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Zentralverband – Trinkwasserhygiene: Hersteller geben Auskunft

Kurzer Check im Web: Für Trinkwasser geeignete Sanitärprodukte können SHK-Mitgliedsbetriebe in einer Online-Datenbank ausfindig machen.

 

Am 10. April 2017 endet die gesetzliche Übergangsfrist in Sachen Trinkwasserhygiene.
Ab dann dürfen in der Trinkwasserinstallation nur noch Materialien zum Einsatz kommen, die bestimmte Werkstoffanforderungen erfüllen. Doch welche Produkte sind dies?
Der ZVSHK hat dafür eine Liste mit jenen Industrieunternehmen erstellt, die eine trinkwasserhygienische Eignung ihrer Produkte erklärt haben – als wichtige Orientierungshilfe für die SHK-Mitgliedsbetriebe.

Doch SHK-Handwerker müssen bereits jetzt umdenken. Denn Trinkwasserinstallationen, die zum 10. April 2017 noch nicht abgenommen sind, aber Materialien enthalten, die die neuen Rahmenbedingungen nicht erfüllen, entsprechen nicht den gesetzlichen Vorgaben. „Die Werkleistung ist in einem solchen Fall mangelhaft“, bringt der ZVSHK es auf den Punkt. Dem Fachbetrieb drohen Mängelhaftungsansprüche seitens der Kunden. Um dieses Risiko für seine Mitgliedsbetriebe möglichst zu senken, hat der ZVSHK die Hersteller von „Produkten in Kontakt mit Trinkwasser“ aufgefordert, Erklärungen zur trinkwasserhygienischen Eignung ihrer Materialien abzugeben. Als Basis dieser Stellungnahmen gilt die UBA-Bewertungsgrundlage für metallene Werkstoffe in Verbindung mit § 17 der Trinkwasserverordnung.
Mit ihren schriftlichen Statements können die Hersteller nun den SHK-Unternehmer darüber informieren, ob bzw. welche ihrer Produkte noch bis zum kommenden April verwendbar sind, ob für eine Verwendung eventuell Zusatzmaßnahmen erforderlich sind und ob die Produkte auch nach dem Stichtag im Frühjahr 2017 die verbindlich geltenden Werkstoffanforderungen erfüllen.
Eine stets aktualisierte Liste der Hersteller mit den gemeldeten Produkten finden exklusiv die Mitglieder der SHK-Organisation unter www.zvshk.de/herstellererklaerungen. Fehlende Herstellererklärungen bedeuten allerdings nicht, dass fragliche Produkte trinkwasserhygienisch ungeeignet sind. „In diesen Fällen sollte sich der Verwender jedoch in Hinblick auf April 2017 vom Lieferanten bestätigen lassen, dass die Anforderungen der Trinkwasserverordnung eingehalten sind“, empfiehlt die Dachorganisation des deutschen SHK-Handwerks. Hierfür stellt der ZVSHK auf der oben angegebenen Internetseite entsprechende Musterschreiben zur Verfügung.

 

 

In der aktuellen ZVSHK-Liste sind diese Hersteller enthalten

ARI Armaturen Albert Richter
GmbH & Co. KG
Auma Riester GmbH & Co. KG
Bender Armaturen GmbH & Co. KG
Berluto Armaturen-GmbH
Bürkert Werke GmbH
Conti Sanitärarmaturen GmbH
Deltamess DWWF GmbH
Esta Rohr GmbH
Feinrohren SpA
Fränkische Rohrwerke
Gebrüder Kirchner GmbH & Co. KG
Friedrich Gampper GmbH & Co. KG
GEA Tuchenhagen GmbH
Geberit Vertriebs GmbH
Gebr. Echtermann GmbH & Co. KG
Grünbeck Wasseraufbereitung GmbH
GSR Ventiltechnik GmbH & Co. KG
IBP GmbH
IMI Bopp & Reuther
KSB AG
Mepa Pauli und Menden GmbH
MKM Mansfelder
Kupfer und Messing GmbH
Niezgodka GmbH
Oventrop GmbH & Co. KG
Regeltechnik Kornwestheim GmbH
Rehau AG & Co
Roth Werke GmbH
Saint-Gobain Pam Deutschland GmbH
Samson AG
Sanha GmbH & Co. KG
Siemens AG GER IC BT CPS
Simplex Armaturen & Systeme GmbH
Stiebel Eltron GmbH & Co. KG
SYR Hans Sasserath & Co. KG
Tece GmbH
Uponor GmbH
Viega GmbH & Co. KG
Wieland-Werke AG
Wilo Industriesysteme GmbH

 


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