschler die Diskussionen um die Hausschau der Schornsteinfeger. Anderswo in der Republik werden zum Thema hitzige Debatten geführt. Auch er sieht, wie die schwarze Zunft konsequent Tätigkeitsfelder besetzt.

IKZ-HAUSTECHNIK:
Herr Hirschler, Sie pflegen in der Domstadt ein gutes Verhältnis mit den Kaminkehrern. Aufgebrachte Kollegen haben Ihnen zu verstehen gegeben, dass die Hausschau der Schornsteinfeger am besten verboten werden sollte. Wie agieren Sie in diesem Spannungsfeld?

Hirschler: Wer ein Verbot fordert, hat sich nicht mit der TRGI im Detail beschäftigt. Die Schornsteinfeger zeigen in aller Deutlichkeit, wie man im Kontakt zu seinen Kunden vorgehen kann. Das sollten wir in den Eckring-Betrieben einfach mal neidlos anerkennen. Es sollte uns aber gleichzeitig auch zu denken geben.

IKZ-HAUSTECHNIK: Worüber machen Sie sich Gedanken?

Hirschler: Jeder, der sich über die unerwartete Konkurrenz ereifert, entlarvt sich selbst. Im Zeitalter von Marktwirtschaft und Wettbewerb wird offenbar, dass es zu diesem Tätigkeitsfeld der Hausschau bisher keine eigenen Konzepte gegeben hat. Ganz offen: Im Kölner Innungsbezirk gibt es nur wenige Fachbetriebe, die sich mit der Hausschau überhaupt befassen und wenige, die sie bereits durchführen. Und dabei könnten wir das viel besser und umfangreicher als die Schornsteinfeger.

IKZ-HAUSTECHNIK: Wie stellen Sie sich die Zusammenarbeit mit den Schornsteinfegern vor?

Hirschler: Den Schornsteinfeger sollte man weiterhin als Partner ansehen, denn er wird sich zunächst an den konzessionierten Fachbetrieb wenden, wenn er bei seiner Sichtprüfung Mängel an den Gasanlagen feststellt.

IKZ-HAUSTECHNIK: Sie proklamieren trotz wachsender Konkurrenz durch die Schornsteinfeger in den kommenden Jahren dennoch die Zusammenarbeit statt Abgrenzung?

Hirschler: Eindeutig ja. Ich will auch sagen warum. Schornsteinfeger und SHK-Fachbetrieb haben gemeinsam eine Informationspflicht, die von besonderer Bedeutung ist. Stellt man beispielsweise Schäden am Gasdruckregler oder Gaszähler fest, ist man verpflichtet, den Netzbetreiber darüber zu informieren. Man kann also nicht einfach wegschauen und sich auf den Standpunkt stellen, dass diese Anlagenteile in den Verantwortungsbereich des Netzbetreibers fallen. Gleiches gilt, wenn beispielsweise bei der Wartung eines Wärmeerzeugers Mängel am Schornstein festgestellt werden. Hier reicht nicht der Hinweis an den Hauseigentümer, dass er mal seinen Schornsteinfeger anrufen soll. Hier sollte der Fachbetrieb den Schornsteinfeger persönlich über diesen Mangel unterrichten.

IKZ-HAUSTECHNIK: Wenn aber beide Fronten verhärtet sind ...

Hirschler: ...will ich mir nicht ausmalen, was passieren kann, wenn bisher gut gepflegte Informationswege unsicher werden. Beide Handwerke dürfen sich nicht abgrenzen sondern sollten sich weiterhin ergänzen. Sehen wir doch die Zusammenarbeit als Chance an. Ich werbe um mehr Verständnis auf beiden Seiten.

www.wasserwaermeluft.de

 


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