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Verjährungsfristen Forderungen vor Jahresende erwirken

Der 31. 12. 2007 ist der Stichtag, an dem Ansprüche verjähren, die im Laufe des Jahres 2004 entstanden sind.

 

Verjährungsfristen Forderungen vor Jahresende erwirken

Der 31. 12. 2007 ist der Stichtag, an dem Ansprüche verjähren, die im Laufe des Jahres 2004 entstanden sind. Daher sollte jeder Unternehmer vor diesem Termin seine Geschäftsunterlagen noch einmal nach offenen Werklohnforderungen aus dem Jahre 2004 durchsuchen. Alle "normalen" Forderungen, wie beispielsweise der Werklohn, verjähren in drei Jahren.

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