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Verkehrsunfall – Ersatzwagen nicht immer erforderlich

Bei einer geringen Fahrleistung kann das Anmieten eines Ersatzwagens nach einem Verkehrsunfall nicht erforderlich sein.

 

Dem Geschädigten steht dann nur eine Nutzungsausfallentschädigung zu. Denn der Schädiger schuldet dem Geschädigten nur entstandene Mehrkos­ten, Letzterer indes ist zur Schadenminderungspflicht angehalten. Im Entscheidungsfall war der geschädigte Autofahrer mit einem Mietwagen an 11 Tagen lediglich 239 Kilometer gefahren (Quelle: Oberlandesgericht Hamm, Az.: 7 U 46/17).

 


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