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Zentralverband – Kurz und bündig

Kurzer Check im Web: Für Trinkwasser geeignete Sanitärprodukte können SHK-Mitgliedsbetriebe in einer Online-Datenbank ausfindig machen.

Das Video-Tutorial begleitet den User Schritt für Schritt durch den Website-Baukasten der Handwerkermarke – Comicheld Herr Heller ist übrigens auch dabei.

 

Trinkwasser-Installation:
Über 40 Hersteller erklären sich

Die Verschärfung der gesetzlichen Produkt­anforderungen für metallene Werkstoffe in der Trinkwasserinstallation tritt im Frühjahr 2017 in Kraft. SHK-Handwerker müssen aber bereits jetzt umdenken. Denn Trinkwasserinstallationen, die zum 10. April 2017 noch nicht abgenommen sind, aber Materialien enthalten, die die neuen Rahmenbedingungen nicht erfüllen, entsprechen nicht den gesetzlichen Vorgaben. Die Werkleistung gilt in einem solchen Fall als mangelhaft. Dem Fachbetrieb drohen Mängelhaftungsansprüche seitens der Kunden.
Um dieses Risiko für seine Mitgliedsbetriebe möglichst zu senken, hat der ZVSHK die Hersteller von Produkten in Kontakt mit Trinkwasser aufgefordert, Erklärungen zur trinkwasserhygienischen Eignung ihrer Materialien abzugeben. Als Basis dieser Stellungnahmen gilt die UBA-Bewertungsgrundlage für metallene Werkstoffe in Verbindung mit § 17 der Trinkwasserverordnung.
Mit ihren schriftlichen Statements können die Hersteller nun also den SHK-Unternehmer darüber informieren, ob bzw. welche ihrer Produkte noch bis zum kommenden April verwendbar sind, ob für eine Verwendung eventuell Zusatzmaßnahmen erforderlich sind und ob die Produkte auch nach dem näher rückenden Stichtag im Frühjahr 2017 die verbindlich geltenden Werkstoffanforderungen erfüllen. Eine aktualisierte Liste der mittlerweile über 40 Hersteller mit den gemeldeten Produkten finden ausschließlich die Mitglieder der SHK-Organisation unter www.zvshk.de/herstellererklaerungen.
Sollte dort ein gesuchter Hersteller fehlen, bedeutet dies nicht, dass fragliche Produkte trinkwasserhygienisch ungeeignet sind. In diesen Fällen sollte sich der Verwender jedoch im Hinblick auf April 2017 vom Lieferanten/Hersteller bestätigen lassen, dass die Anforderungen der Trinkwasserverordnung eingehalten werden. Hierfür stellt die SHK-Organisation auf der oben angegebenen Webseite entsprechende Musterschreiben zur Verfügung.

 

Webpräsenz:
Homepage durch Handwerkermarke

Mit dem Website-Baukasten der Handwerkermarke lässt sich binnen kurzer Zeit eine eigene Website erstellen – ohne Vorkenntnisse, ohne Kosten und in nur 30 Minuten. Das bei YouTube gespeicherte Online-Programm begleitet den User in nur fünf Schritten vom Start bis zur fertigen, online geschalteten Website.
Wer sich für diesen Job extra vorbereiten will, findet unter www.handwerkermarke.de einen ausführlichen Hintergrundtext, in dem gelistet ist, wie es geht und was man für die Website braucht. Auch ein Erfahrungsbericht lässt sich anklicken, wie der Weg zur eigenen Webpräsenz gelungen ist.

 

Schadensfälle:
Verbundrohre im Visier

Die Tagung der Technischen Referenten der SHK-Berufsorganisation hatte am 7. September 2016 einen besonders wichtigen Punkt auf der Tagesordnung: In letzter Zeit scheinen sich Schäden an Mehrschichtverbundrohren zu häufen. Ursache dafür können thermische Belastungen sein, denen das Material auf Dauer nicht standgehalten hat. Es können aber auch andere Gründe sein, denen die Techniker in der Verbandsorganisation nachgehen wollen. Dafür ist es jedoch nötig, dass betroffene SHK-Unternehmer einen solchen Schadensfall ihrem Landesverband melden. Lassen sich entsprechende Erkenntnisse innerhalb der Berufsorganisation bündeln, steht der Fachbetrieb mit seinem vermeintlichen „Einzelfall“ nicht allein da. Erfahrungsgemäß kann eine starke Verbandsorganisation mehr für die einzelnen Mitgliedsbetriebe erreichen – wenn eine Schadensstatistik erstellt werden kann und Vorfälle transparent gemacht werden können.

 

Umstellung L- auf H-Gas:
Kennzeichnung von Gasgeräten

Durch die Liberalisierung des Gasmarktes sowie durch erschöpfte Vorkommen wird es in den kommenden Jahren in den Regionen, in denen derzeit noch L-Gas angeboten wird, zur Umstellung auf H-Gas kommen. 4-5 Mio. Gasgeräte, vor allem in den Bundesländern NRW und Niedersachsen, werden von der Umstellung betroffen sein. Wie die Umstellung von Gasgeräten im Bestand (gemäß Arbeitsblatt G 680) fachgerecht erfolgen kann, hat der DVGW in einem Fachbeitrag von Dr. Maik Dapper erläutert. Herunterladen lässt sich das PDF über www.dvgw.de (im Suchfeld die Stichworte 1608 Dapper Kennzeichnung eingeben).

 


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