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Warnung vor gefälschten Betriebsprüfungen

Essen. Die Finanzverwaltung warnt vor Phishing-E-Mails, in denen Unternehmen und andere Steuerpflichtige über eine angeblich bevorstehende Betriebsprüfung informiert werden. Darauf weist die Steuerberatungskanzlei Roland Franz & Partner hin. In den betrügerischen Nachrichten wird eine „Außenprüfung gemäß § 193 Abgabenordnung“ angekündigt und auf einen vermeintlichen PDF-Anhang verwiesen. Tatsächlich handelt es sich laut Warnhinweis um eine HTML-Datei. Nach dem Öffnen sollen die Empfänger ein Passwort beziehungsweise persönliche Daten eingeben.

Die Finanzverwaltung warnt vor Phishing-E-Mails, in denen Unternehmen und andere Steuerpflichtige über eine angeblich bevorstehende Betriebsprüfung informiert werden. Zahlungsaufforderungen des BZSt werden ausschließlich per Post und nicht per E-Mail versandt. Bild: KI-generiert mit ChatGPT/OpenAI

 

Betroffene sollten den Anhang nicht öffnen, keine Daten eingeben und die E-Mail löschen. Daneben sind weitere Phishing-Varianten im Namen der Finanzverwaltung beziehungsweise des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt) im Umlauf. Darin geht es unter anderem um angebliche Ordnungsgeldverfahren, die Bestätigung einer IBAN oder vermeintliche Unstimmigkeiten bei Krypto-Angaben. Als Warnzeichen nennt das BZSt unter anderem ungewöhnliche Zahlungsaufforderungen per E-Mail oder SMS sowie Überweisungen auf ausländische Konten. 

 


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