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Zentralverband

Kurz und bündig

Geht es darum, die Kenntnisse für den Geschäftsbereich Lüftung zu vertiefen? Schulungen kommen in den nächsten Monaten ins Weiterbildungsprogramm etlicher Landesverbände.

Für SHK-Betriebe gilt eine Zertifizierungspflicht, wenn sie beispielsweise die Wartung und Reparatur von ortsfesten Klimaanlagen durchführen.

Seit August 2014 steht das überarbeitete Merkblatt mit wichtigen Hintergrundinfos und Mustervorlagen im Onlineshop unter www.zvshk.de zum Download bereit.

 

Lüftungstechnik

Schulungen im Angebot

Schärfere Richtlinien wie die Energieeinsparverordnung (EnEV) stellen für die energieeffiziente Errichtung und Sanierung von Gebäuden hohe Anforderungen an die Dichtheit der Gebäudehülle. Ein natürlicher Luftwechsel, der sich früher durch Undichtigkeiten in der Gebäudehülle ergab, ist deshalb heute ohne Bedeutung. Die Folge: Eine erhebliche Verschlechterung der Raumluftqualität, Bauschäden und Schimmelbildung sind vorprogrammiert. Jedoch lassen sich dichte Gebäudehüllen und frische, hygienisch einwandfreie Raumluft miteinander kombinieren.
Was im Einzelnen an Anlagentechnik dazu gehört und was für den Lüftungsfachmann zu beachten ist, hat der ZVSHK für ein Schulungskonzept zusammengetragen. Entsprechend haben einige Landesfachverbände bereits Weiterbildungen zur „Kontrollierten Wohnraumlüftung nach DIN 1946-6“ angeboten und sind auch weiter aktiv, um den Mitgliedsbetrieben beispielsweise in einer Tagesschulung wichtige Kenntnisse im Geschäftsbereich Lüftung zu vermitteln.
So gab es beispielsweise bereits in den letzten Monaten in Baden-Württemberg, NRW und Niedersachsen jeweils ein erstes Schulungsangebot. Weitere konkrete Termine nennt Niedersachsen für den 10. November und 1. Dezember. Möglichst noch in diesem Jahr plant Hessen eine Pilotschulung, um sowohl Entscheider als auch Monteure für die Thematik zu sensibilisieren. NRW will ein weiteres Arbeitsseminar für ein Lüftungskonzept anbieten. Und spätestens im Frühjahr 2015 wollen Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Thüringen Schulungen anbieten. Interessierte Mitgliedsbetriebe melden ihren Bedarf am besten direkt bei ihrem jeweiligen Landesverband.


F-Gase-Verordnung

Neufassung tritt ab Januar 2015 in Kraft
Die momentan geltende Verordnung für bestimmte fluorierte Treibhausgase (F-Gase) ist bereits überarbeitet und ändert sich mit Wirkung zum Jahreswechsel 2014/15. Für Unternehmen gilt weiterhin eine Zertifizierungspflicht, wenn sie die Installation, Wartung, Instandhaltung, Reparatur oder Stilllegung von ortsfesten Kälte- und Klimaanlagen, Wärmepumpen oder Brandschutzeinrichtungen vornehmen. In Bezug auf die Ausbildung und Zertifizierung behalten die Mindestanforderungen der Verordnungen (EG) Nr. 303/2008 bis (EG) Nr. 306/2008 ihre Gültigkeit. Doch kommen Neuerungen in Bezug auf Dichtheitskontrollen sowie Auflagen für die Dokumentation auf die Fachbetriebe zu. Für nähere Details sollte der SHK-Betrieb seinen Landesverband kontaktieren.


Sanitärtechnik

Neues Merkblatt Spülen
In der Trinkwasserinstallation können Verunreinigungen, z.B. als Produktionsrückstände vor allem bei Neuinstallation oder Instandsetzungsarbeiten, ins System gelangen. Wasserlösliche oder lose Verunreinigungen (z.?B. Staub) lassen sich durch fachgerechtes Spülen wieder aus dem System entfernen. Doch sind beim Spülen des Trinkwassersystems durch den Sanitärbetrieb einige wichtige Dinge zu beachten. Nur eine fachgerechte Inbetriebnahme führt zur Sicherstellung einer hygienisch einwandfreien Trinkwasserbeschaffenheit, wobei Stillstandzeiten zwischen Inbetriebnahme und Nutzung zu vermeiden sind.
Das überarbeitete Merkblatt „Spülen, Desinfizieren und Inbetriebnahme von Trinkwasserinstallationen“ hat auf 31 Seiten Hintergrundinfos zusammengetragen und gibt wichtige Handlungsanweisungen. Enthalten sind auch überarbeitete Muster-Protokolle zum Spülen und Desinfizieren sowie Ausschreibungstexte, die der Fachbetrieb in sein Leistungsverzeichnis übernehmen kann. Das Merkblatt ist als Download im Onlineshop unter www.zvshk.de zum Preis von 22 Euro erhältlich (Nicht-Mitglieder zahlen 44 Euro).

 


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