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Verwahrentgelt – Berechnung von Konto­führung und Negativzinsen rechtmäßig

Geldinstitute dürfen (ab-)kassieren: Ein neues Urteil bestätigt, dass sogenannte Negativzinsen bei Girokonten neben der Kontoführungsgebühr rechtmäßig sind.

 

Infolge der Preisbildungsfreiheit ist es auch unerheblich, ob das Verwahrentgelt wirtschaftlich durch die Verpflichtung der Banken, Negativzinsen an die EZB zu zahlen, gerechtfertigt sei (Quelle: Oberlandesgericht Düsseldorf, Az.: I-20 U 16/22; die Revision zum Bundesgerichthof wurde zugelassen).

 


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