Zentralverband – Kurz und bündig
Pumpentausch
Wichtiges auf einen Blick
Fördergeld gibt es seit August für den Ersatz von Umwälzpumpen oder Warmwasserzirkulationspumpen durch neue, hocheffiziente Pumpen in bestehenden Heizungssystemen. Die Förderung gehört zu einem umfangreichen Paket an Maßnahmen, um die Energieeffizienz im Gebäudebestand in Deutschland zu steigern. Wer sich als Endverwender eine moderne Pumpe vom Fachbetrieb installieren lässt, bekommt 30 % Zuschuss vom Staat geschenkt. Die Höhe der Förderung wird anhand des Netto-Rechnungsbetrags ermittelt – also ohne Mehrwertsteuer. Wichtig ist, dass der Fachunternehmer eine Rechnung nur für die Hocheffizienzpumpe einschließlich der Installationskosten stellt, damit das zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) bei der Antragstellung nicht mit weiteren Baumaßnahmen konfrontiert wird, sondern ausschließlich mit der Dienstleistung der Pumpenmodernisierung. Zudem besteht die Regelung, dass der Förderantrag online vom Endverwender über www.bafa.de zu stellen ist.
Wie der Name „Förderung der Heizungsoptimierung durch hocheffiziente Pumpen und hydraulischen Abgleich“ bereits vermuten lässt, umfasst das Programm neben der Förderung des Pumpentauschs auch einen Zuschuss für den hydraulischen Abgleich der Heizungsanlage. Beide Maßnahmen können unabhängig voneinander vorgenommen oder kombiniert werden. Zusätzlich ist es möglich, dass sich der Endverwender weitere Optimierungen wie die Installation von Einzelraumtemperaturreglern und voreinstellbare Thermostatventile fördern lässt.
Die wichtigsten Punkte thematisiert der Zentralverband ausführlich auf www.zvshk.de (dazu im Suchfeld Quicklink QL43122831 eingeben). Unter der Überschrift „Alle Downloads und Links auf einen Blick“ findet der organisierte Innungsbetrieb weitere Unterstützung für dieses Modernisierungsgeschäft. Mit dabei sind unter anderem Flyer, die zum einen dem Fachbetrieb das Wichtigste zur Förderung auflisten, zum anderen dem Endkunden allgemein verständlich erläutern, worum es geht und welche einzelnen Handlungsschritte für die Förderung nötig sind.
Energieeffizienz
14 Thesen zur Abstimmung
Die Ziele der Bundesregierung in puncto Energieeffizienz sind ambitioniert: Bis zum Jahr 2020 sollen 20 % und bis zum Jahr 2050 50 % Primärenergie (gegenüber 2008) eingespart werden. Ein sogenanntes Grünbuch soll eine Diskussion über die weitere Steigerung der Energieeffizienz anstoßen. Ziel ist es, eine Energieeffizienzstrategie zu erstellen, um letztlich auch das langfristige Einsparziel erreichen zu können.
Zum Mitmachen lädt die Webseite www.gruenbuch-energieeffizienz.de ein (14 Thesen). Dort besteht die Möglichkeit, 14 prägnante Thesen aus dem Grünbuch zu bewerten. Der ZVSHK empfiehlt den Mitgliedsbetrieben, dies zu tun. Ungefähr fünf Minuten sollen dazu ausreichend sein. Die Teilnahme ist bis Ende Oktober möglich.
Kundenzeitschrift
Wasser Wärme Luft in Neuauflage
Die neu aufgelegte, werbefreie Zeitschrift „Wasser Wärme Luft“ mit vielen Tipps und Hintergrundinformationen ist so aufgebaut, dass sie der organisierte Innungsbetrieb zur Kundenbindung und Kundengewinnung einsetzen kann. Frisch und zeitgemäß aufgemacht sind Themenklassiker wie Heizungs- bzw. Badmodernisierung, wobei zu Letzterem Raumkonzepte und die altersgerechte Nutzung hervorgehoben werden. Dem Bereich Ofen- und Luftheizungsbau sind zwei Doppelseiten gewidmet, und wichtige Hintergrundinfos machen dem Laien verständlich, warum der SHK-Fachbetrieb den Heizungs-Check anbietet und sich für eine kontrollierte Wohnungslüftung in dichten Gebäudehüllen stark macht.
Organisierte Innungsbetriebe können das 36-Seiten-Heft im Onlineshop von www.zvshk.de (Rubrik Betriebsorganisation und Absatzförderung) als Probeheft anschauen und bestellen: Es gibt Staffelungen von 50 Stück (26 Euro), 100 Stück (42 Euro) oder umfangreicher. Zum Paketpreis kommen MwSt. und Versandpauschale hinzu.
Aktion Freie Wärme
Im Netzwerk stark sein
Das Aktionsbündnis Freie Wärme möchte denjenigen den Rücken stärken, die sich gegen sogenannte Kommunale Eingriffe in Verbindung mit Nah- und Fernwärmenetzen wehren wollen. Die Zusammenarbeit im Netzwerk vor Ort ist dabei von großer Bedeutung. Der Hintergrund: Bei Kommunalen Eingriffen handelt es sich um Anschluss- und Benutzungszwänge sowie Verbrennungsverbote, die von Städten und Gemeinden ausgesprochen werden. Betroffene Bürger verlieren durch die Zwangsvorgaben im Umfeld zentraler Wärmenetze ihr Recht auf die freie Wahl der Heizungs-, Ofen- und Schornsteintechnik sowie der Energieträger. Die Vorteile dezentraler individueller Wärmesysteme gehen für mindestens zehn oder noch mehr Jahre verloren. Heizungsbetriebe verlieren ihre Kunden, meist ohne die Gelegenheit gehabt zu haben, effiziente und wirtschaftliche Alternativen anbieten zu können.
SHK-Fachbetriebe sollten sich bei Bedarf über das Portal www.freie-waerme.de an das Aktionsbündnis wenden. In definierten drei Aktionsschritten lässt sich innerhalb des Netzwerkes erfahrungsgemäß viel gegen solche kommunalen Bestrebungen erreichen.
Brennstoffzelle
Förderung kommt
Seit dem 1. August 2016 werden Brennstoffzellen-Heizgeräte durch ein Förderprogramm staatlich bezuschusst, denn das Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE) des Bundeswirtschaftsministeriums wurde Ende Juli von der EU-Kommission notifiziert. Interessenten sollen noch vor Beginn der Heizperiode 2016/2017 von der Förderung profitieren können. Mit dem „Anreizprogramm Energieeffizienz“ möchte das Bundeswirtschaftsministerium die Markteinführung von Brennstoffzellen-Heizgeräten als eines von vier Förderfeldern konsequent vorantreiben.
Die Förderzuschüsse für Anlagen im Leistungsbereich von 0,25 bis 5,0 kW elektrischer Leistung setzen sich zusammen aus einem Festbetrag in Höhe von 5700 Euro sowie einem leistungsabhängigen Betrag. Das Programm ist zunächst auf drei Jahre angelegt.
Die Förderung von Brennstoffzellen ergänzt die bestehenden KfW-Programme zum energieeffizienten Bauen und Sanieren. Das neue Förderprogramm wird unter der Bezeichnung „Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Brennstoffzelle“ bei der KfW (Förderbank des Bundes) geführt (Programmnummer 433). Man erreicht dieses Zuschussportal, das sich derzeit noch im Aufbau befindet, am besten über eine Suchmaschine mit den Schlagworten „KfW Zuschussportal Brennstoffzelle“.
Wer wird gefördert?
Gefördert werden natürliche Personen als Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern oder von Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften.
Was wird gefördert?
Antragsteller erhalten einen Zuschuss bis zu 40 % der förderfähigen Kosten für stationäre Brennstoffzellen-Heizungen in den Leistungsklassen von 0,25 bis 5 kWel.
Wie wird gefördert?
Antragsteller können die Förderung für ihre neue Brennstoffzellen-Heizung bei der KfW reservieren. Die Reservierung wird von der KfW verbindlich bestätigt. Sobald die Reservierungsbestätigung der KfW vorliegt, kann mit dem Vorhaben begonnen werden.
Voraussetzung für die spätere Auszahlung des reservierten Zuschusses ist, dass die Antragsdaten im Dezember 2016 im KfW-Zuschussportal eingegeben werden. Ab Dezember 2016 kann der Zuschuss auch ohne vorherige Reservierung direkt im KfW-Zuschussportal beantragt werden.