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Viel Kritik am GEG-Entwurf

Berlin. Viel Luft nach oben: So bewerten Verbände und Organisationen im Grundsatz den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf zum neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG). Ein Stimmungsbild:

Das neue Gebäudeenergiegesetz regelt Klimaschutzmaßnahmen für Wohnhäuser. Bild: Flir

Mit der aktuellen Belastung der Strompreise hat der Klimaschutz im Gebäudesektor keine Chance, meint der Bundesverband Wärmepumpe. Grafik: BWP

VBI-Präsident Jörg Thiele. Bild: VBI

 

 

  • Der Verband Beratender Ingenieure (VBI) begrüßt die Gesetzesinitiative, übt aber u.a. Kritik an den Rahmenbedingungen für den Niedrigstenergiegebäude-Standard. „Eine Verschärfung der Anforderungen für Neubauten, insbesondere aber bei Sanierungen im Bestand, ist vertretbar und zum Erreichen der Klimaschutzziele erforderlich“, sagt VBI-Präsident Jörg Thiele. Er beklagt darüber hinaus, dass der GEG-Entwurf durch die Anwendung der DIN V 18599 für den Nachweis des Jahresprimärenergiebedarfs keine Vereinfachung der Berechnungsverfahren vorsieht. Und: Das vorgeschlagene Modellgebäude-Verfahren zur Bemessung energetischer Qualitäten sei ungeeignet. Thiele: „Es birgt die Gefahr, dass Bauträger und Investoren die Errichtung standardisierter Gebäude forcieren, statt architektonische Vielfalt zu fördern.“
  • Das Deutsche Energieberater-Netzwerk (DEN) erklärt, es sei ein Irrglauben der Politik, durch die Wahrung des Status Quo im Gebäudebereich eine Baukostensteigerung zu vermeiden. Der GEG-Entwurf entspreche nicht den Notwendigkeiten der Klimaziele im Gebäudebereich. Daher hat das Netzwerk einen Fünf-Punkte-Plan erarbeitet, der als Grundlage für eine neuerliche Überarbeitung des vorliegenden Entwurfs dienen soll:
  1. Begrenzung des mittleren U-Wertes als Anforderungswert an die Gebäudehülle und Begrenzung des Fensterflächenanteils (um in klimatischer Hinsicht zukunftsfähige Gebäude zu bauen und dem sommerlichen Wärmeschutz gerecht zu werden).
  2. Anforderungswert für den maximalen Primärenergiebedarf unter Berücksichtigung des nichterneuerbaren und erneuerbaren Anteils als Maßstab für den Ressourceneinsatz.
  3. Mindestwert für die Deckung des Primärenergiebedarfs durch Erneuerbare Energien (ggf. Vorgaben für die Effizienz der Anlagentechnik).
  4. Einführung eines Maximalwertes für den CO2-Ausstoß als Maßstab für die Klimaverträglichkeit (ähnlich dem Schweizer Modell), perspektivisch ergänzt z.B. durch Mobilitätsfaktoren.
  5. Monitoring der Verbrauchsdaten zur Erfolgs- und Qualitätssicherung.
  • Für das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm Zukunft Altbau geht der Entwurf in die falsche Richtung. „Die Sanierungsbranche braucht dringend die Einführung zukunftsfähiger gesetzlicher Energiestandards bei Neubau und Sanierung sowie Vereinfachungen bei der energetischen Bilanzierung von Gebäuden. Wir können unsere Klimaschutzziele nur erreichen, wenn deutlich mehr Bestandsbauten umfassend saniert werden. Kleinere Verschärfungen für Neubauten reichen bei weitem nicht.“
  • Die Stiftung Energieeffizienz kritisiert, dass der GEG-Entwurf eine Energieverschwendung verursache, die im Jahr 2030 zu rund 4 Mio. t vermeidbarer CO2-Emissionen und 1,6 Mrd. Euro überhöhten Heizkosten führen würde. Hintergrund sei die mangelnde Effizienz vieler realer Wärmepumpenanlagen in der Praxis. Der zusätzliche Strombedarf von nicht in der Praxis kontrollierten Wärmepumpen gefährde die Sektorenziele im Klimaschutzplan. Um die bekannten Vollzugsdefizite der EnEV nicht fortzuschreiben, müssten praxisbewährte Arbeitszahlen verbindlich definiert und mittels geeichter Zähler kontrolliert werden.
  • Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) kritisiert „die ambitionslose Fortführung der rechtlichen Regelungen aus dem EEWärmeG und der EnEV“ im GEG-Entwurf. Entscheidende Impulse für den Ausbau der erneuerbaren Energien zu setzen, sei verpasst worden. Verschärfend komme hinzu, dass die Nutzungspflicht erneuerbarer Energien durch Ersatzmaßnahmen, die gegenüber dem aktuellen Gesetzesrahmen noch ausgeweitet bzw. in ihrem Anspruchsniveau abgesenkt wurden, weiterhin vollständig umgangen werden könne.
  • Der Bundesverband Wärmepumpe (BWP) sieht ebenfalls Verbesserungsbedarf. „Konventionellen Energieträgern wird auch in der aktualisierten Gesetzesvorlage zu viel Spielraum eingeräumt“, heißt es in einer Stellungnahme. Der BWP fordert, dass das Referenzgebäude, nach dem im Energieeinsparrecht die energetischen Anforderungen festgelegt werden, anders definiert werden sollte. „Es gilt nicht nur, das Anforderungsniveau für den Neubau weiter anzuziehen, sondern das Referenzgebäude auch als Vorbild für Gebäude zu verwenden, welche die Klimaziele für 2050 tatsächlich erreichen können. Im Zentrum dessen sollte auch die Luft‐Wasser‐Wärmepumpe als Standardheizung für Wohngebäude ausgewiesen werden.“ Weitere Kritikpunkte des Verbands betreffen die unzureichende Anerkennung von Wärmepumpen, die Umweltwärme oder Abwärme einsetzen, bei der Nutzungspflicht für Erneuerbare Energien in öffentlichen Gebäuden und bei Quartierslösungen.

 


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