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Elektronik-Post: Form wahren ist wichtig!

Das Handelsrecht verlangt seit Jahren von einem Gewerbebetrieb, der einen kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, einen Eintrag in das Handelsregister. Entsprechend müssen auch Angaben in den Geschäftsunterlagen gemacht werden.

 

Elektronik-Post: Form wahren ist wichtig!

Das Handelsrecht verlangt seit Jahren von einem Gewerbebetrieb, der einen kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, einen Eintrag in das Handelsregister. Entsprechend müssen auch Angaben in den Geschäftsunterlagen gemacht werden.

Doch nicht nur das: Durch eine Gesetzesanpassung zum 1. Januar 2007 hat der Gesetzgeber festgelegt, dass die obligatorischen Angaben für Geschäftsunterlagen nun auch für geschäftliche E-Mails gelten. Werden also z.B. Bestellungen, Auftragsbestätigungen, Rechnungen, Lieferscheine, Reklamationen, Gutschriften oder ähnliche Geschäftsvorfälle auf elektronischem Weg verschickt, müssen bestimmte Angaben auf dem elektronischen "Briefbogen" enthalten sein. Was im Einzelnen dazu gehört, hat der ZVSHK im Mitgliederbereich von www.

wasserwaermeluft.de (Pfad: Info-Park, Recht, Aktuelles) aufgelistet. Betriebe, die diese Form in der elektronischen Übermittlung nicht wahren, werden zur willkommenen Zielscheibe für Abmahnungen.

www.wasserwaermeluft.de

 


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