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Wasserarmaturen im Geräuschtest

Die Geräusche von Wasserarmaturen werden häufig als besonders störend empfunden, vor allem dann, wenn sich die Geräuschquelle in einer fremden Wohnung befindet. Armaturengeräusche unterliegen deshalb strengen Schallschutzanforderungen, die bauaufsichtlich verankert und damit rechtlich verbindlich sind. Sanitärbetriebe sind für eine fachgerechte Installation nach den anerkannten Regeln der Technik verantwortlich und müssen die Einhaltung dieser Anforderungen gewährleisten. Dies ist nicht immer einfach und erfordert neben einer sorgfältigen handwerklichen Ausführung auch Kenntnisse der grundlegenden akustischen Zusammenhänge. Im Folgenden wird erläutert, auf welche Punkte es hierbei besonders ankommt.

 

Dr. Lutz Weber*

Die Geräusche von Wasserarmaturen werden häufig als besonders störend empfunden, vor allem dann, wenn sich die Geräuschquelle in einer fremden Wohnung befindet. Armaturengeräusche unterliegen deshalb strengen Schallschutzanforderungen, die bauaufsichtlich verankert und damit rechtlich verbindlich sind. Sanitärbetriebe sind für eine fachgerechte Installation nach den anerkannten Regeln der Technik verantwortlich und müssen die Einhaltung dieser Anforderungen gewährleisten. Dies ist nicht immer einfach und erfordert neben einer sorgfältigen handwerklichen Ausführung auch Kenntnisse der grundlegenden akustischen Zusammenhänge. Im Folgenden wird erläutert, auf welche Punkte es hierbei besonders ankommt.

Die in DIN 4109 [1] festgelegten Schallschutzanforderungen beziehen sich auf den Installations-Schallpegel LIn und betragen LIn < 30 dB(A) für Wohn- und Schlafräume sowie LIn < 35 dB(A) für Unterrichts- und Arbeitsräume. Hierbei ist zu beachten, dass der Installations-Schallpegel die Summe aller Installationsgeräusche umfasst. Da Armaturengeräusche zumeist nicht allein, sondern z.B. in Verbindung mit Abwassergeräuschen auftreten, sind für Wasserarmaturen tatsächlich sogar noch niedrigere Werte einzuhalten.

 


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