Werbung

Vergiftungsgefahr vermeidenSicherheitsvorschriften für Pelletlagerräume

Durch Fehlfunktionen von Heizungen, aber auch durch natürliche Ausdünstungen von Holzpellets, kann es in Pelletlagern zur Geruchsentwicklung oder sogar zu gesundheitsschädlicher Gasentwicklung kommen. Durch die Berücksichtigung neuer baulicher und technischer Sicherheitsvorkehrungen kann den Gefahrensituationen jedoch entgegengewirkt werden. Der nachfolgende Beitrag zeigt Sicherheitsanforderungen für den Bau und Betrieb von Pelletlagerräumen auf.

Aufkleber für den Pelletlagerraum sind in den Varianten "Lagermenge kleiner 10 t" (links) und "Lagermenge größer 10 t" kostenfrei im Shop des Deutschen Pelletinstituts erhältlich (www.depi.de/shop).

Übergabeprotokoll für den Nutzer der Pelletheizungsanlage. In dem Protokoll werden u. a. die Eckpunkte der Heizung und die Daten über das Lager bzw. den Lagerraum eingetragen (Bezug siehe Kasten "Broschüre: Empfehlungen zur Lagerung von Holzpellets").

"Die Lagerung von Holzpellets kann durch austretendes Kohlenmonoxid zu einer gefährlichen Angelegenheit für Unternehmen und Lagerbetreiber werden. Doch durch Berücksichtigung baulicher und technischer Sicherheitsvorkehrungen können Betreiber von Pellet-Heizanlagen Gefahrensituationen entgegenwirken - noch bevor diese entstehen," erklärt Hans-Peter Zacharias. Er ist bei der TÜV Rheinland Industrie Service GmbH als Prüfsachverständiger tätig.

 

 

Das Heizen mit Pellets hat in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen. Mittlerweile gibt es in Deutschland ca. 320 000 Pelletfeuerungen. Während in den Anfangsjahren Pelletlager der Marke Eigenbau - mit teils abenteuerlichen Konstruktionen - dominierten, sind heute Fertiglager weit verbreitet. Es gibt sie aus den verschiedensten Materialien, in zahlreichen Formen und mit integrierter Befüll- und Entnahmetechnik. Dazu gilt es, Sicherheitsaspekte zu beachten.
Allgemein sind Pelletlager - wie Lager anderer Energieträger oder Silos in der Landwirtschaft - nicht für den Aufenthalt von Menschen gedacht. Daher sollten sie nur zu zweckgebundenen Tätigkeiten sowie unter Wahrung von Sicherheitsvorschriften betreten werden. Neben den Sicherheitsvorschriften, die der TÜV Rheinland in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV) entwickelte, werden Anforderungen an Ausführung und Ausstattung von Pelletlagern bis zu einem Fassungsvermögen von ca. 100 t sowie an die Anlieferung der Pellets in der aktuell erarbeiteten VDI-Richtlinie 3464 festgelegt.

Kohlenmonoxidvergiftung vermeiden

Durch den Herstellungsprozess der Presslinge und die Beschaffenheit der Rohmaterialien können Emissionen aus Pellets entstehen. Auch wenn normalerweise keine gesundheitliche Gefahr besteht, kann dies nie ausgeschlossen werden. Vor diesem Hintergrund ist neben dem Pellethandel auch das SHK-Handwerk in der Pflicht, Betreiber von Pelletheizungen zu informieren. Schon einfache Verhaltensregeln und Maßnahmen können dazu beitragen, das Risiko auf ein Minimum zu reduzieren. Diese können Handwerker und Besitzer einer Pelletheizung für Lagerräume mit einer Kapazität von weniger als 10 t leicht umsetzen:

Heizung vor Befüllung oder
Betreten ausschalten

Rechtzeitig vor dem Befüllen von Pelletlager oder Lagerbehälter sowie vor Arbeiten an Pelletlager oder Lagerbehälter ist der Pelletkessel abzuschalten. Hierbei sollten die Vorgaben des Kesselherstellers beachtet werden. Allgemein gilt: Mindestens eine Stunde vor der Befüllung des Lagers ist der Kessel abzuschalten.

Zutritt nur für befugte Personen

Lagerräume und Lagerbehälter für Holzpellets sind mit Ausnahme von zweckgebundenen Tätigkeiten nicht zum Betreten oder zum Aufenthalt von Menschen gedacht. Für Unbefugte ist der Zutritt zum Lagerraum verboten. Ein Brennstofflagerraum ist - wie bei anderen Energieträgern auch - kein Kinderspielplatz. Von einer erhöhten CO-Konzentration sowie beweglichen Transportteilen, wie z. B. Förderschnecken, geht eine grundsätzliche Verletzungsgefahr aus.

Vor dem Betreten lüften

Pelletlagerräume sind vor dem Betreten durch Öffnen der Tür ausreichend zu belüften (mind. 15 Minuten). Fertiglager aus Gewebe benötigen keine zusätzliche Belüftung, da diese Lagersysteme in der Regel aus atmungsaktiven Materialien bestehen und so den Luftaustausch gewährleisten.
Als weitere Sicherheitsmaßnahme wird im Entwurf der im Januar 2014 erschienenen VDI-Richtlinie 3464 zum Einsatz belüftender
Deckel auf den Füll- und Absaugstutzen geraten.

Belüftende Deckel für
geschlossene Lagerräume

Für Pelletlager < 10 t stellen belüftende Deckel eine wichtige Sicherheitsvorkehrung dar. Es gibt sie in verschiedenen Ausführungen, z. B. aus Kunststoff oder Metall, oder in abschließbaren Versionen. Die Deckel sollen für einen ausreichenden Luftaustausch zwischen der Außenluft und dem Lagerraum sorgen, sodass gesundheitsschädliche Gasansammlungen und störende Gerüche vermieden werden können.
Es ist darauf zu achten, dass sowohl der Füll- als auch der Absaugstutzen mit belüftenden Deckeln ausgestattet werden, da nur so eine ausreichende Belüftung sichergestellt werden kann.
Damit die Deckel einen ausreichenden Luftaustausch gewährleisten, müssen beim Anbringen einige Regeln beachtet werden. So darf die Länge der Leitungen zwischen belüftenden Deckeln und Lagerraum nicht mehr als 2 m betragen, und sie müssen immer ins Freie oder einen belüfteten Raum führen. Diese Maßnahme wurde vom TÜV Rheinland gutachtlich bestätigt und wird von ihm ebenfalls empfohlen. Die belüftenden Deckel werden von Heizungsherstellern, Pellethändlern und vom Deutschen Pelletinstitut (www.depi.de) vertrieben. Für Pelletlagerräume mit mehr als 10 t Fassungsvermögen sind ggf. weitere Sicherheitsvorkehrungen notwendig.

Aufkleber für Pelletlagerräume

Damit der Heizungsbetreiber vor dem Betreten des Lagers auf mögliche Gefahren hingewiesen wird, sind im Online-Shop des Deutschen Pelletinstituts (DEPI) neue Aufkleber für den Pelletlagerraum in den Varianten "Lagermenge kleiner 10 t" und "Lagermenge größer 10 t" kostenfrei erhältlich (www.depi.de/shop). Auf ihnen wird auf mögliche Gefahren und die korrekte Verhaltensweise im Bereich Pelletlager hingewiesen. Die Aufkleber sollten gut sichtbar außen am Pelletlager angebracht werden.

Bilder, soweit nicht anders angegeben: Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband

www.depv.de

www.depi.de

Für Pelletlager < 10 t stellen belüftende Deckel eine wichtige Sicherheitsvorkehrung dar. Es ist darauf zu achten, dass sowohl der Füll- als auch der Absaugstutzen mit belüftenden Deckeln ausgestattet werden.

IKZ-HAUSTECHNIK: Welche Anforderungen gilt es für den Bau und Betrieb eines Pelletlagers besonders zu beachten, bzw. welche Fehler werden in diesem Zusammenhang häufig gemacht?
Hans-Peter Zacharias: Für den Bau und Betrieb eines Pelletlagerraums gilt es insbesondere, die Gefahr einer möglichen Kohlenmonoxid-Ansammlung nicht zu unterschätzen. Das giftige Gas entweicht den Holzpellets und kann in Lagerräumen in gefährlich hoher Konzentration vorkommen. Unwissenheit und Unachtsamkeit gegenüber den Gefahren von Kohlenmonoxid führten in den vergangenen Jahren in deutschen Pelletlagern zu schweren Vergiftungen bis hin zu Todesfällen. Dass die Lagerung und Anlieferung des Biomasse-Brennstoffs bei Nicht-Berücksichtigung der Sicherheitsmaßnahmen mit teils lebensbedrohlichen Risiken verbunden sein kann, ist den Betreibern von Holzpellet-Lagern allerdings selten bewusst.
Zu den grundlegenden Anforderungen, die beim Bau von Pelletlagern typischerweise oft nicht beachtet werden, zählen insbesondere die:
? Entfernung zwischen Silofahrzeug und Lager,
? sichere Zuwegung auf dem Privatgrundstück für das Silofahrzeug zum Lager,
? Lagerkonzeption, wie die Beleuchtung, die Befüllung und der Prallschutz,
? Lagergröße. Das heißt, die vorgesehene Kesselleistung muss im Verhältnis zum vorhandenen Nutzvolumen stehen, um eine häufige Befüllung zu vermeiden,
? Lagerzugänglichkeit für notwendige Wartung und Reinigungsarbeiten,
? staubdichte Bauweise des Lagers, auch um Verstaubung von Nachbarräumen zu vermeiden,
? Austragungssystem der Pellets zwischen Lager und Kessel,
? Feuchteschutz, um eine Heizwertminderung zu vermeiden,
? Standsicherheit sowie die Decken- und Wandgestaltung, sodass kein Abrieb entsteht und so einer Verunreinigung der Pellets vorgebeugt wird und
? die Einhaltung von Brandschutzmaßnahmen.
IKZ-HAUSTECHNIK: Wie entsteht das giftige Kohlenmonoxid?
Hans-Peter Zacharias: Holzpellets werden aus Holzresten wie Hobel- und Sägespänen produziert. Die im Holz enthaltenen Fette und Fettsäuren reagieren mit Sauerstoff und setzen in diesem, Autooxidation genannten, Prozess Kohlenmonoxid (CO) frei. Kohlenmonoxid ist ein Gas, das nicht von den menschlichen Sinnen wahrgenommen werden kann, es ist farb-, geruch- und geschmacklos. Zudem verfügt es über eine ähnliche Dichte wie Luft und breitet sich dementsprechend schnell und unbemerkt in geschlossenen Räumen aus. Solange die Kohlenmonoxid-Konzentration dabei den Grenzwert von
115 ppm nicht überschreitet, sind keine gesundheitlichen Auswirkungen zu befürchten. Liegt jedoch eine erhöhte Konzentration vor, wirkt sich das Gas auf die Sauerstoffversorgung des Körpers aus. Begleiterscheinungen können von Kopfschmerzen, Schwindel, Übelkeit bis hin zur Bewusstlosigkeit und Tod reichen.
Ob Holzpellets eine gefährlich hohe Konzentration von Kohlenmonoxid ausstoßen, wird durch zahlreiche Faktoren beeinflusst. Ausschlaggebend sind zum Beispiel die verwendete Holzart, der Lagerungszeitraum, die Temperatur innerhalb des Lagers sowie der Umgang mit den Pellets beim Warenumschlag einschließlich der Anlieferung. Darüber hinaus kann es durch defekte Heizkessel und Druckunterschiede zwischen Heiz- und Lagerraum zu Rückströmungen von Rauchgasen kommen, die ebenfalls die Kohlenmonoxid-Konzentration in der Luft stark ansteigen lassen.
IKZ-HAUSTECHNIK: Was sollte bei den Maßnahmen zur Vermeidung von Kohlenmonoxidansammlungen beachtet werden?
Hans-Peter Zacharias: Entscheidend ist die effektive Luftzirkulation innerhalb des Lagers. So kann durch die Anbringung von Zu- und Abluftöffnungen, Querlüftungen und Dachaufsätzen eine Zirkulation zwischen Innen- und Außenluft gesichert werden, die das Gefährdungspotenzial grundlegend verringert. Weiterhin empfiehlt es sich, bereits beim Bau des Lagers Sichtfenster zu installieren, mit denen der Füllstand des Lagers auch von außen beurteilt werden kann. Zudem sollte bei der Anschaffung der Holzpellets auf eine hohe Qualität gemäß der europäischen Norm DIN 14961-2 geachtet werden. Zur Befüllung des Lagers können zusätzlich Füll- und Absaugstutzen verwendet werden, die mit Lüftungsöffnungen von je 20 cm² versehen sind und somit eine ständige Zufuhr frischer Luft während der Lagerbefüllung ermöglichen. Die Anzahl der Lüftungsöffnungen richtet sich nach dem Fassungsvermögen des Lagers. Nicht immer ist ein Füll- und Absaugstutzen ausreichend für die Be- und Entlüftung.

Broschüre: "Empfehlungen zur Lagerung von Holzpellets"

Die Broschüre "Empfehlungen zur Lagerung von Holzpellets", vom Deutschen Energieholz- und Pellet-Verband e.V. (DEPV) und dem Deutschen Pelletinstituts (DEPI) herausgegeben, gibt einen umfassenden Überblick über den Bau von Pelletlagern, verschiedene Lagersysteme, Hinweise zur Befüllung und Entnahme sowie Sicherheitshinweise. Zudem gilt sie als Grundlage bei Reklamationen der Pelletqualität ENplus.
Neu ist ein heraustrennbares Übergabeprotokoll für den Nutzer der Heizanlage, das vom Heizungsbaubetrieb auszufüllen ist. In dieses Protokoll werden die Eckpunkte der Heizung, Daten über das Lager bzw. den Lagerraum eingetragen sowie die Anliefersituation der Pellets beschrieben.
Die Lagerraumbroschüre ist in überarbeiteter Auflage im DEPI-Shop bestellbar sowie als Download unter www.depi.de kostenfrei erhältlich. Das Übergabeprotokoll steht dort ebenfalls zum kostenfreien Download zur Verfügung.

 


Artikel teilen:
Weitere Tags zu diesem Thema: