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Zentralverband – Nicht erst nach dem Schaden klüger

Sanitärtechnisches Symposium Mitte Februar in Burgsteinfurt befasste sich mit der Risikoabschätzung von Trinkwasserinstallationen

Volles Haus: Der Audimax der Fachhochschule Münster/Burgsteinfurt war für das 17. Sanitärtechnische Symposium mit 400 Teilnehmern ausgebucht. Der ZVSHK ist Kooperationspartner der Veranstaltung.

Nicht erst eine Gefährdungsanalyse erarbeiten, wenn die Kontamination eingetreten ist: Zu den Methoden einer Risikoabschätzung gehört die aktuelle Dokumentation der Trinkwasseranlage, die dem fachkundigen Sanitärprofi Schwachstellen aufzeigt.

 

Trinkwasser in guter Qualität ist kein Zufallsprodukt. Auf dem 17. Sanitärtechnischen Symposium der Fachhochschule Münster/Burgsteinfurt sorgte ein Aspekt für besondere Aufmerksamkeit. Die Botschaft: Nicht erst eine Gefährdungsanalyse erarbeiten, wenn eine Trinkwasseranlage auffällig geworden ist. Für den Betreiber macht es Sinn, wenn eine Risikoabschätzung bereits erstellt wird, bevor es zu einer Kontamination gekommen ist.

Eigentlich ist es naheliegend, dass ein Trinkwassersystem bereits gecheckt wird, bevor eine Wasseranalyse einen positiven Befund nachgewiesen hat. Zur Erinnerung: Die SHK-Berufsorganisation hat dafür den Trinkwasser-Check entwickelt. Doch manche Expertenrunde hat sich in Bezug auf Trinkwasserhygiene in den letzten Jahren eher darauf konzentriert, was eine Gefährdungsanalyse leisten muss, nachdem es zur Überschreitung von Grenzwerten in einer Trinkwasserinstallation gekommen ist.
Anke Klein (Brochier Gebäudemanagement, Nürnberg) machte in ihrem Vortrag vor 400 Teilnehmern auf dem diesjährigen Sanitärtechnischen Symposium in Burgsteinfurt deutlich, wie eine umfassende Dienstleistung in Sachen Trinkwasserhygiene gestaltet sein kann. Dazu gehört beispielsweise, dass die sachkundigen Mitarbeiter ihres Unternehmens mit Checklisten arbeiten, um Schwachpunkte in einer häuslichen Trinkwasserinstallation aufzuspüren.
Fragen sind dabei von besonderer Bedeutung: Besteht eine aktuelle Dokumentation über das häusliche Trinkwassersystem? Wurden Änderungen und Umnutzungen von Gebäudebereichen stets in den technischen Unterlagen festgehalten? Theoretisch gehört das zwar zu den notwendigen Dienstleistungen für eine Trinkwasserinstallation, doch die Praxis zeigt häufig, dass die haustechnischen Dokumente vieles im Unklaren lassen.

Fehlt es an einer aktuellen Dokumentation?
Bleibt der bestimmungsgemäße Gebrauch dem Zufall überlassen, wurden stillgelegte Anlagenteile nicht zurückgebaut oder kaum genutzte Leitungen nicht regelmäßig gespült, bringt erst eine Trinkwasseranalyse solche Nachlässigkeiten an den Tag – und macht die negative „Überraschung“ oftmals meldepflichtig, weil der Technische Maßnahmewert einer Wasseranalyse mehr als 100 KBE (Kolonien bildende Einheiten) pro 100 ml aufweist. Untersuchungen hätten gezeigt, so Anke Klein, dass es in Trinkwasserinstallationen dann hundertprozentig zur Kontamination gekommen sei, wenn zuvor eine Zirkulationspumpe im Trinkwarmwasser defekt war oder es in anderen Fällen zu einem Wohnungsleerstand von etlichen Wochen gekommen war – ohne dass Leitungen gespült wurden.
Selbst die Sanierung einer Großküche kann zum Problem werden. Denn nach Fertigstellung der dort neu installierten sanitären Einrichtungen kommt es häufig vor, dass der neue Küchenbetreiber seine zuvor schon genutzten Geräte und Einrichtungen mit Trinkwasseranschluss mitbringt. Unter ungünstigen Umständen kann es dann durch Stagnation in den Geräten oder durch flexible Anschlussleitungen zu Hygieneproblemen kommen, die im Extrem eine Systemsanierung erforderlich machen.

Schutz des Trinkwassers
Längst nicht jeder Hausverwaltung ist geläufig, welche Gefahren mit einer unsachgemäß betriebenen Trinkwasseranlage verbunden sind. SHK-Fachbetriebe, die beispielsweise durch einen Wartungsvertrag beratend tätig sind, sollten ihre Fachkompetenz dafür nutzen, um die erforderliche Trinkwasserhygiene in den Fokus zu nehmen – im Interesse des Betreibers. Zwar mag der Aufwand für eine aktuelle Anlagendokumentation einem Betreiber nicht gleich klar sein, doch gibt es, wie zuvor beschrieben, gewichtige Argumente.
Weiterführende Infos zum 17. Sanitärtechnischen Symposium mit insgesamt acht Themen (kostenloser Download) bietet die Webseite www.fh-muenster.de/egu/symposium2017.

 


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