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Weihnachtsgratifikation – Ratenzahlung mit Bindungswirkung

Behält sich der Arbeitgeber vor, die Höhe einer Sonderzahlung jährlich neu festzulegen, und erfolgt die Auszahlung üblicherweise in zwei gleichen Raten, kann bereits die kommentarlose Auszahlung der ersten Rate die für dieses Jahr verbindliche Festlegung der Höhe der Sonderzahlung beinhalten.

 

Die Mitarbeiter durften aus der vorbehaltslosen Zahlung im ers­ten Halbjahr in Verbindung mit der Bezeichnung „Abschlag Jahresgratifikation“ darauf vertrauen, dass sie im zweiten Halbjahr ein weiteres halbes Gehalt erhalten würden. Etwas anderes hätte der Chef deutlich machen müssen (Quelle: Landesarbeitsgericht Hamburg, Az.: 8 Sa 43/15).

 


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