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Entwässerung

Erste Seminare für Fachbetriebe in NRW

Den Städten und Gemeinden kommt es bei der Entwässerungstechnik zunehmend auf qualitativ hochwertige Leistungen an. Geht es um eine Auftragsvergabe oder fragt ein Bauherr nach einem Fachbetrieb für die Grundstücksentwässerung, so gibt es in etlichen Regionen mittlerweile für qualitätsgesicherte Handwerksunternehmen Fachbetriebslisten, die sich als Selektionsin­strumente erweisen.

 

Entwässerung

Erste Seminare für Fachbetriebe in NRW

Den Städten und Gemeinden kommt es bei der Entwässerungstechnik zunehmend auf qualitativ hochwertige Leistungen an. Geht es um eine Auftragsvergabe oder fragt ein Bauherr nach einem Fachbetrieb für die Grundstücksentwässerung, so gibt es in etlichen Regionen mittlerweile für qualitätsgesicherte Handwerksunternehmen Fachbetriebslisten, die sich als Selektionsin­strumente erweisen.

Insbesondere ergibt sich in Nordrhein-Westfalen durch die Landesbauordnung derzeit ein akuter Handlungsbedarf: Gemäß § 45, Abs. 5, sind bestehende Abwasserleitungen im Allgemeinen bis Ende 2015 von Sachkundigen auf Dichtheit prüfen zu lassen, doch diese Frist endet bereits zum 31. 12. 2005, wenn sich die Abwasserleitung auf einem Grundstück in einem Wasserschutzgebiet befindet. In diesen Fällen kann die Gemeinde durch Satzung bestimmen, dass nur besonders zugelassene Sachkundige eine Bescheinigung über die durchgeführte Dichtheitsprüfung ausstellen dürfen.

Die SHK-Innung Bonn/Rhein-Sieg meldete als erste Institution Bedarf bei der Überwachungsgemeinschaft der SHK-Handwerke an. Das Ergebnis waren je ein Tagesseminar im Oktober und November zum "Fachbetrieb für die Dichtheitsprüfung von Grundstücksentwässerungsanlagen außerhalb und unterhalb von Gebäuden". Jeweils etwa 60 Betriebe brachten ihre Kenntnisse über die Möglichkeiten für Dichtheitsprüfungen mit Wasser oder Luft auf den neuesten Stand und dokumentierten ihr Wissen zu den Rechtsvorschriften und Technischen Regelwerken per schriftlichem Kenntnisnachweis. Weitere Seminare sind geplant und lassen sich telefonisch bei der ÜWG-SHK in St. Augustin 02241 9299-501 erfragen.

 


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