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Zentralverband

 

Verbraucherzentrale

Fachbetriebe durch Brennwertcheck in der Kritik

Läuft die Heizung möglichst effizient? Der Fachhandwerker kann dies beantworten, wenn er das gesamte Heizungssystem checkt.

 

Die von der Verbraucherzentrale Bundesverband am 20. Juni dieses Jahres vorgestellten Ergebnisse der „Aktion Brennwertcheck“ zeichnen nach Auffassung des ZVSHK nur ein sehr verzerrtes Bild von den tatsächlichen Gegebenheiten in den deutschen Heizungskellern. „Diese ungerechtfertigte Vereinfachung führt zu Verunsicherung bei den Anlagenbetreibern und Unverständnis bei den Heizungsbauern“, erklärte Elmar Esser, Hauptgeschäftsführer des ZVSHK. Die von der Studie aufgelisteten Mängel an modernen Brennwertgeräten berechtigten nicht zu einer pauschalen Kritik an den handwerklichen Leistungen. „Um die Effizienzpotenziale eines modernen Heizkessels bestmöglich auszunutzen, reicht der Kesseltausch allein nicht aus.“ Notwendig dafür sei ferner eine zusätzliche Optimierung der Wärmeverteilung. Das gelte etwa für den hydraulischen Abgleich oder für den Einbau einer Hocheffizienzpumpe. „Die Energieberater der Verbraucherschützer haben unter anderem das Fehlen dieser Leistungen als mangelhafte handwerkliche Arbeit gewertet, ohne zu klären, ob der Anlagenbetreiber mit seinem Heizungsbauer hierüber überhaupt verhandelt hat“, beanstandete Elmar Esser. Entscheidend für die Rechtmäßigkeit von Kritik und Reklamation sei daher immer, was im Einzelfall beauftragt worden sei.
Der ZVSHK empfiehlt, dass Anlagenbetreiber im Modernisierungsfall mit dem Fachhandwerker genau abklären, welche energetischen Verbesserungen erzielt werden sollen. Dabei gehe es nicht allein um die richtige Einstellung des Kessels, sondern insbesondere um zusätzliche Verbesserungen an der Wärmeverteilung. Den Fachbetrieben komme die Aufgabe zu, die Verbraucher vor Vertragsschluss umfassend über nötige Modernisierungsschritte aufzuklären.


Trinkwasser

Neue Verordnung ab November in Kraft

Im Angebot des Sanitär-Fachbetriebes: Der Trinkwasser-Check inspiziert die Beschaffenheit des Leitungsnetzes vom Übergabepunkt bis zur letzten Zapfstelle.


Mit Schulungen und Kommentaren zur neuen Trinkwasserverordnung, die ab 1. November 2011 in Kraft tritt, werden die Praktiker in Sachen Trinkwasserinstallation auf den neuesten Stand gebracht. Der Gesetzgeber legt neue Grenz- und Richtwerte fest, damit Trinkwasser unter allen Bedingungen und von allen Personen – auch von Säuglingen und Kleinkindern – bedenkenlos konsumiert werden kann. Da Trinkwasser ein verderbliches Lebensmittel ist, sollten Nutzer unter anderem darüber aufgeklärt sein, dass kein Stagnationswasser für die Zubereitung von Speisen oder Getränken verwendet wird. Um die gestiegenen Anforderungen an hygienisch einwandfreies Trinkwasser einzuhalten, sind alle Seiten gefordert: Wasserversorgungsunternehmen, Hauseigentümer, Fachplaner und Installationsunternehmen.
Alle bedeutsamen Informationen zur neuen TrinkwV erhält der Sanitärinstallateur in einem Tageskurs seines Landesverbandes. Bereits im Juli laufen in einigen Regionen erste Schulungen an. Wichtige Punkte sind dabei:
• Die anerkannten Regeln der Technik (z. B. DIN EN 806, DIN EN 1717 sowie DIN 1988) sind maßgebend für die Leistungen des Fachbetriebes,
• bei der Produktauswahl für die Installation gilt es darauf zu achten, dass nationale oder europäische Branchenzertifizierer (z. B. DVGW) eine Zertifizierung erteilt haben,
• die neue TrinkwV geht von einer wiederkehrenden Prüfung der Installation aus. Bei Großanlagen soll dies jährlich einmal geschehen,
• Blei-Installationen soll der Fachbetrieb schnellstmöglich ersetzen. Ab 2013 darf auch im Bestand kein Blei mehr eingebaut sein,
• der 80-seitige Kommentar zur TrinkwV ist mit Beginn der Schulungen verfügbar. Er ist bei den jeweiligen Fachverbänden für Mitgliedsbetriebe kostenlos erhältlich.


Fachbetriebe wollen Effizienz statt bürokratische Hürden

System Ölheizung bald durch staatlichen Regulierungseifer zu teuer?

Knapp 8500 l Heizöl verbrauchte ein Heizungssystem durchschnittlich im Jahr 1993. Nur noch etwa 3000 l waren es im Schnitt im vergangenen Jahr, was eine Verbrauchsreduzierung von 54 % bedeutet. „Wir haben knapp 6 Mio. Heizöl-Verbraucheranlagen in Deutschland und große Schwankungen in diesem Bestand hat es in den Jahren nach 1993 nicht gegeben“, sagte Matthias Anton, Geschäftsführer der ÜWG-SHK, auf der Mitgliederversammlung. „Deshalb lässt sich daraus ableiten, dass die Effizienz der Heizölanlagen in den letzten Jahren erheblich zugenommen hat. Die etwa 600 000 Alt-Anlagen, die vor 1982 errichtet wurden, bieten allerdings ein erhebliches Potenzial, das baldmöglichst modernisiert werden sollte“, machte Matthias Anton vor den 150 Teilnehmern in Fulda deutlich. SHK-Betriebe betrachten diese Modernisierungsaufgabe als reine Routine – wenn sich denn der Betreiber endlich dazu entschließt, das betagte System durch hocheffiziente Technik ersetzen zu lassen.

Die Zahl der ca. 6 Mio. Heizölanlagen hat sich seit 1993 nicht erheblich verändert, doch der Verbrauch ist um 54 % zurückgegangen.

 

Etwa 150 Teilnehmer kamen zur Mitgliederversammlung der ÜWG-SHK am 8. Juni 2011 nach Fulda.

 

Die Energiekosten bei Heizöl und Erdgas haben sich im letzten Jahr wieder angeglichen.

 

Mit wirtschaftlich vertretbarem Aufwand lassen sich Tankanlagen durch Nachrüstung sicherer machen.

 

Probleme nicht durch Technik, sondern durch Politik
Erhebliche Irritationen sind allerdings dadurch entstanden, dass der Gesetzgeber den Ordnungsrahmen für die SHK-Betriebe und ihre Überwachungsgemeinschaft in wichtigen Punkten infrage gestellt hat. Der Hintergrund: Das neue Wasserhaushaltsgesetz (WHG) ist verabschiedet, und im Entwurf befindet sich derzeit die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (VAUwS), die die Details der täglichen Praxis festlegt. „Mit dem Entwurf zur VAUwS droht die handwerkseigene Überwachungsorganisation ausgehebelt zu werden“, brachte es Siegbert Simon, der Vorsitzende der ÜWG-SHK, auf den Punkt. Im Entwurf steht nämlich unmissverständlich, dass kompliziertere und aufwendigere Überwachungsverfahren für die Handwerksbetriebe durchgesetzt werden sollen. Dadurch würden sich die bisherigen Systemkosten für eine Ölheizung deutlich verteuern, lautet die Befürchtung. SHK-Handwerksbetriebe sollen beispielsweise über ihre Tätigkeiten an Heizölverbraucheranlagen hinaus einmal im Jahr einem Prüfer an einer Referenzanlage demonstrieren, wie die fachgerechte Leistung im Detail aussieht.
Auch droht eine Verschärfung der Zulassungsbestimmungen für Sachverständige, die Ölanlagen regelmäßig prüfen. Vielen bisherigen Sachverständigen mit Meis­terbrief, die diese Qualifikation erlangt haben, droht dadurch, dass sie trotz aller Sachkenntnis und Erfahrung nicht als qualifiziert genug angesehen werden. Stattdessen soll das abgeschlossene Ingenieurstudium als Eingangsvoraussetzung maßgebend sein.

 

Siegbert Simon, Vorsitzender der ÜWG-SHK, zum Entwurf der neuen VAUwS: „Mit diesem Entwurf droht die handwerkseigene Überwachungsorganisation ausgehebelt zu werden.“

 

Matthias Anton, Geschäftsführer der ÜWG-SHK, sieht keine Veranlassung für radikale Veränderungen durch die VAUwS: „Die Leistungen unserer Überwachungsgemeinschaft haben sich bewährt und sollen beibehalten bleiben.“

 

Dr. Günther Siegert (Hessisches Landesumweltministerium) zu Neuregelungen in der VAUwS: „Es muss eine Übergangsregelung von Jahren geben, damit die Sachverständigen-Organisation sowie die Fach- und Gütegemeinschaften gleichberechtigt sind.“

 

Lambert Lucks (Institut für Wärme und Oeltechnik - IWO) zu neuen Anforderungen an Tankanlagen im Bestand: „Der Entwurf der VAUwS bedarf einer technischen Konkretisierung. Was trägt einerseits dem Bestandsschutz Rechnung? Was lässt sich mit wirtschaftlich vertretbarem Aufwand an neuer Technik fordern?“

 

Rechtsanwalt Marcus Schäfer zu Haftungsrisiken für WHG-Fachbetriebe: „Ist ein Mitarbeiter im Fachbetrieb nicht für die Errichtung einer Tankanlage ausgebildet, darf er sie nicht herstellen. Der Betrieb wird bei Fehlern haften.“

 

Bewährtes durch staatliche Neuordnung bedroht
Die ÜWG-SHK sieht ihr Engagement vorwiegend darin, die SHK-Betriebe in ihren Dienstleistungsangeboten rund um die Energie- und Gebäudetechnik zu unterstützen – dies meist preisgünstiger als das Angebot Dritter. Von der Zertifizierung in der Entwässerungstechnik bis zur Sachverständigen-Ausbildung für Heizöl-Verbrauchersysteme reicht das Portfolio. Am 24. November 2010 wurde der Entwurf der VAUwS publik. Seitdem sieht sich die ÜWG-SHK durch neue staatliche Reglementierungen in ihrer Existenz gefährdet.
Die Einspruchsfrist bis Mitte Februar hat nicht nur die ÜWG-SHK für eine ausführliche Stellungsnahme genutzt, Unterstützung kommt auch vom Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH). Darüber hinaus hat sowohl die SHK-Berufsorganisation als auch die oberste Dachorganisation des Handwerks mit Politikern und Entscheidern in Ministerien zahlreiche Gespräche geführt.
Auf der Mitgliederversammlung unterstrich Matthias Anton die wichtigsten Punkte gegen die beabsichtigten staatlichen Neuregelungen: „Die Leistungen unserer Überwachungsgemeinschaft haben sich bewährt und sollen beibehalten bleiben. Auch brauchen wir weiterhin die bewährte Praxis, dass der Zugang für den Meister als Sachverständigen offen bleibt. Prüfbeauftragte können nicht allein Ingenieure sein.“
Weitere Entwicklungen nach dem 20. Juli in Bonn
Mit der abschließenden Anhörung am 20. Juli 2011 in Bonn gehen die Beratungen rund um die VAUwS weiter. Dr. Günther Siegert vom Hessischen Landesumweltministerium zeigte in Fulda die wichtigsten Entwicklungen rund um das WHG auf und welche Neuerungen auf Länderebene zu erwarten sind. Auch aus seiner Sicht ist es erforderlich, dass aufgrund zahlreicher Einsprüche dieser Entwurf der VAUwS umfangreich überarbeitet wird. Zur drohenden Aushebelung der handwerksnahen Überwachungsgemeinschaft angesprochen, vertritt er die Meinung: „Es muss eine Übergangsregelung von Jahren geben, damit die Sachverständigen-Organisation sowie die Fach- und Gütegemeinschaften gleichberechtigt sind.“

Bald 5000 Mitglieder
Die ÜWG-SHK sieht sich im Angebot ihrer Dienstleistungen derzeit gut aufgestellt. Im Jahr 2010 haben sich weitere 224 Handwerksunternehmen zur Mitgliedschaft entschlossen. Ende Mai 2011 zählte die Organisation 4888 Betriebe. Die meisten Neuzugänge kamen in den letzten beiden Jahren aus Bayern, weil mittlerweile auch dort die Errichtung von Heizölverbraucheranlagen ab 1000 l nur noch fremdüberwachten Betrieben vorbehalten ist. Diese Bedingung ist für viele Fachhandwerker das entscheidende Argument, sich der ÜWG-SHK anzuschließen. Matthias Anton stellte in Aussicht: „Es ist absehbar, dass wir bald den 5000. Betrieb in unseren Reihen begrüßen können.“
Doch konzentriert sich nicht alles in der Überwachungsgemeinschaft auf die Heizöllagerung sowie die VAwS-Sachverständigen-Organisation (VAwS = Verordnung über Anlagen wassergefährdender Stoffe). Auch der ÜWG-Fachbereich Grundstücksentwässerung hat seine Dienstleistungen deutlich ausgebaut. SHK-Betriebe können so innerhalb der Eckring-Organisation das erforderliche Know-how für Inspektion und Sanierung von Grundstücksentwässerungen erwerben und sich für dieses Geschäftsfeld zertifizieren lassen. Durch die kürzlich gegründete Gütegemeinschaft Grundstücksentwässerung, in der die ÜWG-SHK wichtige Aufgaben übernimmt, ist ein weiterer Zuspruch vorprogrammiert.

Aktuelles in Kürze
• In den letzten drei Jahren verzeichnete die ÜWG-SHK die meisten Zuwächse aus Bayern (etwa 200 Fachbetriebe).
• Im Jahr 2010 realisierte die ÜWG-SHK insgesamt 2388 Regelüberwachungen.
• Über 40 000 Tankanlagen haben die VAwS-Sachverständigen inzwischen geprüft.
• Ende 2010 gab es gemäß Hamburger Abwassergesetz 412 anerkannte Fachbetriebe (plus 14).
• Über 50 Betriebe haben sich mittlerweile für das Geschäftsfeld Grundstücksentwässerung zertifizieren lassen. Diese Möglichkeit besteht durch den Geschäftsbereich QS-Systeme.
• 35 Energieberater im SHK-Handwerk haben sich inzwischen durch die ÜWG-SHK zertifizieren lassen.
• Bald gibt es auch die Möglichkeit einer Zertifizierung für das Geschäftsfeld Hygiene und Sicherheit in der Trinkwasser-Installation.
• Mitgliedsbetriebe der Überwachungsgemeinschaft sind unter www.uewg-shk.de gelistet. Sowohl Endverwender als auch Untere Wasserbehörden nutzen diese Transparenz, um mit Fachbetrieben in der jeweiligen Region Kontakt aufzunehmen.
• Ab Mai 2013 gilt die einheitliche Regelung: Bei der Aufstellung von Behälterbatterien muss darauf geachtet werden, dass jeder einzelne Behälter zugänglich bleibt. Dafür ist ein begehbarer Abstand von mindestens 40 cm einzuhalten.
• Heizöl EL schwefelarm machte 2010 bereits 70 % des Absatzes aus und wurde von mehr als 1000 Mineralölhändlern bundesweit geliefert.  TD

www.wasserwaermeluft.de

 


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