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Wirtschaftlichkeitsnachweis für Wärmenetze und Wärmespeicher erforderlich

Eschborn. Betreiber von Wärme- bzw. Kältenetzen und -speichern müssen seit der Novellierung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes Ende letzten Jahres darlegen, dass die beantragte Förderung für die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens erforderlich ist. Darauf weist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hin.

 

Der AGFW | Der Energieeffizienzverband für Wärme, Kälte und KWK hat in Zusammenarbeit mit dem BAFA zur Konkretisierung dieser Anforderung ein vereinfachtes Nachweisverfahren entwickelt. Das Arbeitsblatt AGFW FW 704 und das zugehörige Berechnungstool sind unter www.fw704.de veröffentlicht. Weitere Informationen sind darüber hinaus auf der Internetseite des BAFA ­unter Kraft-Wärme-Kopplung verfügbar.

www.bafa.de
www.agfw.de

 


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