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Zentralverband – Kurz und bündig

Der Eckring weht: Für den Kunden ist eine solche Fahne weithin sichtbares Zeichen für Fachkompetenz.

Macht aufmerksam: Für den Infostand oder den Eingangsbereich lässt sich die Bowflag mit wenigen Handgriffen aufstellen.

Gäste und Mitarbeiter willkommen heißen: Im Eingangsbereich macht die Fußmatte im Quer- oder Hochformat einen guten Eindruck.

Verwendung für die Brennstoffzelle bietet sich sowohl bei der Sanierung als auch im Neubau. Bild: Viessmann

Verpackung oder Dämmstoff aus Hartschaum kann durch eine neue bundesweite Verordnung auf getrenntem Weg problemlos entsorgt werden.

 

Marketing

Werben mit dem SHK-Logo
Beim Kunden ist der Eckring als Logo der Verbandsorganisation ein seit Jahrzehnten vertrautes Zeichen. Umfragen zufolge verbindet der Konsument damit, dass Fachkompetenz präsent ist. Der organisierte Mitgliedsbetrieb kann dies weithin sichtbar durch eine Fahne am Firmengebäude signalisieren. Der ZVSHK macht dazu ein besonderes Angebot bis Ende Oktober 2017.
So kostet beispielsweise eine Hochformatflagge (3 x 1,20 m) nur 39,50 statt 49,50 Euro. Der passende 7 m lange Aluminium-Fahnenmast (Durchmesser 90 mm) mit innen liegender Seilführung wurde um 39 Euro reduziert auf 260,– Euro. Alternativ gibt es eine größere Hochformatflagge (4 x 1,5 m). Beide Fahnenformate lassen sich auch mit Hohlsaum bestellen, sodass der zugehörige Ausleger die Fahne entfaltet, wenn kein Wind weht. Ein solcher Mast kostet jetzt 375,– statt 419,– Euro.
Für einen Tag der offenen Tür oder als Hingucker im Eingangsbereich einer Ausstellung kann der SHK-Mitgliedsbetrieb auch eine Bogenfahne (Bowflag) aufstellen. Es gibt sie im Format 2,60 x 0,60 m. Das Fahnenmaterial ist reißfest und schwer entflammbar und lässt sich sowohl innen als auch außen verwenden. Das komplette Set mit Fahnenstange und Bodenplatte kostet statt 130,– jetzt 114,50 Euro.
Ebenfalls für den Eingangsbereich: Eine Fußmatte mit dem SHK-Logo gibt es im Quer- oder Hochformat (1,50 x 0,85 m) aus einem maschinenwaschbaren Material. Mit im Preis enthalten ist die Option, dass zusätzlich auch das Firmenlogo in der Matte eingearbeitet wird. Das SHK-Logo ist fester Bestandteil der Fußmatte, die statt 166,– jetzt 149,– Euro kostet (alle Preise zzgl. MwSt. und Nebenkosten).
Mitgliedsbetriebe finden die Sonderangebote für die verschiedenen Ausführungen von Fahne und Mast sowie die weiteren preisreduzierten Produkte unter www.zvshk.de/onlineshop (Pfad: Onlineshop, Werbeartikel, Angebote).

 

 

Förderung Brennstoffzelle

Zuschuss-Programm ausgeweitet
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) erweitert die Förderung für den Einbau von Brennstoffzellen-Heizungen in Wohn- und Nichtwohngebäude. Ab sofort können neben Privatpersonen auch Freiberufler, Unternehmen sowie kommunale und gemeinnützige Organisationen die attraktiven Zuschüsse in Anspruch nehmen.
Gefördert werden Brennstoffzellen-Heizungen mit einer elektrischen Leistung bis 5 kW, die im Rahmen einer Sanierung oder eines Neubaus installiert werden. Je nach elektrischer Leistung der Brennstoffzelle sind Zuschüsse bis zu 28200 Euro möglich.
Ziel der erweiterten Förderung ist es, die zukunftsweisende Brennstoffzellentechnologie zur Strom- und Wärmeversorgung in Gebäuden am Markt zu etablieren. Die Förderung ist Teil des „Anreizprogramms Energieeffizienz“ der Bundesregierung. Sie ist im Produktportfolio der KfW (Förderbank des Bundes), Bereich Energieeffizient Bauen und Sanieren, angesiedelt. Alle Details zur Förderung und Antragstellung findet man unter www.kfw.de/433
Seit August 2016 wurden nach Angaben des BMWi bzw. der KfW bereits über 900 Brennstoffzellen-Heizungen mit rund 13 Mio. Euro bezuschusst.

 

 

Entsorgung

Neue Verordnung für HBCD-haltige Produkte
Der Bundesrat hat am 7. Juli einer neuen Verordnung zum Umgang mit Hexabromcyclododecan (kurz: HBCD) zugestimmt. Der Hintergrund: Verpackungsmaterial sowie Dämmstoffe aus Hartschaum sind in aller Regel brennbar. Um dieser Eigenschaft entgegenzuwirken, wurde dem Hartschaum (Markennamen Styropor, Styrodur oder airpop) bis zum Jahr 2015 das Flammschutzmittel HBCD zugesetzt. Dieser im Jahr 2016 als gefährlich eingestufter Stoff führte in vielen Teilen Deutschlands zu einem Entsorgungsengpass, weil die meisten Müllverbrennungsanlagen keinen Hartschaum mehr annehmen wollten. Nur durch genaue Untersuchung war nämlich zu erkennen, ob HBCD dem Hartschaum zugesetzt war.
Um die Entsorgungssituation kurzfristig zu entschärfen, wurde zwar mit einer Änderung der Abfallverzeichnis-Verordnung die Einstufung HBCD-haltiger Abfälle ausgesetzt. Doch galt es für den Bund, bis Ende 2017 zusammen mit den Ländern eine neue Verordnung zu erarbeiten. Durch die Zustimmung des Bundesrates ist die Verordnung jetzt in Kraft.
Bundesumweltministerin Barbara Hendricks erklärte zu der Neuregelung: „Die Verordnung führt zu einer dauerhaften Lösung. Wir schaffen die Grundlage dafür, dass die Entsorgungspreise gerade für Dämmstoffe mit HBCD langfristig stabil bleiben. Gleichzeitig ist garantiert, dass solche Abfälle dauerhaft sicher und umweltverträglich entsorgt werden und dies auch gründlich überwacht werden kann.“
Die Neuregelung sieht vor, dass HBCD-haltigen Abfälle getrennt zu sammeln sind und auch der Mülltransport getrennt nachgewiesen werden muss. Die eigentliche Entsorgung in Verbrennungsanlagen darf dann jedoch zusammen mit anderen Abfällen erfolgen.
In einem Merkblatt hat der ZVSHK alle relevanten Informationen rund um die Entsorgung von HBCD zusammengestellt. Dort ist u.a. auch dargestellt, wann eine getrennte Sammlung nicht erfolgen muss. Das Merkblatt erhalten Mitglieder über die zuständigen Landesinnungs- und -fachverbände bzw. im Mitgliederbereich von www.zvshk.de

 


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