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Wesentliche Eckpunkte gelten auch für TGA-Fachplaner: Reform der Rechtsberatung verabschiedet

Der Deutsche Bundestag hat das neue Rechtsdienstleistungsgesetz - kurz RDG - verabschiedet, mit dem die Rechtsberatung neu geordnet wird. Das "Gesetz zur Neuregelung des Rechtsberatungsrechts" wurde bereits im Bundesgesetzblatt* verkündet und wird am 1. Juli 2008 in Kraft treten.

 

Der Deutsche Bundestag hat das neue Rechtsdienstleistungsgesetz - kurz RDG - verabschiedet, mit dem die Rechtsberatung neu geordnet wird. Das "Gesetz zur Neuregelung des Rechtsberatungsrechts" wurde bereits im Bundesgesetzblatt* verkündet und wird am 1. Juli 2008 in Kraft treten.

Im Interesse einer sachgerechten, unabhängigen Rechtsberatung bleibt es auch in Zukunft bei dem Grundsatz, dass die Vertretung vor Gericht, ebenso wie die außergerichtliche Beratung, in den Händen von Anwältinnen und Anwälten bleibt.

 


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