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Zentralverband – Kurz und bündig

Mit dem letzten Gewinner-Projekt auf dem Titel der Ausschreibungsunterlagen startet der Architekturpreis in die neue Wettbewerbsrunde.

Trinkwasserhygiene: Europaweit sollte eindeutig festgelegt werden, ob Material und Werkstoff für Trinkwasser zugelassen sind und wie der ordnungsgemäße Umgang auszusehen hat.

Muss das alte Heizsystem erneuert werden oder nicht? Die im Mai in Kraft getretene überarbeitete EnEV ist in Details erklärungsbedürftig.

Gehört eine Feuerstätte ausgetauscht, muss ein Vollzug des Bundeslandes die Stilllegung bzw. den Austausch anordnen. Wenn dies fehlt, leidet das Modernisierungsgeschäft.

Für Mitgliedsbetriebe der SHK-Organsiation steht die Broschüre unter www.zvshk.de de (Quicklink QL97216576) zum Download bereit.

 

Architekturpreis

Energie und Architektur
Der ZVSHK hat zum vierten Mal seit 2009 den Europäischen Architekturpreis Energie + Architektur ausgeschrieben und zeigt damit beispielhafte Verbindungen von energetischen Konzepten und gestalterischen Lösungen. In Kooperation mit dem Bund Deutscher Architekten (BDA) sucht die Standesorganisation des SHK-Handwerks Gebäude, die ab dem Jahr 2012 als Umbau oder Neubau fertiggestellt wurden. Prämiert werden energieeffiziente Lösungen bei der baulichen Gestaltung.
„Unser Handwerk ist der Umsetzer der Energiewende im Wärmemarkt“, betont ZVSHK-Präsident Manfred Stather. „Heute werden Gebäude entworfen, die Erneuerbare Energien nutzen und sogar über den eigenen Bedarf Energie produzieren.“ Gemeinsam mit Architekten und Fachplanern seien die Fachhandwerker an entscheidender Stelle an der Verwirklichung wegweisender energetischer Konzepte in Gebäuden beteiligt.
Der Architekturpreis ist mit 10 000 Euro Preisgeld dotiert. Barbara Hendricks, Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, hat die Schirmherrschaft übernommen.
Einsendeschluss für alle Teilnehmer ist der 17. September 2015. Über die Vergabe des Preises entscheidet eine fünfköpfige Jury unter Leitung von BDA-Präsident Heiner Farwick. Die Teilnahmebedingungen und Ausschreibungsunterlagen stehen unter www.zvshk.de zum Download bereit.
Sponsoren des diesjährigen Architekturpreises sind die Unternehmen CWS-boco, Oventrop und Viessmann. Sieger des letzten Architekturpreises Energie + Architektur im Jahr 2013 war die bogevischs buero architekten und stadtplaner gmbh. Das Architektenbüro aus München überzeugte mit der Planung eines energieeffizienten Wohnungsbauprojektes am West­rand von Ingolstadt.

 

Trinkwasser

Europaweite Regeln gefordert
Wenn es um hygienische Anforderungen an Materialien und Werkstoffe in Kontakt mit Trinkwasser geht, müssen einheitliche europäische Regelungen her. Dies fordert der ZVSHK gemeinsam mit dem VDMA (Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau), der figawa (Unternehmen des Gas-/Wasserfachs) sowie mit weiteren führenden Verbänden der Wasserwirtschaft und des Rohr- und Anlagenbaus. Die einheitliche Regelung auf europäischer Ebene ist aus Sicht der genannten Verbände deshalb wichtig, weil es um Zulassungen und Konformitätsbewertungen geht. Sind diese nämlich nicht in ganz Europa einheitlich, entstehen Unklarheiten in Bezug auf die Verwendbarkeit – und ein möglichst hoher Standard in Bezug auf die Trinkwasserhygiene ist infrage gestellt.
Nach Auffassung der Verbände liegt das Ziel darin, einen hohen Verbraucher- und Gesundheitsschutz zu gewährleisten. Auch geht es darum, unnötigen Aufwand und Kosten für Industrie und Verbraucher zu vermeiden sowie die bestehende Rechtsunsicherheit innerhalb der EU abzubauen.
Für das SHK-Handwerk ist zudem wichtig, dass praktikable Rahmenbedingungen bestehen, um eine Trinkwasserinstallation rechts- und regelkonform ausführen zu können – so wie lange Zeit das DVGW-Prüfzeichen auf einem Produkt dem Praktiker als OK-Symbol gedient hat. Komme es zu dieser einheitlichen Regelung, werde dies nach Einschätzung der Verbände die Wettbewerbsfähigkeit Europas insgesamt stärken. Mitte Mai ging die Verbändeerklärung von Berlin aus an die zuständige Brüsseler EU-Kommission.

 

Neue EnEV in Kraft

Frage zu alten Heizkesseln
Die geänderte Energieeinsparverordnung (EnEV 2013) ist am 01. Mai 2014 in Kraft getreten. Ihre Auslegung wirft Fragen auf – beispielsweise dürfte Folgendes die Fachbetriebe interessieren:
Für die Beurteilung der Außerbetriebnahmeverpflichtung für alte Heizkessel ist im Regelfall das Datum der Abnahme des Kessels durch den Bezirksschornsteinfeger maßgebend. Der bevollmächtigte Bezirksschonsteinfeger überprüft bei Zweifeln oder auf entsprechenden Hinweis des Eigentümers im Rahmen der Feuerstättenschau (§ 26b EnEV 2013), ob ein Heizkessel den in § 2 Nummer 10 und 11 der EnEV 2013 genannten Definitionen für Niedertemperatur-Heizkessel oder Brennwertkessel entspricht und damit von der Verpflichtung ausgenommen ist. Daraus ergeben sich zwei Fragen:
1. Bei der Regelung zur Außerbetriebnahme von Heizkesseln nach § 10 Absatz 1 EnEV 2013 gilt der Stichtag „Einbau oder Aufstellung vor dem 1. Januar 1985“ bzw. der Ablauf von 30 Jahren nach Einbau und Aufstellung. Wie können diese Stichtage beurteilt werden, wenn beim Eigentümer des Gebäudes keine Unterlagen vorliegen und das Typenschild des Kessels nur dessen Baujahr ausweist?
2. Nach welchen Kriterien ist zu entscheiden, ob ein Heizkessel ein Niedertemperatur-Heizkessel oder ein Brennwertkessel im Sinne von § 10 Absatz 1 Satz 4 EnEV 2013 ist?
Antworten darauf hat der ZVSHK an die Technischen Abteilungen der Landesverbände als Technik-News 18-2015 am 27. Mai verschickt. Für organisierte SHK-Innungsbetriebe kann sich auch in diesem Fall die Mitgliedschaft auszahlen, denn sie werden entweder über den landesweiten technischen Info-Dienst über dieses Thema in Kenntnis gesetzt oder sie können ihren Landesverband um Rat fragen.

 

1. BImschV

Warum alte Öfen bleiben
Das durch die 1. BImSchV (Bundes­immissionsschutzverordnung) zu erwartende Austauschgeschäft ist in den Augen vieler Hersteller und Ofenbauer bislang ausgeblieben. Die Ursache dafür lässt sich aus Sicht des ZVSHK aus Erklärungen ableiten, die die Bundesregierung selbst abgegeben und veröffentlicht hat. Denn in der Bundestags-Drucksache 18/4561 vom 8. April 2015 wird der „fehlende Vollzug bei der Übergangsregelung“ eingeräumt.
Darüber hinaus stellt die Bundestags-Drucksache 18/4372 wichtige Fragen zur Verfahrensweise im Umgang mit der 1. BImschV. Einige Abgeordnete sowie die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hatten eine „Kleine Anfrage“ gestellt und dabei u. a. um Klarheit zu folgendem Punkt (Frage 6) gebeten: Wie ist der mit den abgelaufenen Übergangsregelungen für alte Kleinfeuerungsanlagen verbundene Vollzug innerhalb des Bundesrechts geregelt?
Die Antwort: „Gemäß der im Grundgesetz geregelten Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern, obliegt der Vollzug des Immissionsschutzrechts den Ländern in alleiniger Zuständigkeit. Sollte eine Feuerungsanlage entgegen den Bestimmungen der 1. BImSchV weiterbetrieben werden, kann die nach Landesrecht zuständige Behörde die Stilllegung anordnen.“
In Konsequenz bedeutet das für die Praxis: Der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger (bBSF) kontrolliert die Anforderungen und informiert den Ofenbesitzer über die Austauschpflicht gemäß der 1. BImSchV. Bei Nichterfüllen der Anforderungen kann der bBSF die Stilllegung jedoch nicht ausführen. Dieser Auftrag ist nicht in der 1. BImSchV enthalten, sondern muss gesondert von den einzelnen Ländern erteilt werden. Dies macht nach Einschätzung des ZVSHK deutlich, warum das Austauschgeschäft den Erwartungen nicht nachkommt. Ohne den Auftrag der Länder ist die Übergangsregelung der 1. BImSchV als „zahnloser Tiger“ anzusehen.

 

Verbrauchskennzeichnung

Datenbank für Effizienzlabel entwickelt
Für ein neues Heizsystem muss der SHK-Unternehmer ab dem 26. September 2015 bereits mit dem Angebot bestimmte Effizienzinformationen liefern, die dem Kunden für die Kaufentscheidung zur Verfügung stehen sollen. Das ist einfach, wenn es allein um einen Wärmeerzeuger geht, denn dann geht es lediglich um das Produktdatenblatt. Mehr Aufwand kommt auf den Fachbetrieb zu, wenn ein Angebot für eine Verbundanlage erstellt werden soll. Käme das gesamte Heizsystem von nur einem Hersteller, wären die notwendigen Label und Datenblatt für die Verbundanlage noch leicht zu beschaffen. In vielen Fällen wird es aber so sein, dass Heizungsbetriebe auf die eigene Kompetenz setzen und die Verbundanlage aus Produkten und Komponenten unterschiedlicher Lieferanten zusammenstellen wollen. Auch für diese Fälle bietet die SHK-Berufsorganisation zukünftig eine Lösung an. Unter dem Dach der VdZ (Forum für Energieeffizienz in der Gebäudetechnik e. V.) ist in Zusammenarbeit von ZVSHK, dem Großhandelsverband DG Haustechnik sowie etlichen Herstellern die Datenplattform www.heizungslabel.de entwickelt worden, die mit der kaufmännischen Software des Handwerksbetriebes kommunizieren kann. So ist es möglich, dass in Sachen Effizienzlabel sowohl Herstellerpakete als auch individuelle Lösungen im Angebot Berücksichtigung finden können – eine erhebliche Erleichterung bei der Bewältigung dieser neuen Formalitäten. Mitgliedsbetriebe der SHK-Organisation finden weitere Infos zur Verbrauchskennzeichnung unter www.zvshk.de (Quicklink QL97216576).

 

Zeiterfassung/Mindestlohn

Was tun, wenn der Zoll kontrolliert?
Anfang 2015 ist das Mindestlohngesetz in Kraft getreten. Wie sich zeigt, besteht bei vielen Handwerksbetrieben ein hoher Informationsbedarf, in welcher Form der jeweilige Betrieb betroffen ist und bei welchen Mitarbeitern Handlungsbedarf besteht. Hierzu hat der ZVSHK einen achtseitigen Leitfaden zum Mindestlohngesetz entwickelt, der die wesentlichen Inhalte des Gesetzes sowie Hinweise zu den Kontrollen der zuständigen Behörden der Zollverwaltung beinhaltet. Organisierte SHK-Innungsbetriebe erhalten den Kurzleitfaden entweder über ihren landesweiten Info-Dienst oder sie können weitere Auskünfte über ihre Innung oder den Landesverband bekommen.

 


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