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Zentralverband - Kurz und Bündig

Verjährung

Zum Jahresende laufen Fristen aus

Der 31. Dezember 2005 ist der Stichtag, an dem Ansprüche verjähren, die im Laufe des Jahres 2002 entstanden sind. Daher sollte jeder Unternehmer vor diesem Termin seine Geschäftsunterlagen noch einmal durchforsten und nach offenen Werklohnforderungen aus dem Jahr 2002 Ausschau halten. Denn alle "normalen" Forderungen, wie beispielsweise der Werklohn, verjähren nach drei Jahren. Stammt der Anspruch also aus 2002, verjährt er am Jahresende 2005.

Aber nicht nur Werklohnansprüche sollten einer Prüfung unterzogen werden, sondern alle Ansprüche, die vor dem 1. Januar 2003 entstanden sind. Soweit man sich nicht im Klaren darüber ist, ob Verjährung droht, sollte juristischer Beistand eingeholt werden.

 

Verjährung

Zum Jahresende laufen Fristen aus

Der 31. Dezember 2005 ist der Stichtag, an dem Ansprüche verjähren, die im Laufe des Jahres 2002 entstanden sind. Daher sollte jeder Unternehmer vor diesem Termin seine Geschäftsunterlagen noch einmal durchforsten und nach offenen Werklohnforderungen aus dem Jahr 2002 Ausschau halten. Denn alle "normalen" Forderungen, wie beispielsweise der Werklohn, verjähren nach drei Jahren. Stammt der Anspruch also aus 2002, verjährt er am Jahresende 2005.

Aber nicht nur Werklohnansprüche sollten einer Prüfung unterzogen werden, sondern alle Ansprüche, die vor dem 1. Januar 2003 entstanden sind. Soweit man sich nicht im Klaren darüber ist, ob Verjährung droht, sollte juristischer Beistand eingeholt werden.

Vorsicht: Es reicht nicht, dem säumigen Schuldner eine Mahnung oder andere Zahlungsaufforderungen zu schicken, damit eine Verjährung nicht eintritt. Auf der sicheren Seite befindet man sich nur mit der gerichtlichen Geltendmachung der Forderung. Das gerichtliche Mahnverfahren bietet sich hierfür an. Hilfestellung finden Mitgliedsbetriebe der SHK-Organisation beim jeweiligen Landesverband.

Eine Übersicht über Verjährungsdauer und Maßnahmen, die zu ergreifen sind, finden Sie im Übrigen im geschlossenen Bereich von

www.wasserwaermeluft.de (Pfad: Info-Park/Recht/Praxis­tipp).

Abwassertagung

Marburg erneut

Treffpunkt

Zum siebten Mal führen ZVSHK und die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall (früherer ATV/DVWK, jetzt DWA) eine gemeinsame Tagung für die Gebäude- und Grundstücksentwässerung durch. Sie findet am 24./25. Januar 2006 in Marburg statt. Die richtige Planung und Ausführung von Dachentwässerungen sowie Ableitungen von Dränagewasser im Gebäudebereich bilden ebenso Schwerpunkte wie die Inspektion und Sanierung von Grundleitungen, Abscheideranlagen, Kleinkläranlagen und Abwassergruben. Nachfolgend einige Punkte aus dem Themenangebot:

- Dachentwässerung mit Druckströmung,

- Konzeptionen der Dränagewasserableitung,

- (Ver)Sicherung gegen Überflutung und Rückstau,

- Sanierungserfahrungen von Leichtflüssigkeits- und Fettabscheidern,

- Dichtheitsprüfungen,

- Einbau und Überwachung von Kleinkläranlagen,

- Sanierungsverfahren für Rohrleitungen und Schächte.

 

Mitgliedsbetriebe der SHK-Organisation zahlen eine Seminargebühr von 300 Euro (sonst 385 Euro). Nähere Auskünfte erteilt die DWA, Anmeldung bei Barbara Kirstein, Telefon: 02242 872-181, E-Mail: kirstein@dwa.de

 


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