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Versicherungszahlung – Steuerpflicht für erstattete Einkommensteuer

Die von einer Versicherungsgesellschaft erstattete Einkommensteuer ist als Entschädigung für entgangene Einnahmen (Verdienstausfall nach Unfall) steuerpflichtig.

 

Die im Betrag enthaltene Steuer wird nicht herausgerechnet und erhöht daher die Bemessungsgrundlage. Nichts anderes sollte aus Gleichheitsgründen bei einer sogenannten Nettolohnvereinbarung gelten (Quelle: Finanzgericht Baden-Württemberg, Az.: 10 K 3494/159, die Revision wurde wegen der grundsätzlichen Bedeutung zugelassen).

 


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